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Erschreckend


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20 Jahre Haft für versuchten Doppelmord :mad: .

Als wäre das nicht schon schlimm genug, hat der Täter schon einmal jemanden umgebracht :mad:

 

Zusätzlich wies ihn das Schwurgericht auf Grund einer entsprechenden Gefährlichkeitsprognose - demnach sind laut psychiatrischem Gutachten ohne entsprechende Behandlung nach seiner Entlassung weitere Straftaten mit schweren Folgen zu befürchten - in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein.

http://wien.orf.at/stories/175460/ http://derstandard.at/?url=/?id=2788731 http://www.kleine.at/nachrichten/chronik/360735/index.do

 

Immerhin.

weitere Straftaten mit schweren Folgen zu befürchten :rolleyes:

 

Wäre halt vorher schon sinnvoll gewesen, denn er hat ja schon einmal getötet:

Er wurde 1997 wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen, zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt und nach Verbüßung der Strafhälfte ohne jedwede Auflagen bedingt entlassen.

 

Das änderte nichts an seinen Trinkgewohnheiten und seiner damit einhergehenden Aggressivität, wenn er zu tief ins Glas geschaut hatte.

 

So etwas regt mich wirklich auf :aerger: . Da werden einige Meinungsverschiedenheiten, Kalamitäten und Streitereien im BB oder sonstwo wirklich nebensächlich.

 

Und dann wird so ein (Un-)Mensch nach 15-21 Jahren entlassen :s: .

im Schnitt werden die Verurteilten nach längstens 21 Jahren bedingt entlassen

Quelle: Justizministerium

 

Würde es nach den Grünen gehen, dann sind 15 oder 20 Jahre (5/6 bzw. 2/3 Strafe der Haft) ohnehin genug :k: .

 

So stell ich mir den perfekten Mord vor: Nach der Tat mit Alkohol zuschütten :du: , auf Unzurechnungsfähig und im Affekt gehandelt berufen und nach zwei drei Jahren wieder rausspazieren. Dazwischen noch einen Bestseller schreiben :toll::rolleyes: ; damit man nachher ja nicht vor dem Nichts steht.

 

Mord an einer zweifachen Mutter. Das Opfer versuchte zuletzt ein dauerhaftes Betretungsverbot zu erwirken. Das wurde vom Gericht aber abgelehnt.

15 Jahre lang hatten das Opfer und sein mutmaßlicher Mörder eine Beziehung. Am 20 Juni wurde der Verdächtige wegen versuchter Körperverletzung aus dem Haus gewiesen. Danach soll er die Frau mit Anrufen und SMS verfolgt haben.

 

Einmal ist das Betretungsverbot auf 20 Tage verlänger worden. Die Frau wollte aus Angst vor ihrem ehemaligen Lebensgefährten ein dauerhaftes Betretungsverbot. Ihr Ansuchen wurde aber vom Gericht abgelehnt. Es habe zu wenig Beweise gegeben.

http://wien.orf.at/stories/126268/

 

Bedenklich, noch dazu, wo sich im BB gerade ein ähnlicher Fall zuträgt: http://nyx.at/bikeboard/Board/showthread.php?t=62539 :mad:

Hoffentlich kommt es nicht einmal annähernd so weit.

 

mfg wo-ufp1

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In dieser Angelegenheit ist der Gesetzgeber gefordert, damit Lebenslang auch Lebenslang ist und nicht nur 20 Jahre.

Stand August 2006

ÖVP: Nein

SPÖ: Status Quo

FPÖ: Lebenslang muß lebenslang bedeuten

BZÖ: Ebenso

 

Ebenso kann für Wiederholungstäter nur Lebenslang als Strafe in Betracht kommen.

Sehe ich genau so.

 

Andererseits:

Einerseits sind wir das Gesetzt :rolleyes: , andererseits, würden sich die Gedanken eines Herrn Brodas (frühere SPÖ-Justizminister) wieder durchsetzen :mad: ....

 

mfg wo-ufp1

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Dazwischen noch einen Bestseller schreiben

 

 

Heinz Sobota "Der Minusmann" kann ich da nur empfehlen, da lernst was für´s Leben, ich borg´s dir gern... ;)

 

Im übrigen will ich das Ganze ned kommentieren, meine Einstellung diesbezüglich dürfte bekannt sein...

http://cosgan.de/images/smilie/boese/n075.gif

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