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Kleine Steuerfrage


Kuglblitz
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Hallo,

 

ich such jetzt schon länger im Internet, habe auf meine Frage aber noch keine Antwort bekommen.

 

Wenn ich Kleinunternehmer bin, also keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, reduziert die bezahlte Mwst. von Betriebsausgaben dennoch meinen zu versteuernden Gewinn, ist dann also eine Betriebsausgabe?

 

Beispiel:

 

1.000.- € Einnahmen

- 500.- € Ausgaben

= 500.- € zu versteuernder Gewinn

 

oder

 

1.000.- € Einnahmen

- 500.- € Ausgaben

- 100.- € Mwst als Betriebsausgabe

= 400.- € zu versteuernder Gewinn

 

Wenn mir da wer helfen (am besten mit Quellenangabe) kann, wär' das sehr nett. :)

 

lg

Kuglblitz

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Letzteres. Selbst für jene die Vorsteuerabzugsberechtigt sind, stellt bei Ausgaben die aufgrund gesetzlicher Vorschriften doch keinen Vorsteuerabzug erlauben, die enthaltene Umsatzsteuer auch eine Betriebsausgabe dar.

 

Dies ließe sich buchhalterisch (speziell in der Dopik) auch gar nicht anders darstellen und wäre ein Verstoß gegen die Struktur des ESt-Rechts.

 

Hintergrund: Handelsrechtlich stellt eine nicht abzugsfähige Steuer einen Aufwand dar, der über die Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen ist. Die Steuerbilanz folgt immer der Handelsbilanz, außer in speziell anders geregelten Fällen (also dort wo eine Mehr-Weniger-Rechnung aufzustellen ist). Es gibt weder im EStG noch in den Richtlinien einen Hinweis auf eine Sonderbehandlung dieser Fälle, weshalb die Handelsbilanz als Steuerbilanz gilt. Lass dich vom Begriff Bilanz in diesem Zusammenhang nicht verwirren, es gilt analog natürlich auch für Gewinnermittlung durch EA-Rechnung.

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