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job - dienstzeiten


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hi all!

 

eine frage. ich arbeite von 07:30 - 12:00 und von 13-17:00 aber jetzt kommts, wir dürfen dazwischen keine pausen machen. job: büroangestellter. verletzt das nicht das gesetz? darf ich nicht mal aufstehen und tief durchatmen?! :confused:

 

glg

 

 

hier steht jedenfalls nichts davon, dass dir gesetzlich kleine verschnaufpausen zustehen:

 

http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-857.html

 

jedoch: jeder normale mensch braucht hin und wieder eine pause, auch wenn sie nur ein paar sekunden dauert, wo man aufsteht, in die luft schaut, etc..

und wenn dir das dein arbeitgeber verbietet fällt das auf das schon diskutierte thema mobbing.

 

was dir meines wissens gesetzlich zusteht is pinkeln und kacken gehn, wie oft weiss ich leider nicht :D

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wollt auch grad das selbe sagen, ansonsten heißts hackeln!

 

da steht gar nix ausser solltekönntemüßte.

 

die pausen stehen nur ma mit dezidierten bildschirmarbeitsplätzen zu. und darunter sind nicht alle arbeitsplätze zu verstehen, auf denen ein bildschirm steht...

 

 

@lacky: du könnest im dv, der betriebsvereinbarung oder den kollektivverträgen nachsehen was zum thema pause da drinnen steht.

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und wenn du Raucher bist, darfst pro Stunde einmal das asoziale Arschloch raushängen lassen. :mad: :mad: :mad:

 

HAAA, ich hab mich geirrt!!!! :jump: :jump: :jump:

 

Quelle: Nichtraucherschutz versus "Recht auf Rauch" am Arbeitsplatz" von Dr.jur. Wolfgang Auner, Graz, Imago Hominis 2003, 10, 4, 241-50

 

Sanktionen:

Wer als Arbeitgeber den Nichtraucherschutz nach §30 ASchG* verletzt, ist gemäß §130 Abs 1 Z 24 im Erstfall mit mindestens € 145,- (bis € 7260,-) und im Wiederholungsfall mit mindestens € 290,- (bis € 14530,-) zu bestrafen. (Das schon lange nicht mehr novellierte Mutterschutzgesetz - MSchG §3 Abs 6 - sieht dzt. nur Strafen von 70,- bis 1820,- im Erstfall und von 220,- bis 3630,- im Wiederholungsfall vor).

Für Arbeitnehmer kann die Übertretung von Rauchverboten ein Entlassungsgrund sein, wobei ein Schadenseintritt keine notwendige Voraussetzung ist. Wenn Betriebsordnung, Verbotsschilder bzw. mündliche Hinweise ausreichend auf das Rauchverbot aufmerksam machten, kann der Arbeitgeber von seinem Entlassungsrecht sogar ohne vorangehende Verwarnung Gebrauch machen (ASG Wien 29.6.2000, 29 C ga 215/99w, rk. = ARD 5196/18/2001). Auch eigenmächtige Rauchpausen, die trotz Ermahnungen nicht eingestellt werden, sind ein Entlassungsgrund (OLG Wien 28.2.2000, 8 Ra 53/00y).

Rechte:

Es gibt kein Recht auf Rauchpause (ASoK 2001, 274ff), sondern nur (bei einer Tagesarbeitszeit von mindestens 6 Stunden) das Recht nach § 11 Abs 1 AZG auf eine tägliche halbstündige Pause (unbezahlt). Auch aus der früheren Duldung von Rauchpausen kann kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden (ASoK 2003, 3ff). Betriebsvereinbarungen können separate Pausenräume für Raucher oder die Nutzung eines Pausenraumes in 2 Schichten (zuerst Nichtraucher, dann Raucher) vorsehen, wenn damit §30 ASchG nicht verletzt wird. Bei mangelnder Kooperation des Betriebsrates können solche Vereinbarungen nur über die Schlichtungsstelle erzwungen werden. Wenn das Rauchen auf dem Betriebsgelände in der gesetzlichen Pause möglich ist, muss dafür kein geschlossener Raum zur Verfügung gestellt werden (1 AzR 499/98 = ARD 5016/3/99).

 

*Nahezu wortgleiche Regelungen wie im ASchG sind im §30 des Bundesbedienstetenschutzgesetzes und im §88h Landarbeitsgesetz enthalten.

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danke :s:

 

Bitte. Muss ja auch keiner. Ach, darf ja auch keiner. :D

 

Falls du zu den Rauchern gehörst, die sich gerne mal Ihre Auszeit nehmen, ich hab einfach kein Verständnis dafür. Ich war sogar schno mal 8 Wochen im Krankenstand, weil ich der einzige Nichtraucher in der kuchl war und die ganze Partei gmeint hat, sie machen jetzt ihre Rauchpause. Dann kam ein Bon mit 6 verschiedenen Essen, ich total im Stress, die Asos: "du mochst des shcon, wir haben uns doch die Tschick grad erst angezunden" und zippezappe, war ein hübscher Teil vom Figner weg inkl Gelenkskapsel und TEilen von der Sehne, schön mit tierischem Eiweiß verschmutzt, damit's auch ja lang dauert, und man das Teilchen nciht nähen kann.

 

Du wirst es nicht glauben, auf die erste Hilfe musste ich auch warten, bis die Asos ausgraucht haben.

 

 

:k: :k: :k:

 

 

Wie komm ich als Nichtraucher dazu, mehr arbeiten zu müssen?

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naja, einerseits sind nicht alle so (eh kloa), zweitens weißt wo ich arbeite - da ist jedem ziemlich egal ob ich mir gerade eine angezündet hab, oder nicht - wenn arbeitet da ist, wird gehackelt - meine arbeit hat keine zeit zu warten!

 

andererseits - wieviel arbeitszeit geht drauf für - i-net surfen während der arbeitszeit, private telefonate usw.

 

möchte natürlich jetzt auch nicht jeden arbeitenden raucher verteidigen, keineswegs, möchte mich nur dagegenwehren als asoziales arschloch bezüchtigt zu werden

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möchte natürlich jetzt auch nicht jeden arbeitenden raucher verteidigen, keineswegs, möchte mich nur dagegenwehren als asoziales arschloch bezüchtigt zu werden

 

Das gilt ja auch nicht für jeden. Ich rede von jenen speziellen, die dann eine rauchen gehen, wenn die Arbeit kommt, bzw. sie nicht ausdrücken.

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