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juristische frage


AFX
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hier die geschichte:

 

ich parke manchmal direkt vor meiner wohnung auf einem marktgelände auf dem man 30min (während des einkaufs) legal parken darf.

ein magistratsbeamter (ca. 55 jahre...ziemlich versoffenes erscheinungbild) hat mir nun einen zettel mit hinweis auf die marktverordnung und einen zahlschein an die scheibe gehängt.

auf dem erlagschein ist nur das kennzeichen aber keine uhrzeit oder sonstige details vermerkt.

am zettel steht....innerhalb von drei tagen einzahlen, sonst gibts anzeige... :f:

 

naja, ich denk mir: "soooo nicht!", und schick eine e-mail ans magistrat, wo ich (der realität entsprechend) behaupte, dass ich eh eingekauft habe, und innerhalb der legalen halben stunde war. (da ja erst von der marktbeginnzeit gerechnet werden darf...natürlich bin ich schon während der nacht dortgestanden, aber da ist es ja nicht verboten)

und ausserdem würde ich meine rechtschutzversicherung bemühen falls das magistrat an diesem "schmierzettel-strafmandat" festhält.

 

der magistratsbeamte fühlte sich ziemlich auf den schlips getreten.. :p ...und zog die anzeige zurück. allerdings drohte er mir, dass ich beim nächstenmal (im gegensatz zu den anderen parksündern) sofort abgeschleppt werde...er hat sich mein kennzeichen eh extra notiert... :f:

 

meine frage ist nun: macht er sich strafbar, wenn er mir eine "spezialbehandlung" zukommen lässt, oder darf er das wirklich :confused:

bzw. ist dies eine "gefährliche drohung"?, oder amtsmissbrauch?

 

wenn ich ehrlich bin, würd ich ihm jetzt tatsächlich gern eins auswischen... :devil:

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Naja, ich denke ned, dass eine "Sonderbehandlung" in oben genannter Form strafbar ist für den Polizisten. Ob er sich dein Kennzeichen merkt oder ned is schwer nachzuweisen und warum sollts ned erlaubt sein ... wenn Abschleppen eine der Maßnahmen ist die der Polizist im Falle des Falschparkens anwenden darf, musst dich wahrscheinlich damit abfinden.

 

Is sicher ned die feine englische Art

 

Dem Polizisten wird man schwer verbieten können übermäßig oft am Markt vorbeizuschaun wenn er auf Streife ist und das umbedingt will, weil er schaun möchte ob du wieder dort parkst (was natürlich ned offiziell der Grund dafür is ;) )

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bitte zwischen polizisten und magistratsbeamten zu unterscheiden ;)

 

 

@AFX: das mit dem parken gilt denk ich nur für ankunftzeit bis abfahrtszeit. wenn du also schon über nacht dort stehst und dann einkaufen gehst und DANN wegfahrst gilt das ganze denk ich nicht. wies rechtlich mit dem abschleppen is weiss ich nicht, aber das kommt meines wissens drauf an. wenn du in einer kurzparkzone parkst aber keinen parkschein hast is das ja im grunde kein falschparken. abgeschleppt werden darf glaub ich nur wer im halte/parkverbot oder schwer verkehrsbehindernd/gefährdend parkt. keine ahnung wie das is wenn du zB mehrere tage in ner kurparkzone stehst. zum abschleppen bedarfs meines wissens ausserdem der polizei. diese magistratslutschis dürfen ausser tickets schreiben nämlich glaub ich garnichts - dabei handelt sichs ja auch nur um "parkraumbewirtschaftung", sprich wenn du FALSCH parkst darf dir so einer auch kein zetterl schreiben. alles nur halbwissen :) wäre aber schön wenn jemand licht in die sache bringen könnte.

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ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass es sich weder um einen polizisten noch um einen "park-hilfssheriff" handelt.... es ist ein "richtiger" beamter, der normalerweise mit ärmelschoner am schreibtisch sitzt, und manchmal einen aussendienst einschieben muss.

 

zum parken selbst...es ist mir schon klar, dass es nicht erlaubt ist, allerdings wollte ich mich nicht von der flaxigen art (erlagschein ohne tatbestand und details) einschüchtern lassen...(diesmal nicht ;) ) und dass er die anzeige zurückgezogen hat ist sicher nicht auf seinen mitfühlenden charakter zurückzuführen, sondern vielmehr darauf, dass er selbst wusste, dass dieser wisch keiner rechtsprüfung standhält.

 

meine frage bezieht sich aber vielmehr auf die drohung....die hab ich übrigens sogar schriftlich... :devil:

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such dir den vorgesetzten von seinem vorgesetzten und mach dir mit ihm einen persönlichen termin aus wo du ihm klar und objektiv aber ohne negativer emotionen den sachverhalt darstellst und darum bittest, dass das ergebnis eures gesprächs auch diesem beamten mitgeteilt wird.

 

d.h. für den beamten a fotzen moralischer art vom scheff und du kennst dich nachher auch aus.

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