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Problem beim Hausbau... kennt sich wer mit Rechtslage aus?


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Sehr geehrte Kollegen ausm Bikeboard!

 

Ich benötige eure Unterstützung/Ratschläge bei folgender Angelegenheit.

 

Kurzer Sachverhalt: Im Jahre 2002 haben wir durch die Bauträgerfirma xxx Bau GesmbH in Graz unser Einfamilienhaus errichten lassen.

 

Durch meine langjährige Bekanntschaft vom Tennisverein her, habe ich mich beim Hausbauen auf einen mir bekannten Baumeister, Herrn Prokuristen xxx von der Firma xxx Bau in Graz verlassen, welcher uns das Blaue vom Himmel versprach. Im Nachhinein hatte dieser nur unser leichtsitzendes Geld im Auge und hielt keinerlei Zusagen betreffend der finanziellen Absprachen. Da meine Mutter und ich uns auf ihn verlassen haben, so wurden alle finanziellen Modalitäten nur mündlich abgesprochen. Wir wurden schlecht beraten und haben alles nur nickend akzeptiert. Rechnungen wurden immer rasch beglichen und alles wurde von uns akzeptiert. Das wir zu teuer gebaut haben und wir einfach auf diese Leute reingefallen sind wurde mir erst klar, als ich aufgrund meiner Berufserfahrung in der Baunebenbranche den Vertriebsablauf kennen lernte und deren Machenschaften begriff. Reklamationen sind bis heute nicht erledigt, bei diesbezüglichen Forderungen unsererseits wurden wir nur verhöhnt und ins Lächerliche gezogen.

 

Meine Hauptsorge ist die Dachisolierung. Uns wurde hierfür eine Styroporisolierung aus diversen Gründen (bessere Wärmedämmung, neue und aufkommende Technik) eingeredet. Nach dem Bezug des Hauses bemerkten wir merkwürdige Knistergeräusche, ausgehend von der besagten Dachisolierung. Wir teilten unsere Bedenken der Bauträgerfirma mit. Doch man verwies uns darauf, dass es mit dem Holz aus dem Dachstuhl zu tun hat, welches ein paar Winter eben „ausfrieren“ muss. Uns erschien das glaubwürdig und wir warteten zwei Winter zu. Da wir aus diversen Gründen einen Verkauf des Hauses angestrebt haben, so haben wir Herrn Imobilienmakler xxx beauftragt unser Haus zu besichtigen. Kopfschüttelnd lehnte er ab, als wir ihm - nach seiner Rückfrage nach dem unangenehmen Geräusch - von der Dachisolierung in Kenntnis setzten. „Wir machen uns strafbar wenn wir es verkaufen, dass kann nie und niemals konform sein.“ Dann nahmen wir wieder mit dem Bauträger Kontakt auf, welcher abermals auf unser Drängen, nach Beseitigung und Renovierung des Dachstuhls, uns ein weiteres Mal nur lächelnd abwimmelte und alle möglichen Schuldzuweisungen und Rundumschläge auspackte „wer soll den das Ganze bitte bezahlen?“ „wartens doch einfach noch ein paar Jahre, dass hört von selbst mal auf“ und wir eingeschüchtert und ratlos es zu Kenntnis nahmen. Dann suchte ich mit der Arbeiterkammer und der dortigen Rechtschutzabteilung eine Lösung mit dem Bauträger. Nun wurden wir von allen Beteiligten (Zimmerer und Bauträger) runter gesetzt, dass wir uns diese Knistergeräusche nur einbilden und diese gar nicht existieren. Grund dafür war, dass es Temperaturschwankungsbedingt mal mehr und mal weniger schlimm knistert. Die Besichtigung fand an einem Tag statt, als es regnete und es demnach nicht so stark knisterte. Ein Vertreter von der Firma der Styroporisolierung war nicht anwesend, da es diese Firma nicht mehr gibt.

 

Nun veranlasste ich einen Rechtsanwalt einen Brief mit unseren ausdrücklichen Willen nach rasche Behebung zu schreiben. Dieser wurde abermals ignoriert. Auch dort wurden wir wieder von der Bauträgerfirma verhöhnt. Da wir aufgrund des Hausbaus finanziell sehr eingeschränkt sind und unsere Rechtsschutzversicherung für diesen Fall nicht aufkam, haben wir weitere rechtliche Schritte eingestellt. Wir warteten abermals einen Winter zu und hofften, dass sich die Knistergeräusche in Wohlgefallen auflösen. Nichts änderte sich. Vorigen Sommer haben wir dann einem unabhängigen Sachverständigen, DI xxx in Graz beauftragt ein Gutachten zu erstellen, welcher uns gleich in unserer Annahme bestätigte. Die Isolierung ist nicht ÖNORM konform, noch dazu ist der Aufbau des Daches nicht korrekt. Die zweite Phase des Gutachtens sieht eine abermalige Besichtigung im Frühjahr 2006 vor, um die Falschaussage des Bauträgers, dass eine Besserung über Winter erfolgt, ausdrücklich bekräftigt.

 

Da nun über drei Jahre vergangen sind und somit keine Gewährleistungspflicht seitens des Bauträgers besteht, welcher gekonnt alles so gewendet und gedreht hat, dass wir über die Gewährleistungspflicht zuwarten, will ich die Bauträgerfirma auf einen „arglistig verschwiegenen Mangel“ klagen. Ich will mit dem Bauträger nicht mehr sprechen, da dieser mehrmalig unsere Glaubwürdigkeit in Frage gestellt hat und nicht bereit ist zu den Fehlern zu stehen und sicher nicht gewillt ist eine für uns kostenlose Sanierung in Erwägung zu ziehen.

 

Deswegen Suche ich einen Rechtsanwalt der sich in derartigen baurechtlichen Angelegenheiten auskennt. Was würdet ihr tun?

 

Danke für eure Aufmerksamkeit.

 

Lacky

 

PS: Man kann sich die Knistergeräusche ungefähr so vorstellen, wie wenn man ein Elektrogerät, das in Karton und Styropor verpackt ist, herausnimmt nur eben ständig, mal weniger mal mehr...

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Bin selbst im Baugewerbe als Planer tätig, und ärgre mich immer wieder über solche Betrüger. Leider sind auch die Leute zu blauäugig und vertrauensseelig. Aber ich glaube Ihr habt schon genug gelitten und will nicht auf euch herumtrampeln.

Habe ien paar gute Freunde beim Hausbau begleitet und die hatte auch mit "guten" Freunden ordentliche Probleme.

 

Also meines erachtens ist das leider kein Einzelfall. All zu oft werden Häuselbauer über den Tisch gezogen ohne es zu merken. Bei euch kommt leider dazu, dass der BM; derart gepfuscht :k: hat, dass es auffält.

 

Ich würde an Deiner Stelle wiefolgt vorgehen:

 

1) Du brauchst einen guten Sachverständigen (SV) der den genauen Bauzustand erhebt und beurteilt (kostet leider was). Nur wenn Du die Mängel genau auflisten kannst, sehe ich eine Chance.

 

2) Du brauchst einen Rechtsanwalt, der sich die Verträge ansieht (kostet leioder noch mehr), bzw. bringe alle mündlichen Vereinbarungen zu Papier. Mündliche Vereinbarung gelten gleich wie schriftliche nur musst Du sie beweisen, dazu brauchts Du unbedingt Zeugen!!

Die Frage stellt sich wass habt Ihr bei dem BM in Auftrag gegeben. Wenn nichts vereinbart wurde nimmt das Gericht die Önormen her und das ist gut für Euch. Dann gilt auch ÖN B2110 eine sehr wichtige Werkvertragsnorm. Danach kannst Du Mängel auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist rügen wenn diese zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben. In Deinem Fall ist das mit dem Dach sicher kein Problem dies zu beweisen (Glaube nicht das der Dachaufbau von euch getauscht wurde). War der BM auch Bauführer, dh hat der BM beim Einreichplan als Bauführer unterschrieben? Dann ist erauch an alle Vorlagen des Baubescheides gebunden sind alle Auflagen eingehalten worden. Hat der BM eine Bauführerbescheinigung abgegeben? Wenn ja wäre das eine gute Chance in festzunageln.

 

 

3) GANZ WICHTIG nichts mehr bezahlen. Schreiben an BM Mängel genau beschreiben, BM auffordern die Mängel zu beheben und Hinweis dass bis zur VOLLSTÄNDIGEN Behebung der Mängel keine Zahlungen mehr getätigt werden. Sollten die Mängel noch nicht zur Gänze feststehen schreibe vorweg, dass Du einen SV beauftragt hast diese zu ermitteln und bei Vorliegen des Gutachtens diese nachreichen wirst. Lt. ABGB bist Du erst nach Abschluss der VOLLSTÄNDIGEN ordentlich erbrachten Leistung verpflichtet den gesamten Werklohn zu bezahlen.

 

4) schone den BM nicht gehe zu allen Ombudsmännern zum Konsument zur Arbeiterkammer zu allen Zeitungen und versuche das Problem und den BM öffentlich publik zu machen. Ich glaube dass der BM dann eher einlenkt, da er ja noch bei anderen eingeschäft machen will.

 

Ich wünsche mir dass der BM zur verantwortung gezogen wird schick Ihn zum :devil: . Wie heisst den der Spezialist?

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