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Bis zu welcher Rad Größe ...


Gast élmarrow
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Persönliche Voraussetzungen für Radfahrer im Strassenverkehr:

Mindestalter 12 Jahre, mit Fahrradausweis 10 Jahre

Kinder dürfen nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) radfahren.

Alkohollimit 0,4 mg bzw. 0,8 Promille

 

Folgende Verkehrsflächen dürfen (bzw. müssen) mit allen Fahrrädern befahren werden:

Fahrbahn, außer bei Vorhandensein einer Radfahranlage. Ausnahme von der Benützungspflicht allerdings bei Rennrädern, wenn mit diesen eine Trainingsfahrt durchgeführt wird.

Gegen die Einbahn nur, wenn diese Erlaubnis gesondert beschildert wurde

Radfahranlagen, außer mit mehrspurigen Fahrrädern und mit Anhängern, die breiter als 80 cm sind

> Radweg

> Radfahrstreifen

> Mehrzweckstreifen

> Geh- und Radweg

> Radfahrerüberfahrt)

> Wohnstraßen, auch ohne Beschilderung gegen die Einbahn, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit

> Fußgängerzonen nur dann, wenn dies durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt wird (Schrittgeschwindigkeit).

 

Fahrverbote für Fahrräder:

> Gehsteig, (außer zum Queren im Zuge der Zufahrt zu einem Fahrradabstellplatz) (Ausnahme Kinderfahrrad unter Begleitung)

> Gehweg

> Auf dem für Fußgänger berstimmten Teil eines (getrennten) Geh- und Radwages

> Autobahn

> Autostraße

 

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Persönliche Voraussetzungen für Radfahrer im Strassenverkehr:

Mindestalter 12 Jahre, mit Fahrradausweis 10 Jahre

ok, 12 bin ich schon

Kinder dürfen nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) radfahren.
passt! 16 in ich auch schon.

Alkohollimit 0,4 mg bzw. 0,8 Promille
geht scho! 0,8% hab ich auch!

Fahrverbote für Fahrräder:

> Gehsteig, (Ausnahme Kinderfahrrad unter Begleitung)

 

d.h. wenn ich über 16 bin und 0,8% hab, dann darf ich mit einem kinderfahrrad am gehsteig fahrn?

eecht?

coool! :D

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Nur Kinder unter 10 oder max. 12 jährige die noch keinen Fahrausweis keinen Fahrradausweis haben und deren Begleitpersonen dürfen am Gehsteig fahren.

 

 

Da SOULMAN definitiv nicht - der hat permanent über 0.8 Promille :devil: :wink:

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wenn Promille und ned Prozent gemeint waren, da gab´s wirklich schlimmeres, wenn ich so zurückdenke..... :rolleyes:

 

Jo eh klar - 0,8 Promille sind ein "Lärcherlschas" :D . Aber 0,8% (sind eh umgerechnet 8 Promille?) wären sicher ein sehr teuer ersoffener Tod.

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