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wie sicher ist das internet noch? wie sicher sind foren?


NoGravity
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Hi Leute,

 

braucht man heute wirklich schon ip blocker und rechtsschutzversicherung wenn man einfach so im internet herumsurft und in foren meinungen vertritt?

 

letztes jahr wurde ich angeklagt von nestlé - powerbar wegen "unlauterer wettbewerb", "missbrauch von firmenname/logo",..

 

vor zwei wochen bekomme ich Email, ich müsste über 80 euro zahlen wegen vertrag den ich angeblich abgeschlossen habe (heute die mahnung)

tippt mal im google "Andreas & Manuel Schmidtlein GbR" ein, dann spar ich mir diverse erklärungen. gottseidank haben die typen nur meine ip nummer... arschlöcher

 

neulich im iwö forum (zugegeben großteils lauter unter angstzuständen lebender waachbirnen) weise ich auf die gefahr hin, in wikipedia unter "WBK" ein eingescanntes dokument nämlich einen waffenschein, zu veröffentlichen weil dieses nicht ausreichend fälschungssicher ist und daher leicht zum mißbrauch führen könnte- meint so eine arschgeige ich mache mich strafbar wenn ich davon ein bild ins forum reinstelle als "beweis", dass man den wirklich fälschen kann... :rolleyes: :f:

 

oder habt ihr schon mal "ANFO" und "PETN" - "Nitropenta" eingegeben im google? da bekommt ihr eine anleitung für sprengstoff und initialsprengstoff zum selberbauen bestehend aus 5 chemikalien die jedes kind bekommt mit einer bilderbuchanleitung - welche zwar tatsächlich so funktinieren würde, jedoch nicht auf die gefahren von exothermen reaktionen hinweist..

 

etc

etc..

 

was meint ihr? seit ihr schon ab und zu verklagt worden? :D

 

lg. dave

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was meint ihr? seit ihr schon ab und zu verklagt worden? :D

 

lg. dave

 

nur abmahungen u. drohungen. :D

aber als besitzer ein rechtschutzversicherung ist mir sowas blunzen. in österreich hast als privatsurfer eh noch immer die narrenfreiheit. jeder der sich was anderes erzählen lässt u. auf pseudoforderungen eingeht ist eh selber schuld.

 

:wink:

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narrenfreiheit? vergleich mal einen sportriegel mit einer banane hier im BB und du dürftest 700 euro strafe zahlen... bzw. nur 350 dank NoDoc.

 

was ich gehört habe gibt es auch unendlich viele urheberrechtsklagen an privatpersonen, welche produkte auf börsen wie bikebörse oder ebay privat verkaufen und bilder von den produkten von der Firma selbst verwenden. (zb. Katalogbilder).. die bekommen echt arge strafen...

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narrenfreiheit? vergleich mal einen sportriegel mit einer banane hier im BB und du dürftest 700 euro strafe zahlen... bzw. nur 350 dank NoDoc.

 

 

Was muss man machen damit es zu solchen Strafen kommt?

 

Ist doch eindeutig freie Meinungsäußerung wenn ich sage blabla Banane schmeckt besser als Riegel XY und hat wasweissich 10 Gramm Kohlenhydrate mehr. Wie kann man für sowas verklagt werden?

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Also ich glaub einfach ned, dass das mit den Strafen so einfach ist. Auch ohne RSV würde ich mich trauen zu tun wie ich wollte.

 

Vielleicht liegts aber auch an mir. Wenn ich was vercheck mach ich die Fotos (fast) immer selbst, weil ich mir denk' der mögliche Kunde will ja den Zustand auch sehen. Im anderen Fall, so denk ich, kann ich nur dann zur Bußgeldkassa gebeten werden, wenn ich der Aufforderung das Bild zu löschen/zurückzuziehen nicht folge leiste.

 

Und von der IP auf die persönlichen Daten geht ja sowieso nur wenn der Provider mitmacht. Ich denk' nicht, dass da meiner so leicht mitspielt. ...und sonst tu ich halt nix, was ich IRL nicht auch so tät, erspar mir (und anderen) z. B. verbalinjurien.

 

...und die Strafe zu zahlen (Banane vs. Sportriegel) hätte ich persönlich auf die Klage ankommen lassen. Vielleicht lieg' ich falsch, aber mich von einem Anwalt einschüchtern zu lassen liegt nicht in meiner Natur.

 

Es gibt ja auch Grundsatzurteile dazu, dass ich in Foren meine Meinung offen sagen darf (so ich mich richtig erinnere), wenn ich nicht gegen die sonst üblichen Rechtsgrundsätze (üble Nachrede etc.) verstosse...

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Realistisch gesehen würde ich persönlich eher 350 EUR zahlen, als es auf einen Prozess mit Nestle ankommen zu lassen, auch wenn ich im Recht bin.

 

Is bissi wie beim Pokern, für Nestle sind 100.000 EUR nix, für einen "Normalo" schon All In. Und da überlegt man sichs auch mit 70% Chancen.

 

Weil Nachkaufen gibts im Leben nicht,.

 

@NoGravity ... denke Ihr habt Euch doch dann über ein paar Jahre gefunden, lass die alten Geschichten ruhen :p

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Nicht ganz richtig. Wird ein Foto "einfach so" benutzt, dann kriegst Du vom Fotografen zuerstmal eine Rechnung, wobei es in der Praxis üblich ist, bei Verletzung des UrhG die doppelte Lizensgebühr in Rechnung zu stellen. Dass es danach noch ins Gericht gehen kann, ist auch möglich.

Wir reden nicht über gewerbliche Nutzung (Agentur etc.), da kenn ich das auch. Bei privater Nutzung (auch wenn ich was verkauf bleibts privat) sieht das IHMO anders aus. Da gehts dann auch um die Angemessenheit. So ich das kenn', wennst einfach ned zahlst und das Bild abziehst (no na) "verknackt" dich keiner.

 

@adal

Genau mit den vollen Hosen rechnen die. Ich denk' ich würds trozdem riskieren und warten was ein Gericht sagt. Klar, den Graffl von der Website räumen, aber sonst? ...und da ist nicht die Frage wer das Geld hat. Die müssen dann auch mal einen Richter finden (auch wenn' s dran drehen) der einen Privatier so einfach abschießt. Wie gesagt: Ich war noch nicht in der Lage, abär...

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„Dabei ist es rechtlich vollkommen irrelevant, ob diese Site von vielen oder wenigen Usern besucht wird und ob sie kommerziellen Zwecken dient oder nicht. Auch rein privat betriebene Websites müssen die Nutzungsrechte vom Fotografen für die Online-Nutzung von Fotos erwerben."

 

http://fotografen.at/fachbereich/modules.php?name=News&file=article&sid=371

Theoretisch hat der Herr DDr, sicher recht. Aber nochmal: Es geht ja nicht darum eine Website mit fremden Bildern zu betreiben, sondern z. B. in der BBB ein Produktfoto des Herstellers zu verwenden. Mir ist auch klar, dass das dünnes Eis ist, aber üblicherweise wird, auch gerade in diesem Bereich, nicht so heiss gegessen wie gekocht.

 

Ich denke, dass da auch in den Augen des Gerichts noch Unterschiede herrschen. Wobei ich es natürlich überraschend finde, dass

ZITAT Und diese Summe wird auch fällig, wenn man sich als Geklagter nicht zur Wehr setzt und gegen sich ein Versäumungsurteil ergehen lässt. ZITAT ENDE

Es muss ja auch nachweisebar Ansprüche geben. Wie will das z. B. Shimano beziffern, wenn ich eine Kurbel mit deren Bild bei einem Privatverkauf "bewerbe"?

 

Ich glaube das siehst Du zu pessimistisch.

 

Ausserdem: Wie schon geschrieben, ich machs eh aus anderen Gründen ned...

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.. in aller Kürze: Glaubts dem loco und verwendets ungefragt bkeine fremden Bilder.

 

@der Peter: Brauchst nichts abwarten. Alles schon gehabtb und gelaufen, aber net gut für diejenigen, die fremde Bilder (Musik, Muster etct etc.)benutzt haben.

 

Gerichten ist es vollkommen BLUNZEN, ob Du das privat oder gwerblich machst, es geht nämlich nicht um Wettbewerbsrecht sodnern um Urheber/Marken etc etc.

 

Matsch Gatsch

 

 

Michael

 

PS: Mir schmecken Powerbar nicht!

 

Das ist erlaubt! :D

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Ist das aber nicht ein kleiner Unterschied, ob ich ein Foto z.B. in einer Ebay-Auktion oder in der BB-Börse als Referenz reinstelle (meinetwegen mit einem Verweis darauf, daß es ein "offizielles" Produktfoto des Herstellers ist) als in den von Loco zitierten Urteilen, wo es darum geht, daß Leute Fotos von Models und Privatpersonen dauerhaft ins Internet bzw. in die Zeitung gestellt haben?!
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Privatperson scann Zeitungsartikel ein:

http://www.internet4jurists.at/entscheidungen/ogh4_127_01g.htm

 

Irgendwo hatte ich noch ein paar Links, da ging es auch um Urteile gegen Privatpersonen, finde die aber in meinem PC-Saustall nicht.... :D

 

Ich glaube, es ist halt immer die Frage, um wen es da geht. Der eine wird es lockerer sehen und eine Mail schicken, der andere greift gleich zum §§§-Hammer.

[...] Da das Erstgericht davon ausgegangen sei, dass die Homepage des Beklagten in erster Linie Werbezwecken gedient habe, sei die Mängelrüge des Beklagten berechtigt. Das Erstgericht werde Feststellungen über den konkreten Zweck der Homepage und über den Grund zu treffen haben, warum der Beklagte die Artikel samt Fotografien in die Homepage aufgenommen habe. Sollte sich herausstellen, dass es nicht in erster Linie Werbezwecke waren, so müsste die Interessenabwägung zu Gunsten des Beklagten ausfallen. [...]
Auch hier bleibt jedoch die Frage, ob die Homepage zu Werbezwecken gedient habe offen, wurde in zweiter Instanz festgestellt.

 

Also doch ned so einfach alles...

 

Ausserdem ist es im normalfall bei "Kleinigkeiten" wie der von mir beschriebenen so, dass man eine entsprechende E-Mail kriegt. Wer ned reagiert ist selbst schuld. Wenn ich so blöd bin und auf meiner Website ungefragt ein z. B. Markenlogo oder irgendein Bild aus dem iNet verwende, g'hör ich eh mitn'n Hammer gehaut.

 

@NoDoc

Grundsätzlich ja, aber da ging es ums verweden zu Werbezwecken und/oder das Posten auf der privaten Website. Wegen der Verwendeung eines, und das war das Beispiel, Herstellerbildes beim privaten Verkauf einer gebrauchten Sache...

 

Ich weis schon, dass es immer wieder ums Wettbewerbesrecht geht. Marken-, Muster- und Urhebererecht etc.

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Ist das aber nicht ein kleiner Unterschied, ob ich ein Foto z.B. in einer Ebay-Auktion oder in der BB-Börse als Referenz reinstelle (meinetwegen mit einem Verweis darauf, daß es ein "offizielles" Produktfoto des Herstellers ist) als in den von Loco zitierten Urteilen, wo es darum geht, daß Leute Fotos von Models und Privatpersonen dauerhaft ins Internet bzw. in die Zeitung gestellt haben?!

Danke, dass versuch ich seit 1,8 Millionen Posts zu sagen. Aber der Loco wünscht sich, aus verständlichen Gründen, den "Maximalschutz" :D

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was i immer sag... die leut denken zu wenig!

 

aja verzeihen sie mir , ich habe wohl mein hirnkastl ausgeschalten als ich eine sammelbestellung von sportriegel für das bb organisiert habe - wohlgemerkt zu einem sehr guten preis und ohne daran was zu verdienen... da hätte ich natürlich absolut logischer weise (wie konnte ich das nicht berücksichtigen) mit einer anklage wegen unlauterem wettbewerb rechnen müssen.... :du::du:

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aja verzeihen sie mir , ich habe wohl mein hirnkastl ausgeschalten als ich eine sammelbestellung von sportriegel für das bb organisiert habe - wohlgemerkt zu einem sehr guten preis und ohne daran was zu verdienen... da hätte ich natürlich absolut logischer weise (wie konnte ich das nicht berücksichtigen) mit einer anklage wegen unlauterem wettbewerb rechnen müssen.... :du::du:

also daher weht der wind :f:

das beschränkt sich aber auf die problematik, dass du als beschäftigter des unternehmens sowas "verbrochen" hast, oder? weil wenn ich als privater eine sammelbestellung vom produkt xy irgendwo organisiere, ist das ja legal.

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