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Recht auf das eigene Bild


Kuglblitz
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Hallo Leute,

 

hier ein für manche vielleicht überzogenes, meines Achtens aber keinesfalls zu unterschätzendes Thema.

 

Immer wieder werden hier Fotos von Personen veröffentlicht, die vorher werder gefragt werden noch davon wissen. Normalerweise ist dies auch kein Problem - ich mach's ja auch selber - solange die Bilder berechtigte Interesser der Abgebildeten nicht schädigen. Da die Interpretation dieses Interesses sehr subjektiv ist, genügt der Judikatur die Nichteinwilligen des Abgebildeten für eine Nichtveröffentlichung bzw. Zurücknahme einer bereits getätigten Veröffentlichung.

 

Soweit zur Theorie (siehe auch weiter unten).

 

Im Klartext: In letzter Zeit werden im BB Bilder von Personen veröffentlicht, die weit jenseits des guten Geschmacks sind bzw. die Würde der Abgebildeten bewusst verletzen.

 

Viele vergessen offensichtlich, dass das BB eine weltweit zugängliche Plattform ist, dass also auch Freunde, Eltern, Kollegen, Arbeitgeber etc. darauf Zugriff haben. Fotos können da schnell zu einer Art Mobbing werden, vor allem dann, wenn die Leut', die sich dann sehen, es vielleicht nicht so lustig finden.

 

Also: Bilder reinstellen ok. Wenn's ein bisschen schräg sind, die Person am besten fragen. Und wenn wer um Löschung bittet, dies einfach machen.

 

lg

Kuglblitz

 

Hier nun die Quellen:

http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg2a.htm#%A7_78.

 

§ 78. (1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.

 

(2) Die Vorschriften der §§ 41 und 77, Absatz 2 und 4, gelten entsprechend.

 

Anmerkung

Sg. Recht am eigenen Bild

 

http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm#Pers%F6nlichkeitsschutz:

Recht am eigenen Bild (§ 78)

 

Diese Bestimmung ist ein Persönlichkeitsrecht, das systemwidrig im UrhG geregelt ist; es regelt den Schutz des Abgebildeten vor ungewollter Veröffentlichung des eigenen Bildes (nicht der Abbildung an sich). Dabei genügt es, dass die Person des Abgebildeten erkennbar ist. Die Veröffentlichung von Bildern mit Personen ohne Zustimmung der Abgebildeten ist aber nicht gänzlich untersagt, sondern hängt davon ab, ob dadurch "berechtigte Interessen" des Abgebildeten (oder im Todesfall) naher Angehöriger verletzt werden. Dabei kommt es auch auf den Zusammenhang der Veröffentlichung an (Text). Die Veröffentlichung ist etwa dann zulässig, wenn die Abbildung nicht in einem negativen Konnex erfolgt und auch nicht mit kommerziellen Absichten (Werbung). Dabei kommt es zwar nicht auf das subjektive Empfinden des Abgebildeten an, die Judikatur ist aber bei dieser Beurteilung ziemlich streng. Es empfiehlt sich daher in Zweifelsfällen immer die Zustimmung der Abgebildeten einzuholen, bevor man Personenbilder ins Internet stellt, es wäre denn, die Personen werden nur nebenbei mit abgebildet und nicht in einem negativen Zusammenhang dargestellt.

 

Die bisherigen Entscheidungen betreffen überwiegend Personen des öffentlichen Lebens (Politiker, Künstler, Straftäter) durch Zeitungen. Durch das Internet werden aber in viel größerem Umfang Personenfotos auch durch Private veröffentlicht. Durch das Aufkommen von Kamera-Handys bekommt das Recht am eigenen Bild eine ganz neue Dimension. Man kann noch nicht vorhersagen, wie die Rechtsprechung darauf reagieren wird und wo die Grenze zwischen Schutz der Privatsphäre und dem neuen Veröffentlichungstrend gezogen werden wird.

Unproblematisch sind etwa Aufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten, wenn dabei zufällig auch Personen mit abgebildet werden.

OGH:

 

Durch § 78 soll jedermann gegen einen Missbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit geschützt werden, insbesondere auch dagegen, dass er durch die Verbreitung seines Bildnisses bloßgestellt, dass dadurch sein Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben oder sein Bildnis auf eine Art benützt wird, die zu Missdeutungen Anlass geben kann oder entwürdigend oder herabsetzend wirkt. Berechtigte Interessen sind verletzt, wenn bei objektiver Prüfung des Einzelfalles die Interessen des Abgebildeten als schutzwürdig anzusehen sind (stRsp ÖBl 1995, 91 - Leiden für die Schönheit mwN uva, 4 Ob 211/03p).

 

Für die Bejahung der Erkennbarkeit reicht es aus, dass die abgebildete Person von solchen Leuten beim Lesen erkannt (und später auch wieder erkannt) wird, die sie schon öfter gesehen haben; dazu gehören nicht nur die Angehörigen und Bekannten im engeren Sinne, sondern auch diejenigen Personen aus der näheren und weiteren Nachbarschaft, die dem Abgebildeten regelmäßig oder doch häufig - auf der Straße, in Geschäften, Verkehrsmitteln udgl. - begegnet sind, ohne den Namen und die sonstigen Verhältnisse dieses Menschen zu kennen (4 Ob 184/97f).

 

Der OGH hat § 78 analog auf den Schutz der Stimme angewendet (6 Ob 270/01a).

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PS: Du hast prinzipiell recht, aber wenn wir uns über Paragrafen ernsthaft gedanken machen müssen, dann kannst offene Foren vergessen. Also, erst DNA abgeben, dann posten. (wie bei den Cyclo Pros auch bald)

Es geht dabei nicht nur um mich, sondern ums Prinzip. Bilder gegen den Willen der Abgebildeten zu veröffentlichen bzw. den Wunsch nach Löschung zu ignorieren ist ein Gesetzesverstoß.

Da sollt's eigentlich keine Diskussionen geben.

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Es geht dabei nicht nur um mich, sondern ums Prinzip. Bilder gegen den Willen der Abgebildeten zu veröffentlichen bzw. den Wunsch nach Löschung zu ignorieren ist ein Gesetzesverstoß.

Da sollt's eigentlich keine Diskussionen geben.

 

 

übrigens:

 

alkoholisiert mit dem rad zu fahren, verstösst auch gegen das gesetz.

 

 

prost

wolfgang

 

Die Heimfahrt mit'm Radl war übrigens nicht so einfach. Vom 20. in den 19. Bezirk hab' ich fast vier Stunden gebraucht. Offensichtlich hat die Richtung nicht ganz gestimmt, ich glaub, ich war sogar kurz in der Lobau. Und bei einer gefährlichen Abfahrt auf der Donauinsel hat' mich sogar kurz in die Botanik verfrachtet.
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Komisch, dass du dich bei der Party dauernd vorm Jimmy postiert hast und wolltest dass er ein Photo macht :rolleyes: und jetzt sudderst und drohst mit Rechtsanwalt :k: .

 

@JIMMY

Lösch den Vogelkopf einfach raus. :spinnst?:

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Komisch, dass du dich bei der Party dauernd vorm Jimmy postiert hast und wolltest dass er ein Photo macht :rolleyes: und jetzt sudderst und drohst mit Rechtsanwalt :k: .

 

@JIMMY

Lösch den Vogelkopf einfach raus. :spinnst?:

Sorry, ein privates Festl ist das eine, Bilder davon weltweit zu veröffentlichen etwas anderes. Ist das so schwer zu verstehen?? :confused:

 

Mir gehts ja gar nicht so sehr alleine um mich. Das Bild war nicht extrem, der Wunsch, es zu löschen, ist aber dennoch zu respektieren.

 

Und ohne dann blöde Frage zustellen, ok!?

Was wäre, wenn ich ein Bild von Dir, auf dem Du ziemlich belämmert aussiehst, dem Personalchef, wo Du Dich morgen bewirbst, zeigen würde? Geht' ja ganz einfach, kann von jedem Internet fähigen Computer weltweit betrachtet werden.

Wär nicht so toll, oder? Solche Sachen kommen aber vor. :mad:

 

Und was da teilweise an Partybildern zu sehen war und ist bzw. nachbearbeitet wurde, ist für mich schon mehr als grenzwertig.

 

Insofern soll mein zugegebermaßer recht direkter Beitrag auch ein Anstoß sein, um

a) darüber nachzudenken, welche Macht das Internet bezüglich Persönlichkeitsrechte besitzt und

b) das Niveau bzw. den Respekt hier gegenüber anderen etwas zu heben.

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ich vermute mal schwer um jene aus dem 80er-jahre party thread

 

da sind schon einige ein "wenig" übers ziel hinausgeschossen.

 

Naja, I find eigentlich as einzige was da Scheisse ist, ist der Vergleich Willka/Pferd. Den find ich schon a bissi derbe. :k:

 

Aber wenn ers raushaben will, lösch es doch einfach. Is ja kein Problem oder? :confused:

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...., der Wunsch, es zu löschen, ist aber dennoch zu respektieren.

 

Und ohne dann blöde Frage zustellen, ok!?

absolute zustimmung. der eine ist zufrieden und dem andern tuts nicht weh.

Und was da teilweise an Partybildern zu sehen war und ist bzw. nachbearbeitet wurde, ist für mich schon mehr als grenzwertig.

wieder zustimmung - da werden schon grenzen überschritten :rolleyes:

 

....

b) das Niveau bzw. den Respekt hier gegenüber anderen etwas zu heben.

dringend notwendig :toll:

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Ich lass mich auch nicht so oft wie andere ablichten, damit ich nicht auf so vielen Fotos belämmert ausschauen muss. Und wenns dann doch irgendwo auftaucht, dann denk ich mir a) nächstes mal saufst nimmer so viel und b) zu solchen Veranstaltungen geh ich immer.

 

Ausserdem wer geht zu welchen Chef und zeigt bescheuerte Fotos von wem - is a bissl weit hergegriffen. Ich frag mich überhaupt wie du so viel von dir preisgeben kannst im Internet ohne schlaflose Nächte und Angst vor der Gestapo und vorm KGB. :eek: *bibber*

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