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Frage: Mietrecht


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Hiho!

 

Mal wieder ne Frage an die Rechtsexperten unter uns. Ich hab schon gegoogled aber leider nur wenig gefunden und nur für deustches recht.

 

Es geht um das Warmwasser in einer Mietwohnung. Warmwasser hat doch rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen oder? und muss eine gewisse Temperatur aufweisen? wär super wenn mir hier jmd weiterhelfen kann. (Meine Vermieterin meint das wir eh kein Warmwasser vor 8.00 uhr morgens brauchen - denn - im Krieg hats des ja auch net gegeben. :f: :f: und jeden tag ne kneippkur in der früh - da kommt mir das kalte :k: :k: :k: )

 

lg, mong

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sollte hier kein rechtsgelehrter posten, dann ruf doch einfach mal bei der mietervereinigung an. kann mir aber nicht vorstellen, dass deine vermieterin rechtlich korrekt handelt. interessante alternative, wenn sie nah genug wohnt: irgendeinen WW-II egoshooter so laut spielen, dass sie sich an ihre gern zitierten alten zeiten erinnert fühlt. das machst dann eifach so lange bis du warmwasser hast :devil: :devil:
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sollte hier kein rechtsgelehrter posten, dann ruf doch einfach mal bei der mietervereinigung an. kann mir aber nicht vorstellen, dass deine vermieterin rechtlich korrekt handelt. interessante alternative, wenn sie nah genug wohnt: irgendeinen WW-II egoshooter so laut spielen, dass sie sich an ihre gern zitierten alten zeiten erinnert fühlt. das machst dann eifach so lange bis du warmwasser hast :devil: :devil:

 

hrhrhr. danke für den tipp - ich hau dann mal die anfangssequenz vom soldat james ryan rein und blas des auf meiner Endstufe raus :rofl:

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Warmwasser hat doch rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen oder? und muss eine gewisse Temperatur aufweisen? wär super wenn mir hier jmd weiterhelfen kann. (Meine Vermieterin meint das wir eh kein Warmwasser vor 8.00 uhr morgens brauchen - denn - im Krieg hats des ja auch net gegeben. :f: :f: und jeden tag ne kneippkur in der früh - da kommt mir das kalte :k: :k: :k: )

 

lg, mong

Klar muss sie das gewährleisten. Nach §1096 ABGB hast Du sogar ein Mietzinsminderungsrecht.

Erkundige Dich bei der AK.

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Kugelblitz hat recht:

 

Warmwasser ist dann warmwasser, wenn man es zum Baden und Duschen verwenden kann, ohne dass einem Gänsehaut entsteht (übrigens laut D. Bohlen ist die Steigerung von Gänshaut: Hauterektionen).

 

Man kann das jetzt wohl nicht in Grad einteilen, aber mehr als Körpertemperatur wirds schon sein müssen. Und dies RUND UM DIE UHR, wenn nícht schon im Meitvertrag etwas anderes vereinbart war.

 

Also 1.) Brief an die Verm.: ...Fordere Sie auf, den vertragsgemäßen Zustand des Mietobjektes (zeitgemäße Versorgung mit Warmwasser) binnen 8 Tagen wieder herzustellen.

 

...Behalte mir angemessene Minderung des Mietzinses sowie Antragstellung bei Gericht/Schlichtungsstelle zur Durchsetzung entsprechnder Erhaltungsarbeiten vor.

 

2. Wenn das nichts hilft: Mietzinsminderung um 10% bekannt geben und ab dem nächsten Monatsersten je 10% auf ein Sparbuch legen.

 

ABER: Beweise sichern. Freund(e) einladen und Wasser vorführen, aufschreiben, wie lange man es rinnen hat lassen, welche Temperatur erreicht wurde etc.

 

AUFPASSEN: Falls Mietzinsklage oder Aufkündigung eintrudelt wegen Nichtbezahlung, unbedingt rechtlichen Beistand nehmen, dass nichts falsch gemacht wird, insb. keine Frsiten versäumt werden.

 

Im Urlaub Postsperre machen!!

 

Am besten gleich von Anfang an durch Mietervereinigung oder noch besser Rechtsanwalt (P.S. ich greif Mietrecht nicht an, also wars keine Schleichwerbung..) beraten lassen. Oft stecken hinter solchen vermeintlichen Blödheiten Strategien, die Mieter in Verfahrensfehler zu hetzen, um die Wohnung leer zu bekommen.

 

Happy shower ohne Schauer

 

Michael

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@soulman thx . werd ich machen - morgen wenn die mal zuhaus ist - nur des "oide" werd ich mal weglassen :D

 

@nodoc danke vielmals. werde ihr mal mündlich die frist einräumen. wenns nach 8 tagen net besser ist mal schritte unternehmen wie du sagtest. (Mal sehen wer von meinen Freunden dran glauben darf um 7.00 uhr bei mir in der tür zu stehen um als Zeuge auszusagen :devil: )

 

thx nochmals, hat mir sehr geholfen. nun weiss ich was ich zu tun habe damit ich der mal auf die zehen steigen kann ;)

 

lg, mong

 

PS: ich glaub du dürftest recht haben - man munkelt das sie die Hütte verkaufen will :(

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wozu? in 99% der fälle beginnen fristen erst bei erhalt (dh unterschrift bei erhalt des briefes) :)

 

Da gabs doch vor kurzen den Fall, wos einen die Würstelbude wegegeräumt haben. Grund er hat nicht auf die Mahnungen, etc reagiert. Diese galten aber als zugestellt, da sie an seiner Meldeadresse (bei der Oma. :D) hinterlegt wurden.

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Hallo!

 

Ich hatte in meiner letzten Wohnung ein ähnliches Problem! Hab dann beim Bürgerservice angerufen, die waren sehr freundlich und haben mir sehr gut Auskunft geben können. :toll:

Einen eingeschriebenen Brief später, hab ich mir 2 Monatsmieten erspart! :D

Die Vermieter haben viel weniger Leiberl als man gemeinhin annimmt. :s:

Nur nicht auf den Kopf scheißen lassen!!! :sm:

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Wie ist das eigentlich bei Eigentumswohnungen?

Ich hab das Problem, daß ich morgens immer urlang die Dusche laufen lassen muß, bis warmes Wasser kommt (zwischen 55 Sekunden und 1:10 Minuten - gemessen, da's mich genervt hat).

 

Der Hausverwalter hat gemeint, da müßt man die Durchlaufzyklen umstellen und das kostet dann alle im Haus mehr Geld, worauf ich ihm gesagt hab, daß es mir wurscht ist, was es die anderen kostet - hauptsache ich hab warmes Wasser. Passiert ist allerdings noch nix. Wie kann ich da mal am sinnvollsten reagieren?

 

Mein Wohnungsnachbar hat übrigens das selbe Problem und er hats mal in Litern gemessen: Bei jedem Duschvorgang gehen zwischen 30 und 40 Liter den Abfluß runter, bevor er warmes Wasser hat!!! Bei 365 tagen im Jahr kann sich jeder ausrechnen, was der Spaß kostet...

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@shagal danke - bin schon am handeln ... :devil:

 

update der situation: derweil noch net viel weitergegangen. Hab am WE feiern müssen :D

aber: hab mit meinem Nachbarn gesprochen mti dem ich mich gut versteh. Dem geht des auch tierishc am Senkel. Er hat sich halt gedacht: "ach irgendjemand wird da schon mal was machen ".

ich vermute fast das die anderen mieter auch so denken. Nun, ich hab mich mti ihm zsamgeredet und ihm erklärt das wir ein Recht drauf haben 24h am tag warmes wasser zu haben. Da er öfters @home ist als ich wird er sich des Gespräches mit der Vermieterin annehmen und mich dann informieren was sie sagte. Ich hab ihm auch gesagt er soll ihr eine Frist von 8 Tagen einräumen. Wenns bis dahin net erledigt ist werden wir halt mal keine Miete mehr zahlen - geld auf ein eigenes Konto und wenn warmwasser wiederhergestellt ist bekomtm sie die Miete anteilsmässig gezahlt. werde dafür aber mal mit ner kostenlosen mietrechtsberatung sprechen. bis dahin red ich auch mit den anderen mietern bei uns - gschissn is nur das ich wiedermal zu allen rumrennen mus weil sonst anscheinend niemand seinenr arsch hochkriegt ;) (abgesehen davon das anscheinend niemand warmes wasser braucht in der früh - maybe duscht sich auch niemand ... :k: )

 

und wenn alles nix hilft werd ich mal den fäkalienabfluss in den boiler der vermieterin leiten - ob ihr das gefällt? :devil:

 

ich meld mich wieder wenns in die nexte round geht :wink:

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Wie ist das eigentlich bei Eigentumswohnungen?

Ich hab das Problem, daß ich morgens immer urlang die Dusche laufen lassen muß, bis warmes Wasser kommt (zwischen 55 Sekunden und 1:10 Minuten - gemessen, da's mich genervt hat).

 

Der Hausverwalter hat gemeint, da müßt man die Durchlaufzyklen umstellen und das kostet dann alle im Haus mehr Geld, worauf ich ihm gesagt hab, daß es mir wurscht ist, was es die anderen kostet - hauptsache ich hab warmes Wasser. Passiert ist allerdings noch nix. Wie kann ich da mal am sinnvollsten reagieren?

 

Mein Wohnungsnachbar hat übrigens das selbe Problem und er hats mal in Litern gemessen: Bei jedem Duschvorgang gehen zwischen 30 und 40 Liter den Abfluß runter, bevor er warmes Wasser hat!!! Bei 365 tagen im Jahr kann sich jeder ausrechnen, was der Spaß kostet...

 

Bin kein Experte, aber für die meisten Änderungen im Haus braucht man einen Mehrheitsbeschluß der Eigentümer, oft müßen auch alles zustimmen.

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Das kann aber auch ganz banale weil technische Gründe haben. Bei uns zu Hause dauert es sicher auch so lange (vielleicht sogar objektiv gemessen länger ;) ), bis warmes Wasser im Bad vorhanden ist. Der Grund: Boiler ist im Keller, Bad im 1. Stock, da braucht das Wasser seine Zeit bis es ankommt. Das könnte man zwar ändern und den ständigen Durchlauf bis nach oben machen... aber das kostet....

 

Jedenfalls schrecken mich deine 60 s nicht wirklich.

 

Bernhard

 

 

Wie ist das eigentlich bei Eigentumswohnungen?

Ich hab das Problem, daß ich morgens immer urlang die Dusche laufen lassen muß, bis warmes Wasser kommt (zwischen 55 Sekunden und 1:10 Minuten - gemessen, da's mich genervt hat).

 

Der Hausverwalter hat gemeint, da müßt man die Durchlaufzyklen umstellen und das kostet dann alle im Haus mehr Geld, worauf ich ihm gesagt hab, daß es mir wurscht ist, was es die anderen kostet - hauptsache ich hab warmes Wasser. Passiert ist allerdings noch nix. Wie kann ich da mal am sinnvollsten reagieren?

 

Mein Wohnungsnachbar hat übrigens das selbe Problem und er hats mal in Litern gemessen: Bei jedem Duschvorgang gehen zwischen 30 und 40 Liter den Abfluß runter, bevor er warmes Wasser hat!!! Bei 365 tagen im Jahr kann sich jeder ausrechnen, was der Spaß kostet...

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Das kann aber auch ganz banale weil technische Gründe haben. Bei uns zu Hause dauert es sicher auch so lange (vielleicht sogar objektiv gemessen länger ;) ), bis warmes Wasser im Bad vorhanden ist. Der Grund: Boiler ist im Keller, Bad im 1. Stock, da braucht das Wasser seine Zeit bis es ankommt. Das könnte man zwar ändern und den ständigen Durchlauf bis nach oben machen... aber das kostet....

 

Jedenfalls schrecken mich deine 60 s nicht wirklich.

 

Bernhard

 

Ich hoff ja bloß, wir haben in Österreich nie ein Wasserproblem... :D

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Bezüglich der Reduktion der Miete würde ich auf keinen Fall die gesamte Miete einbehalten.

 

Kommt halt darauf an wie weit das Mietobjekt vom "bedungenen Gebrauch" weg ist wie er in deinem Mietvertrag festgehalten ist.

1. Betriebskosten würde ich auf keinen Fall reduzieren außer die Wohunung ist nicht bewohnbar.

2. den Mietzins würde ich an deiner Stelle nicht ganz auf NULL reduzieren.

3. Auf alle Fälle schriftlich mit Frist der Behebung ankündigen (entweder per FAX oder per Einschreibebrief alles andere kannst vergessen)

 

Normaler weise sollte eine Mietzinsreduktion

 

Ein nicht gänzliche Reduktion zeigt immer den "Good Will" das du ja deine Kosten bezahlen möchtest, aber die Umstände des "Nichts-tun" des Vermieters zwingen dich zu einer Reduktion um ihn in die Gänge zu bringen...

 

PS. Haftungsausschliesungsklausel meiner obigen Auskunft..... ;)

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Bezüglich der Reduktion der Miete würde ich auf keinen Fall die gesamte Miete einbehalten.

 

Kommt halt darauf an wie weit das Mietobjekt vom "bedungenen Gebrauch" weg ist wie er in deinem Mietvertrag festgehalten ist.

1. Betriebskosten würde ich auf keinen Fall reduzieren außer die Wohunung ist nicht bewohnbar.

2. den Mietzins würde ich an deiner Stelle nicht ganz auf NULL reduzieren.

3. Auf alle Fälle schriftlich mit Frist der Behebung ankündigen (entweder per FAX oder per Einschreibebrief alles andere kannst vergessen)

 

Normaler weise sollte eine Mietzinsreduktion

 

Ein nicht gänzliche Reduktion zeigt immer den "Good Will" das du ja deine Kosten bezahlen möchtest, aber die Umstände des "Nichts-tun" des Vermieters zwingen dich zu einer Reduktion um ihn in die Gänge zu bringen...

 

PS. Haftungsausschliesungsklausel meiner obigen Auskunft..... ;)

 

thx ;)

 

also schriftlich kriegt sie es wenn sie die mündliche 8tage frist net einhaltet - dann nochmal schriftl. mit 8 tage frist.

 

wg. dem mietzins...irgendwie hast da recht..hmm..dann reduzier ich anschließend um ca. 10%. ich dachte mir halt wenn ich nix mehr zahl und des auf ein anderes konto derweil zahle, mehr druck macht das die aktiv wird. aber stimmt scho - der "good will" is eher angebracht. Ich hoff ja das ein gespräch reichen wird - sie is zwar a "Drochn" aber ich bin ja n hoffnungsloser Optimist und glaube noch immer an das Gute im Menschen ;)

 

 

Kochende Kacke im Boiler!!! Ich bin dafür! :devil:

 

wie die wohl dreinschaut wenn sie die dusch aufdreht und es komtm auf einmal kochende kacke raus? da installier ich der aber noch ne webcam rein und übertrag des live...hmm..und verlang was dafür, werde reich und kauf mir ein haus MIT BOILER" :devil: :devil: :devil:

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thx ;)

 

also schriftlich kriegt sie es wenn sie die mündliche 8tage frist net einhaltet - dann nochmal schriftl. mit 8 tage frist.

 

wg. dem mietzins...irgendwie hast da recht..hmm..dann reduzier ich anschließend um ca. 10%. ich dachte mir halt wenn ich nix mehr zahl und des auf ein anderes konto derweil zahle, mehr druck macht das die aktiv wird. aber stimmt scho - der "good will" is eher angebracht. Ich hoff ja das ein gespräch reichen wird - sie is zwar a "Drochn" aber ich bin ja n hoffnungsloser Optimist und glaube noch immer an das Gute im Menschen ;)

 

 

 

 

wie die wohl dreinschaut wenn sie die dusch aufdreht und es komtm auf einmal kochende kacke raus? da installier ich der aber noch ne webcam rein und übertrag des live...hmm..und verlang was dafür, werde reich und kauf mir ein haus MIT BOILER" :devil: :devil: :devil:

 

Also wenn ich in deiner Situation wäre würde ich schon 1/3 des Mietzinses einbehalten, Soll ja auch der Vermieter spüren (aber ist deine Entscheidung)...

 

Ganz vergessen aber schon gepostet Dokumentation ist sehr wichtig (wenn es hart auf hart kommt)!

 

Solltest du dir unsicher sein >>> lass dich von den entsprechenden Stellem Mietvereinigung etc beraten

 

Wenn das Warmwasser in der Miete bereits drinnen ist: "Vielleicht hast das Wärmekontigent für 2007 bereits aufgebraucht :devil: DU WARMDUSCHER :devil: duchundrennnn..... :D:D

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Wenn das Warmwasser in der Miete bereits drinnen ist: "Vielleicht hast das Wärmekontigent für 2007 bereits aufgebraucht :devil: DU WARMDUSCHER :devil: duchundrennnn..... :D:D

 

hrhrhr. Lt. Vermieterin steht jedem Mieter 2l Warmwasser pro Jahr zu - suchst ne wohnung und wills tbei mir einziehen ? :devil:

 

zumindest hab ich mittlerweile ne gefährliche drohung wenn freunde/familie/freundin net spuren: "ich lass dich bei mir wohnen, ich sags dir!!!" :devil: :devil: :devil:

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schließe mich da auch mit einer frage bezüglich betriebskostenabrechnung an:

 

dürfen für eine mietwohnung sachen wie:

- aussenanlagen

- gartenarbeit

- überprüfung feuerlöscher

in rechnung gestellt werden?

 

dank euch schon mal!

 

guckst du hier!

http://wien.arbeiterkammer.at/www-4684.html

 

daraus folgt für mich....

- aussenanlagen JA (es sei denn ihr habt einen hausbesorger, der das sowieso macht, dann ist es im gehalt inkludiert)

- gartenarbeit JA (s.o.)

- überprüfung feuerlöscher ??

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