der.bub Geschrieben 6. März 2006 Teilen Geschrieben 6. März 2006 hallo! grad auf orf.at gelesen jetzt drohns schon andern sportlern auch und nicht nur den mtbler... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joga Geschrieben 6. März 2006 Teilen Geschrieben 6. März 2006 Es nimmt ka End... Irgendwen brauchens anscheinend immer... Und immer auf die Radlfohrer losgehn wird ja auf die Dauer a fad. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bernd71 Geschrieben 6. März 2006 Teilen Geschrieben 6. März 2006 I verstehs, jetzt habens ein Jagdverbot auf Federwild ausgegeben, wo bitte soll man jetzt seine Agressionen loswerden. Der Schnepfenstrich ist halt der Frühjahrsklassiker im Jagdjahr wenn dir das wegnehmen dann kanns schon sein dass ein paar Waidmänner auszucken.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andreas999 Geschrieben 6. März 2006 Teilen Geschrieben 6. März 2006 sher schön -> bitte einsperen + saftige geldstrafe + waffen und jagdschein entziehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris64 Geschrieben 6. März 2006 Teilen Geschrieben 6. März 2006 Hm, gut zu wissen dass man jemand wegen gefährlicher Drohung (I bring di um!) belangen kann. Allerdings: woher hat der Nordic Walker gewußt, wer der Jäger ist? Ich glaube nicht, dass der dem Nordic Walker so freimütig Namen und Adresse bekundet hat. Also scheint es sich eher um eine interne Dorfgschichte zu handeln... Bleibt also die Frage weiter hin offen, wie wehrt man sich gegen übereifrige Jäger... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
buffalo Geschrieben 6. März 2006 Teilen Geschrieben 6. März 2006 Was solln's auch machen, wenn die Biker zu schnell sind... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andreas999 Geschrieben 6. März 2006 Teilen Geschrieben 6. März 2006 Hm, gut zu wissen dass man jemand wegen gefährlicher Drohung (I bring di um!) belangen kann. Allerdings: woher hat der Nordic Walker gewußt, wer der Jäger ist? Ich glaube nicht, dass der dem Nordic Walker so freimütig Namen und Adresse bekundet hat. Also scheint es sich eher um eine interne Dorfgschichte zu handeln... Bleibt also die Frage weiter hin offen, wie wehrt man sich gegen übereifrige Jäger... bekanntschaft ausm dorf / nummerntafel und identifizierung auf einem foto müsste doch auch reichen. wäre interessant, wenn die experten, die mehr wissen darüber haben, und daran teilhaben ließen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 6. März 2006 Teilen Geschrieben 6. März 2006 Bin auch schon mehrfach beim NW mit einem Förster/Jäger zusammengekracht. Immer der selbe...! Der wollte mir doch ernsthaft weismachen, dass ich den Wald nicht betreten darf. Der/die Vorfälle ereigneten sich alle auf Forstwegen... Er drohte gleich mit Anzeige und Polizei und wollte Personalausweis/Führerschein o.ä. sehen. Habe ihm dann erklärt, dass ich zum NW keinen Führerschein brauche und somit auch keinen dabei habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yellow Geschrieben 6. März 2006 Teilen Geschrieben 6. März 2006 theoretisch gäbe es die Möglichkeit eines "befristeten Betretungsverbotes" aus jagdlichen oder forstlichen Gründen schon... Daheim in Pottendorf bzw. in der Landegger Au hab ich öfters Probs gehabt deswegen. Wenns ganz arg worden ist, habe ich mir das Schild zeigen lassen (ich hab eh alle gekannt) und hab dann immer gemeint, dass ein verwaschenes Schild, das schon rundherum von der Baumrinde überwachsen ist, keinesfalls "befristet" sein kann Normalerweise legten sich aber nach einem kleinen Gespräch alle Probleme, trotz nicht angeleintem Hund und so... Traurig wenn wegen so an Schwachsinn eine Situation eskaliert (und zum 1000sten Mal, wie bei jedem "böse Jäger"-Tread, & eigentlich völlig unnötig, weil der gesunde Menschenverstand das eigentlich geböte, aber das Standesdünkel trotz allem immer wieder durchschlägt: gewisse Leute sollten von der Jägerschaft selbst freigesetzt werden. Dafür reichts aber bei denen leider anscheinend noch lange nicht) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elmar Geschrieben 6. März 2006 Teilen Geschrieben 6. März 2006 Hm, also so weit ich informiert bin, dürfen Fußgänger (Wanderer, Steckennachschleifer, etc) uneingeschränkt den Wald betreten. Ausnahme, wenn er eingezäunt ist (irgendwie logisch). Was wollte der Jäger also Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AFX Geschrieben 6. März 2006 Teilen Geschrieben 6. März 2006 theoretisch gäbe es die Möglichkeit eines "befristeten Betretungsverbotes" aus jagdlichen oder forstlichen Gründen schon... mir hat mal jemand, der sich mit der materie juristisch auseinandergesetzt hat (zumindest hat er das behauptet ), erklärt, dass diese "befristetes forstliches sperrgebiet" schilder einen feuchten juristischen dreck wert sind, wenn kein datum (von - bis) am schild eingetragen ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.