slapmag Geschrieben 21. April 2007 Teilen Geschrieben 21. April 2007 kann mir bitte jmd. erklären wie da genau mit der wohnbeihilfe in oberösterreich (oder auch generell) funktioniert? folgendes beispiel: student will alleine wohnung mit 57m2 mieten - hat offiziell kein eigenes einkommen sondern wird von den eltern unterstützt. - in wie weit hängt das vom wohnungspreis ab? - kann man ohne offizielles einkommen überhaupt eine wohnung mieten bzw. förderung bekommen (zb mit bestätigung der eltern über monatliche überweisung)? - muss die wohnung gefördert sein oder nicht? (habe mir zwar im netz seitens der landes alles durchgelesen, checke aber einige passagen nicht so ganz - welche vorraussetzungen müssen sonst gegeben sein? - seit jän 2007 hat sich anscheinend hier gesetzlich einiges verändert, bitte dies zu beachten wer hat erfahrungen in diesem bereich bzw. wer ist in der gleichen situation??? bitte melden, dringend! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nils76 Geschrieben 21. April 2007 Teilen Geschrieben 21. April 2007 Hallo! Also in Wien ist ein Mindesteinkommen erforderlich. Ohne Einkommen keine Wohnbeihilfe siehe In OÖ wirds wohl ähnlich sein siehe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tamino Geschrieben 21. April 2007 Teilen Geschrieben 21. April 2007 Hallo, also in Salzburg muss man in die Landesregierung gehen, ich glaub ins Wohnungsamt oder so. Ich glaube irgendwo gelesen zu haben das man nur für geförderte Wohnungen Wohnbeihilfe bekommt. Hier einige Beispiele: http://www.heimfest.at/studium-wien/wohnbeihilfe.html Antragsformular: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-3DCFCFC3-E6C3FDDB/ooe/Wohnbeihilfe2.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
slapmag Geschrieben 21. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. April 2007 danke erstmal, genau diese dokumente hatte ich mir schon durchgesehen... ist nun ein tatsächliches einkommen eines arbeitgebers erforderlich oder reicht eine bestätigung der eltern über den mindestbetrag??? diese zeilen veranlassen mich nämlich zu dieser annahme (quelle: heimfest.at) "...Bsp: Bekommst du zb. 300 Euro Studienbeihilfe, und schaffst es, die restlichen 330,17 EUR zusammenzukratzen dank der Eltern, wärst du somit bereits anspruchsberechtigt! ..." was ist wenn mir meine eltern den betrag von 630,17/monat bestätigen??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
slapmag Geschrieben 22. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 22. April 2007 Keiner einen Plan??? Wo sind denn die ganzen Studenten ausn BB ...hab jetzt allerdings schon erfahren das anscheinend eine Bestätigung der Eltern ausreicht (das monatl. ein best. Betrag überwiesen wird) - einzig was mich jetzt noch interessiert ist diese Formulierung hier: "...Keine Wohnbeihilfe gibt es für: Bewohner/innen von nicht geförderten Mietwohnungen, wenn bei Neuvermietungen ab 1.Jänner 2007 der anrechenbare Wohnungsaufwand pro m² höher als 6 Euro ist. Bei Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen gilt diese Obergrenze nicht. " was heisst das jetzt genau (Beispielrechnung vom Land-OÖ HIER ??? mein Bsp.: angenommen wohnung um 561,- (Miete inkl. Mwst) / Nutzfläche 57m2...--> 700:57=9,84 --> 9,84€/m2 > 6€/m2 (beschrieben in den vorraussetzungen des landes-oö)...oder versteh ich da was falsch??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 22. April 2007 Teilen Geschrieben 22. April 2007 mein Bsp.: angenommen wohnung um 561,- (Miete inkl. Mwst) / Nutzfläche 57m2...--> 700:57=9,84 --> 9,84€/m2 > 6€/m2 (beschrieben in den vorraussetzungen des landes-oö)...oder versteh ich da was falsch??? Genau. Der Grund ist ja auch leicht nachvollziehbar - wer sich eine teure Wohnung am freien Markt nimmt, der soll auch dafür löhnen. Bei gemeinnützigen Bauträgern oder geförderten Wohnungen gilt diese Höchstgrenze natürlich nicht. Wobei das Beispiel nicht praxisrelevant ist, weil Du als Einzelperson bei 57m² sowieso keinen Beihilfenanspruch hättest Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bärenbaby Geschrieben 22. April 2007 Teilen Geschrieben 22. April 2007 Genau. Der Grund ist ja auch leicht nachvollziehbar - wer sich eine teure Wohnung am freien Markt nimmt, der soll auch dafür löhnen. Bei gemeinnützigen Bauträgern oder geförderten Wohnungen gilt diese Höchstgrenze natürlich nicht. Wobei das Beispiel nicht praxisrelevant ist, weil Du als Einzelperson bei 57m² sowieso keinen Beihilfenanspruch hättest FALSCH. natürlich kriegt man WBH auch wenn die Wohnun grösser ist. Kenn da einige. sogar mit 80 qm Gemeindewohnung kriegt man keine als Einzelperson über glaub 50 qm. WBH kriegt man, wenn das Einkommen passt, wenn die Wohnung grösser asl 50 qm ist, halt etwas weniger als das Maximum. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach deinem Einkommen und nach den Rückzahlungsraten(exkl. Nutzung, also nur Tilgungsraten), den Personen in der Wohnung. Bei der Einreichung brauchst 1. Bestätigung der Alimentenzahlung, 2. Lohnzettel bzw. Honararnoten falls vorhanden. edit: das bezog sich auf Wien. wie es in OÖ ist, weiss ich nicht. http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-E51313D2/ooe/hs.xsl/13875_DEU_HTML.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 22. April 2007 Teilen Geschrieben 22. April 2007 edit: das bezog sich auf Wien. wie es in OÖ ist, weiss ich nicht. Eben, Themenverfehlung Wovon ist die Wohnbeihilfe abhängig? Von der angemessenen Wohnnutzfläche max. 50 m² für die erste Person Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bärenbaby Geschrieben 22. April 2007 Teilen Geschrieben 22. April 2007 Eben, Themenverfehlung auf der HP ist aber ein Beispiel mit 65 qm.: Berechnungsbeispiele: 1 Personenhaushalt, Mietwohnung, Wohn-Nutzfläche 65 m² Beihilfe: 150 EURO Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
slapmag Geschrieben 22. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 22. April 2007 Wie gross die Wohnung ist ist vollkommend egal(!) - du bekommst als Einzelperson halt maximal 50m2 gefördert (50m2 x 3€/m2 = 150€ MAX!)...und das Beispiel der Landesregierung ist ja auch ein Witz...der zahlt dort für eine 65m2 wohnung 260,- (inkl. Mwst) ...naaajaaaa... EDIT: im prinzip gehts nur um diesen absatz "Bewohner/innen von nicht geförderten Mietwohnungen, wenn bei Neuvermietungen ab 1.Jänner 2007 der anrechenbare Wohnungsaufwand pro m² höher als 6 Euro ist. Bei Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen gilt diese Obergrenze nicht. " Ist als "Wohnungaufwand" hier die Miete inkl. Mwst. gemeint??? Ich muss dazusagen das i nu net weiss ob die Whg. eine geförderte(nicht g. ist...kann man des irgendwie erkennen??? ...erfahr das alles erst morgen vom Vermieter... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rsa73 Geschrieben 22. April 2007 Teilen Geschrieben 22. April 2007 Auf der seite stehts eh: Der Wohnbeihilfenwerber muss : Einkünfte beziehen, die der Einkommenssteuer unterliegen oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten. Folgende Unterlagen werden benötigt: Einkommensnachweis(e) des letzten Kalenderjahres (Jahreslohnzettel, Einkommensteuerbescheid, Einheitswertbescheid, Bestätigung über Bezug von Arbeitslosen-, Kinderbetreuungs- und Wochengeld, Sozialhilfe, Notstand u.dgl.) bzw. aktueller Monatslohnzettel (bei Arbeitsbeginn) aller in der gemeinsamen Wohnung lebenden Personen R. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
slapmag Geschrieben 23. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 23. April 2007 In OÖ trifft das nicht zu, bekommst auch wbh wenn du die wohnung von deinem "taschengeld" der eltern bezahlst, vollkommend egal...auch die o.g. Aussage das Mieter teurer wohnungen ruhig zur kasse gebeten werden sollen ist blödsinn - du zwingst somit wenigverdiener in substandardwohnungen zu ziehen und förderst somit die ghettoisierung... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rsa73 Geschrieben 23. April 2007 Teilen Geschrieben 23. April 2007 In OÖ trifft das nicht zu, bekommst auch wbh wenn du die wohnung von deinem "taschengeld" der eltern bezahlst, vollkommend egal...auch die o.g. Aussage das Mieter teurer wohnungen ruhig zur kasse gebeten werden sollen ist blödsinn - du zwingst somit wenigverdiener in substandardwohnungen zu ziehen und förderst somit die ghettoisierung... Wennst es ja eh besser weisst.... Warum fragst du dann? Probiers einfach Dann wirst du sehen obs funktioniert Die Bedingungen auf der seite vom Land OÖ stehen dann nur zur Belustigung dort oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
slapmag Geschrieben 23. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 23. April 2007 na na, hab das vorher am tel erfahren, habs nur reingschriebn falls sich noch wer interessiert dafür Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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