myagi Geschrieben 6. Januar 2007 Teilen Geschrieben 6. Januar 2007 Mit Humor gegen Klagen Klobesen "nicht für Körperhygiene" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der.bub Geschrieben 6. Januar 2007 Teilen Geschrieben 6. Januar 2007 habs heut auch schon mal glesen! is immer wieder lustig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Peter Geschrieben 7. Januar 2007 Teilen Geschrieben 7. Januar 2007 Grundsätzlich haben die Jungs von WLAW schon recht. Vieles davon scheint bizarr. Doch stellen wir uns mal den gebügelten, daher unleserlichen, Lottoschein und die in den US daraus resultierende Klage vor. Ich selbst habe einige Jahre Gebrauchsanweisungen für Audiogeräte verfasst. Da gab es für die US eine eigene Version, in der vor allem eine ganze Seite mit, mehr oder weniger, sinnvollen Warnhinweisen "eingebaut" wurde. Das ging von "nicht an die Decke hängen" bis zu "Antennenkabel nicht mit Stromkabel verbinden" uvm. In den Staaten geht es nicht mehr darum vor realen Gefahren zu warnen, sondern sich gegen Schadenerstzklagen abzusichern. Es soll dort "Patienten" geben, die nach entsprechenden Lücken suchen, nur um dann - im Falle das Sie eine solche nutzen können - horrende Summen zu kassieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris64 Geschrieben 7. Januar 2007 Teilen Geschrieben 7. Januar 2007 ... In den Staaten geht es nicht mehr darum vor realen Gefahren zu warnen, sondern sich gegen Schadenerstzklagen abzusichern. Es soll dort "Patienten" geben, die nach entsprechenden Lücken suchen, nur um dann - im Falle das Sie eine solche nutzen können - horrende Summen zu kassieren. da fällt mir doch glatt ein Wort von Shakespeare ein: Das erste, was wir tun: laßt uns alle Rechtsanwälte töten Heinrich VI, II. Akt wie wahr, wie wahr! Denn die einzigen, die an einer Sache verdienen, die man vor Gericht ausjudizieren muss, sind die Juristen, um Recht oder so gehts da schon lange nicht mehr. Sollten sich die Amis mal hinter die Ohren schreiben mit ihrem "Rechtsstaat". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OltaBanolta Geschrieben 7. Januar 2007 Teilen Geschrieben 7. Januar 2007 Ka blöde Idee! Dann krieg i später wenigstens an Job Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris64 Geschrieben 7. Januar 2007 Teilen Geschrieben 7. Januar 2007 Ka blöde Idee! Dann krieg i später wenigstens an Job Wieso das verstehe ich jetzt nicht? Was studierst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OltaBanolta Geschrieben 7. Januar 2007 Teilen Geschrieben 7. Januar 2007 Jus.... und konkurenzdezimierende Maßnahmen würden de Chance auf an Job erheblich vergrößern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris64 Geschrieben 7. Januar 2007 Teilen Geschrieben 7. Januar 2007 Jus.... und konkurenzdezimierende Maßnahmen würden de Chance auf an Job erheblich vergrößern. aha verstehe ich habe aber eher gemeint im US-amerikanischen Raum bei uns is ja GSD no net so schlimm oder doch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OltaBanolta Geschrieben 7. Januar 2007 Teilen Geschrieben 7. Januar 2007 Lang wird nimmer dauern, de Leut wern a bei uns immer depperter... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris64 Geschrieben 7. Januar 2007 Teilen Geschrieben 7. Januar 2007 Lang wird nimmer dauern, de Leut wern a bei uns immer depperter... hm bist Du Dir sicher, die richige Studienrichtung ausgesucht zu haben, wenn Du so darüber denkst???? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fullspeedahead Geschrieben 7. Januar 2007 Teilen Geschrieben 7. Januar 2007 Grundsätzlich haben die Jungs von WLAW schon recht. Vieles davon scheint bizarr. Doch stellen wir uns mal den gebügelten, daher unleserlichen, Lottoschein und die in den US daraus resultierende Klage vor. Ich selbst habe einige Jahre Gebrauchsanweisungen für Audiogeräte verfasst. Da gab es für die US eine eigene Version, in der vor allem eine ganze Seite mit, mehr oder weniger, sinnvollen Warnhinweisen "eingebaut" wurde. Das ging von "nicht an die Decke hängen" bis zu "Antennenkabel nicht mit Stromkabel verbinden" uvm. In den Staaten geht es nicht mehr darum vor realen Gefahren zu warnen, sondern sich gegen Schadenerstzklagen abzusichern. Es soll dort "Patienten" geben, die nach entsprechenden Lücken suchen, nur um dann - im Falle das Sie eine solche nutzen können - horrende Summen zu kassieren. Es geht den Jungs von WLAW ja gerade darum, dass die Klagen der Wahnsinn sind, nicht die Warnhinweise. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mankra Geschrieben 8. Januar 2007 Teilen Geschrieben 8. Januar 2007 Wenn einer mit dem Streichholz den Benzinstand bei seinem Rasenmäher nachschaut und dann den Produzenten verklagt, weil er sich die Haare versenkt hat, und das ganze wirklich auch noch verhandelt wird, darf man sich wundern, wenn man vom Gesetzgeber immer mehr bevormundet wird. Scheinbar brauchen das einige, um eine Ausrede für die eigene Blödheit zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Peter Geschrieben 8. Januar 2007 Teilen Geschrieben 8. Januar 2007 Es geht den Jungs von WLAW ja gerade darum, dass die Klagen der Wahnsinn sind, nicht die Warnhinweise. Ist mir klar, ich meinte damit den Ausdruck "Wacky Warning Label". War von mir schlecht ausgedrückt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Peter Geschrieben 8. Januar 2007 Teilen Geschrieben 8. Januar 2007 Lang wird nimmer dauern, de Leut wern a bei uns immer depperter... Das glaube ich nicht Tim In Österreich wurden schon einige Schadenersatzklagen abgeweisen, die in den US beste Chancen gehabt hätten. Zwei Beispiele? Frau geht aus Kaufhaus, bleibt mit Absatz in Gummimatte hängen, daraus resultieren ein Sturz und ein Beinbruch. Kein Anspruch auf Schadenersatz. Argumentation des Richters: Die Matte hätten den gültigen Normen entsprochen, beim reingehen wäre sie ja auch problemlos gewesen, außerdem ist es jedes Menschen eigene Verantwortung auf seinen Weg zu achten, so keine Verletzung von gültigen Vorschriften vorlägen. Frau stürzt in Supermarkt weil sie auf einem Salatblatt ausrutscht. Folge ist ein Oberschenkelhalsbruch. Die Schadenerstzklage wurde abgewiesen. Begründung des Richters: Zu früheren und auch nachfolgenden Überprüfungen des Supermarktes (durch z. B. das Marktamt) konnt keine besondere Verschmutzung festgestellt werden. Es ist dem Personal nicht zuzumuten STÄNDIG die auf den Boden gefallenen Obst- und/oder Gemüsereste zu beseitigen, in regelmäßigen Intervallen wäre ausreichend. Es liege in der Eigenverantwortung einer mündigen Person, gerade in an Plätzen an denen mit verunreinigungen durchaus zu rechnen sei, drauf selbst zu achten. Für die Betroffenen sicherlich bitter (Schmerzen etc.). Nur neigen Menschen eben dazu, entweder nach dem Motto "Die können sich das Leisten" Geld von Firmen zu "erpressen" oder die Schuld für ihre eigene Unzulänglichkeit auf andere zu schieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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