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Schussattentat auf Radler


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Wenn der Herr Gärtner des gemeint hat was bei uns auch in der OÖ Krone steht, dann is des folgendes:

 

Viele können sich sicher noch an den Fall erinnern als irgendwo in NÖ (Nähe Wien) ein Biker von einem Jäger angeschossen wurde!(glaub es war ausm Auto aus)

Der Richter verhängte gegen den Jäger ein Urteil (weiss nimmer wies genau war) jedenfalls is der in Berufung gegangen und das Resume is das der Jäger straffrei davonkommt! :mad:

 

Is des ned a Frechheit? Hat man denn als Mountainbiker überhaupt keine Rechte? :eek: :mad:

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Weil ich das Urteil nicht kenne, kann ich auch nicht sagen, was den Richter (Senat) zu einem Freispruch bewegt hat.

 

Was mich aber her bedenklich stimmt ist der Umstand, dass in Ö einfach zu viele Psychpathen mit Waffen ausgestattet sind - seien es schießwütige Jäger mit ihren Gewehren oder wilde Autofahrer mit ihren Gefährten.

 

Man sieht unter diesm Aspekt hat das Walzentraining schon etwas für sich (außer der Nachbar, den das Geräusch stört ist agressiver Alkoholiker und geht mit dem Messer auf dich los)

 

Besser im Bett bleiben und Decke übern Kopf:sm:

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Da der Artikel anscheinend nicht in allen Ausgaben der Krone abgedruckt wurde, tippe ich in jetzt ein(wörtlich Krone).

 

Man muss es sich schon einmal bildlich vorstellen: Eine Gruppe von fünf Mountainbikern radelt friedlich durch den Wald bei Rohr im Gebirge (NÖ) - als ein Schuss fällt, und einer von ihnen getroffen zusammenbricht. Hermann Klemmer (Foto) wurde damals am Bein so schwer verletzt, dass er jetzt, zwei Jahre nach der Tat, noch nicht gesund ist.

Bei der Hauptverhandlung gegen die beiden Täter im April dieses Jahres wurden Schuldsprüche gefällt. 2 Monate bedingt für die Frau, die geschossen hat. Und €1800 Geldstrafe für jenen Jäger, der mit ihr im Auto saß, und dessen Gewehr die Tatwaffe war.

"Hätt sich ein Wild gezeigt, hätt ich`s gleich parat gehabt und aus dem Auto schießen können", zuckte der Jäger damals die Schultern.

Geholfen hat dem Opfer von den beiden niemand.

Der Anwalt des Jägers, Alexander Philipp, hat gegen das Urteil berufen - und bekam nun in Wr.Neustadt Recht.

Sein Mandant wurde freigesprochen - Halali...

 

Dies ist der genaue Wortlaut des Artikels in der Krone.

Ich bin dabei die Begründung zu erfahren.

Sobald ich sie habe stelle ich sie ins Bord.

 

Freiwild sind wir sicher nicht.

Doch zuerst müssen die Hintergründe des Urteils bekannt sein.

 

 

 

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dabei war das 1. Urteil ja schon unglaublich geil.

Ich hätte dagegen schon nicht berufen.

 

Könnts Euch schon mal ausmalen, was beim aktuellen Fall für ein Urteil gefällt werden wird.

Wahrscheinlich so ca. 4 Monate bedingt + Geldstrafe (höchstens 5000),

Begründung: weil das BH den Soldaten bei der Nachtübung kein Laternderl in die Hand gegeben hat.

 

 

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Körperverletzung ist halt nix wert, rechtlich.

 

Der arme, kranke Tropf, der wegen seiner Wettschulden, oder um ins Bordell zu gehen, oder so, 5000,-- abzweigt kommt dafür für 5-10 jahre, unbedingt, in den Knast.

Traurig

 

Muß man sich vorstellen, holt einen vom Rad, kriegt Bedingte und a sehr lächerliche Geldstrafe,

hat die Frechheit dagegen zu berufen und kriegt Recht.

 

:k: Recht

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@yellow

wo hast denn das her? wenn einer (einmal) S 5.000,-- "abzweigt", dann passiert dem sicher net viel (kommt sicher nicht in den knast) - wennst EUR 5.000,-- gemeint hast: da kommst a net in den knast

 

 

is die frau des jägers a freigesprochen worden?

(eine möglich begründung dafür, dass beide freigesprochen worden könnten, fällt mir eigentlich nicht ein)

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Des gibt's ja net...da muß doch noch mehr als das bisher Gesagte dahinterstecken...gibt's da keine näheren Infos? Dieses "Urteil" und dann dagegen noch zu berufen...das alles ist ja absolut lächerlich...

Ich mein, nicht, daß unterlassene Hilfeleistung nicht schon Grund genug für eine saftige Strafe wär, aber sowas... :mad:

Ist Kollegen von der Rettung aber auch schon untergekommen: Kommen zu einem gestürzten MTBiker mit Serienrippenbrüchen etc. - nicht, daß der zufällig zuvor vorbeikommende Förster irgendwie geholfen bzw. zumindest die Rettung verständigt hätte...hat den armen Kerl zu allem Überfluß noch auf's Übelste beschimpft und sich selbst überlassen!!!

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war damals (laut den Medien) folgendermaßen:

 

Biker fahren verbotenerweise im Wald, werden aufgehalten, belehrt; sollen Wald verlassen.

Deutlich später treffen sich die Beteiligen (im selben Wald) nochmals,

Förster auf 100, Bikern wurscht, beide Parteien fahren ab.

BUMMS, Getroffener geht zu Boden, Oberschenkeltreffer.

Angeblich die Tussi "auf einen Baum gezielt" und abgedrückt.

 

Jagdschein: NO!

Biker gesehen: NO!

Ahnung von irgendwas: NO!

eigene Krachn: NO!, die vom Förster

 

So wars von Anfang an (sie hat gschossn)

 

irgendwas passiert? Hilfe, Entschuldigt, Jagdschein weg? NO!

jetzt anscheinend: irgendwie verurteilt: NO!

 

Und trotz der unglaublichen gschissenen Verletzung hat das Opfer noch Glück gehabt:

Hätte die tatsächlich durch einen Baum geballert und dann ihn getroffen, oder der Dödel seine geladene Waffe nicht mit einer Muni für schweres Wild bestückt gehabt, hättens ihn gar nimmer einliefern brauchen.

(wg. Geschoßverformung)

 

PS: daß Kleinbetrüger meißt unbedingt in Haft gehen fällt mir schon auf.

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im samstag/sonntag-standart steht drinnen, das die frau auf € 5000,- verurteilt wurde, der biker noch immer, nach 2 jahren, arbeitsunfähig ist, die frau aber mittellos ist, der jäger unschuldig ist und das ganze jetzt ins zivilrechtliche geht und das urteil noch nicht rechtskräftig ist.

 

wer hats gelesen? hab leider keinen link gefunden.

 

 

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...ich war gestern auf einem bergerl und hab mir von oben angesehen wie die grünen wixer treibjagd auf den unterhalb des bergs liegenden feldern durchgeführt haben - ehrlich gesagt eine sehr grausliche sache - da laufen schießwütige menschen herum und knallen tiere ab, die in die enge getrieben werden ab

 

ich hab mich als mensch zu diesem zeitpunkt sehr schlecht - hab mir einfach vorgestellt wie es wäre wenn es umgekehrt wäre - es würde uns menschen auch nicht gefallen wenn man auf uns hetzjagd macht, unser herz würde auch rasen und wir hätten angst um unser leben - und tiere fühlen sich genauso

 

ich muß zugeben ein sehr tierliebender mensch zu sein - ich hab mal ein junges fuchs-weiberl von der S33 aufgesammelt (war verletzt) und in zusammenarbeit mit 2 tierärzten haben wir das fuchs-weiberl wieder aufgepeppelt, das hat mich damals sehr geprägt

 

tut mir leid, ich kann mit der jäger-lobby net wirklich viel anfangen - zuviel wird unter dem deckmantel "Weidmans Heil" getrieben das nicht OK ist, oft genug wurde wir ja schon indirekt Zeugen solcher "wirtshaus-weichgesoffenen" vollidioten

 

 

ein etwas nachdenklicher

scott-maniac

 

 

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Schussopfer bangt um sein Schmerzensgeld

 

Vor zwei Jahren wurde ein Mountainbikefahrer durch einen Schuss aus einem Jagdgewehr schwer verletzt. Derzeit ist er arbeitsunfähig, ob er Schmerzensgeld bekommt, ist ungewiss. Ein zivilrechtlicher Prozess in Wien soll die Entscheidung bringen.

 

 

 

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Michael Möseneder

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Wien - "Wenn ich derzeit auf Krücken durch den Wald spaziere und einen Schuss höre, schrecke ich mich schon", schildert Hermann Klemmer seine Befindlichkeit. Vor knapp zwei Jahren wurde der 36-Jährige bei einer Mountainbiketour in Niederösterreich von einer Kugel getroffen. Seit damals ist er arbeitsunfähig, ob er für seinen Schaden auch Geld bekommt, ist ungewiss.

 

Am Landesgericht Wiener Neustadt kam es diese Woche zur Berufungsverhandlung gegen einen Jäger, aus dessen Gewehr die Kugel abgefeuert worden ist, und dessen Bekannte, die geschossen hat. Das Urteil: Die Schützin wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und Instichlassen des Verletzten zu zwei Monaten bedingter Haft und 5000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, der Jäger wurde freigesprochen.

 

Die Begründung: Der Waffenbesitzer, der seine geladene Waffe im Auto gelassen hatte, während er seine Notdurft verrichtete, konnte nicht damit rechnen, dass seine Bekannte aus dem Fenster schießen würde. Dass der Radfahrer getroffen worden war, hätte er nicht bemerkt. Die erste Instanz hatte ihn noch zu 1800 Euro Schadenersatz verurteilt.

 

Für Klemmer und seinen Anwalt Manfred Leimer ist das Urteil nicht nachvollziehbar. "Bei Eigentumsdelikten wird unbedingte Haft verhängt, bei mir, wo ein Mensch lebensgefährlich verletzt worden ist, kommt nur eine bedingte Strafe", empört sich das Opfer. Dazu kommt, dass nach seiner Darstellung die Verurteilte mittellos ist, er also um sein Geld fürchtet. Eine Bestätigung dafür stand bei Redaktionsschluss noch aus.

 

Die Hoffnung des Anwaltes liegt im zivilrechtlichen Verfahren, das im kommenden Frühjahr in Wien stattfinden soll. "Durch den Freispruch für den Jäger haben wir zwar ein etwas höheres Risiko, dennoch hoffe ich, dass auch der Waffenbesitzer, der ja eine Jagdhaftpflichtversicherung hat, zahlen muss", gibt sich Leimer optimistisch.

 

Sein Mandant ist nicht ganz so hoffnungsvoll. Sein durchschossener Oberschenkelknochen ist nach wie vor nicht verheilt, das Knie kann er noch immer nicht abbiegen, der Fuß schmerzt.

 

Seit dem Zwischenfall im Wald ist sein Arbeitsverhältnis als Techniker ruhend gestellt, er hofft jedoch, zu seiner Firma zurückzukommen. "Wenn die Heilung abgeschlossen ist, kann ich wieder anfangen", ist Klemmer überzeugt. Und auch auf sein Zweirad will er sich wieder schwingen - und damit im Wald fahren.

 

 

 

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© DER STANDARD, 16./17. November 2002

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...also wenn man so etwas liest dann kann einem eigentlich nur der ärger überkommen.

 

ich 1-2 wochen sind die abscheulichen treibjagd-veranstaltungen erledigt und dann trau ich mich auch wieder eher in den wald - am samstag habens im rosaliengebirge herumgeballert, naja hab mich dann kurzerhand entschlossen den wald zu verlassen - man weiß ja nie was so einem waffenbesitzenden trampel einfällt

 

am end erkennt er meine 2 barends noch als 2-Ender :eek:

 

ciao

scott-manaic

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