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MTB-Leserbrief Kronenzeitung


theBikeMike
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In der Wr. Krone vom 20.11.02

 

Wilde "Jagd" auf die Mountainbiker

 

Ich konnte einfach nicht glauben, was ich heute früh las. Hab aufs Datum geschaut, aber der 11.11. ist bereits vorbei, sonst hätte ich dies als Faschingsscherz abgetan. Hab mir den Artikel dann noch zweimal durchgelesen, weil ich es einfach nicht glauben wollte, was ich da gelesen habe. Dieses Urteil kann nur von Richtern gefällt werden, die der Jägerlobby angehören. Jeder Tritt gegen ein Tier wird wahrscheinlich härter bestraft.

Das Halali im Artikel ist angebracht, denn jetzt dürfen wir Mountainbiker damit rechnen, dass wir zum Abschuss freigegeben worden sind, und zwar ganzjährig! Schonzeiten sind nicht geplant. Der getötete junge Soldat vor ein paar Monaten war eben nur ein kleiner Unfall.

Für mich als Waffenpassbesitzer bedeutet dies, dass ich in Zukunft bei Ausfahrten meinen Revolver mitnehmen werde, um diesen in Notwehr gegen schießwütige Jäger zu benutzen.

 

Name und Adresse der Redaktion bekannt.

 

 

Bezieht sich wohl auf das Urteil beim Prozess gegen den Jäger, der nen MTBer angeschossen hat.

 

Verwunderlich fand ich aber, dass der Brief abgedruckt wird, weil (wie bekannt ist) der Herausgeber sich selbst aussucht, was in das "Freie":D Wort reindarf;)

 

 

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ich hab da noch ein paar pikante details:

 

die kugel hat beim austritt ein 18 cm großes loch gerissen.

 

die dame müßte eigentlich einen deftigen gehörschaden haben, (trommelfellriss usw.) da so eine großkalibrige waffe in einem auto ohne gehörschutz abgefeuert, des hinterlässt spuren.

 

der jäger war angeblich pinkeln, als das passierte.

 

der jäger hat die mtber schon vorher 2mal getroffen und ermahnt.

 

die dame is des liebchen vom jäger.

 

sie ist mittellos.

 

3mal dürfts raten, was da passiert is.

 

der mtber kann sie jetzt zivilrechtlich verklagen, die hat kaan cent. und der jäger is aus dem schneider bei dem urteil. und der mtber muß dann eventuell auch noch die prozesskosten tragen.

 

 

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Original geschrieben von manitou

des problem is, da jäger wurde schon freigesprochen.

 

Ahso, ja, stimmt.

In dem Fall ist's ausnahmsweise mal von Nachteil, dass wir ein anderes Rechtssystem als die Amis haben.

Weil dort könnte der Biker den Jäger auch zivilrechtlich klagen, wenn er strafrechtlich unschuldig gesprochen wurde.

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Des MUSS doch irgenwie fahrlässig sein, die Buffn rumliegen lassen.

 

Des mit der Haftpflichtversicherung ist sicher richtig, nur:

 

Wer schon einmal probiert hat, bei einer Versicherung was zu bekommen, der weiß... Das ist ein dorniger Weg.

 

18cm!!! Oarg.

 

Die Oide gehört jedenfalls in eine geschlossene Anstalt. :mad:

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@manitou, christoph:

selbstverständlich kann auch bei uns jemand, der strafrechtlich freisgesprochen wurde, zivilrechtlich (zu schadenersatz) veruteilt werden - die chancen sind dann halt eher geringer

 

ein bravo dem leserbriefschreiber!!! (einmal jemand der auf die problematik die allgemeine öffentlichkeit aufmerksam macht)

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Original geschrieben von Christoph

Ich bin allerdings davon überzeugt, dass es einem Jäger nicht erlaubt ist, seine Waffe einfach so im Auto zu lassen wenn er pinkeln geht.

 

.

 

bitte nimm das nicht falsch auf, aber was soll man denn sonst machen!?? soll mans mitnehmen?? :( das das ganze nicht ok war is ja offensichtlich!! da war sicherlich genug vitamin b dabei!! kenn so einen ähnlichen fall!! aber bitte bitte lassts die ganze waffenhandhabung aus dem spiel!! denn wenns so argumentierst, dürfte die dame nit mal wissen wie man ein gewehr anfasst und wo er das zu haus lagern hat und , und, und,!!!aber das ist wieder mal ein jäger der einen riesen schaß gmocht hat und der eigentlich schon bestraft werden müste, aber bitte verallgemeinerts das nicht schon wieder!!!

 

 

 

thx botschn

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Original geschrieben von manitou

... vielleicht wars ja garnicht die schnalle, sondern er selbst?????

interessant wäre, ob es eine untersuchung auf schmauchspuren

gegeben hat. vielleicht habe ich auch zu viele krimis gesehen,

aber man hätte ja damit feststellen können, wer die waffe wirklich

abgefeuert hat.

 

so klingt das ganze schon sehr konstruiert. der jäger war pinkeln,

also konnte er auch nicht verhindern, dass die frau schießt. und

ganz zufällig ist sie mittellos, damit man ja nix zahlen muß, falls

es zu schmerzensgeldforderungen kommt... :rolleyes:

 

ein schelm, wer dabei böses denkt...

 

CU,

HAL9000

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@christoph u.a.

 

Nur zur Klarstellung: Auch wenn man von einem Strafgericht freigesprochen wird, heißt das noch nicht, daß man nicht auch zivilrechtlich doch noch drankommen kann.

 

Der Freispruch ist für ein Zivilgericht NICHT bindend (es gibt z.B. auch Freisprüche trotz Schuld, wenn diese nur gering war und nicht viel passiert ist, etc.).

 

Eine Bindungswirkung gibt es nur umgekehrt: wer (rechtskräftig) mit Urteil (nicht bloße Strafverfügung oder ähnliches) von einem Strafgericht schuldig gesprochen wurde, kann sich im Ziviliprozeß nicht erfolgreich damit verantworten, daß er die Tat, wegen der er verurteilt wurde, gar nicht begangen hat. Er kann aber z.B. erfolgreich ein Mitverschulden des anderen geltend machen usw.

 

Matsch Gatsch und den Jaga samt seiner Oidn solln bei der nächsten Jagd die andern angsoffenen Jaga daschiaßn.:mad:

 

Michael

 

 

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@NoDoc:

 

Ich dachte nach österreichischem Recht kann ich für ein Verbrechen, für das ich im strafrechtlichen Verfahren _unschuldig_ gesprochen wurde, nicht mehr zivilrechtlich belangt werden :confused:

 

Wobei mir klar ist, dass ein Freispruch nicht mit unschuldig gleichzusetzen ist (Gerindgüfigkeit, kein strafrechtlich relevanter Tatbestand,...).

Aber das habe ich ja auch nie behauptet (glaub ich).

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@christoph:

 

Doch! Es ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber der Sachverhalt kann vom Zivilgericht völlig eigenständig beurteilt werden. Gerade bei Verkehrsunfällen kommt das immer wieder vor, daß der Strafrichter "im Zweifel" freispricht, aber im Zivilverfahren eine "Verurteilung" erfolgt. Aber eigentlich täti jetzt lieber am Radl sitzn..

 

lg an die, die jetzt nicht arbeitn müssn und Beileid an alle andern

 

matsch gatsch

 

Michael

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