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Höchstgeschwindigkeit am Radweg


Gast Laiseka
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Hallo,

Letztens hat mir ein Polizist erklärt, dass die Maximalgeschwindigkeit für RadfahrerInnen am Radweg "Schrittgeschwindgeit" ist. Dies gelte für alle Radwege (Ringradweg, Donauinsel, Mehrzweckstreifen, ... ).

Abgesehen davon, dass das nur falsch sein kann:

 

Wieviel km/h darf ich denn wirklich am Radweg fahren?

 

 

 

(ps. hab das Forum durchsucht aber nichts dazu gefunden)

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die einzige mir bekannte Stelle in der StVO zum Thema Radfahrer und Geschwindigkeit (außer dass sich der Radfahrer wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die allgemeinen Geschwindiketisbeschränkungen halten muss) ist der § 68 Abs 3a, welcher sagt:

 

Radfahrerüberfahrten, wo der Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt wird, dürfen Radfahrer nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h und nicht unmittelbar vor einem

herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren.

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die einzige mir bekannte Stelle in der StVO zum Thema Radfahrer und Geschwindigkeit (außer dass sich der Radfahrer wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die allgemeinen Geschwindiketisbeschränkungen halten muss) ist der § 68 Abs 3a, welcher sagt:

 

 

und nicht unmittelbar vor einem

herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren.

 

 

 

Na geh, wo bleibt da der Spass???

 

 

 

:D

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grundsätzlich sinds, wennst zB in Klosterneuburg am Treppelweg nach Tulln fährst, 30 km/h. Ob man am Mehrzweckstreifen bleistiftsweise 50 oder am Ring nur 5 km/h fahren darf weiss ich ned

 

 

Da der Mehrzweckstreifen ja Teil der Fahrbahn ist, sollten dortselbst eigentlich die Angaben für den Strassenzug gelten! (also in Wien meist 50 km/h)

 

 

Wär doch logisch, oder???:confused: Glaube aber, dass da viel nicht definiert ist...

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>>Mehrzweckstreifen wird wohl 50km/h bzw. selbiges wie für Autos gelten.

 

>>Aber z.B. am Ringradweg?

 

Will es nicht bis zum Gericht kommen lassen ... .

soweit ich weiß, gibt es keine weitere gesetzliche einschränkung außer der vom queicheng zitierten. max, woher hast du die 30 km/h?

wirkliche sicherheit bekommst du nur über ein gerichtsurteil, dann muss sich der gesetzgeber mit der thematik befassen, nachdem er es bis jetzt nicht getan hat.

aus meiner sicht klar ist lediglich, dass du mit deiner fahrweise (inkl. tempowahl) niemand anderen mutwillig gefähren darfst.

 

aber vielleicht weiß der nodoc mehr?

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Das mit Schrittgeschwindigkeit am Radweg (ich meine jetzt keine Radfahrüberfahrten) halte ich für ein Gerücht.

bis etwa 30 km/h kann man meist am radweg fahren, darüber hinaus ist meist die Untergrundbeschaffenheit zu schlecht um höhere Geschwindigkeiten zu realisieren. Ab 30km/h fahre ich nur mehr auf der Fahrbahn.

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Wenn es nirgendwo steht (deutliche Beschilderung), dann gibt es keine Beschränkung, wüßte nicht wo?? Fallweise gibt es ja Ausnahmen in Fußgängerzonen - mit dem Zusatz "Schrittempo".

 

Grundsätze der Straßenverkehrsordnung gelten natürlich sehr wohl (keine Personen gefährden, Sachen beschädigen, auf Sicht fahren....).

 

Am Fahrrad muß im Ggs. zu Kfz kein (geeichter) Tacho montiert sein, woher soll ich also irgendwelche Beschränkungen einhalten?

 

D.h. wie gesagt situationsangepaßt fahren (am Ring ist das aber nicht viel mehr als Läufertempo). Zu schnelles Fahren (Bremsweg...) kann im Fall von Unfällen schon ein Grund für Verschulden sein, denke ich.

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Wenn es nirgendwo steht (deutliche Beschilderung), dann gibt es keine Beschränkung, wüßte nicht wo?? Fallweise gibt es ja Ausnahmen in Fußgängerzonen - mit dem Zusatz "Schrittempo".

 

na da könnt man aber jetzt mangels besserem wissen dagegenhalten, dass wenn auf strassen in ortschaften nix steht auch automatisch der fuffzger gilt....

 

Grundsätze der Straßenverkehrsordnung gelten natürlich sehr wohl (keine Personen gefährden, Sachen beschädigen, auf Sicht fahren....).

 

Am Fahrrad muß im Ggs. zu Kfz kein (geeichter) Tacho montiert sein, woher soll ich also irgendwelche Beschränkungen einhalten?

 

da geht der herr rat dann her und belehrt richterlich, dass unwissenheit nicht vor strafe schützt!

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max, woher hast du die 30 km/h?

Vor zwei Jahres gabs in den Lokalnachrichten mal einen Artikel, der darüber berichtet hat, dass sich die Anrainer des eingangs erwähnten Klosterneuburger Donauradwegs über "rasende Radfahrer" beschwert hätten. Die Polizei meinte nur, dass die Radfahrer 30 km/h fahren dürften und diese Geschwindigkeiten auch von Rennradlern nicht überschritten werden würden ( :rofl: )

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Vor zwei Jahres gabs in den Lokalnachrichten mal einen Artikel, der darüber berichtet hat, dass sich die Anrainer des eingangs erwähnten Klosterneuburger Donauradwegs über "rasende Radfahrer" beschwert hätten. Die Polizei meinte nur, dass die Radfahrer 30 km/h fahren dürften und diese Geschwindigkeiten auch von Rennradlern nicht überschritten werden würden ( :rofl: )

Jetzt hörts auf mit dem Blödsinn!

 

Im Radsport gibts keine Höchstgeschwindigkeit.

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nur keine neuen gesetze bitte.

 

sonst kommt noch jemand auf die ideee und verbietet mit dem rad gegen die einbahn oder bei rot über kreuzung zu fahren. das leben is ja auch so schon schwer genug, manmuss es ja nicht noch zusätzlich komplizieren.

 

wer es schön geregelt haben will kann ja nach deutschland abwandern. die habens echt schiesse dort.

 

:jump: :bounce: :devil: :jump: :bounce:

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...gibt es ja Ausnahmen in Fußgängerzonen - mit dem Zusatz "Schrittempo".

Im Rahmen einer bloßen Empfehlung ist 'Schrittempo' in Ordnung, keinesfalls aber im Rahmen eines bußgeldsanktionierten Verbotes. Dazu ist der Begriff inhaltlich zu unbestimmt und deshalb ein entsprechendes Verkehrsschild rechtswidrig. Gehen ist olympische Wettkampfdisziplin und ein trainierter Geher kann Geschwindigkeiten erreichen von denen sich ein Ordnungshüter nichts träumen lässt. 'Schrittempo' ist ebensowenig eine Geschwindigkeitsdefinition wie etwa 'Pkw-Tempo' oder 'Schweinsgalopp'.

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............. 'Schrittempo' ist ebensowenig eine Geschwindigkeitsdefinition wie etwa 'Pkw-Tempo' oder 'Schweinsgalopp'.

 

 

Das ist zumindest in D-Land nicht wahr! Schritttempo ist mit 7 Km/h

definiert............. frag mich jetzt bitte nur nicht wie man das auf einem Autotacho ablesen soll :confused:

In ausgeschilderten "Spielstraßen" gilt z.B. offiziell "Schrittempo"

 

 

 

 

 

 

Gruß Schösch

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