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Fallen für private Linksetzer


Wesi
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Der Fall Meteodata

 

Ich habe heute einen Brief vom privaten Wetterdienstanbieter Meteodata bekommen, denn ich hatte diese Seite in meiner Privaten Homepage verlinkt.

Aus diesem Schreiben geht hervor, das ich die Urheberrechte verletzt habe und ich jetzt eine Zahlung von € 1.668.00 leisten soll.

 

Da schon alles beim Konsumentschutz über diese Firma aufliegt könnt ihr alles beim Thema Internet nachlesen.

 

Damit euch das nicht auch passiert

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wennst einen "unbedenklichen Link" (also wo sich ein zweites

Fenster öffnet...) gemacht hast sollt man Dir eh nix tun können.

 

Wär allerdings dann eigentlich kostenlose Werbung für diese Firma

(Darüber würd ich mich als Firma nicht aufregen)

 

Wennst einfach nur Ihre Inhalte verwendest und nirgends zu

erkennen is daß das Zeug von Ihnen is versteh ich's schon

irgendwie.

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Eins steht fest: ohne Hyperlinks wäre das Web tot.

Keine Ahnung wie das Verlinken ausgesehen hat, die Meteodata-Geschichte gibt es auch schon länger als 1 Jahr. Seitdem versuchen sie überall, wo sie es finden, ihre AGBs einzufordern. Ist zwar blöd aber leider auch nachvollziehbar, von woher (und wie) diese Links aufgerufen werden.

 

So wie ich es verstanden habe, wird das Urheberrecht dann tangiert, wenn ich mir durch Verlinken in Frames o. dgl. mir den Inhalt quasi zu eigen mache (es laufen auf dem Drittanbieter ggf. noch Werbebanners mit, das kommt dann noch dazu).

 

 

Ohne Anwalt geht da eh nix mehr (soweit es sich bei dem bezifferten Streitwert auszahlt). Die bei der AK Wien erwähnten Gerichtsbeschlüsse können sicher helfen.

 

Ich würde auch bei der Verwendung irgendwelcher Grafiken aufpassen, damit da keiner auf Ideen kommt.

 

Nur sind die Herrschaften schon rechte Geier. Daher: ZAMG und ORF genügen mir, brauche keine Meteodata.

 

[edit]: sie machen auch keinerlei besondere Anstalten, auf ihre AGBs hinzuweisen, nach 2 Klicks ein endloser Roman, in dem u.a. steht, daß sie für sämtliche Links, egal wie sie aussehen, vorer schriftlichen Zustimmungn einzuholen ist. DA VERZICHTE ICH DOCH DARAUF!!

 

Hinweis in diesem BB-Thread

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Hi Wesi!

 

Von der Firma hab ich leider auch schon einiges gehört. Und zwar nix gutes. Im WCM (PC Zeitschrift) ist fast jede Woche eine Beschwerde darüber drin. Da hats schon einen Haufen Leserbriefe gegeben. VKI, Konsumentenschutz ist schon mal eine Möglichkeit. Schreib doch mal eine mail an guru@wcm.at vielleicht kann dir dort wer sagen, was du jetzt tun sollst oder was mit anderen Betroffenen passiert ist falls die nicht gezahlt haben.

 

Ich drück dir jedenfalls die Daumen!

Thudbuster

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Also, ich würde mir nicht allzu große Sorgen machen.

 

Zum Thema, ob eine urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht kann man Bücher schreiben.

 

Aber selbst wenn eine vorliegt: Der Verletzte hat einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf angemessenes Entgelt, wobei dieses erst einmal beziffert werden muss, da kann man ja gespannt sein, was Meteodata normal dafür nimmt, dass man auf ihre Infos verlinkt, wobei hier natürlich auch der Werbeeffekt, den sie durch die Verlinkung hatten, berücksichtigt werden muss.

 

Einen darüber hinausgehenden Schadenersatz müssen sie der Höhe nach nachweisen, weiters muss der Schädiger zumindest leicht fahrlässig gehandelt haben, da wird es auch schon wieder eng.

 

Also, abwarten, keine Sorgen machen, Abmahnungen nach deutschem Vorbild gibt es ja zum Glück in der österreichischen Rechtsordnung nicht.

 

lg Steph

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Ein Problem ist bei Frame-Links schon nachvollziehbar, nämlich ein technisches: der Zugriff auf die Seite die "linkt" führt automatisch auch zu einem Zugriff auf die "gelinkte", das könnte zu unerwünscht hohem Datenvolumen auf Seiten des betroffenen Betreibers führen.

 

Vielleicht ein "ideelles": ich kopiere mir was aus einem Buch raus und klebe es in ein selbst verfaßtes Werk. Das ist auch nicht wirklich erlaubt (abschreiben aber schon.......).

 

Aber eigentlich sollte sich jeder dem bewußt sein, was im Internet passieren kann. Jene, denen das nicht paßt, sollten sich einen Webauftritt lieber gut überlegen bzw. sich beraten lassen (bes. Firmen).

 

@wesi: so manches in dem Forum geschriebene ist schon aufschlußreich, besonderst die Tatsache, daß es bereits einen OGH-Beschluß gibt

 

Im Internet gibt es anscheinend den selben Trend zum Kassieren wie in anderen Bereichen (bei öffentlichen Aufführungen von Musikstücken, Videos etc., muß man an die AKM einen Obolus abliefern bzw. schicken sie Kontrollore zu öffentlichen Veranstaltungen, habe ich schön gehört).

 

Nichtsdestotrotz ist jede dieser Methoden mindestens kritisch zu hinterfragen, denn sonst wird das oft schnell Gesetz.........

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Zum Urteil des Obersten Gerichtshofs

 

Das langersehnte Urteil des OGH liegt nun vor. Soweit in der Begründung des OGH ausgeführt wird, wird es der METEO-data auch in Fällen, in denen die Wetterkarten in Frames eingebunden wurden wohl kaum mehr möglich sein, Ihre Forderungen aufrecht zu erhalten. Jene Betroffenen, die teilweise über Monate in Ungewissheit lebten, Zeit und Geld darin investierten Informationen und Hilfe zu bekommen, hoffen nun darauf, dass die Fa. METEO-data Ihre Forderungen zurückzieht und von sich aus bereits ungerechtfertigt erhaltene Beträge umgehendst rückerstattet. Diesem Ziel werden wir unserer Berichterstattung in Zukunft widmen, inwieweit hier Forderungen für Aufwandskosten oder Schadensersatz seitens der Betroffenen berechtigt sein werden bleibt noch zu prüfen.

 

Werde aber trotzdem noch meinen Anwalt besuchen.

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  • 1 Monat später...

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