miki9 Geschrieben 15. März 2006 Teilen Geschrieben 15. März 2006 Frage an alle Steuerexperten unter euch: Den Finanzierungsbeitrag für eine Genossenschaftswohnung kann man bei der Arbeitnehmerveranlagung entweder nur einmal als Absetzbetrag anführen (Abflussprinzip - im Jahr, in dem er gezahlt wurde) oder, soferne man dafür einen Kredit aufgenommen hat, jährlich die Tilgung und Zinsen. Wenn man keinen Kredit aufgenommen hat, kann man daher nur in einem Jahr davon profitieren und verliert die steuermindernde Wirkung von einem Großteil des Finanzierungsbetrages. Was ist mit den Darlehensannuitäten, die von der Genossenschaft in die Miete eingerechnet werden? (Wird einem am Jahresende von der Genossenschaft bestätigt). Kann man die jährlich in die Arbeitnehmerveranlagung aufnehmen? Oder nur Darlehen, bei denen man selbst Darlehensnehmer ist? Weiß das jemand von euch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hermes Geschrieben 15. März 2006 Teilen Geschrieben 15. März 2006 ich kenn mich zwar nicht wirklich aus, aber ich nehm die bestätigung jedes jahr mit rein. hat sich noch keiner beschwert. dafür bekommst du die bestätigung ja. du bist mitglied der genossenschaft und als solcher teil des darlehensnehmers - in meinem bescheidenen rechtsverständis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elmar Geschrieben 15. März 2006 Teilen Geschrieben 15. März 2006 Weiß das jemand von euch?Ich weiß es nicht, aber ich tät beim nächsten Finanzamt anrufen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoWin Geschrieben 15. März 2006 Teilen Geschrieben 15. März 2006 Normalerweise kannst es mit hineinnehmen, allerdings nur bis zum maximalen Sonderausgabentopf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 15. März 2006 Teilen Geschrieben 15. März 2006 Wie der NoWin schon schreibt - reinnehmen. Rauswerfen können's es immer noch! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GO EXECUTE Geschrieben 15. März 2006 Teilen Geschrieben 15. März 2006 Was ist mit den Darlehensannuitäten, die von der Genossenschaft in die Miete eingerechnet werden? (Wird einem am Jahresende von der Genossenschaft bestätigt). Kann man die jährlich in die Arbeitnehmerveranlagung aufnehmen? Geht 100 Pro, Null Problemo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
miki9 Geschrieben 16. März 2006 Autor Teilen Geschrieben 16. März 2006 Danke für eure Antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akkimaus Geschrieben 16. März 2006 Teilen Geschrieben 16. März 2006 Frage an alle Steuerexperten unter euch: . Was ist mit den Darlehensannuitäten, die von der Genossenschaft in die Miete eingerechnet werden? (Wird einem am Jahresende von der Genossenschaft bestätigt). Kann man die jährlich in die Arbeitnehmerveranlagung aufnehmen? Oder nur Darlehen, bei denen man selbst Darlehensnehmer ist? Weiß das jemand von euch? Du kriegst ja sowieso eine Bestätigung von der Genossenschaft und das kannst jährlich in die AV aufnehmen is kein Problem, hab i bis jetzt auch immer so gehandhabt. Jahresbeitrag reinschreiben ins Kasterl zur Wohnraumschaffung und passt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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