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Nebenverdienst und Steuer


Mr J.
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Ich hab eine Frage bezueglich Nebenjob und waere echt froh wenn sich da vielleicht wer ein bisschen auskennt.

 

Meine Situation ist folgende: Ich hab im Juli meine Ausbildung zum gewerblichen Masseur fertig, kann es mir aber nicht leisten die zwei Jahre Praxis zu machen die ich brauche um das ganze hauptberuflich/selbststaendig zu machen. Es gibts die Alternative pfuschen, was ich aber eigentlich nicht wirklich will.

 

Jetzt ist mir zu Ohren gekommen dass es eine Moeglichkeit gibt beim AMS selbststaendige Nebentaetigkeiten zu melden und die bis ~350 (?) euro Gewinn/Monat steuerfrei sind. Das waere optimal. Stimmt das so oder ist das Bloedsinn? Ist es da egal wieviel ich als Angestellter verdien? Wie/Wo meld ich das? Auf der AMS-HP hab ich nichts gefunden.

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Jetzt ist mir zu Ohren gekommen dass es eine Moeglichkeit gibt beim AMS selbststaendige Nebentaetigkeiten zu melden und die bis ~350 (?) euro Gewinn/Monat steuerfrei sind. Das waere optimal. Stimmt das so oder ist das Bloedsinn? Ist es da egal wieviel ich als Angestellter verdien? Wie/Wo meld ich das? Auf der AMS-HP hab ich nichts gefunden.

Wenn Du Arbeitslosenbezuganspruchsberechtigt bist, darfst Du 341,16 Euro pro Monat dazuverdienen, zudem darf Dein monatlicher Umsatz nicht über 3073,50.- Euro liegen (11,1 % dieses Umsatzes als Gewinn) liegen. Quelle (Konkret hier)

 

Es zählt hier das Jahresmittel (wird rückwirkend durch den Ein- und Umsatzsteuerbescheid überprüft), die Angaben über Umsatz und Enkommen müssen monatlich gemacht werden.

Im AMS kriegt Du, wenn Du konkret fragst, da leider oft keine ausreichenden Informationen, zudem ist die Webseite wirklich nicht gut. :s:

 

Du meldest dies am besten, wenn Du Dich beim AMS meldest.

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Was ich weiß darfst du nur einen gewissen Betrag dazuverdienen, weiß aber nicht wieviel!

 

Normalerweise wird das was du dazuverdienst, zu deinem normalen Gehalt dazugerechnet, und dann von der Summe die Lohnsteuer abgerechnet, das heißt, wenn du mit deinem Nebenverdienst+Normalgehalt in eine höhere Lohnsteuerklasse fällst musst du mehr zahlen.

 

Ich bin mir nicht 100% sicher ob das was ich geschrieben habe stimmt, wenn nicht bitte nicht böse sein, ich kann wenn meine Mutter heimkommt, sie mal fragen, die müsste das eigendlich wissen

 

mfg Sebastian

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Grundsätzlich ist die Summe aller Einkünfte zu besteuern, wobei Einkommen unter 10.000.- im Jahr steuerfrei sind. Ein Ausnahme sind soziale Transferleistungen etwa vom AMS, die zwar steuerfrei sind, aber in die Berechnung der Gesamtsteuer pro Jahr mit einfließen.

 

Was die Freigrenze bei nebenberuflicher unselbstständiger Tätigkeit betrifft, so liegt diese bei 730.- im Jahr.

 

Infos von der HP des Finanzamtes :

 

Was kann ich als Arbeitnehmer steuerfrei dazu verdienen?

 

Wer als Arbeitnehmer mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit lohnsteuerpflichtig ist, kann andere Einkünfte bis zu 730 € pro Kalenderjahr steuerfrei dazuverdienen. Andere Einkünfte sind solche, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, zB

 

* Einkünfte aus einer (pauschalierten) Land- und Forstwirtschaft,

* aus einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit,

* aus einem freien Dienstvertrag oder einem Werkvertrag,

* aus Vermietung und Verpachtung.

 

Der Freibetrag von 730 € steht allerdings nicht zu, wenn Sie zu diesen anderen Einkünften weitere lohnsteuerpflichtige Einkünfte (zB zwei Pensionen) beziehen. Dies gilt auch dann nicht, wenn dafür - wegen der geringen Höhe - vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten wird.

 

Wie wird die Steuer berechnet, wenn man etwas mehr als 730 € an selbständigen Einkünften dazuverdient? Muss ich dann eine Steuererklärung abgeben?

 

Wenn man neben nichtselbständigen Bezügen andere Einkünfte von mehr als 730 € dazuverdient und die Summe der Einkünfte ab dem Jahr 2005 mindestens 10.900 € (2004: 10.000 €; bis 2003 mindestens 8.720 €) beträgt, muss man von sich aus eine Steuererklärung abgeben. In diesem Fall ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen. Betragen diese anderen Einkünfte mehr als 730 € vermindert sich dieser steuerfreie Betrag um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730 € übersteigen. Bei "anderen" Einkünften von 1.460 € und mehr wird kein Freibetrag abgezogen, diese Einkünfte sind dann in ihrer gesamten Höhe steuerpflichtig.

 

Beispiel:

 

Sie beziehen neben Ihren nichtselbständigen Bezügen als Angestellter Einkünfte aus einer pauschalierten Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 1.000 €. Der Freibetrag berechnet sich folgendermaßen:

 

1. Stufe: 1.000 € minus 730 € = 270 €

2. Stufe: 730 € minus 270 € = Freibetrag von 460 €

 

Bitte beachten Sie:

 

Sie müssen die gesamten anderen Einkünfte - in unserem Beispiel 1.000 € - in die Einkommensteuererklärung aufnehmen; die Berechnung des Ihnen zustehenden Freibetrages erfolgt automatisch bei der Veranlagung.

 

Sind Einkünfte aus einer nichtselbständigen "geringfügigen Beschäftigung" steuerpflichtig?

 

Einkünfte aus einer nichtselbständigen geringfügigen Beschäftigung sind zwar sozialversicherungsfrei (ausgenommen Unfallversicherung), aber dennoch voll steuerpflichtig. Wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung beziehen, fällt allerdings wegen der geringen Höhe der Einkünfte keine Lohn- oder Einkommensteuer an.

 

Beziehen Sie bereits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (zB eine Pension oder einen Aktivbezug), dann werden die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung bei der Einkommensteuerveranlagung dazugerechnet; und zwar auch dann, wenn wegen der geringen Höhe keine Lohnsteuer einbehalten wird. Die Steuer wird vom Gesamtbetrag Ihrer Bezüge berechnet.

 

Erhalten Sie gleichzeitig zwei nichtselbständige Bezüge, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) einzureichen. Das ist zB der Fall, wenn Sie neben Ihrer ASVG-Pension noch eine weitere Pension von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder wenn Sie bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt sind.

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Das Problem ist nicht das Finanzamt sondern die gewerbliche Wirtschaft.

Probleme gibts nur, wenn man's nicht genau macht und dazu noch Pech hat (Prüfung).

 

Wichtig bei selbstsständiger Tätigkeit sind dabei:

- Steuer

- Gewerberecht

- Gew. Sozialversicherung

 

Das alles zu erklären würde zu weit führen, ich empfehle folgende (kostenlose) Bestellung:

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