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Frage zu Handelsrecht und Preisdifferenz


corax
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Hallo!

Hab letzte Woche was auf Ebäh in nem Shop Sofort-gekauft, und entdecke nun dass dieser Artikel heute um 10Euro billiger zu haben ist.

 

 

Dann kommt er mit dem Argument "das hab ich bei der neuen Bestellung billiger an der Hand" und du schaust wieder durch die Finger.

 

Irgendwo was kaufen ist immer mit dem Risiko verbunden, es kurz darauf irgendwo irgendwie billiger angeboten zu sehen.

 

c´est la vie, würd ich sagen.

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Naja, da du das Ding bei einem ebay-Shop gekauft hast, hast du nach österr. Recht das Recht das Produkt binnen 7 Tagen (laut den AGBs üblicherweise 14 Tage) zurückzugeben woraufhin dir der Shop den bezahlten Betrag rückerstatten muss.

 

D.h., du könntest es zurückschicken und nun zum neuen Preis wiederbestellen.

Der Haken: Versandkosten fallen an.

 

--> schreib ein Mail und frag an, ob sie dir die Differenz nicht rücküberweisen möchten!

...ein Freund v. mir hat auf diese Weise mal seine Digicam um einen beträchtlichen Betrag billiger bekommen.

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muss glaub ich nicht mal in den agb's stehen, ist doch allgemein gültiges fernabsatzgesetz?

 

ja, hab eh sofort e-mail geschrieben. die hin und herschickerei werd ich mir natürlich sparen, rechtlich gesehen hat der shop eh keine wahl als mir den betrag zu überweisen.

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muss glaub ich nicht mal in den agb's stehen, ist doch allgemein gültiges fernabsatzgesetz?

 

ja, hab eh sofort e-mail geschrieben. die hin und herschickerei werd ich mir natürlich sparen, rechtlich gesehen hat der shop eh keine wahl als mir den betrag zu überweisen.

 

warum?

 

wenn du heute beim media a waschmaschine um 400€ kaufst...und die gibts morgn um 380€...dann bekommst ja auch keine 20€ zrück :f:

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klar.

du kannst die waschmaschine zurückgeben und dir die um 380€ wieder kaufen.

 

is aber umständlich, und da dir der händler weder das rückgaberecht bei nichtgefallen noch das kaufrecht an sich verweigern kann wird er dir einfach die 20euro auf die hand geben. ;)

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der shop eh keine wahl als mir den betrag zu überweisen.

 

Seh ich ähnlich wie da bigair. Die werden dir, vermut ich, eins schei**en und das wars dann.

 

Was mir ned klar is, warum du dich so anstellst. Ich mein, is ja wirklich, wie da bigair gesagt hat. Billiger wirst es immer irgendwo finden. Und wenns der selbe Shop is, is halt deppert gelaufen, aber ned zu ändern.

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Wenn Du mir als Händler so deppat kommst, würd ich sagen, du kannst es zurück schicken und dann kriegst leider Gottes kein neues mehr, weil sie grad alle aus sind.

 

Mann, wg. solcher Kleinigkeiten so einen Radau...

 

Muß übrigens meinem Händler auch noch ein Mail schreiben. Mein PC hat vor einigen Jahren noch über 1000 Euro gekostet und jetzt ist er keinen 100er mehr wert. Das möcht ich gerne rückerstattet... :D

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naja wie würdest du dich anstellen wenn der shop eine 7tage einführungspreis auktion einstellt zu 89euro, nach 2 tagen wird die auktion vorläufig beendet NACHDEM du schon zugeschlagen hast und heute wiedereingestellt- wieder angeblich für 7tage- um 10euro billiger.

:rolleyes::rolleyes:

und nein, billiger gibts es nirgends, da eigenproduktion.

 

wenn ihr euch aufs dachl kacken lassts, selber schuld, aber rechtlich gesehen bin ich durch das rückgaberecht laut fernabsatzgesetz gedeckt.

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naja wie würdest du dich anstellen wenn der shop eine 7tage einführungspreis auktion einstellt zu 89euro, nach 2 tagen wird die auktion vorläufig beendet NACHDEM du schon zugeschlagen hast und heute wiedereingestellt- wieder angeblich für 7tage- um 10euro billiger.

:rolleyes::rolleyes:

und nein, billiger gibts es nirgends, da eigenproduktion.

 

wenn ihr euch aufs dachl kacken lassts, selber schuld, aber rechtlich gesehen bin ich durch das rückgaberecht laut fernabsatzgesetz gedeckt.

 

Das hat nix mit "Dachl kacken lassen" zu tun sondern mit freier Marktwirtschaft. Du hättest ja mit dem Kauf eine Woche warten können und drauf spekulieren, daß es billiger wird, oder?

 

Rechtlich kannst dich brausen gehn - du darfst das Produkt zwar zurückgeben, und das neue billiger kaufen, aber dann hast halt Porto zu zahlen. Und ich als Händler würd dir sicher nichts rückerstatten sondern würd dich ein zweites Mal brennen lassen...

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klar.

du kannst die waschmaschine zurückgeben und dir die um 380€ wieder kaufen.

 

is aber umständlich, und da dir der händler weder das rückgaberecht bei nichtgefallen noch das kaufrecht an sich verweigern kann wird er dir einfach die 20euro auf die hand geben. ;)

 

aber wenn dir jetzt dein onlinehändler sagt:

"kloar..machma..schickst mir dein ding...und zahlst ma halt nochamal die versandkostn...dann schick ich dir das neue, was weniger kostet"

 

...da kannst dann auch nix machn...oda?

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Hallo!

Hab letzte Woche was auf Ebäh in nem Shop Sofort-gekauft, und entdecke nun dass dieser Artikel heute um 10Euro billiger zu haben ist.

 

Hab ich rechtlich Chancen den Differenzbetrag zurückzufordern?

 

Den Differenzbetrag wirst du nicht rückfordern können. Du hast aber gem § 5a ff KSchG ein Rücktrittsrecht (gs. 7 Werktage, außer der Unternehmer hat seine Informationspflichten nicht erfüllt). Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, kannst du also zurücktreten und woanders billiger kaufen.

 

lg

 

Martin

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14 Tage kann man ohne Grund eine originalverpackte Ware zurückgeben!!
7 Tage laut Fernabsatzgesetz (oder KschG? bin mir nimmer sicher...). Ware muss nicht originalverpackt sein, darf (mit Ausnahmen) auch benutzt worden sein. Im Falle einer Abnutzung/Wertminderung durch Nutzung kann der Verkäufer Abschläge vornehmen.

 

Nur in den AGBs steht i.d.R. 14 Tage.

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find des scho a bisserl komisch auf den differenzbetrag zu bestehen

 

als händler hat mans nicht leicht wenn die kunden mit allen mitteln versuchen noch was rauszuschlagen :rolleyes:

 

viele ebay händler verdienen eh nur mehr am porto....da noch wucher vorzuwerfen find ich lächerlich

 

is mir auch einmal passiert dass wir gabeln eh schon sau billig verkauft haben, und wurde ein modell im herbst vom importeur abverkauft...daher haben wir den preis nocheinmal runter gesetzt.

 

plötzlich steht ein kunde da der die gabel 2 wochen zuvor gekauft hat und besteht auf den differenzbetrag.

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Ich seh' auch nur den Rückgabe-und-Neukauf-Weg.

 

Dann würde ich als Händler (falls es mir auffällt, weil ned alles per EDV läuft) so machen wie der Magier schreibt.

 

Ich versteh' das sowieso alles ned. Da gehen die Leutz in Geschäfte, lassen sich beraten und kaufen dann via WWW beim Billigstbieter. Wenns dann aber plötzlich wo um ein halbes Promille billiger ist oder der beratende Händler (bei dem ja nie was gekauft wird), nach dem dritten Betratungsgespräch zum rumzicken anfängt sind's alle beleidigt.

 

Da hat einer beim Konsument angefragt ob er den Differenzbetrag fordern darf, weil er hätt einen Griller um EUR 30,00 billiger gesehn als er Ihn (woanders) gekauft hat. :spinnst?:

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