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An welche Adresse wird eine Anonymverfügung geschickt?


Joga
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Laut http://wien.gv.at/verkehr/parkraum/anonym.htm "...Sie wird immer an die Zulassungsbesitzerin oder den Zulassungsbesitzer des beanstandeten Fahrzeuges und seine von der Zulassungsstelle bekannt gegebene Adresse geschickt..."

 

Heißt das, sie wird an die Adresse geschickt, die im Zulassungsschein steht?

 

Hm, dh, wenn da jetzt meine alte Adresse drinnen steht, die ich leider noch nicht auf meine neue Wohnadresse ausbessern hab lassen, dann krieg ich das Ding gar nicht?

 

Wär nicht gut...

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Wos isn leicht los?

 

Geh... so a Schaß...

http://nyx.at/bikeboard/Board/showthread.php?t=17512&page=3&pp=15&highlight=teichalm

 

hilli und i und no 2 haben da eine Tour mitm RR von Graz über Gratkorn über die Teichalm und über Weiz wieder nach Graz gemacht... i bin aber in Weiz ausgestiegen und gleich heimgefahren, weils zum Regnen angefangen hat. Am Abend hat mi dann die Lilli nach Graz einigführt um mein Auto zu holen... da hilli wohnt da in einem Seitengasserl neben der Heinrichstraße... naja, da sind wir dann gleich Richtung Heinrichstraße gefahren und links raus Richtung heim... nur da am End von dem Gasserl war ein "Gehweg Ende" Schild, wo ma vorher net drauf schließen konnte, dass da fahren verboten ist... von dem is nämlich nix dort gestanden... Lilli hat jetzt a Strafe von 40 Euro gekriegt und i wahrscheinlich auch. Wahrscheinlich deshalb, weil Lillis Auto is no auf ihr Mama angemeldet und is deshalb auch dort hingangen... meine is no net da, aber wenn, dann wirds an meine alte Adresse gschickt.

 

S deppate is, dass ma a AV net beanstanden kann...

Weil 1. hätts greicht, wenn einer von uns gezahlt hätt und 2. stehen da keine adäquaten Schilder, aus denen ein Nicht-Ortskundiger schließen hätte können, dass man dort net fahren darf...

 

Fixteiflnomol, i muaß de jetzt endlich ändern lassen...!!

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S deppate is, dass ma a AV net beanstanden kann...

Weil 1. hätts greicht, wenn einer von uns gezahlt hätt und 2. stehen da keine adäquaten Schilder, aus denen ein Nicht-Ortskundiger schließen hätte können, dass man dort net fahren darf...

 

Fixteiflnomol, i muaß de jetzt endlich ändern lassen...!!

Doch, kannst schon. Nur würde ich das wirklich nur, wenn du dich 100%ig im Recht siehst (ggf. nach Abklärung mit RA). Denn ansonsten kann's teuer werden...
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Jo, i weiß. AV net einzahlen und dann auf die Strafverfügung warten...

 

Steht aber wahrscheinlich net dafür...

I muss jetzt echt schaun, was da für Schilder stehen...

Nein, was heute wie Schilderchen stehen is blunzen!

Welche Schilder zum Tatzeitpunkt dort gestanden sind, ist relevant. Und da hast schon den Scherben - wie willst das beweisen? Hast ein Foto gemacht - wohl kaum? Hast Zeugen, die sich minutiös erinnern?

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Hm, dh, wenn da jetzt meine alte Adresse drinnen steht, die ich leider noch nicht auf meine neue Wohnadresse ausbessern hab lassen, dann krieg ich das Ding gar nicht?

 

Wär nicht gut...

Wär gar nicht gut, weil die Anonymverfügung kriegst sicher.

Und die nächste Anzeige, weil die Wohnadresse nicht berichtigt wurde, auch... :devil:

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Mochts mi jetzt net fertig...

Gottseidank weiß ich, wer dort jetzt wohnt... hab schon angerufen (aber no keinen erreicht)...

Ich hoff also, dass ich die AV überhaupt krieg...

 

Naja, kann man sonst irgendwo anrufen und sagen, dass man den Erlagschein verloren hat und dass man einen neuen haben will :holy:

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Außerdem: zum Tatzeitpunkt hört sich ja so an, als ob ich ein Verbrecher wäre...

 

ich hab mir schon während der auffahrt zu teichalm gedacht, dass du was im schilde führst.. :D

 

mit fotos in diese richtung kann ich leider nicht dienen, habs mal in die andere seite mit einem parkeinspruch probiert, aber die erzählen dir eh was sie wollen.

 

ich werd aber heute abend schauen, was genau dort ist, schaut aber nicht gut aus, ich glaub es steht vorher schon ein sackgasse-schild und dann ein rad-/gehwegschildl. 2fach is natürlich bitter, wußte nicht, dass ihr da im konvoi raus seit.

 

hättest noch auf an capu raufgschaut, wär das nicht passiert...

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Wennst auf die Anonymverfügung nicht reagierst, oder sie nicht bekommst, kommt als nächstes eine Lenkererhebung.

Die geht an den Zulassungsbesitzer. Ich gehe davon aus, dass die Adresse vom Meldeamt kommt. Bei einer Firma ists jedenfalls so: Da wird über die Zulassungsstelle die Firma (Zulassungsbesitzer) ausgeforscht, aus dem Firmenbuch wird der Geschäftsführer gesucht und dann aus dem Melderegister die Privat(!)adresse des GF.

Und die Nichtummeldung kann tatsächlich teuer werden. Wenns ganz blöd hergeht kann sogar die Versicherung bei einem Unfall Probleme machen.

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Bei einer Firma ists jedenfalls so: Da wird über die Zulassungsstelle die Firma (Zulassungsbesitzer) ausgeforscht, aus dem Firmenbuch wird der Geschäftsführer gesucht und dann aus dem Melderegister die Privat(!)adresse des GF.

Bei einer Anonymverfügung werden sie das auch machen, nämlich dann wenn die Anzeige zugestellt werden muß :D

Und dann kriegt er gleich eine ordentlich Strafe drauf.

 

Beim KFZ ist es so: Zulassung nur auf die Hauptwohnsitzadresse, Versicherung nur auf die Adresse wie in der Zulassung.

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Hab i mir eh gedacht...

 

Aber weißt, was komisch is: Bis jetzt hat nur Lilli ihre bekommen... i no net... Bestünde denn tatsächlich die Möglichkeit, dass da nur einer von uns beiden zahlt... wenn ja, warum?

 

wer is vorne gefahren? dort steht nämlich so ein "blitzer", vieleicht seit ihr zu knapp hintereinander gefahren und es wurde nur ein aut fotografiert...

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