Gast Flo Geschrieben 9. Juni 2006 Teilen Geschrieben 9. Juni 2006 Folgendes ist passiert: Ein Vereinskollege und 2 andere Rennradler waren trainieren. (auf einer Landstraße etwa 2km von er nächsten Ortschaft entfernt) Die 3 waren grade beim Sprinten -mit etwa 55km/h- als ein Autofahrer überhohlte, der sofort nach den übehohlen bremste und ohne Blinken abbog. Die 3 hatten natürlich keine Chanse zu Bremsen. Einer flog über die Motorhaube, leichte Abschürfungen und Prellungen und Rad leicht beschädigt. Der 2te Radfahrer knallte ins Heck des Autos - Hand gebrochen, Rad im Eimer. Der 3te konnte noch in die Weise ausweichen - ihm passierte nichts.... Polizei kam..... Alkoholkontrolle...Ggenau 0,5 Promille, Autofahrer hatte Schlapfen an, und nicht geblinkt. Der Polizist war äußerst sauer des er dem Autofahrer den Führerschein nicht wegnehmen konnte - da genau 0,5 Proimille - auch nach 2ter Messung...... Er meinte das gibts garantiert 2 Punkte im Führerschein und Schmerzensgeld + Schadensersatz. Ok - eigentlich eine eindeutige Sache...bis zur Gerichts"verhandlung" Die Beiden Rennradfahrer die geladen wurden, sind noch vor dem Gerichtssaal wieder nach Hause geschickt wurden weil: "man sich schon geeinigt hätte": Sie eindeutig selber Schuld waren und rechtzeitig ausweichen hätten können (Sagt ein "Sachverständiger" der so aussah (~150kg) als hätte er noch nie ein Rennrad gesehen.) Außerdem darf man in einer Ortschaft ( JA der Typ hat Ortschaft gesagt - glatte Lüge) ja gar nicht so schnell mit dem Rad fahren. Das der Autofahrer nicht geblinkt hatte, alkoholisiert war und Schlapfen anhatte, und ganz nebenbei eine Falschaussage gemacht hat :"Das steht hier gar nicht zur debatte!" Autofahrer unschuldig...... Möglicherweise muss jetzt noch der entstandene Schaden an der Stoßstange bezahlt werden. Interressant war das sich der Awalt des Autofahrers nach der ganzen Aktion sehr "enspannt und ausführlich" mit dem Richter über dessen letzten Skiurlaub unterhalten hat. Jatzt gibts natürlich Berufung. Was soll ich noch sagen ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 9. Juni 2006 Teilen Geschrieben 9. Juni 2006 Was soll ich noch sagen ??? Am besten: Gar nichts! Der Text spricht für sich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sir Gambrinus Geschrieben 9. Juni 2006 Teilen Geschrieben 9. Juni 2006 recht hat nyx mit gerechtigkeit zu tun - kommt von richten.... hab so einen scheiß auch schon hinter mir... da kannst nur weinen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thoms Geschrieben 9. Juni 2006 Teilen Geschrieben 9. Juni 2006 Kenne div. gleiche Fälle mit ähnlichem Tathergang und Freisprüchen... :k: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
adal Geschrieben 9. Juni 2006 Teilen Geschrieben 9. Juni 2006 Wenns so war, was ich nicht glaub (da mein Vertrauen in die österreichischen Gerichte recht hoch ist), würd ich auf jeden Fall eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft (schwerer Amtsmissbrauch) richten. Hoffe, der Betroffene hat den Mut und Anstand das auch gerichtlich auszufechten und nicht semianonym auf einem Internetforum. 3 Zeugen gegen einen, nicht gehört ... das schreit - wenns denn so war - nach einem schweren Amtsmissbrauch, damit kommt a) der Richter und b) der Lenker niemals durch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Flo Geschrieben 9. Juni 2006 Teilen Geschrieben 9. Juni 2006 Wenns so war, was ich nicht glaub (da mein Vertrauen in die österreichischen Gerichte recht hoch ist Leider wars so ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kato Geschrieben 9. Juni 2006 Teilen Geschrieben 9. Juni 2006 Wenns so war, was ich nicht glaub (da mein Vertrauen in die österreichischen Gerichte recht hoch ist), Scheinbar hast du keine Ahnung!! Solche Sachen werden oft von den Medien schon komplett verdreht und wenns dann zu einer Verhandlung kommt ist plötzliche der Täter das arme Opfer! Dank guten Rechtsanwalt, und das wahre Opfer liegt unter der Erde! Alles schon erlebt, also erzähl mir nix! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zec Geschrieben 9. Juni 2006 Teilen Geschrieben 9. Juni 2006 Einfach unglaublich :s: . I wünsch den dreien für die Berufung viel Glück und vor allem Gerechtigkeit. Edit: Der Polizist musste ja einen Unfallbericht schreiben. Und drinnen steht sicherlich wo das genau passiert ist - dann wäre zumindest das mit Ortsgebiet oder nicht aus der Welt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
myagi Geschrieben 9. Juni 2006 Teilen Geschrieben 9. Juni 2006 Normalerweise (und ich hatte schon nen Unfall, siehe Avatar) wird am Unfallort sofort ein Bericht von allen Beteiligten und Zeugen aufgenommen sowie Fotos vom Ort des Unfalls. Wenn der eine wirklich über die Motorhaube geflogen sein sollte, müsste das Auto quer zur Fahrtrichtung gestanden sein und das sollte man doch am Foto sehen. Auch können Sachverständige feststellen, ob geblinkt wurde oder nicht (falls es net eh am Foto zu erkennen ist...das Blinken). Leider muss man auch sagen, wenn einer über die Motorhaube knallt und der andere ins Heck, dann müssen die fast zu dritt nebeneinander gefahren sein...und das ist meines Wissens nach verboten. Aber wenn 2 Radfahrer mit 50 auf einer Landstraße (schätzomativ 80 km/h) auf ein Auto auf fahren, dann ist das doch eher verdächtig/komisch... 1.) Ein Rad steht/bremst schneller als ein Auto. 2.) Die Sportler sind normalerweise net betrunken. Und wenn der Polizist schon angfressen ist, dass er dem net den Schein zupfen kann, dann muss das auch in seinem Bericht vermerkt sein. Genauso wie die Aussagen unmittelbar nach dam Unfall. (Die sind am Ausschlaggebendsten für die Verhandlung, weil man unter Schock normalerweise die Wahrheit sagt) Und das kann KEIN Richter übersehen. Sollte das mit dem "Urlaubsgespräch" stimmen, könnte man dem Richter Amtsmissbrauch unterstellen. Ein guter Anwalt weiss eh was zu tun ist...und wird das auch tun. Ich wünsche auf alle Fälle den Radlern Gute Besserung und dass der Prozess so endet, dass am Ende das Richtige rauskommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 9. Juni 2006 Teilen Geschrieben 9. Juni 2006 Denke auch dass da einiges Schiefgelaufen ist! Der Schaaß ist halt dass alles nur in die Länge gezogen wird! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
myagi Geschrieben 9. Juni 2006 Teilen Geschrieben 9. Juni 2006 N Leider muss man auch sagen, wenn einer über die Motorhaube knallt und der andere ins Heck, dann müssen die fast zu dritt nebeneinander gefahren sein... Wobei ich hier vergessen habe, dass wenn es so stimmt, dass dann der Autofahrer viel zu knapp abgebogen ist, denn bei einem etwas größerem Abstand wäre sicherlich nur der rechtsäußerst fahrende Biker seitlich in das Heck geknallt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AFX Geschrieben 9. Juni 2006 Teilen Geschrieben 9. Juni 2006 Außerdem darf man in einer Ortschaft ( JA der Typ hat Ortschaft gesagt - glatte Lüge) ja gar nicht so schnell mit dem Rad fahren. jetzt soll der sogenannte sachverständige doch mal erklären wie das geht..."die radfahrer fahren angeblich zu schnell UND werden trotzdem von dem angeklagten autofahrer ÜBERHOLT", und IHN trifft keine schuld (mal ganz davon abgesehen, dass man als radfahrer NICHT verpflichtet ist, einen "tacho" montiert zu haben, und somit auch nicht wissen muss, wie schnell man gerade fährt) deine freunde sollten sich einen guten anwalt besorgen, dann dürfte einem positiven ausgang nicht allzuviel im wege stehen... irgendwie hab ich das gefühl, dass sich auch bei uns die gerichte immer mehr "amerikanisieren" :k: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paul1649345178 Geschrieben 10. Juni 2006 Teilen Geschrieben 10. Juni 2006 ...und ich dachte immer, sobald einem mehr als 0,1 pr. alkohol im blut nachgewiesen werden kann ist man (bei unfall mit personenschaden) sowieso schuld, zumindest teilschuld - auch wenn man unter 0,5 ist!! - oder ist das nur rein versicherungstechnisch der fall - das die bereits bei 0,2 "aussteigen"?! jedenfalls hört sich der fall extrem bsch... an - tut mir leid für die jungs - hoffentlich gehts in der 2ten instanz besser aus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 10. Juni 2006 Teilen Geschrieben 10. Juni 2006 Wenns so war, was ich nicht glaub (da mein Vertrauen in die österreichischen Gerichte recht hoch ist), würd ich auf jeden Fall eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft (schwerer Amtsmissbrauch) richten. Muß dir hier trotz der Tragik Recht geben. Irgendwie liest sich das ganze sehr seltsam. Einer flog über die Motorhaube, leichte Abschürfungen und Prellungen und Rad leicht beschädigt. Der 2te Radfahrer knallte ins Heck des Autos - Hand gebrochen, Rad im Eimer. Das geht aber auch nur dann, wenn das Auto quer zur Fahrbahn steht oder hat's ihn beim Aufprall am Heck über das Auto/Motorhaube nach vorne katapultiert? Woher will der Sachverständige wissen, dass die beiden mit 55km/h (Realgeschwindigkeit) unterwegs waren? Mir ist schon klar, dass die Geschwindigkeit rekonstruierbar ist, nur bezweifle ich, dass es auf km/h-genau im Nachhinein seriös machbar ist. Auf +/-10km/h glaube ich gerne. Warum wurden nur die beiden Radfahrer geladen? Die Beiden Rennradfahrer die geladen wurden, Hat nur einer den Autofahrer geklagt (betroffen waren's ja scheinbar alle)? Was ist mit dem Polizisten? War's nur einer? Bei Unfällen kommen's doch meist mind. zu Zweit? Das der Autofahrer nicht geblinkt hatteNun, das müsste eigentlich sehr wohl Teil der Verhandlung sein, denn hätte er geblickt, ist die Sache - auch wenn's für den Radfahrer umso bitterer ist - juristisch wohl klarer. Man könnte ja argumentieren, dass nur das Nicht-Blicken erst der Unfall entstanden ist, das der Radfahrer nicht ahnen konnte, dass der Autofahrer abbiegt. Ob er mit Hausschlapfen, Barfuß oder sonst was fährt, tut klarerweise nix zur Sache, denn ich wüsste nicht, ob es eine Gesetzesstelle oder Höchstgerichtsentscheidung gibt, mit welchen Schuhen man Autofahren darf/muß. Dann dürften auch die Damen mit Stöckelschuhen kein Auto lenken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ClemensR Geschrieben 10. Juni 2006 Teilen Geschrieben 10. Juni 2006 Ob er mit Hausschlapfen, Barfuß oder sonst was fährt, tut klarerweise nix zur Sache, denn ich wüsste nicht, ob es eine Gesetzesstelle oder Höchstgerichtsentscheidung gibt, mit welchen Schuhen man Autofahren darf/muß. Dann dürften auch die Damen mit Stöckelschuhen kein Auto lenken. soweit ich mich erinnern kann ist aber "geeignetes schuhwerk" vorgeschrieben, und das könnte man hier schon anzweifeln. mfg clemens Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 10. Juni 2006 Teilen Geschrieben 10. Juni 2006 soweit ich mich erinnern kann ist aber "geeignetes schuhwerk" vorgeschrieben, und das könnte man hier schon anzweifeln. Das denke ich auch! Es ist ja auch verboten mit FlipFlps zu fahren und so nem Zeug! Die Frage ist ob sie die drei sicher sind wegen dem Blinken! Wenn ich mir gerade vorstelle: So ein Sprint mit 55, zu dritt, schaut da noch wer auf den Blinker und wenn ja - alle drei geschaut? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hermes Geschrieben 10. Juni 2006 Teilen Geschrieben 10. Juni 2006 Wenns so war, was ich nicht glaub (da mein Vertrauen in die österreichischen Gerichte recht hoch ist), ..... da muss ich dich enttäuschen, adal. ich war zwar noch nie vor gericht, hab aber viel mit ( tw. höchst-)richtern zu tun. das würde mir keiner glauben, was ich da schon alles erlebt hab womit auch meine meinung zu dem beschriebenen fall gesagt wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yellow Geschrieben 10. Juni 2006 Teilen Geschrieben 10. Juni 2006 1.) Ein Rad steht/bremst schneller als ein Auto.das meinst aber nicht wirklich ernst, oder? dachte eigentlich auch, dass im Fall eines Unfalles wurscht ist, ob man unter 0,5 oder dürber liegt, Beeinträchtigung wird doch bei einem Wert immer angenommen? Typischer Fall für eine Rechtsschutzvers. (sollt ich auch mal endlich beantragen), ansonsten bleibst drauf sitzen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
myagi Geschrieben 10. Juni 2006 Teilen Geschrieben 10. Juni 2006 das meinst aber nicht wirklich ernst, oder? Doch, denke schon, dass ein Radfahrer mit 50 schneller steht als ein Auto mit 50. Auf alle Fälle schneller als eines ohne ABS Allein schon wegen der Trägheit. Das Blockieren der Räder beim Rad dürft aber schon ein Problem sein, da hast wohl recht. Ausprobieren würd ich es auf der Straße sicherlich nicht gerne. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yellow Geschrieben 10. Juni 2006 Teilen Geschrieben 10. Juni 2006 Das Argument stimmt nur insofern, weil ein Autofahrer meißt nicht wirklich mitm Messer zwischen den Zähnen fährt, Biker jedoch schon. Es wurde schon oft getestet: bei Fahrzeugen mit annähernd ähnlichem Leistungsgewicht wischt das Auto mit den anderen den Boden auf... jedenfalls eine Vollbremsung aus 100, die bei einer lächerlichen Karre wie meiner knapp über die Enfernung von 2 Leitpflöcken benötigt (also ca. 40 Meter), sehe ich mir mit einen Rad gerne an. übrigens: Deine Aussage zu ABS zeigt, dass Du den Sinn davon nicht wirklich verstanden hast, denn besser/schneller bremsen tut das nicht. Aber das ist ja eigentlich egal zur Auflockerung: bitte nicht zuuuuu ernst nehmen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
myagi Geschrieben 10. Juni 2006 Teilen Geschrieben 10. Juni 2006 bei Fahrzeugen mit annähernd ähnlichem Leistungsgewicht wischt das Auto mit den anderen den Boden auf...[/Quote] Das wusste ich nicht. Wieder was gelernt. übrigens: Deine Aussage zu ABS zeigt, dass Du den Sinn davon nicht wirklich verstanden hast, denn besser/schneller bremsen tut das nicht. Oh, leichte Fehleinschäzung deinerseits. Der Bremsweg kann sich mit ABS natürlich verringern, kann sich aber aufgrund der Dosierung unter Umständen sehr wohl auch verlängern. Soda, soviel zu dem Thema! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Flo Geschrieben 10. Juni 2006 Teilen Geschrieben 10. Juni 2006 Zitat von yellow das meinst aber nicht wirklich ernst, oder? Doch, denke schon, dass ein Radfahrer mit 50 schneller steht als ein Auto mit 50. Auf alle Fälle schneller als eines ohne ABS Allein schon wegen der Trägheit. Das Blockieren der Räder beim Rad dürft aber schon ein Problem sein, da hast wohl recht. Ausprobieren würd ich es auf der Straße sicherlich nicht gerne. Wennst mit 50 mit einem RENNRAD eine Volbremsung machen musst, hast du einen lägeren Bremsweg als ein Auto, vorrausgesetzt du schaffst es nicht zu stürzen da ein blockiertes Hinterrad (von nem Rennrad) bei 50 Sachen ziemlich zum schlingern anfängt. Das geht aber auch nur dann, wenn das Auto quer zur Fahrbahn steht oder hat's ihn beim Aufprall am Heck über das Auto/Motorhaube nach vorne katapultiert? Was macht ein Auto wenn es abbiegt ? Es steht zumindest schräg oder quer zur Fahrbahn. Einer nimmt die Motorhaube, der 2te voll ins Heck, der 3te (schon etwas abgesprinet kann noch in die Wiese ausweichen. Was soll so unglaublich sein ? Woher will der Sachverständige wissen, dass die beiden mit 55km/h (Realgeschwindigkeit) unterwegs waren? Mir ist schon klar, dass die Geschwindigkeit rekonstruierbar ist, nur bezweifle ich, dass es auf km/h-genau im Nachhinein seriös machbar ist. Auf +/-10km/h glaube ich gerne. Der "Sachverständige" wusste gar nichts. Mein Kollege sagte das sie gerade 55 bis 60 Sachen drauf haben - was ja nicht verboten ist ! (und bevor jetzt :"so schnell sind die sicher nicht gefahren." kommt, sag ich gleich mal das die besten AUT Juniorenstraßenfahrer beim Sprinten diesen speed des öfteren erreichen) Warum wurden nur die beiden Radfahrer geladen? Weiß ich nicht, vielleicht weil "nur" 2 was passiert ist und die Sache von vornherrein eigentlich klar sein sollte. Hat nur einer den Autofahrer geklagt (betroffen waren's ja scheinbar alle)? Was ist mit dem Polizisten? War's nur einer? Bei Unfällen kommen's doch meist mind. zu Zweit? Geklagt haben die Radfahrer (eh klar) Polizist war nur einer da...sind des öfteren alleine. Ob er mit Hausschlapfen, Barfuß oder sonst was fährt, tut klarerweise nix zur Sache, Mit Hauschlapfen oder Barufuß fahren ist Verboten! Mit Stöckelschuhen darf man fahren. Wie gesagt, natürlich wird Berufung eingelegt. Vermutlich wird sich das bis ins endlose ziehen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast chriz Geschrieben 10. Juni 2006 Teilen Geschrieben 10. Juni 2006 Mit Hauschlapfen oder Barufuß fahren ist Verboten! Mit Stöckelschuhen darf man fahren. wo steht das ? hab nachgeschaut aber nyx gefunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gössi Geschrieben 11. Juni 2006 Teilen Geschrieben 11. Juni 2006 Scheiß freundalwirtschaft!! das ist einfach ne frechheit, normal gehört dem der führerschein genommen und ein trittin den hintern und dem sche.ß sachverständigen die lizenz enzpgen ich würde an eurer stelle einspruch erheben!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Flo Geschrieben 11. Juni 2006 Teilen Geschrieben 11. Juni 2006 wo steht das ? hab nachgeschaut aber nyx gefunden. Wo das steht weiß ich auch nicht, aber das is eins der wenigen Dinge die ich mir aus der Fahrschule gemerkt habe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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