harryf Geschrieben 9. Januar 2007 Teilen Geschrieben 9. Januar 2007 hi, also ich hab da ein problem, ich hab mir winterreifen gekauft welche nicht in meinen zulassungsschein angeführt sind(ford focus kombi) Zulassungsschein steht:185/65 R14 und 175/70 R14 die neuen reifen(nein ich kann sie leider nicht zurückgeben) sind 175/65 R14 kann ich mit den dingern fahren, oder gibts da probleme? vielleicht braucht ja wer neue michelin alpin a3(mit rechnung) auf 4loch stahlfelge... obwohl das wär ja wieder was für die börse... würd gern mit den tollen winterreifen fahren, aber soll ich, darf ich? danke für infos! lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 9. Januar 2007 Teilen Geschrieben 9. Januar 2007 Fahren würd ich damit nicht! Wenn du nen Unfall verschuldest wird dir die Versicherung aussteigen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soulman Geschrieben 9. Januar 2007 Teilen Geschrieben 9. Januar 2007 wenns im typenschein definitiv nicht angeführt sind, putzt sich die versicherung ab wennst di wo einbaust. und die reifendimension bleibt nicht unbemerkt, denn bei der schadensbegutachtung durch den soachverständigen in der werkstätte ist das eines der ersten dinge auf die geschaut wird. versuchs zu verkaufen und gut is. alles andere muss zwar ned aber kann zu an riesen schmarrn werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
roadrunner82 Geschrieben 9. Januar 2007 Teilen Geschrieben 9. Januar 2007 wenns im typenschein definitiv nicht angeführt sind, putzt sich die versicherung ab wennst di wo einbaust. und die reifendimension bleibt nicht unbemerkt, denn bei der schadensbegutachtung durch den soachverständigen in der werkstätte ist das eines der ersten dinge auf die geschaut wird. versuchs zu verkaufen und gut is. alles andere muss zwar ned aber kann zu an riesen schmarrn werden. Als ich einmal durch Fremdverschulden mei Auto in der Leitplanke geparkt habe war das erste auf das der Herr Polizist geschaut hat meine Reifen. :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 9. Januar 2007 Teilen Geschrieben 9. Januar 2007 verkaufen oder typisieren lassen. alles andere würd ich nicht machen. ersteres ist wohl der einfachste weg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alkfred Geschrieben 9. Januar 2007 Teilen Geschrieben 9. Januar 2007 ich weiß zwar nicht, wie sehr sich sowas auswirkt, aber nachdem du reifen kleineren umfangs verwendest, kann ja schon mal die geschwindigkeitsanzeige etc. nimmer passen. typisierungen ohne weiteren umbau (tacho etc.) kann ich mir da nicht vorstellen. bin allerdings laie in dieser beziehung.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 9. Januar 2007 Teilen Geschrieben 9. Januar 2007 jo klar das man da für die typisierung wieder gutachten und umbauten braucht aber darum sag ich ja das verkaufen die einfachste lösung ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
harryf Geschrieben 9. Januar 2007 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2007 ok danke für die infos... werd ichs wohl am markt haun... :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der.bub Geschrieben 9. Januar 2007 Teilen Geschrieben 9. Januar 2007 bei den felgen müsste eine ABE dabei sein! wenn in der ABE dein auto drinsteht mit der reifengr. die du nun hast kannst dus fahren! und bevor jetz was kommt: hatte am Lupo 215/35 R16 mit ABE waren laut zulassung auch nicht erlaubt und die polizei sagte nie was! wollten nur immer die ABE sehen und das wars! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soulman Geschrieben 9. Januar 2007 Teilen Geschrieben 9. Januar 2007 bei den felgen müsste eine ABE dabei sein! wenn in der ABE dein auto drinsteht mit der reifengr. die du nun hast kannst dus fahren! und bevor jetz was kommt: hatte am Lupo 215/35 R16 mit ABE waren laut zulassung auch nicht erlaubt und die polizei sagte nie was! wollten nur immer die ABE sehen und das wars! momenterl, ned so schnell... du übersiehst da was wesentliches. die ABE (Allgemeine BetriebsErlaubnis) - des is a extra zettel - erlaubt dir nur den betrieb an einem kfz. das heisst aber nicht, dass jede felge die eine ABE hat an jedem beliebigen kfz verwendet werden darf. die felgengröße als auch die reifengröße die bei dem jeweiligen kfz verwendet werden darf steht im typenschein. alles was nicht im typenschein steht ist nicht erlaubt oder bedarf einer einzeltypisierung, die eine menge geld kostet. wenns wahr ist was du von deinem lupo erzählst, dann hast eigentlich immer a riesen glück gehabt. weil wenn dem polizisten die sache spanisch vorkommt, kann er den typenschein verlangen - den du logischerweise nicht mit hast - und bis zur erbringung dir das fahren mit dem auto untersagen. fazit: hau die radeln am markt und kauf da neue. und 's nächste mal schau gscheit, dann hast kane zores! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der.bub Geschrieben 9. Januar 2007 Teilen Geschrieben 9. Januar 2007 in der abe steht genau marke, typ und welche reifengr. mit der felge erlaubt sind! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GO EXECUTE Geschrieben 9. Januar 2007 Teilen Geschrieben 9. Januar 2007 Ich würd mal beim Hersteller (Ford) anfragen und um Auskunft ersuchen. Am Markt kannst sie noch immer schmeißen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alkfred Geschrieben 9. Januar 2007 Teilen Geschrieben 9. Januar 2007 sorry, aber es geht hier um reifen unterschiedlichen durchmessers! die darf man nie und nimmer verwenden. was anderes wäre es vielleicht, wenn die felge größer wird, dafür der querschnitt des reifens kleiner. hier handelt es sich bei beiden um 14 zoll und 175 breite. der querschnitt (in prozent zur breite) ist aber unterschiedlich, was heißt, daß der gekaufte reifen insgesamt kleiner ist. und dass zwei dimensionen von 14 zoll reifen mit 175 breite erlaubt sein sollten, wage ich stark zu bezweifeln bzw. schließe es aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andi_330ci Geschrieben 10. Januar 2007 Teilen Geschrieben 10. Januar 2007 Wenn der Abrollumfang passt würd ich damit fahren und aufs Typ. pfeiffen.... Und dass das die Versicherung bei einem Unfall nicht zahlt halte ich für ein GERÜCHT!!!! Da muss Gefahr in Verzug vorliegen dass die Versicherung aussteigt, und davon bist mit deinen gekauften Wintergummis weit entfernt Bei mir zB sind 8J 17 ET 47 drinnen im Typenschein fürn Winter mit 225/ 45 R17, was kleineres bekommst für meinen Bajuwaren nicht... ich fahr 8 J 17 ET 35 mit 1.5 cm Distanzen pro Seite sprich aus der ET 35 wird ET 20 dh das Rad kommt um 27 mm weiter heraus als es laut Typenschein darf.... interessiert hat das noch nie einen bei einer Kontrolle.... Also mach dir keine Sorgen und fahr mit den Dingern!!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soulman Geschrieben 10. Januar 2007 Teilen Geschrieben 10. Januar 2007 Wenn der Abrollumfang passt würd ich damit fahren und aufs Typ. pfeiffen.... Und dass das die Versicherung bei einem Unfall nicht zahlt halte ich für ein GERÜCHT!!!! Da muss Gefahr in Verzug vorliegen dass die Versicherung aussteigt, und davon bist mit deinen gekauften Wintergummis weit entfernt Bei mir zB sind 8J 17 ET 47 drinnen im Typenschein fürn Winter mit 225/ 45 R17, was kleineres bekommst für meinen Bajuwaren nicht... ich fahr 8 J 17 ET 35 mit 1.5 cm Distanzen pro Seite sprich aus der ET 35 wird ET 20 dh das Rad kommt um 27 mm weiter heraus als es laut Typenschein darf.... interessiert hat das noch nie einen bei einer Kontrolle.... Also mach dir keine Sorgen und fahr mit den Dingern!!!!! wie hab ich ochs denken können, dass du dich jemals ändern wirst! wanns ned im typenschein drinsteht und er an unfall verursacht oder auch nur daran beteiligt ist und die nicht typengerechte veränderung fällt jemand auf, dann is essig mitn versicherungsschutz. so und ned anders! nur weils bei dir nix gsagt ham, heisst des no lang ned dass so sein darf. wann i a kieberer wär und an langen tag hinter mir hab, stell i mi mit dir aa nimmer her. des solln die kollegen fünf stund später machen, wennst fett aus der nachtschicht aussatamlst! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 10. Januar 2007 Teilen Geschrieben 10. Januar 2007 Wenn der Abrollumfang passt würd ich damit fahren und aufs Typ. pfeiffen.... Und dass das die Versicherung bei einem Unfall nicht zahlt halte ich für ein GERÜCHT!!!! Da muss Gefahr in Verzug vorliegen dass die Versicherung aussteigt, und davon bist mit deinen gekauften Wintergummis weit entfernt Bei mir zB sind 8J 17 ET 47 drinnen im Typenschein fürn Winter mit 225/ 45 R17, was kleineres bekommst für meinen Bajuwaren nicht... ich fahr 8 J 17 ET 35 mit 1.5 cm Distanzen pro Seite sprich aus der ET 35 wird ET 20 dh das Rad kommt um 27 mm weiter heraus als es laut Typenschein darf.... interessiert hat das noch nie einen bei einer Kontrolle.... Also mach dir keine Sorgen und fahr mit den Dingern!!!!! So gscheit ist dein Tip nicht! Die Versicherung wird sicher alles tun um nicht zahlen zu müssen! Und wennst es ihnen so leicht machst dann werden sie das Angebot dankend annehmen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alkfred Geschrieben 10. Januar 2007 Teilen Geschrieben 10. Januar 2007 Wenn der Abrollumfang passt würd ich damit fahren und aufs Typ. pfeiffen.... i glaub, manche wissen net, was die zahlen auf so einem reifen bedeuten. zum dritten mal: DER ABROLLUMFANG KANN NICHT PASSEN!!! und auch wenn´s bei einer kontrolle keinen interessiert. wennst mit deinem gefährt im straßengraben liegst, wird spätestens bei der begutachtung drauf geschaut, welche reifen du oben hast und umstecken is dann nimmer... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andi_330ci Geschrieben 10. Januar 2007 Teilen Geschrieben 10. Januar 2007 Soviel Unterschied is da net 175/70 R14: Abrollumfang: 1832 mm statischer Rollradius: 273 mm 175/65 R14: 1778 mm Abrollumfang 267 mm statischer Rollradius statischer Höhenunterschied: 6 mm Tachoabweichung: 2.9 km/h .... von jemandem der keine Ahnung über Reifenbezeichnungen hat ... jeder wie er meint.... In diesem Sinne... HAPPY POSTING Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alkfred Geschrieben 10. Januar 2007 Teilen Geschrieben 10. Januar 2007 ok, ich sehe, du weißt,was die zahlen bedeuten. trotzdem wirst mir zustimmen, daß der abrollumfang net passt, oder? mehr hab ich ja auch nicht gesagt! der unterschied (wenn auch gering) lässt sich nun mal net wegleugnen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.