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mixi
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Habe mehrer Fragen:

 

EIn (länger als ein jahr dauernedes) dienstverhältnis wird mit 30.06.07 beendet. der resturlaub beträgt 14 tage. dieser könnte in den letzetn 3 wochen des juni konsumiert werden. kann man in dieser zeit schon einen neuen job annehmen?

 

wenn man sich für 30.06 auf eine einvernehmliche auflösung einigt - verliert man dann anspruch auf das 13. monatsgehalt, das man ja mit dem junigehalt erhalten sollte?

 

lg

michi

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Lieber Michi!

Solche Fragen kläerst du am besten mit der AK, die dir für solche Fälle Rechtsberatung gewähren.

Die Frage der Sonderzahlung (13 ist idR der Urlaubszuschuss) sollte in dem für dich gültigen Kollektivvertrag geregelt sein. Dort findest du die Auskunft, unter welchen Voraussetzungen die Anspruch auf Sonderzahlungen hast, wann sie bei unterjährigem Ausscheiden aliquotiert werden (auch das Weihnachtsgeld betrefffend).

Normalerrweise verliert man bei einer einvernehmlichen Beednigung keine Ansprüche (du kannst aber áuch keine Ansprüche auf Kündigungsentschädigung - sollte das Arvbeitsverhältnis zur Unzeit beendet werde- geltend machen.)

Solange das Arbeitsverhältnis aufrecht ist, kann das eingehen eines neuen Arbeitsvertrages einen Entlasungrund bilden.

Auch die Frage des Urlaubskonsums während der Kündigungsfrist ist schwierig zu beantworten.

Bei einvernehmlicher Beendiogung sollte es für den Resturlaub eine Ersattzleistung (in Geld) geben und du kannst nach Beednigung (also nach dem gewählten Termin) sofort woanders anfangen.

Aber lass dich bitte bei kompetenter Stelle beraten!!!

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Kurz gefaßt: nein, Du kannst nicht schon während des Urlaubes bei der anderen Firma anfangen, und ja, Du bekommst Deine Sonderzahlungen aliquot ausbezahlt. D.h. Du bekommst nicht Dein komplettes 13. Gehalt (das Urlaubsgeld ist übrigens verwirrenderweise eigentlich das 14. Gehalt), sondern anteilig das 13. und 14., was in Summe wahrscheinlich ein Monatsgehalt sein wird bei einem Austritt am 30.06. (6/12 von beiden).

Genaue Regelungen stehen aber im KV, da gibt's je nach Branche geringfügige Unterschiede, und große Unterschiede gibt's zwischen Arbeitern und Angestellten. Möglicherweise ist das auch in Deinem Arbeitsvertrag geregelt.

 

Falls Du dringend bei der neuen Firma anfangen willst, besteht natürlich die Möglichkeit, das zu tun. Dann riskierst Du eine Entlassung bei der alten Firma, d.h. Du verlierst einen Teil Deiner finanziellen Ansprüche, und das Arbeitszeugnis kannst Dir in die Haare schmieren.

Ob sich das auszahlt hängt davon ab, was für einen Job Du bisher gehabt hast, und was für einen Du jetzt machen willst.

Ich denke, es gibt durchaus Situationen, wo man das riskieren kann (zB letzter Job einer, den man nur "unter ferner liefen" im Lebenslauf erwähnen würde, und jetzt die einmalige Chance auf einen Spitzenjob).

Normalerweise sollte es für den neuen Arbeitgeber aber kein Problem darstellen, noch 2 Wochen länger zu warten. Schließlich wird er sich von Dir dann ja auch ein gewisses Maß an Loyalität erwarten!!!

 

Falls Deine bisherigen Erfahrungen mit Deinem Arbeitgeber Anlaß zu der Befürchtung geben, dass es bei der Abrechnung zu Ungenauigkeiten kommen könnte, laß Dich von der AK beraten. Das kostet nichts, und bringt viel.

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Du kannst auch während deinem Resturlaub bei der neuen Firma arbeiten. Du zahlst halt zweimal Steuern und Sozialversicherung. Der Höchstbetrag der SV ist dabei so hoch, dass du sicher keine Rückzahlung erhältst. Hat meine Frau letztes Jahr auch gemacht.

Außer, du hast eine Konkurrenzklausel in deinem alten Vertrag bzw. sowas im Vertrag ausgeschlossen ist.

Ich wüsste auch keinen Grund, warum deine alte Firma dann fristlos kündigen etc. soll, ist ja deine Sache, was du in deinem Urlaub machst. Arbeitszeugnis steht dir rechtlich zu. egal, was du machst und es darf keine negative Formulierung drin stehen. Wenn du ein gutes Verhältnis zu deiner alten Firma hast (sonst wird es vermutlich keine einvernehmliche Lösung geben), ist sowieso im Prinzip nix ein Problem.

Sicherheitshalber kannst du ja auch bei der AK anrufen, was ich auch machen würde.

 

LG

buffalo

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Ich wüsste auch keinen Grund, warum deine alte Firma dann fristlos kündigen etc. soll, ist ja deine Sache, was du in deinem Urlaub machst. Arbeitszeugnis steht dir rechtlich zu. egal, was du machst und es darf keine negative Formulierung drin stehen.

Naja, ganz so ist das nicht, dass das Deinen Arbeitgeber nichts angeht, was Du im Urlaub machst. Selbst falls es keine dienstvertraglichen Regelungen geben sollte (äusserst unwahrscheinlich!), wird der alte Arbeitgeber kein Problem haben, eine fristlose Entlassung vor dem Arbeitsgericht begründen zu können.

 

Und was das Zeugnis betrifft: natürlich wird es nicht negativ ausformuliert sein, trotzdem wird jeder Personalchef nach dem durchlesen wissen, was Sache ist ;)

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Zitat von Buffalo: Jaja, die alte Mär von den "gewissen" Formulierungen....Ich habe noch keinen Wifi-Kurs für Personalchefs gesehen, wo diese vermittelt werden.

 

Dafür gibt es jede Menge Literatur zu dem Thema. Man muss ja nicht unbedingt die Schulbank drücken um seinen Horizont zu erweitern. Es hat mit Sicherheit nicht jeder Personalchef solche Bücher gelesen, aber die ein oder andere Formulierung dürfte ihm bekannt sein bzw. bekannt vorkommen. (kann sich natürlich auch um einen Fehlinterpretation handeln..... :D )

 

Zum Thema Arbeitsantritt während des Urlaubs: Habe ich auch schon gemacht. Ganz offiziell, dem alten Chef gesagt was Sache ist - er hatte kein Problem damit. In solchen Fällen sollte man meiner Meinung nach am besten mit der Wahrheit ans Tageslicht rücken. Am schlechtesten wäre "schwarz" zu arbeiten. Egal was für ein Job, ein Arbeitsunfall kann schneller passieren als man glaubt.

Um rechtlich abgesichert zu sein würde ich aber in jedem Fall die AK kontaktieren. Kann nie schaden!!!!

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.ich habs nur überflogen:

 

arbeiten im Urlaub widerspricht dem Erholungsgedanken, daher könnte dies (NUR) in besonders schweren Fällen auch eine Entlassung rechtfertigen, da aber das DV ohendies schon beendet ist, würdest Du ja Deinem Arbeitgeber ja nicht schaden, indem Du Dich nicht ordentlich erholst.. also kanns ihm wurscht sein, solange Du nicht andere Grundsätze wie z.B. Konkurrenzverbot etc. etc. verletzt.

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arbeiten im Urlaub widerspricht dem Erholungsgedanken, daher könnte dies (NUR) in besonders schweren Fällen auch eine Entlassung rechtfertigen, da aber das DV ohendies schon beendet ist, würdest Du ja Deinem Arbeitgeber ja nicht schaden, indem Du Dich nicht ordentlich erholst.. also kanns ihm wurscht sein, solange Du nicht andere Grundsätze wie z.B. Konkurrenzverbot etc. etc. verletzt.

95% aller mir bekannten Dienstverträge beinhalten aber eine Klausel die besagt, dass Nebenbeschäftigungen nur nach Genehmigung des Arbeitgebers erlaubt sind. Und in dem Fall wäre ein Zuwiderhandeln ein Entlassungsgrund.

 

@buffalo:

Ich brauch im Zeugnis nichtmal trickreich zu formulieren. Ich laß einfach nur die netten Dinge weg, und schreib ein sachlich-nüchternes Zeugnis (xy hat von bis als gearbeitet, dabei dies und das gemacht, und tschüß). Dann kann sich jeder Personalchef der das liest ja seinen Teil denken ;)

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@Christoph

...und du glaubst wirklich, dass, wenn es zu einer einvernehmlichen Lösung kommt -> alles zwischen DG und DN ist OK, er dann im Zeugnis eins reinwürgt nur weil du schon woanders arbeitest?

BTW, weder bei meiner Frau noch bei mir wurden jemals die Zeugnisse angesehen, und nein, wir sind keine Hilfsarbeiter o.Ä.

 

LG

buffalo

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Najo, wennst in der Kündigungsfrist woanders hackelst (Angestellelter oder Arbeiter), musst schon ein bisserl aufpassen, mit der Sozial-Versicherung.

 

.... weil wennst da drauf kommen, kann es sein, dass du deine Ansprüche verlierst.

 

Weil eigentlich bist du beim alten Arbeitgeber bis zum Kündigungstermin versichert und gemeldet bei SV.

Somit müsstest du die 1-2-3 Wochen beim neuen Arbeitgeber schwarz hackeln oder per Werkvertrag dazwischen, bis er dich anstellen kann, wenn dein Kündigungstermin beim alten Arbeitgeber da ist. ... d.h. an dem deinem Kündigungstermin bei der SV anrufen (geben dir zumindest in Wien keine telefonische Auskunft über neue Anmeldungen eines Arbeitgebers) ob dich dein neuer Arbeitgeber angemeldet hat.

Und kannst dann nachfragen, ob alles geklappt hat, per direktem Versicherungsdatenauszug [in Wien am Wienerberg(Hauptverband der öst.Sozialversicherungen)]

Wennst bis dahin keinen neuen Job hast, zu deinem zuständigen Arbeitsmarkservice pilgern.

 

Zur SV kannst erst nach 2-3 Wochen gehen und nachschauen mittels Versicherungsdatenauszug, ob du beim Neuen auch wirklich angemledet bist (fallst du daran zweifelst, dass du auch wirklich angemeldet bist), weil solange brauchen die dafür.

 

..... ich hab da schon einiges duchgemacht in der Richtung ... is für mi schon Routine geworden. ;)

 

Das beste wäre ein Dienstzettel am Anfang verlangen (erst ab Tag oder Woche der Einstellung), wenn du de neue Partie net so guat kennst und ein bisserl misstrauisch bist. :D

 

http://www.arbeiterkammer.at/www-44.html

http://www.arbeiterkammer.at/www-57.html

 

oder der Formelrechner bei Abfertigung und Resturlaub

http://abfertigungsrechner.kcom.at/

http://www1.arbeiterkammer.at/urlaubsrechner/resturlaubsrechner.php

 

Sonderzahlungen(13.,14.Mon.Geh.)

 

http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-18538-IPS-2.html

 

do steht eigentlich eh das meiste drinnen ... nich wa.

:) ..... viel Glück beim neuen Job (oder Jobsuche?)!

 

und in der Resturlaubsverbrauchskündigungsfristzeit hackeln? Kommt darauf an welche Tätigkeit? ... als Bauarbeiter oder Kranführer oder LKW-Fahrer würde ich das nicht machen. ;)

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Najo, wennst in der Kündigungsfrist woanders hackelst (Angestellelter oder Arbeiter), musst schon ein bisserl aufpassen, mit der Sozial-Versicherung.

 

.... weil wennst da drauf kommen, kann es sein, dass du deine Ansprüche verlierst.

 

Weil eigentlich bist du beim alten Arbeitgeber bis zum Kündigungstermin versichert und gemeldet bei SV.

Somit müsstest du die 1-2-3 Wochen beim neuen Arbeitgeber schwarz hackeln oder per Werkvertrag dazwischen, bis er dich anstellen kann, wenn dein Kündigungstermin beim alten Arbeitgeber da ist. ... d.h. an dem deinem Kündigungstermin bei der SV anrufen (geben dir zumindest in Wien keine telefonische Auskunft über neue Anmeldungen eines Arbeitgebers) ob dich dein neuer Arbeitgeber angemeldet hat.....

Der SV ist es Sch....egal, ob du in deinem Urlaub arbeitest oder nicht, das heißt nur, dass du zwei Jobs hast und demnach auch zweimal einzahlen darfst. Es gibt einen Höchstbeitrag (den ich jetzt aber nicht weiß), den man als normaler, relativ gut verdienender Arbeitnehmer aber nicht erreicht (weiß ich aus Erfahrung von meiner Frau, mangels Zeit bei ihr hatte ich die "Pflicht" zur Erkundigung bei der SV) -> man bekommt nix zurück. Wenn du mit zwei, drei, vier oder mehr Jobs, überall angemeldet und beitragszahlend, insgesamt mehr einzahlt als der Höchstbeitrag ist, dann gibt es Kohle zurück.

 

@Christoph

Ein sachlich, nüchtern formuliertes Zeugnis sagt nicht automatisch aus, dass der DN ein Koffer ist. Möglichkeiten: Phantasielosigkeit des Personalchefs, Versuch, alles korrekt zu formulieren, auch wissen die Personalchefs, dass es unter ihnen auch Koffern gibt usw....

Ein Zeugnis sagt genau Nüsse aus, nur, dass der jeweilige Personalchef gut oder schlecht mit dir gekonnt hat und das hat üblicherweise was mit Zwischenmenschlichkeit und nix mit Hacke zu tun.

 

LG

buffalo

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najo wennst in der Kündigungsfrist bist, is des glaub i net so einfach.

Sonnst is es wurscht... aber ich kann mich täuschen. ... somit vergiss die "Hosenscheissersätze", die von mir gegeben habe, ... i bin mittlerweile a schon sauer auf Zahlungsmoral der Unternehmer. ... aber lass ma das ... sonst gibts wieder ein seitenlange Diskussion ;)

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