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Abmahnwelle bei deutschen Foren


Magier
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Naja, jeder kennt mittlerweile die Geschichten um die Abmahnwellen in deutschen Foren...

Dazu jetzt meine Frage:

Wenn man selbst ein Forum nichtkommerziellen Ursprungs betreibt und ein Benutzer verwendet z.B. ein Benutzer-Bild, welches in irgendeiner Form urheberrechtlich geschützt ist - kann dann der Forenbetreiber dafür abgemahnt werden?

Ich habe gemeint, ich hätte was gelesen, daß das in Deutschland mittlerweile möglich ist - bin mir aber nicht sicher.

Falls ja - wie sieht die Rechtslage in Österreich dazu aus?!

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Wie kommst Du auf das "noch"? Meines Wissens gibt es keinerlei Bestrebungen, die deutsche Abmahnmodalität bei uns rechtlich umzusetzen.

 

D.h. die Verwendung von "geschützten" Bildern in Avataren ist derzeit noch kein (ausjudiziertes) Problem?

Ich denk da z.B. nur grad an das Bildl vom Dodger...

Oder der Magnus Backstedt in meinem...

 

Mich hätt nur interessiert, wie die rechtliche Situation in .at ist - daß man die Bilder nicht einfach so verwenden sollte ist klar; aber wie stehen die rechtlichen Chancen bei uns, daß jemand mit so einer Abmahnung auch durch kommt bzw. kann man als privater Forenbetreiber den Upload von Avataren bedenkenlos zulassen, anstatt nur die externe Verlinkung zu ermöglichen?

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:devil: Wenn Du ganz sicher gehen willst schreibst ganz klein unter Dein (Dein? :D ) Avatar eine Unterzeile: "Dies halte ich für ein beshi§§enes Avatar, künstlerisch unter aller Sau, setzen fünf !!!" - dann ist es eine Kunstkritik und fällt unter die Meinungsfreiheit und ist eine ganz andere Kiste als eine Verwendung zu werblichen Zwecken.
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Heute vormittag kam es zu einer abmahnung des grössten österreichischen Eishockeyforums von http://www.hockeyfans.at

 

Herr Horst Tschebull (vertreten von Anwaltskanzlei Frimmel/Anetter) droht http://www.eishockeyforum.com mit einer Klage!

 

"Dadurch, dass Sie bzw die für Sie in ihrem Forum tätigen Moderatoren obige wahrheitswidrigen Behauptungen von "Pausentee" über Wochen unbeanstandet im Forum stehen ließen, haben Sie rechtswidrig gehandelt und unser Einschreiten notwendig gemacht"

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Wie kommst Du auf das "noch"? Meines Wissens gibt es keinerlei Bestrebungen, die deutsche Abmahnmodalität bei uns rechtlich umzusetzen.

 

Weil schon oft genug solche Bestrebungen im Parlament diskutiert wurden. Eines davon ist noch gar nicht lange her (Gewaltspiele), der Ursprung war in Deutschland.

 

MFG

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