Supermerlin Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Hab eine Frage - wie schaut es eigentlich rechtlich aus, wenn man nur eine Hand zum Autofahren verwenden kann, wenn die andere an den Körper fixiert ist (zwecks ruhig Stellung der Schulter). Es geht übrigens um die linke Schulter. Wär ein Auto mit Automatikgetriebe erlaubt, falls ein Auto mit Schaltgetriebe nicht erlaubt ist ? Mit dem Auto bin ich in 30 bis 40 Minuten in der Arbeit, mit den Öffis fast 2 Stunden. lg, Supermerlin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Ulf Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Hab eine Frage - wie schaut es eigentlich rechtlich aus, wenn man nur eine Hand zum Autofahren verwenden kann, wenn die andere an den Körper fixiert ist (zwecks ruhig Stellung der Schulter). Es geht übrigens um die linke Schulter. Wär ein Auto mit Automatikgetriebe erlaubt, falls ein Auto mit Schaltgetriebe nicht erlaubt ist ? Mit dem Auto bin ich in 30 bis 40 Minuten in der Arbeit, mit den Öffis fast 2 Stunden. lg, Supermerlin Fragen macht Kopfweh! Rauchen,telefonieren und fahren geht sich halt nicht mehr aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GO EXECUTE Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Ich würd bei einem der Autofahrerclubs anrufen, die sind da recht gut informiert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoFatMan Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Hi - versicherungstechnisch SICHER NICHT machbar hatte einen guten bekannten war Invalide seit 1944 der hatte an der Prothese eine Kugel und am Lenkrad das Gegenstück verschraubt und EINE EINTRAGUNG IM FÜHRERSCHEIN !!!!!!!!!!! i versteh dein Problem aber tät mirs genau überlegen das Problemwort ist glaube ich fahrtüchtig .............. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schipfi Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 ich glaube, dass sowas nur mit sondergenehmigung möglich ist oder im notfall... wie der bauer, der beim holzspalten sich die hand abgetrennt hat und dann mit dem auto nach Hause gfahren ist... zwar nur 500m, aber da wird die polizei nichts sagen... back to topic... solltest du damit fahren, schau halt nur dass du keinen unfall hast, weil das steigt dir jede versicherung aus... obs strafen dafür gibt weiß ich jetzt nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
superstitio Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Hab eine Frage - wie schaut es eigentlich rechtlich aus, wenn man nur eine Hand zum Autofahren verwenden kann, wenn die andere an den Körper fixiert ist (zwecks ruhig Stellung der Schulter). Es geht übrigens um die linke Schulter. Wär ein Auto mit Automatikgetriebe erlaubt, falls ein Auto mit Schaltgetriebe nicht erlaubt ist ? Mit dem Auto bin ich in 30 bis 40 Minuten in der Arbeit, mit den Öffis fast 2 Stunden. lg, Supermerlin also so viel ich weiss ist es nicht erlaubt - vor allem kann ichs mir nicht vorstellen - wenn man sich so die autofahrer anschaut - die meisten tun sich ja schon mit 2 händen schwer wenn dir was passiert steigt dir die versicherung sicher aus - ich würds net riskieren Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paul1649345178 Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 funktionieren tut´s - ein guter freund von mir hat sich seinen rechten arm ruiniert (is mit dem motorrad beim überholen gegen einen autokran :f: ) - der fährt aber seit jahren wieder mit dem auto durch die gegend! - automatik kiste mit einer "kugel" am lenkrad! - mehr ist´s/war´s nicht! jedoch hab ich keine ahnung ob er eine sondererlaubnis oder dergleichen hat! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
üawhr Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 schau halt nur dass du keinen unfall hast das mach ich eigentlich sonst auch immer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schipfi Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 das mach ich eigentlich sonst auch immer diese wortklauberei immer... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joga Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Also du darfst mit einer Ruhigstellung an der Schulter, egal ob rechts oder links, sicher NICHT Autofahren, da du beeinträchtigt und somit nicht verkehrstauglich bist... Ausnahmen bestätigen die Regel: In Weiz gibts einen Mann, der schon ohne Arme geboren wurde - der cruist mitm Auto herum... und macht auch sonst alles mit den Beinen, Zecherln... hat aber einen Spezial-Umbau... Du kannst es natürlich machen, aber die Versicherung wird dir den Schaden nicht bezahlen... Man darf zB auch nicht barfuß oder mit FlipFlops & Sandalen oder für Frauen Stöckelschuhen Auto fahren... Versicherung steigt aus... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chico Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Da darfst du nicht fahren, hatte durch einen Sturz auch so ein Gebrechen und durfte daher nicht mim Auto herumcruisen. Da musst du die Öffis nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Wicht Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Bingo! Du darfst vom Gesetz her nicht fahren, auch wenn du ein Auto mit Automatik hast. So ist das Gesetz. Gute und baldige Besserung! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Supermerlin Geschrieben 2. Juni 2006 Autor Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 War ohnedies eh auch meine Vermutung - dann aber noch eine kurze Frage, ist nämlich momentan (und für die nächsten 3 bis 4 Wochen) wirklich ein Problem in die Arbeit zu kommen: Wenn man einhändig mit dem Radl fährt (linke an den Körper fixiert) dann gilt vermutlich das selbe wie beim Autofahren, hätte aber den Vorteil, das ich von 10,5 km in einer Richtung nur ca. 3 auf der Straße fahren müßte (und da könnt ich vermutlich noch etwas die km auf der öffentlichen Straße reduzieren) und der Rest auf der Donauinsel wäre. Nur Bremsen wär halt nicht so toll - is echt ein Sch... lg, Supermerlin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chico Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Beim Biken bin ich mir nicht sicher, aber im Straßenverkehr, darfst du hier glaub ich auch nicht einhändig fahren, da müssen beide Hände voll funktionstüchtig sein. Gute Besserung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Bingo! Du darfst vom Gesetz her nicht fahren, auch wenn du ein Auto mit Automatik hast. So ist das Gesetz. Und das ist gut so. Mal im Ernst - alleine für die Frage bzw. die ernsthafte Erwägung gehört der Führerschein schon entzogen. :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maurer-biker Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Und das ist gut so. Mal im Ernst - alleine für die Frage bzw. die ernsthafte Erwägung gehört der Führerschein schon entzogen. :f: gerade für die frage gehört der Führerschein nochmal abgestempelt, andere leute hätten nicht gefragt... und damit ich noch was zum thema sag: darfst niht fahren :/ vielleicht kannst ja bei einem kollegen mitfahren, oder bei nem bikeboardler...gibt sicher auch sowas wie ne onlinebörse für fahrgemeinschaften mfg flo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Supermerlin Geschrieben 2. Juni 2006 Autor Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 1. bin ich eh davon ausgegangen, daß es eher nicht erlaubt ist und 2. wollt ich wissen, ob es nicht vielleicht doch mildernde Umstände (Auto mit Automatik - könnt ich mir leihen) gibt. Wie sonst kann es sein, daß Leute mit körperlicher Behinderung dann doch Auto fahren dürfen. Also so ganz unberechtigt war die Frage dann doch nicht. lg, Supermerlin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Wicht Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Wenn du eine Behinderung hast - musst auch einen Behindertenausweis mitführen und bei Polizeikontrolle vorweisen. Ausserdem werden FZGe bei körperlicher Behinderung und der meist daraus folgende Umbau eines FZGs im Zulassungsschein. Wenn sichs nur auf den Benützer und nicht auf das FZG bezieht, dann ist ein Vermerk im Führerschein. Erst wenn du den Arm ohne Einschränkung und Abwinklung gerade nach vorne bis in Schulterhöhe heben kannst, dann darfst erst ein FZG lenken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elmar Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Erst wenn du den Arm ohne Einschränkung und Abwinklung gerade nach vorne bis in Schulterhöhe heben kannst, dann darfst erst ein FZG lenken. Steht wo ? Ich hab außerdem noch nie einen Polizisten gesehen, der eine derartige Überprüfung vorgenommen hätte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Wicht Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Steht wo ? Ich hab außerdem noch nie einen Polizisten gesehen, der eine derartige Überprüfung vorgenommen hätte. Wenn du den Arm am Körper befestigt hast und ein Polizist hält dich auch (und du bist ja einer), könnte er oder besser gesagt, sollte/müsste er mit diesem Argument kommen und diese Auskunft hab ich von meinem Chef der Rechtsberatung des ÖAMTC in Wien. In der StVo steht das eine Hand immer uneingeschränkt am Lenkrad haben musst. Sobald du schalten musst oder dich nur am Kopf kratzt ist das mit einem verletzten Arm nicht mehr gegeben. Ausserdem wird dir die Versicherung aussteigen - wenn du einen Unfall hättest, egal ob selbstverschuldet oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elmar Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Wenn du den Arm am Körper befestigt hast...Das stimmt. Aber wenn jemand einfach so seinen lahmen Flügel herunterhängen lässt, fällt es nicht auf - und sein Bewegungsapparat wird auch nicht überprüft Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Supermerlin Geschrieben 2. Juni 2006 Autor Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Das stimmt. Aber wenn jemand einfach so seinen lahmen Flügel herunterhängen lässt, fällt es nicht auf - und sein Bewegungsapparat wird auch nicht überprüft War das gerade ein Hintertürderl ? Fixierung des Arms fürs Autofahren entfernen und alles ist Bingo ? lg, Supermerlin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Wicht Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 Hab eine Frage - wie schaut es eigentlich rechtlich aus, wenn man nur eine Hand zum Autofahren verwenden kann, wenn die andere an den Körper fixiert ist (zwecks ruhig Stellung der Schulter).......... lg, Supermerlin Flügerl ist am Körper fixiert. D.h. die Rückhaltevorrichtung kann nicht korrekt eingesetzt werden, d.h. wegen dem kannst du auch noch belangt werden. Hab ned klugscheissen wollen. Aber ich hab mich vor kurzem wegen einem Freund erkundigt. Der Papa meiner Arbeitskollegin neben mir, lässt sich seit 8 Wochen herumchauffieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Wicht Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 War das gerade ein Hintertürderl ? Fixierung des Arms fürs Autofahren entfernen und alles ist Bingo ? lg, Supermerlin Wenn du andere gefährden willst, weil du wegen Schmerzen nicht rechtzeitig reagieren kannst und vielleicht einen Unfall baust ....... blablabla ...... NEIN! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Ulf Geschrieben 2. Juni 2006 Teilen Geschrieben 2. Juni 2006 ....Aber wenn jemand einfach so seinen lahmen Flügel herunterhängen lässt, fällt es nicht auf.. Nix anders hab' ich g'meint und auch schon selber g'macht. Und wenn du schneller als 50 fährst und wenn du bei grün blinken in die Kreuzung einfährst und wenn... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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