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live von mtbr.com - amis, eine sattelstütze & ein gebrochener rahmen


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tut mir leid, ich pack's grad ned und muss meiner wut luft machen - in diesem thread @ mtbr.com schildert ein user, dass sein nagelneues slayer blöderweise an der schweissnaht zw. sattelrohr und oberrohr gebrochen ist:

 

http://img205.imageshack.us/img205/8932/slayer50breaksideky9.th.jpg

 

schaut recht eindeutig aus, oder? der fehler lag natürlich daran, dass die sattelstütze zu weit herausgezogen war, gar keine frage. der rahmenhersteller weist aber extra an der rückseite des sattelrohrs darauf hin, dass die SaStü 100mm im rahmen versenkt werden muss:

 

http://www.kinnusen.net/bike/P9260001.JPG

 

entweder der kunde oder die leute im bikeshop haben diesen aufkleber aber entfernt - würde ich auch tun, aber erst nachdem ich gelesen und sogar verstanden habe, was draufsteht! die diskussion auf mtbr.com geht jetzt darum, dass es eine frechheit vom hersteller des rahmens sei, selbiegn nur als "crash replacement" und nicht als garantiefall zu behandeln - also auf kosten des kunden.

bin ich da mit meiner "selbst schuld, kein mitleid" meinung allein?

mMn müsste der bikeshop, der den kunden nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass die SaStü für seine größe zu kurz ist, die kosten (zumindest zu einem teil) übernehmen, aber wohl auf keinen fall der rahmenhersteller!

allein die tatsache, den aufkleber zu entfernen und dann sich zu beschweren, weil genau das eingetreten ist, wovor gewarnt wurde, find ich einfach nur " :f: "

was meint ihr dazu? ist dieses "verständnis" typisch amerikanisch, oder würden wir hier im BB bei einem ähnlichen fall genauso hirnlos argumentieren (müssen) ?

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Unwissenheit schützt vor Schaden nicht; bin vollkommen deiner Meinung.

Der soll froh sein, dass er wenigstens Crash-replacement kriegt.

 

Wie kann ma leicht so deppert sein? Und ein halbwegs wissender Bikeshop sollte ihn darauf hingewiesen haben, dass die Sattelstütze ned ganz raus darf.

 

Und was für a Depp is des, dass er sich einen Rahmen kauft, der ihm offensichtlich so viel zu klein ist, dass er die Sattelstütze fast anstückeln muss? :spinnst?:

 

Wie deppert kann ma leicht sein? :confused:

 

Aber is halt typisch Ami´s

 

You are not allowed drying your cat into the micro-wave-oven.... :devil:

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was mich aber richtig fertig macht, ist die tatsache, dass die mehrzahl der user dort genau wie der "geschädigte" ned kapiert, wer schuld ist, sondern gleich fleißig mit auf dem hersteller rumhackt :confused:

und nur für den fall: mir wär's egal wenn's bei der diskussion ned um rocky mountain, sondern um specialized gehn würd ;)

so entsteht langfristig ein schlechtes bild vom hersteller, für das der aber original garnix kann! :rolleyes:

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Habe auf MBR schon einige Postings und Bewertung durchgelesen. Erstens wenden sich die Kunden gleich an den Hersteller und nicht an einen madigen Großhändler, dem Service wurscht ist und nur ans verkaufen denkt und zweitens gibt es das Zauberwort KUNDENSERVICE das in den USA

groß geschrieben wird.

Das ist scheinbar in Österreich (Deutschland) völlig unbekannt. Da kannst Streiten und Hin- und Her-mailen, mit dem Rechtsanwalt drohen usw (siehe div. Threads im BB). Wenn der Händler nicht kulant ist oder Druck auf den Großhändler ausübt geht da gar nix.

Auch klar, dem Großhändler ist das Image der Marke wurscht und

ihn kennt ja auch keiner da ja der Händler die Krot frißt.

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habs ma jetzt mal angschaut...

 

die interpretation von denen is ja super... rocky hätte die Sattelstütze falsch spezifiziert, weil sie 'zu kurz' wäre bzw. falsche minimum maße drauf hat... :f:

was kann rocky dafür das der typ zu lange haxn hat bzw. der shop (vermutlich) einen zu kleinen rahmen bestellt....

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naja, der typ wird halt die sattelstütze aufs die minimum markierung der sattelstütze eingestellt haben.

wenn er den aufkleber nicht mehr am bike hatte, dann hat er mit sicherheit eine gebrauchsanweisung bekommen in der die warnung wieder niedergeschrieben steht.

war wohl einfach zu faul die gebrauchsanweisung zu lesen (mach ich auch nie, aber das interessiert den hersteller bei der garantieabwicklung herzlich wenig)

 

is halt blöd wenn man glaubt dass die sattelstützenmarkierung für den rahmen gilt, aber jeder nicht wirklich erfahrene biker könnte selbiges vermuten

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Naja - wenn einige Dinge zamkommen kann's schon passieren, dass der Fahrer (relativ) unschuldig ist:

 

Pickerl entfernt vom Händler

Händler erklärt nicht die min. Einstecktiefe

Fahrer ist eher Anfänger bzw. setzt sich kaum mit Technik auseinan'd

 

Weil eins stimmt natürlich, die min. Einstecktiefe seitens der Sattelstütze wird wohl eingehalten worden sein; dass es auch vom Rahmen eine min. Einstecktiefe gibt, naja... wenn man's weiß, ist's logisch, aber sonst...

 

Ist bei mir beim Chameleon genauso, ich hab KEIN Pickerl drauf, KEINE Anleitung dazu, wenn ich die 350er Sastü so weit rauszieh, dass es passt für mich wirds schon sehr knapp mit der Einstecktiefe, obwohl die Min-Markierung der Stütze eingehalten wird.

 

Im übrigen frage ich mich, wieso die Hersteller das Sitzrohr überhaupt so hochziehen. Wenn das Hochgezogene weglässt wäre es durch die min. Einstecktiefe der Stütze nie zu einem Problem gekommen. Halten wird die Stütze auch ohne höheres Sattelrohr, nicht umsonst gibt's bombenfeste 400er 450er Sattelstützen. Weiter rausziehen kann man die Stütze ja auch nicht mit hochgezogenem Sattelrohr, bzw. was dann passiert sieht man ja oben :confused:

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beim ghost steht es auch nur in der anleitung, die im übrigen bei meinem nagelneuen frameset nicht dabei war.

somit ist für mich der 48er rahmen, der kaum länger sein dürfte wenn nicht kürzer, schon knapp mit dem sattelauszug.

schuld ist in dem fall trotzdem der kunde, weil ein bisserl hausverstand kann man schon jedem zumuten...

darf man so ein lange überstehendes geschwür eigentlich abschneiden?

zusammen mit einer teleskopstütze wäre das eine weit vernünftigere lösung (zb auch lange rahmen mit 40er sattelrohr und einer teleskopstütze die bis 50cm ausziehbar ist, ausliefern...)

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da hab ich eine etwas radikalere meinung:

wenn das rad im fachhandel nach ausführlicher beratung gekauft wurde, sollt selbstverständlich der fachhändler (bzw. das beratende organ) für den schaden haften. :s:

 

wenn's denn auch der fachhändler war, der den warnaufkleber entfernt hat, bin ich voll deiner meinung.

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wenn's denn auch der fachhändler war, der den warnaufkleber entfernt hat, bin ich voll deiner meinung.

 

ich habs im laufe der diskussion im ami-forum so herausglesen, dass es der kunde selbst entfernt hat... aber es herscht dort bei ein paar usern, dass die teile die drann sind in jedem fall alle mit dem rocky zusammenpassen... überspitzt gesagt, wenn kann denn schon wissen, dass die mindesteinstecktiefe-markierung auf der sattelstütze, nur für die sattelsützte gilt... :f:

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