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Werkverträge...


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Hi!

Ich bin mir sicher, daß einige von euch schon viel Geld mit Werkverträgen verdient haben. Gleich vorweg, ich bin mich der Vor- und doch recht großen Nachteile bewusst, möchte das aber zumindest bis mitte nächstes jahr so machen....

 

Ich war in diesem jahr bereits angestellt und habe auf werkvertragsbasis verdient. Das heißt, ich bin verpflichtet mich bei der SVA zu melden und dort meine Sozialversicherung zu bezahlen. Weiters werde ich am Jahresende (dieses und nächstes Jahr) beim Finanzamt antanzen müssen um dort meine Steuern zu pecken. fein!

 

Meine Fragen (bevor ich einen Termin bei denen habe):

Wer hat Erfahrung mit der SVA? Was mß ich beachten? Wie werden die Beiträge berechnet die ich danach vierteljährlich zahle wenn es bis jetzt noch keine Einkünfte gab?

Steuern: Was kann ich alles als Ausgaben abziehen? zB Kilometergeld von zu Hause in die Arbeit? sind immerhin fast 90km am Tag.

 

Gibt es Dinge auf die man unbedingt zusätzlich achten sollte um dann nicht überrascht zu werden (SVA, Finanzamt....)?

 

Es geht mir darum, daß ich meinem Chef sagen muß wieviel ich verdienen "möchte". Ich möchte letztendlich auf das gleiche Geld kommen als wäre ich angestellt - dementsprechend muß ich eben wissen welchen Ausgaben auf mich zukommen, um dann mein gehalt festlegen zu können (sprich: 13.&14. gehalt mit einrechnen, höhere Sozialversicherungsbeiträge, wegfallen der großen Pendlerpauschale usw...)

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Meine Fragen (bevor ich einen Termin bei denen habe):

Wer hat Erfahrung mit der SVA? Was mß ich beachten? Wie werden die Beiträge berechnet die ich danach vierteljährlich zahle wenn es bis jetzt noch keine Einkünfte gab?

Steuern: Was kann ich alles als Ausgaben abziehen? zB Kilometergeld von zu Hause in die Arbeit? sind immerhin fast 90km am Tag.

 

Gibt es Dinge auf die man unbedingt zusätzlich achten sollte um dann nicht überrascht zu werden (SVA, Finanzamt....)?

 

Es geht mir darum, daß ich meinem Chef sagen muß wieviel ich verdienen "möchte". Ich möchte letztendlich auf das gleiche Geld kommen als wäre ich angestellt - dementsprechend muß ich eben wissen welchen Ausgaben auf mich zukommen, um dann mein gehalt festlegen zu können (sprich: 13.&14. gehalt mit einrechnen, höhere Sozialversicherungsbeiträge, wegfallen der großen Pendlerpauschale usw...)

die Beiträge werden nach deinem Einkommen brutto errechnet.

Absetzen kannst eigentlich alles, was mit der Tätigkeit unmittelbar zusammenhängt: (KM-geld oder Fahrscheine, so du öffentlich fährst), Betriebsmittel, die du brauchst, um den Werkvertrag zu erfüllen (das kann sehr viel und nichts sein) usw.

wenn du dich sofort versichern willst, kann'st dich einstufen lassen oder die Mindestbeiträge zahlen und nach dem Jahr dann wird geschaut, wieviel wirklich über geblieben ist und dann zahlst nach oder bekommst was zurück.

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Hallo!

 

Ich mache selbst viel auf Werksvertragsbasis, vor allem im PR-bzw. Medienbereich.

 

Was Infos betrifft, so bestell' Dir beim Fianzamit den Selbstständigenbuch - Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen . Da stehen alle relevanten Infos (Steuern, SV, Betriebsausgeben etc.) verständlich drinnen.

 

Was Deinen Umsatz bestrifft, so kannst Du im Dienstleistungsbereich von folgender Faustregel ausgehen: Dein monatlicher Umsatz (11x im Jahr) muss mindestens das doppelte als Dein Bruttogehalt für die gleiche Tätigkeit betragen. Alles andere ist Selbstausbeutung.

 

Wenn Du z.B. 3000.- Euro brutto verdient hat, musst Du Deinem Chef also mindestens 6000.- Euro wert sein.

 

Vergiss' aber bitte nicht folgendes: Du bekommst kein Krankengeld (außer durch teure Zusatzversicherung), keine Abfertigung, bist nicht gegen Arbeits (=Auftrags)losigkeit versichert und trägt das Erfolgsrisiko ganz alleine.

 

Wenn also was schief geht, haftest Du voll mit Deinem Privatvermögen. Es gibt nicht wenige Ex-Unternehmer, die von 400.- Euro Sozialhilfe leben.

 

Am besten ist es, Du machst Dir einen guten Businssplan, rechnest verschiedene Varianten durch (inkl. Worst-Case-Szenario), handelst mit Deiner Bank gute Konditionen aus und hältst Dir den Rückweg in ein Dienstverhältnis offen.

 

Und vergiss' nicht: Die Arbeit wird mehr. Denn zusätzlich zu dem Erfolgsdruck kommt noch der ganze bürokratische Kram (Kostenrechnung, Buchhaltung etc.).

 

lg

Robert

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Vergiss' aber bitte nicht folgendes: Du bekommst kein Krankengeld (außer durch teure Zusatzversicherung), keine Abfertigung, bist nicht gegen Arbeits (=Auftrags)losigkeit versichert und trägt das Erfolgsrisiko ganz alleine.

 

Wenn also was schief geht, haftest Du voll mit Deinem Privatvermögen. Es gibt nicht wenige Ex-Unternehmer, die von 400.- Euro Sozialhilfe leben.

 

Am besten ist es, Du machst Dir einen guten Businssplan, rechnest verschiedene Varianten durch (inkl. Worst-Case-Szenario), handelst mit Deiner Bank gute Konditionen aus und hältst Dir den Rückweg in ein Dienstverhältnis offen.

 

Und vergiss' nicht: Die Arbeit wird mehr. Denn zusätzlich zu dem Erfolgsdruck kommt noch der ganze bürokratische Kram (Kostenrechnung, Buchhaltung etc.).

 

lg

Robert

Oder du schiebst eine Kapitalg'söllschoft zwischen dir und dem Kunden. stichwort: 1-Mann-GmbH.

 

Allerdings rentiert sich das nur, wenn du schon einen ordentlichen Umsatz bzw. Gewinn machst.

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So "krass" würde ich das jetzt nicht sehen. Prinzipiell geht es nur um ein halbes Jahr (max 8 Monate) in dem ich nicht angestellt bin, sondern auf Werkvertragsbasis arbeite. Länger mach ich das sicher nicht.

 

Dadurch stellen sich für mich nur folgende Fragen:

- Sozialversicherung wird wie berechnet (ich habe morgen einen Termin bei der SVA)

- Lohnsteuer werden wie berechnet?

- wieviel sollte letzten Endes im Werkvertrag stehen, damit ich das gleiche bekomm als würde ich sonst Hausnummer 3000,- brutto verdienen.

- sonstige Dinge sind nicht soooo tragisch (Abfertigung, Krankengeld usw.), da ich das sowieso nicht länger machen werde und ich keine Familie oder sonstwas habe (ich werde in der Zeit nach einem Job suchen oder danach in der gleichen Firma angestellt sein)

- Auto: ich würde die große Pendlerpauschale bekommen, jedoch falle ich als um die dann logischer Weise um. das heißt: wieviel von dem was ich täglich fahre kann ich wie und wo abschreiben....? (eventuell verdien ich ja eh zu wenig daß ich überhaupt meldepflichtig bin, dann erledigt sich das von selbst - was ich in 8 monaten aber nciht hoffe - dann heißt es vorzeitig "aideu!!" ;)

 

In diesem jahr habe ich zB etwa 3500,- als Angestellter verdient und werde noch etwa 7.000 bis 10.000 auf Werkvertragsbasis bekommen (teils rückwirkend). Da stellt sich dann schon die Frage "verdammt, da kommen nun einige Sozialversicherungszahungen auf mich zu, die man sonst als Student nicht bedenkt..." "wie siehts nachträglich mit lohnsteuer aus, o-oh!!!".

 

Dem möchte ich vorbeugen.....

Wie gesagt, morgen habe ich einen Termin bei der SVA, und dann werd ich schnurstrax zum Finanzamt schauen.

 

Danke für den Tip mit dem Selbständigenbuch! hab ich eh schon gehabt :)

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So "krass" würde ich das jetzt nicht sehen. Prinzipiell geht es nur um ein halbes Jahr (max 8 Monate) in dem ich nicht angestellt bin, sondern auf Werkvertragsbasis arbeite. Länger mach ich das sicher nicht.

 

Dadurch stellen sich für mich nur folgende Fragen:

- Sozialversicherung wird wie berechnet (ich habe morgen einen Termin bei der SVA)

- Lohnsteuer werden wie berechnet?

- wieviel sollte letzten Endes im Werkvertrag stehen, damit ich das gleiche bekomm als würde ich sonst Hausnummer 3000,- brutto verdienen.

- sonstige Dinge sind nicht soooo tragisch (Abfertigung, Krankengeld usw.), da ich das sowieso nicht länger machen werde und ich keine Familie oder sonstwas habe (ich werde in der Zeit nach einem Job suchen oder danach in der gleichen Firma angestellt sein)

- Auto: ich würde die große Pendlerpauschale bekommen, jedoch falle ich als um die dann logischer Weise um. das heißt: wieviel von dem was ich täglich fahre kann ich wie und wo abschreiben....? (eventuell verdien ich ja eh zu wenig daß ich überhaupt meldepflichtig bin, dann erledigt sich das von selbst - was ich in 8 monaten aber nciht hoffe - dann heißt es vorzeitig "aideu!!" ;)

 

In diesem jahr habe ich zB etwa 3500,- als Angestellter verdient und werde noch etwa 7.000 bis 10.000 auf Werkvertragsbasis bekommen (teils rückwirkend). Da stellt sich dann schon die Frage "verdammt, da kommen nun einige Sozialversicherungszahungen auf mich zu, die man sonst als Student nicht bedenkt..." "wie siehts nachträglich mit lohnsteuer aus, o-oh!!!".

 

Dem möchte ich vorbeugen.....

Wie gesagt, morgen habe ich einen Termin bei der SVA, und dann werd ich schnurstrax zum Finanzamt schauen.

 

Danke für den Tip mit dem Selbständigenbuch! hab ich eh schon gehabt :)

ganz normal, Lohnsteuer zahlst keine, weil du bist ja net angestellt. Du kommst in den Genuss der Einkommenssteuer (die LSt ist eien form der ESt.) mit ihrer vollen Progression. Stichwort: da Martin zoit a ein.:devil::D

Schaust einfach im §33 (1) EStG nach, da steht, was brennen darfst.

 

Steht auch dabei, wie du selbst die Steuerlast ausrechnen kannst:

 

Wenn du 3.000€ brutto verdienen möchtest, brauchst nur die ganzen Abgaben zurückrechnen und du kommst auf den Betrag, den du verlangen mußt.

 

ad Auto: nix Pauschale, volle KM-geld kosten ansetzen.

 

Wenn du 3500€ verdienst hast, so ist das bereits netto - als Angestellter.

Wenn du nun weitere 7000-10000€ auf Werkvertragsbasis verdienst, wird deine Steuer über 7000-10000€ plus dem Bruttobezug der 3500€ gerechnet. Die geleistete Steuer aus den 3500€ wird dir klarerweise angerechnet, den Rest zoist drauf. Allerdings, bis 10.000€ zahlst keine EK-Steuer, von 10.000-25000€ sind es 23%. Also, 10.000€ sind mal steuerfrei, und von dem Betrag, der darüber hinausgeht zahlst mal 23% bis du an der 25000€ Grenze angelangt bist. Dann geht's weiter mit 33,5% bis du bei 51.000€ anstehst. Und dann, tja dann wird's echt teuer, weil du ab 51.000€ die Hälfte jedes zusätzlich verdienten Cents an die Himmelpfortgasse nach Wien überweist.:(:o

 

Bei der Soz-Vers. mußt nur beachten, dass du halt als Selbstständiger die volle Soz-vers zahlst, während der Arbeiter/Angestellte ungefähr nur die Hälfte selber zahlt und die andere Hälfte das Unternehmen.

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Wobei bei der Einkommensteuer der Gewinn (Einkommen minus alles das du abschreiben kannst) massgeblich ist. Sprich, schaffst du es unter 10000€ zu bleiben mußt du keine Steuer bezahlen.

 

Schau auch mal zur Wirtschaftskammer, dort kann man sich kostenlos beraten lassen. bzw. viele Steuerberater bieten auch die Erstberatung kostenlos an.

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Steuern: Was kann ich alles als Ausgaben abziehen? zB Kilometergeld von zu Hause in die Arbeit? sind immerhin fast 90km am Tag.

Hi,

 

noch ein Nachtrag: Dieser Satz wundert mich etwas. Wieso solltest Du als Werksvertragsnehmer 90 km am Tag fahren? Musst Du vor Ort in der Firma sein? Dann ist es kein Werkvertrag, sondern höchstwahrscheinlich eine Scheinselbstständigkeit. Ein Werkvertrag liegt nur dann vor, wenn Du Dich vertraglich verpflichtest, innerhalb eines bestimmtes Termines ein bestimmtes "Werk" abzuliefern. Ohne Weisungsgebundenheit seitens des Auftraggebers!

 

Ich wär' da sehr vorsichtig, denn mit so einer Lösung wälzt der Unternehmer sein Risiko voll auf die Dinstnehmer ab (kommt leider oft vor). Keinerlei Kündigungsfristen und keine Arbeistlosenversicherung bringen die "freien" Dienstnehmer so in ein extremes Abhämgigheitsverhältnis, denn ein Arbeiten für andere Firmen bzw. eine Investition in Eigenmarketing ist nebenher oft nicht möglich.

 

Wenn's also so ist: Hände weg!

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naja, 90km am Tag klingen für uns Wiener sicher viel. Aber am "Land" ist das was anderes. 45km zur Arbeit, also ca. 30min mit dem Auto sind da oft "normal".

 

Wenn du dir die ganze rumrechnerei ersparen willst, dann würd ich einfach den doppelten Bruttostundenlohn als Basis nehmen.

 

Da gibt halt viel Spielraum. Will dir die Firma eine Pauschale bezahlen mußt du das wieder anders kalkulieren als wenn du jede Stunde bezahlt bekommst.

 

Und noch was - auf die Umsatzsteuer aufpassen. Sobald du über (2006) 22.000€ im Jahr einnimmst, mußt du 20% an den Staat abliefern. Für 2007 gibts eine neue Obergrenze, die hab ich aber grad nicht im Kopf.

 

Mir hat mein Steuerberater zu Beginn ausgerechnet, was ich - als reiner Dienstleister - verdienen muß damit ich "gut" davon leben kann. Da hats mir sooooo die Augen geöffnet. Das waren damals knappe 6000€.

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@Kuglblitz

Jein, du hast schon nicht Recht :D

 

Klar ist es eine Art "Scheinwerkvertrag". Aber in dem Fall find ich es okay. Um meine Arbeit machen zu können verwende ich auch die Arbeitsmittel der Firma, das heißt, ich bin ein 0-8-15 Freelancer der die Arbeit in der FIrma macht wann er Lust hat. Und da ich Lust habe jeden Tag dort hin zu fahren, tu ich das. Ich weiß daß ich ein und die selbe Arbeit als Angestellter machen könnte! Derzeit geht das aber so (von beiden Seiten!) nicht...

 

Ich bin gespannt was die SVA morgen zu mir sagt. Danach werd ich gleich hinüber zur Wirtschaftskammer latschen und ein paar Infos einholen. Um so viel Geld geht's eh nicht.

 

Was mich aber wundert: Das was ich mit dem Auto beruflich fahre wird abgezogen bevor die Einkommenssteuer berechnet wird und nicht von der Einkommenssteuer abgezogen? Das find ich widerum praktisch.... denn bei 0,38 (jaja, zirka) Kilometergeld und 90km am Tag sind das dann doch ein paar Tausender in nur wenigen Monaten Belastung. Sprich, das drückt den Gewinn und somit hab ich wahrscheinlich kein Problem mit der 10.000er Grenze.

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kann ma net vorstellen, dass du die auto kilometer uneingeschränkt abziehen kannst.

gibt denk ich für alles höchstbeträge

 

Ich kann's mir auch nicht vorstellen.... darum ja die Frage. Finden tu ich dbzgl. nix. Pendlerpauschale bekommt man ja auch nur vom Lohnsteuerpflichtigen Teil als Arbeitnehmer abgezogen... warum also das Auto in meinem Fall von den Einnahmen für die endgültige Gewinnberechnung (und erst dann die Lohnstuer - wobei, eigtl. wäre das nur logisch)

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@Kuglblitz

Jein, du hast schon nicht Recht :D

 

[...]

 

Was mich aber wundert: Das was ich mit dem Auto beruflich fahre wird abgezogen bevor die Einkommenssteuer berechnet wird und nicht von der Einkommenssteuer abgezogen? Das find ich widerum praktisch.... denn bei 0,38 (jaja, zirka) Kilometergeld und 90km am Tag sind das dann doch ein paar Tausender in nur wenigen Monaten Belastung. Sprich, das drückt den Gewinn und somit hab ich wahrscheinlich kein Problem mit der 10.000er Grenze.

Klar werden Betriebsausgaben vom Umsatz (also noch vor der Steuer) abgezogen. Wär ja noch schöner...

 

Nur: Es müssen Betriebsausgaben sein! Wenn Dich das Finanzamt wegen der hohen Wegekosten prüft, wirst Du Ihnen klar machen müssen, dass Du die Wege zwingend zurücklegen musstest. Und da beißt sich sich die Katze in den Schwanz: Denn wenn die Tätigkeit als Scheinselbstständigkeit auffliegt (übrigens kein Kavaliersdelikt!), muss nicht nur Dein Dienstgeber ordentlich blechen, sondern auch Du musst (sofern vorhanden) alle Steuerbegünstigungen etc. zurückzahlen.

 

Grundsätzlich gilt vereinfacht :

 

Umsatz

- Betriebsausgaben

- Abschreibungen

- Sozialversicherung

__________________

= Gewinn

 

Gewinn = Basis für Steuerberechnung

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ich würde in der firma einen arbeitsplatz MIETEN, dann ist das problem der scheinselbstständigkeit gelöst. (bei einem echten werkvertrag musst du nämlich dein eigenes arbeitsgerät verwenden).

so kannst du dann auch die kilometer zur firma abschreiben, andernfalls hättest du sicher einen erklärungsnotstand.

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Ich werde das sicher vorher beim Finanzamt abchecken wie das ist. Prinzipiell habt's ihr sicher Recht, aber es kann mich doch niemand daran hindern, daß ich die Arbeit lieber in der Firma mache (wenn ich das von der Firma aus kann), da ich immer wieder Infos einiger Leute brauche, und die Kommunikation so einfach um Welten besser ist.
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Ich werde das sicher vorher beim Finanzamt abchecken wie das ist. Prinzipiell habt's ihr sicher Recht, aber es kann mich doch niemand daran hindern, daß ich die Arbeit lieber in der Firma mache (wenn ich das von der Firma aus kann), da ich immer wieder Infos einiger Leute brauche, und die Kommunikation so einfach um Welten besser ist.
Richtig, allerdings ist das dann kein Werkvertrag p. def. Was ein Werkvertrag oder Dienstvertrag ist, ist alles gesetzlich geregelt. Da mußt einen Juristen fragen, der darauf spezialisiert ist, wie das im Detail ausschaut.

 

kann ma net vorstellen, dass du die auto kilometer uneingeschränkt abziehen kannst.

gibt denk ich für alles höchstbeträge

Nein, Kilometergeld kann unbegrenzt angesetzt werden. Klarerweise mußt du einen Nachweis hierfür erbringen (Fahrtenbuch), dann ist alles wasserdicht.:wink:
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Ich werde das sicher vorher beim Finanzamt abchecken wie das ist. Prinzipiell habt's ihr sicher Recht, aber es kann mich doch niemand daran hindern, daß ich die Arbeit lieber in der Firma mache (wenn ich das von der Firma aus kann), da ich immer wieder Infos einiger Leute brauche, und die Kommunikation so einfach um Welten besser ist.

Die Idee mit dem Mieten find ich gut. Sonst kann es sein, dass die nötigen Arbeitgeräte, Raum etc. als Sachbezug(?) zum Einkommen dazugezählt werden. Das Risiko, dass Du vom Finanzamt geprüft wirst, ist gerring, wassersicht sollte die Lösung aber schon sein.

 

Grundsätzlich gilt aber, was Matthias sagt. Es gilt nicht, was Du vertraglich vereinbarst, sondern was Sache ist. Und wenn Anwesenheitspflicht, Weisungsgebundenheit etc. vorliegen, ist das ein Dienstverhältnis.

Geh' auch auf jeden Fall mal zur AK und informier' dich dort. Die sind da sehr kompetent.

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Grundsätzlich gilt aber, was Matthias sagt. Es gilt nicht, was Du vertraglich vereinbarst, sondern was Sache ist. Und wenn Anwesenheitspflicht, Weisungsgebundenheit etc. vorliegen, ist das ein Dienstverhältnis.

Geh' auch auf jeden Fall mal zur AK und informier' dich dort. Die sind da sehr kompetent.

 

Es gibt keine Pflicht daß ich da bin. Es ist ein reiner Werkvertrag - auch rechtlich, und das passt so! da ich meine Arbeit aber leichter dort erledigen kann, werde ich das auch so machen.

 

Mit der SVA ist alles geklärt. jetzt muß ich mir nur noch aurechnen wieviel ich im Monat wirklich bekommen muß, damit das das gleiche ist wie als Angestellter.

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Richtig, allerdings ist das dann kein Werkvertrag p. def. Was ein Werkvertrag oder Dienstvertrag ist, ist alles gesetzlich geregelt. Da mußt einen Juristen fragen, der darauf spezialisiert ist, wie das im Detail ausschaut.

 

bei eine werkvertrag geht es nicht um den vertrag, sondern wie die leistung erbracht wird.

typische anzeichen für eine anstellung sind

>nur ein auftrageber

>leistung wird in den büroräumen des auftragebers erbracht

 

den rest weis ich leider nicht mehr.

 

die erfahrung mit meinen kunden ist, dass die ausgesprochen heikel sind. Wenn ich mit einem neukunden eine vertrag mache dann muss ich immer gewerbeschein und UID-nummer vorlegen.

 

 

Nein, Kilometergeld kann unbegrenzt angesetzt werden. Klarerweise mußt du einen Nachweis hierfür erbringen (Fahrtenbuch), dann ist alles wasserdicht.:wink:

ab 50% beruflicher nutzung des autos ist schluss. will man kosten die über die 50% grenze gehen, auch geltend machen dann muss dass auto als anlage aufgenommen werden --> dann wird von finanzamt unabhängig von der tatsächlichen nutzung ein 20% privatanteil angenommen. es können dann allerdings alle kosten geletend gemacht werden.

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@GT: red doch mal mit deinem chef bzw. in diesem fall richtigerweise auftraggeber über einen freien dienstvertrag!

 

vorteil:

- du darfst in der firma des ag´s arbeiten

- brauchst dich nicht um abgaben kümmern

- brauchst keinen gewerbeschein lösen

- uvm

 

gerad wenn du nur 8 monate dort/so arbeiten willst!

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jetzt muß ich mir nur noch aurechnen wieviel ich im Monat wirklich bekommen muß, damit das das gleiche ist wie als Angestellter.

 

das verstehe ich nicht. wenn du nicht wesentlich mehr verdienen willst, wieso dann nicht gleich angestellt?

so bringt das nur vorteile für den chef, der dir dann um ein hauseck weniger bezahlen muss.

sinn macht, dass er dir seine gesamtkosten, die du als angestellter kosten würdest auch als selbstständiger bezahlt.

 

wie man dann einkommensteuer spart, ist ein anderes thema.

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[quote=>ge

so bringt das nur vorteile für den chef, der dir dann um ein hauseck weniger bezahlen muss.

sinn macht, dass er dir seine gesamtkosten, die du als angestellter kosten würdest auch als selbstständiger bezahlt.

 

wie man dann einkommensteuer spart, ist ein anderes thema.

 

Es geht darum, daß ich einen Werkvertrag für meine DA gehabt habe, den ich nicht erfüllen "konnte" (Zeitproblem, mir war die DA wichtiger). Der Werkvertrag wird einfach hinten angehängt. Sie sind sogar so nett daß sie mir entscheidend mehr zahlen.... also, es hat schon seine Richtigkeit. Und wie gesagt, es geht nur um ein paar Monate.

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