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Hilfe-Innenverputz m2-Berechnung


Skippy
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An die Architekten, Baumeister, Häuslbauer usw.

 

Ich möchte gerne meiner Verputzerfima auf die Finger schauen und die Flächen selbst nachrechnen. Es ist mir bekannt, dass Fensterflächen unter 4m2 mitgerechnet werden. Wie schaut denn dann das mit den Türflächen aus.Die werden doch sicher ausgenommen, oder? Und wie schaut das so mit den Laibungen aus? So ca. 10% dazurechnen, geht das in Ordnung!

Gibt es sonst noch Dinge, die ich beachten sollte?

 

Vielen Dank! :toll:

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An die Architekten, Baumeister, Häuslbauer usw.

 

Ich möchte gerne meiner Verputzerfima auf die Finger schauen und die Flächen selbst nachrechnen. Es ist mir bekannt, dass Fensterflächen unter 4m2 mitgerechnet werden. Wie schaut denn dann das mit den Türflächen aus.Die werden doch sicher ausgenommen, oder? Und wie schaut das so mit den Laibungen aus? So ca. 10% dazurechnen, geht das in Ordnung!

Gibt es sonst noch Dinge, die ich beachten sollte?

 

Vielen Dank! :toll:

ob tür oder fenster ist egal, es geht um die öffnungsgröße. mehr weiß ic hjetzt nciht auswendig, aber ich kann morgen in die norm schauen.

es geht nur um verputz, oder? weil maler ist anders.

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Ja es geht nur um den Innenverputz und Danke für die erste Information. Wäre sehr nett, wenn du morgen noch Genaueres wüsstes. Perfekt wäre so bis ca. 8:30, dass ich bevor die Firma kommt, noch nachrechnen kann (Ich bin unverschämt, aber mir wäre sehr geholfen :klatsch: ) Momentan rechne ich alle Öffnungen, die unter 4m2 liegen einfach mit.

 

Danke!

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Mit welcher Berechtigung eigentlich?

He, da ist keine verfluchte Fläche, die bearbeitet werden müßte - wieso zum Geier berechnen die das dann mit?

Wäre der Einzelhandel so frech wie das Handwerk, dann würde man vermutlich beim Hofer auch bei Nichtkauf einfach mal 2 Liter Milch und 3 Kilo Reis mitbezahlen. :k:

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Mit welcher Berechtigung eigentlich?

He, da ist keine verfluchte Fläche, die bearbeitet werden müßte - wieso zum Geier berechnen die das dann mit?

Wäre der Einzelhandel so frech wie das Handwerk, dann würde man vermutlich beim Hofer auch bei Nichtkauf einfach mal 2 Liter Milch und 3 Kilo Reis mitbezahlen. :k:

 

ist nunmal so. öffnungen bedeuten auch mehraufwand beim abkleben, heranarbeiten an ränder, usw. bis zu einem gewissen punkt macht das schon sinn.

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ich hätts in weiß geschrieben ;)

oder als pm.

 

hast du die nummer gewusst jürgen, oder hast nachgeschaut? :D

 

ich habs eh wieder weggelöscht, weils ich ja gar net habe :rolleyes::D

 

klar weiss ichs sofort, ein Griff zurück, Önormmappe Werkvertragsnormenregister, und ich weiss s ganz genau..... sitzt da ja noch im Büro :D

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Also Önorm B 2210

Punkt 2.5.2.1.1 Nicht abzuziehen sind:

1. Anschlußflächen von Wänden bis zu einer Dicke von 10 cm.

2. Anschlußflächen von Stiegenlaufplatten, Podestplatten und Stufen.

3. Unverputze Flächen bis zu 0,5m2 Einzelausmaß.

4. Bei Öffnungen von 0.5 m2 bis 4 m2 sind im Falle von verputzten Leibungen dei Öffnungen durchzumessen, die Leibungsflächen jedoch nicht hinzuzuzählen.

 

..... ok sehr mühsam den rest zu schreiben ....pause. :p

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ok, wieter gehts:

2.5.2.1.2 Öffnungen in den Wandflächen mit einzelausmaßen, gemessen in der Stock- oder Archtekturlichte, sind wie folgt zu berücksichtigen:

 

(1) Öffnugen bis 0.5 m2 Fläche sind nicht abzuziehen; verputzte Leibungen sind hinzuzuzählen.

(2) Öffnungen von 0.5 m2 bis 4 m2 Fläche sind nur dann abzuziehen, wenn die Leibungen nicht verputzt werden.

(3) Öffnungen über 4 m2 Fläche sind abzuziehen; der Verputz der Leibung ist hinzuzuzählen.

 

2.5.2.1.3. Hinzuzuzählen sind:

 

(1) Bei Nischen die verputzten Leibungsflächen.

(2) Bei Holzdecken, die im Beeich der Rauch- und Abgasfänge verputzen Flächen.

 

ok und weil ich so im Schreiben bin, noch der Überpunkt:

2.5.2.1 Innenwandverputz

 

Der Innenwandverputz ist in m2 festzustellen.

Die Wandfläche ist in ihrer Abwicklung zu messen. Als Wandhöhe gilt das Maß Rohdeckenoberkante (RDOK :D ) bis Rohdeckenunterkante (RDUK :D ).

 

Bei jeder nichtebenen Untersicht ist eine mittlere Wandhöhe zu ermitteln. Verputz- und Stuckkehlen werden von der Wandhöhe nicht abgezogen. Für die Berechnung der Kehlen ist Abschnitt 2.5.3.2 anzuwenden.

 

Bei überwölbten Räumen gilt als Wandfläche der Schildwände das Maß von der RDOK bis Gewölbeanlauf, vermehrt um zwei Drittel der Stichhöhe des Gewölbes.

 

kmmmm,... da wäre noch für Innenputz punkt 2.5.2.2 .... poste mal :):p

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Nach Längenmaß werden festgestellt:

 

(1) Profile, Leisten, Gesimse, Hohlkehlen, als Zugarbeiten oder vorgefertigte Teile, sowie Nuten und Faschen, nach ihrem

 

größten Längenmaß, getrennt nach charakteristischen Merkmalen;

 

(2) Ichsen, deren Ausbildung nicht im rechten Winkel vorgesehen ist;

 

(3) Schlitze, getrennt nach charakteristischen Merkmalen, z.B. Breite;

 

(4) Einputzprofile, getrennt nach Art und Material.

 

 

 

Nach Flächenmaß werden festgestellt:

 

Innenputz

 

Die Wandlänge ist in ihrer Abwicklung festzustellen, wobei die Vor- und Rücksprünge zu berechnen und mitzuzählen sind.

 

Als Höhe für die Ausmaßfeststellung gilt das Maß Rohdecken-Oberkante bis Rohdecken-Unterkante bzw. Wandoberkante,

 

ausgenommen dort, wo nicht bis an die Rohdecken-Unterkante geputzt wurde.

 

Bei jeder nicht ebenen Untersicht ist die mittlere Wandhöhe zu ermitteln. Putz- und Stuckkehlen werden von derWandhöhe

 

nicht abgezogen.

 

Bei überwölbten Räumen gilt als Wandhöhe der Schildwände das Maß von Rohdecken-Oberkante bis Gewölbeanlauf, vermehrt

 

um zwei Drittel der Stichhöhe des Gewölbes.

 

Bei Naturaufnahmen von geputzten Flächen sind die festgelegten Nennputzdicken bei Innenecken hinzuzuzählen bzw. bei

 

Außenecken abzuziehen.

 

 

 

 

 

Nicht abzuziehen sind:

 

(1) geputzte Anschlussflächen von Wänden;

 

(2) Anschlussflächen von Stiegenlaufplatten, Balkonplatten, Podestplatten und Stufen;

 

(3) ungeputzte Flächen bis zu 0,5 m2 Einzelausmaß.

 

Öffnungen ohne Stöcke in denWand- und Deckenflächen mit den nachstehend angegebenen Einzelausmaßen,

 

gemessen in der Architekturlichte, sind wie folgt zu berücksichtigen:

 

(1) Bei Öffnungen über 0,5 m2 bis 4 m2 sind im Falle von geputzten Leibungen die Öffnungen durchzumessen, die Leibungsflächen

 

bis zur Größe der jeweiligen Öffnungsfläche jedoch nicht hinzuzuzählen.

 

(2) Öffnungen über 4 m2 Fläche sind abzuziehen; die Flächen der geputzten Leibungen sind hinzuzuzählen, wobei eine

 

Mindestbreite von 25 cm zu Grunde zu legen ist.

 

Öffnungen mit Stöcken in denWand- und Deckenflächen mit den nachstehend angegebenen Einzelausmaßen,

 

gemessen in der Stocklichte, sind wie folgt zu berücksichtigen:

 

(1) Öffnungen bis 0,5 m2 Fläche sind nicht abzuziehen; die geputzte Leibungsfläche ist hinzuzuzählen;

 

(2) Öffnungen über 0,5 m2 bis 4 m2 Fläche sind nur dann abzuziehen, wenn die Leibungen nicht geputzt werden;

 

(3) Öffnungen über 4 m2 Fläche sind abzuziehen; die Flächen der geputzten Leibungen sind hinzuzuzählen, wobei eine

 

Mindestbreite von 25 cm zu Grunde zu legen ist.

 

 

 

Hinzuzuzählen sind:

 

(1) bei Nischen die geputzten Leibungsflächen;

 

(2) bei Holzdecken die im Bereich der Rauch- und Abgasfänge geputzten Flächen;

 

(3) bei abgehängten Decken 25 cm Wandhöhe, von der Unterkante der abgehängten Decke aus gemessen.

 

Decken- und Gewölbeputz

 

Gewölbte Flächen sind nicht in ihrer Projektion, sondern in ihrer Abwicklung zu messen. Für Abzüge gelten die Bestimmungen

 

von 5.5.2.2.1 sinngemäß. Sichtflächen von Trägerflanschen werden nicht abgezogen.

 

 

 

Außenputz

 

DieWandlänge ist in ihrer Abwicklung, dieWandhöhe nach ihrem Ausmaß ohne Abwicklung in derWandebene (Putzgrund)

 

festzustellen.

 

Es gelten die Bestimmungen von 5.5.2.2.1.1 bis 5.5.2.2.1.4 sinngemäß. Stein- und Verblendflächen unter 0,5 m2 Einzelfläche

 

werden nicht abgezogen. Bei Aufbauten, Giebeln, Erkern, Loggien und Balkonen ist die geputzte Mehrfläche

 

hinzuzuzählen.

 

Das Ausmaß über Dachflächen (z.B. Rauchfangköpfe, Attiken, Dachgaupen, Feuermauern) ist getrennt für die entsprechenden

 

Bauteile festzustellen.

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@all: Vielen. vielen Dank. Ihr macht euch da echt viel Mühe. Nur wenn ich die Ausführungen lese und denke ich muss dass in die Tat umsetzen und nachrechnen, dann lass ich mich lieber besch.. :D

 

Nein, jetzt im Ernst. Ich bin ehrlich sehr dankbar, dass ihr mir da so fachkundige Auskünfte gebt, aber wie schon in einem früheren Posting von mir geschrieben, geht es mir eigentlich hauptsächlich um Tür- und Fensterflächen. Ich will so in etwa hinkommen mit der Gesamtfläche um abschätzen zu können, ob sich die Firma (sie haben auch nur mit dem Meterstab vermessen, nicht Laser) bereichern will und ich ihnen dann auf die Finger klopfen kann.

 

Danke allen! :toll:

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also 2.5.2.2 Decken- oder Gewölbeverputz ist in m2 festzustellen. Die Länge ist in ihrer Abwicklung zu messen. Für Abzüge gelten die Bestimmungen des Abschnittes 2.5.2.1 sinngemäß. Sichtflächen von Trägerflanschen werden nicht abgezogen (----> des is bei der Platzldecken oder Preußische Kappe... jo de haben einen verdammt guten Schallwert :D )
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@all: Vielen. vielen Dank. Ihr macht euch da echt viel Mühe. Nur wenn ich die Ausführungen lese und denke ich muss dass in die Tat umsetzen und nachrechnen, dann lass ich mich lieber besch.. :D

 

Nein, jetzt im Ernst. Ich bin ehrlich sehr dankbar, dass ihr mir da so fachkundige Auskünfte gebt, aber wie schon in einem früheren Posting von mir geschrieben, geht es mir eigentlich hauptsächlich um Tür- und Fensterflächen. Ich will so in etwa hinkommen mit der Gesamtfläche um abschätzen zu können, ob sich die Firma (sie haben auch nur mit dem Meterstab vermessen, nicht Laser) bereichern will und ich ihnen dann auf die Finger klopfen kann.

 

Danke allen! :toll:

 

 

da Laser is eh a schaaaaaaaaaaass ;)

Umfang mal Raumhöhe ... Abzuch eh genau beschrieben, ne.

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