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Geld abheben mit gestohlener Bankomatkarte


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Einem Bekannten von mir ist in der UBahn die Geldbörse gestohlen worden wo ua auch seine Bankomatkarte drinnen war. Der/Die Täter haben dann einen größeren Betrag Bargeld bei einer Bank behoben.

 

Habe schon öfter von solchen Fällen gehört nur frage ich mich wie es möglich ist, dass die Diebe ohne Wissen über den PIN Geld ganz normal beheben können. :confused:

 

Natürlich gibts Leute, die ihren Pin der Bankomatkarte beigelegt haben oder ähnliches aber im Fall meines Bekannten war das nicht der Fall.

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In Erdberg gibt's einen Bankomat wo Du gemütlich aus einigen Metern Entfernung die Nummern ablesen kannst. Gibt zig Möglichkeiten (Häuser gegenüber - von oben runter mit dem Fernglas), direkt an der Kasse mitlesen usw.

 

 

Einige machen es anderen ja leicht die paar Zahler herauszufinden, da muss man nicht extra eine Kamera am Bankomat installieren ...

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nachdem ich lange genug an vorderster front gedient habe, glaube ich nicht immer alles, was mir freunde so erzählen (NEIIIN, ich habe den code doch nirgends aufgeschrieben ... und solche g´schichtln)

 

ich habe genug bankomat karten gesehen wo mit dicken schwarzen stift die nummer draufstand (eh in der verkehrten reihenfolge dass keiner draufkommt :toll: ) oder auch den orginal pin brief im geldbörsl oder auch mit spikzettel wo dann alle codes draufstanden ...

 

die blödheit mancher stirbt einfach nicht aus.

 

soll natürlich nicht auf deinen freund bezogen sein - nur manche g´schichtln sind so haaresträubend dass ich sie einfach nicht glauben kann

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Wozu einen Bankomaten?

 

Die Unterschrift auf der Rückseite der Karte a bissi üben, in die nächste Filliale von der die Karte ist, Kontostand checken (Kontoauszugsdrucker) dann zum Schalter:"Ich möcht gern € 1500.- von dem Konto abheben" :o und is scho is scho...

 

Sollt der Schaltermensch nach einem Ausweis fragen...."Hmmm hab ich jetzt gar nicht mit" :(

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Wozu einen Bankomaten?

 

Die Unterschrift auf der Rückseite der Karte a bissi üben, in die nächste Filliale von der die Karte ist, Kontostand checken (Kontoauszugsdrucker) dann zum Schalter:"Ich möcht gern € 1500.- von dem Konto abheben" :o und is scho is scho...

 

Sollt der Schaltermensch nach einem Ausweis fragen...."Hmmm hab ich jetzt gar nicht mit" :(

 

bei den barabhebungen am schalter gelten auch andere bestimmungen!!!! wenn mir jemand geld vom konto abhebt, gehe ich zur bank streiten - da steckt für die bank kalkuliertes risiko dahinter

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[...] Das ist aber egal, da haftet die Bank für den Schaden.
Sicher? Das Vertragilein, dass man für eine Bankomatkarte so unterschreibt, knallt einem auch alle Verantwortungen und Haftungen auf.

 

Daher verweigere ich seit immer die Bankomatkarte und verwende Kreditkarte, weil die bessere Risikoverteilungen im Vertragilein haben.

 

Wobei vielleicht in diesem Fall, da nicht am Automaten behoben...

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es geht noch einfacher..

 

bei jedem saturn, mediamarkt bekommt man um wenig geld ein chip-Lesegerät. dazu ein kleines java-Programm welches alle Zahlenkombinationen durchprobiert (bei 4 Ziffern sind das nicht so viele) und schon hat man den PIN und ich war um 1200 euronen ärmer.

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also ich hab jetzt schon eingemahle bar beträge von meinem konto abgehoben am schalter...jedesmal zwischen 1000 und 3000€ und ich wurde genau nie nach nem ausweis gefragt!

hat mich auch schon stutzig gemacht und zum denken angeregt.

seither is am konto null überziehungsrahmen und immernur minimal geld drauf was eben für ein monat reicht...da kann der schaden dann ned so schlimm sein

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[...] Bei der Bankomatkarte musst Du sicherstellen, dass Du den PIN richtig verwahrst bzw. nicht an Dritte weitergibst. Wird dann Geld abgehobgen, schaust durch die Finger.

Du hast keine Bankomatkarte? Wie machst Du das beim Billa&Co, immer bar bezahlen? Auch oasch. Mit einer Kreditkarte kann man übrigens auch ganz toll Schindluder treiben. :devil:

Jein. Tatsächlich ist die Lage so, dass Du haftbar bist und zwar bis zur Sperre und tw. sogar über deinen Anruf hinaus, egal ob Du die PIN "verwahrt" hast oder nicht, weil Du diesen Beweis erbringen musst und das kannst Du schlechterdings nicht. Das wurde schon von Konsument und Co. kritisiert und da sind auch entsprechende Fälle bekannt, wo der Karteninhaber voll ins Braune geriffen hat.

 

Bei einer Kreditkarte

[...]

8. Der Karteninhaber ist zur sicheren Verwahrung seiner Karte verpflichtet. Die Zurücklassung der Karte in einem nicht in Betrieb stehenden Fahrzeug, in Räumlichkeiten oder an Orten, zu welchem sich unbefugte Dritte ohne erheblichen Aufwand Zugang verschaffen können, stellen beispielweise keine sichere Verwahrung dar. Wird die Karte dennoch verloren oder gestohlen, so hat der Karteninhaber dies unverzüglich (z. B. telefonisch, telegraphisch oder durch persönliche Vorsprache) der VISA AG bzw. der kontoführenden Bank zu melden. Außerhalb der Öffnungszeiten der kontoführenden Bank hat der Karteninhaber die VISA AG unmittelbar vom Abhandenkommen der Karte zu benachrichtigen. Verlust oder Diebstahl sind überdies sofort der örtlichen Polizei anzuzeigen. Wird die als abhanden gekommen gemeldete Karte später wieder gefunden, ist sie unverzüglich entwertet (z.B. Zerschneiden) der VISA AG zurückzustellen.

Bei Zurücklassung der Karte in einem nicht in Betrieb stehenden Fahrzeug haftet der rechtmäßige Karteninhaber für die missbräuchliche Verwendung der von ihm unterschriebenen Karte und die daraus entstehenden Belastungen bis zu einem Betrag von EUR 1090,09. In allen übrigen Fällen haftet der rechtmäßige Karteninhaber für die aus missbräuchlicher Verwendung der von ihm unterschriebenen Karte entstehenden Belastungen bis zu einem Betrag von EUR 72,67. Mit Eintreffen der Meldung des Verlustes oder Diebstahles der Karte bei der VISA AG bzw. bei der kontoführenden Bank wird der Karteninhaber von weiterer Haftung befreit.

Der ausschließlich dem Karteninhaber bekanntgegebene PIN-Code darf niemandem zur Kenntnis gebracht werden, auch nicht den Mitarbeitern der VISA AG. Der Karteninhaber ist zur strengsten Geheimhaltung des PIN-Codes verpflichtet. Die Weitergabe des PIN-Codes, die gemeinsame Verwahrung mit der Karte, die Anbringung auf der Karte, ein Niederschreiben des PIN-Codes oder gleichartige auf eigenen Willensentschluss des Karteninhabers beruhende Handlungen, welche die Erlangung des PIN-Codes durch Dritte ermöglichen, begründen im Missbrauchsfalle die volle Haftung des Karteninhabers. Von dieser Haftung wird der Karteninhaber nach Ablauf von vierundzwanzig Stunden nach Einlangen der Meldung (z. B. telefonisch, telegraphisch oder durch persönliche Vorsprache) der Verletzung der Geheimhaltungspflicht bei der VISA AG oder kontoführenden Bank befreit.

Hievon unbenommen bleibt die Haftung der VISA AG, für durch die VISA AG oder einen ihrer Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldeten Schäden, sowie der Ersatz eines Schadens an der Person.

[...]

Den PIN habe ich abgelehnt und aus.

 

Und ja, ich zahle Kleinbeträge bar. Ausserdem hasse ich es, wenn in der Früh alle ihre Weckerln mit Bankomatkarte zahlen und die Partie aufhalten (*quengel* Meine Karte hat doch gestern noch funktioniert, probieren sie es ein 127stes Mal :k: )

 

Ob der PIN bei der Bankomat-Karte noch immer magnetisch aufcodier ist. Früher war er es jedenfalls und mit besagter Ausrüstung und etwas Software woa dös tatsächlich a g'mahde Wies'n.

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In jedem Fall würd ich zum Verein für Konsumenteninformatiion schauen und mich beraten lassen. Viele der hier kursierenden Banklauseln wurden in den letzten Jahren vom OGH auf ihre Vereinbarkeit mit dem Konsumentenschutz geprüft und auch deswegen aufgehoben.

Fazit: Die Bank kann nicht jedes Risiko auf den Kunden abwälzen.

Also fachkundige Beratung einzuholen schadet nicht und manchmal kann auch die Einschaltung einer solchen Stelle Wunder wirken.

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...

seither is am konto null überziehungsrahmen und immernur minimal geld drauf was eben für ein monat reicht...da kann der schaden dann ned so schlimm sein

 

das ist überhaupt eine methode, sein risiko ziemlich zu minimieren: keinen rahmen oder nur einen notwendigen, da handeln die betreuer dann schneller wenn jemand an den rahmen "kratzt"

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Ja. Beim Schalter benutzt Du auch nicht die Bankomatfunktion, sonder die Funktion als Kundenkarte. Wenn Der Schaltermensch ohne Ausweisleistung Geld hergibt, dann wurde seitens der Bank grob fahrlässig gehandelt, haftet also dafür. Der Schaltermensch dürfte mit ziemlicher Sicherheit auch recht bald beim AMS vorstellig werden, wenn ohne Identitätsprüfung Kohle hergegeben wird.

Bei der Bankomatkarte musst Du sicherstellen, dass Du den PIN richtig verwahrst bzw. nicht an Dritte weitergibst. Wird dann Geld abgehobgen, schaust durch die Finger.

Du hast keine Bankomatkarte? Wie machst Du das beim Billa&Co, immer bar bezahlen? Auch oasch. Mit einer Kreditkarte kann man übrigens auch ganz toll Schindluder treiben. :devil:

wenn du nicht fahrlässig handelst, also wenn du den verlust unverzüglich meldest, haftet die bank.

auch wenn sie deinen PIN "ausspioniert" haben und am bankomaten geld beheben...

http://www.bmsk.gv.at/cms/site/attachments/0/4/1/CH0007/CMS1175599683626/presse19_03_bericht_und_fallbeispiele.pdf

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Komisch auf meinem Konto ist nie so viel Geld das es für ein Monat reichen würde. :f:
Oder: Am Ende des Geldes ist immer noch so viel Monat übrig :f:

 

ad Loco

In Punkto Maestro-Rechtssachen wieder was gelernt. Aber: Die Kartenzahler halten mehr auf als die Gröscherlzahler. Habe ich schon mal gestoppt.

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Ich bin überzeugter Barzahler, es muß niemand wissen und ein Profil erstellen können, wann ich wo und was um welches Betrag kaufe.

 

naja, dann gehe ich auch davon aus, dass du kein Handy besitzt - denn über das Handy kann man sehr leicht ein profil erstellen, wo sich wer, wann wie lange aufhält.

 

über deine Bank könnte man auch so herausfinden, welche Geldflüsse in etwas von dir getätigt werden - und die Kreditkartenfirma weiss auch mehr über einen und sein aktuelles Befinden, als man glauben mag (hab ganz schön dumm geschaut, als ich in Bangkok von der Europay angerufen wurde - allerdings zum Schutz)

 

ich bin auch überzeugter Kartenzahler - mit viel Bargeld geh ich ungern durch die Landschaft. schnell ist mal eine Geldbörse verloren, oder ein besonders liebenswürdiger Mensch möchte ihr ein neues Zuhause geben.

 

und die PINs die hab ich alle im Kopf und nicht auf einem Zettel oder der Karte selbst :D

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naja, dann gehe ich auch davon aus, dass du kein Handy besitzt - denn über das Handy kann man sehr leicht ein profil erstellen, wo sich wer, wann wie lange aufhält.

Den Graffl lass ich am liebsten am Bürotisch liegen. Tscheppert eh die ganze Zeit...:o:D Da können sich die Geheimdienste dann kein Profil erstellen...:aetsch::D

 

Zahle ansonsten auch alles mit der Karte.

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am einfachsten ist es, den Leuten über die Schulter zu schauen. Dann nachgehen, ausrauben, Geld beheben.

 

Die Leute lassen sich ja beobachten beim abheben oder bezahlen, so dumm muss man sein. Ich schau immer zuerst, und sag den Leuten auch ganz unverfroren, sie sollen zwei Schritte zurückgehen :)

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