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Polizeikontrolle im anderen Bundesland


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.. aber war doch schon der Fall dass die Gauner auch über die Bundesgrenze Richtung Germanien verfolgt wurden (und umgekehrt).

Bei Verkehrskontrollen (planquadraten) ist auch bekannt das oftmals die Posten ausgewechselt werden (ich bin auch mit 2 bei uns in die Schul gegangen) damit das Deckel reißen ned so schwer fällt.

Aber es gibt eh ein paar Kieberer im Board, die werden des ja wissen .... :D

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Wegen normalen Vekehrsdelikten ist das Bestrafen in einem anderen Bundesland nicht erlaubt, weil der Polizist eine Ermächtigung von der zuständigen Behörde benötigt. Das ist nicht nur länderweise so sondern gilt auch für Bezirke. In NÖ zum Beispiel bekommt der Polizist eine Ermächtigung für den Bezirk Wien Umgebung, das bedeutet dann, dass er eine Verwaltungsübertretung in Gänserndorf nicht ahnden darf. Er kann aber sehr wohl Anzeige an die Behörde erstatten. Beamte bestimmter Einheiten, zum Beispiel von der Landesverkehrsabteilung, haben Ermächtigungen von der Landesregierung und dürfen somit im ganzen Land strafen.

 

Was aber viel wichtiger ist: Bei Gerichtsdelikten, zum Beispiel bei der Verfolgung von Einbrechern, gibts nur eine Meldepflicht, wenn die Landesgrenzen überschritten werden. Auch die Übertretung der Bundesgrenze ist in Ausnahmefällen gestattet. Das ist in der heutigen Zeit das Wichtigste.

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