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Übertretung d. Kurzparkzonenabgabegesetztes


Isa_tu
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Das sind 6 Monate !!!!

 

Das ist wurscht. Im Verwaltungsstrafrecht gibts keine halbjährlichen Verjährungsfristen. Das ist bei solchen Delikten sicher mal mindestens ein Jahr; bin zwar kein Jurist aber mit 6 Monaten is da nix.

 

Am g´scheitesten wird sein, du zahlst den Schmarrn und gut is.

 

Gäbe zwar noch Rechtsmittel, die du ergreifen könntest, aber das kost mehr als es bringt.

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Die Verfolgungsverjährung bei Verwaltungsübertretungen beträgt meist 6 Monate (wie in deinem Fall): § 31 VStG (www.ris.bka.gv.at). Du musst also genau schauen wann die Behörde das Schriftstück datiert hat. :wink:

 

dacht ich's mir doch!

 

Die Schweine haben den Wisch mit 13.04.2007 datiert....3 Tage VOR Ablauf der Frist also :mad: :mad: :mad:

 

DANKE jedenfalls für deine Anteilnahme :D

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