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Anonymverfügung wegen IG-L


NoRun
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habe gerade eine Anonymverfügung über 90 EUR bekommen und habe folgende Rechtsvorschriften verletzt:

 

§ 30 Abs.1 IG-L, i.V.m § 6 Abs. 1 Ziffer 1 LGBl. 131/2006

 

auf gut Deutsch...ich bin im Raum Graz in einem IG-L Gebiet mit 127 km/h statt mit 100 km/h gefahren.

Soweit ich weiß kann sich aber die BH-Graz ihre Strafe auf den Bauch haun. Nur die, die die Strafe einbezahlt haben, haben Pech gehabt.

Meine Frage...Muß ich Einspruch erheben, oder brauch ich einfach nicht einbezahlen und kann den Wisch in meinem Schreibtisch verschwinden lassen?

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Also was ich von der Dienstprüfungszeit her noch weiß, ist, dass, wenn du keinen Einspruch erhebst, ein ordentliches Ermittlungsverfahren nach VStG eingeleitet wird.

 

Abhängig von der Höhe der Strafe werden dann nach den Aspekten der "Wirtschaftlichkeit der Verwaltung" Abwägungen getroffen, ob in Anbetracht der Höhe der Strafe ein Ermittlungsverfahren gerechtfertigt ist (puncto Aufwand) oder nicht.

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..wenns wirklich eine Anonymverfügung ist (bitte nicht bös sein, dass ich das so schreib, aber viele Leute verwechseln dire Dinger und für alle gilt was anderes), dann löst das Nichtstun ein ordentliches Verfahren aus, also in der Regel kommt dann eine Lenkererhebung und dann ein Strafbescheid.

 

Chancen sind im Moment wirklich nicht so schlecht, weil irrsinnig viele Leute "Einspruch" (nicht juristisch gemeint!) gegen die Strafen erheben und schon aus diesem Grund viele Verfahren nicht (rechtzeitig) erledigt werden können.

 

Im übrigen sind die Argumente der mangelhaften Kundmachung durchaus schlagkärftig.

 

Btw: Hat doch irgendsoein Verwaltungswappler die Meinung vertreten, Kundmachungsmangel könne gar keiner vorliegen, weil im Landesgesetzblatt wars ja eh kundgemacht, dass ab sofort von "Trippstrill bis Schasknappersdorf" 100 gilt....

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Scheißviecher sind in Wien kaum aufzutreiben. nur im Tierfutterladen um ein unglaubliches heidengeld. :f:

 

Das Zeug zu importieren ist fehlgeschlagen, hat sich das landwirtschaftsministerium quer gelegt. Anfragen wegen Showcooking hätte ich schon zig gehabt.

 

Sollte das Ministerium mal auf Verdienstentgang klagen oder so. :D

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