Gast élmarrow Geschrieben 29. Mai 2007 Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 ist es erlaubt auf dem Trottoir zu fahren? mfg bastl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Wicht Geschrieben 29. Mai 2007 Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 Persönliche Voraussetzungen für Radfahrer im Strassenverkehr: Mindestalter 12 Jahre, mit Fahrradausweis 10 Jahre Kinder dürfen nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) radfahren. Alkohollimit 0,4 mg bzw. 0,8 Promille Folgende Verkehrsflächen dürfen (bzw. müssen) mit allen Fahrrädern befahren werden: Fahrbahn, außer bei Vorhandensein einer Radfahranlage. Ausnahme von der Benützungspflicht allerdings bei Rennrädern, wenn mit diesen eine Trainingsfahrt durchgeführt wird. Gegen die Einbahn nur, wenn diese Erlaubnis gesondert beschildert wurde Radfahranlagen, außer mit mehrspurigen Fahrrädern und mit Anhängern, die breiter als 80 cm sind > Radweg > Radfahrstreifen > Mehrzweckstreifen > Geh- und Radweg > Radfahrerüberfahrt) > Wohnstraßen, auch ohne Beschilderung gegen die Einbahn, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit > Fußgängerzonen nur dann, wenn dies durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt wird (Schrittgeschwindigkeit). Fahrverbote für Fahrräder: > Gehsteig, (außer zum Queren im Zuge der Zufahrt zu einem Fahrradabstellplatz) (Ausnahme Kinderfahrrad unter Begleitung) > Gehweg > Auf dem für Fußgänger berstimmten Teil eines (getrennten) Geh- und Radwages > Autobahn > Autostraße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soulman Geschrieben 29. Mai 2007 Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 Persönliche Voraussetzungen für Radfahrer im Strassenverkehr: Mindestalter 12 Jahre, mit Fahrradausweis 10 Jahre ok, 12 bin ich schon Kinder dürfen nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) radfahren.passt! 16 in ich auch schon. Alkohollimit 0,4 mg bzw. 0,8 Promillegeht scho! 0,8% hab ich auch! Fahrverbote für Fahrräder: > Gehsteig, (Ausnahme Kinderfahrrad unter Begleitung) d.h. wenn ich über 16 bin und 0,8% hab, dann darf ich mit einem kinderfahrrad am gehsteig fahrn? eecht? coool! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Wicht Geschrieben 29. Mai 2007 Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 Nur Kinder unter 10 oder max. 12 jährige die noch keinen Fahrausweis keinen Fahrradausweis haben und deren Begleitpersonen dürfen am Gehsteig fahren. Da SOULMAN definitiv nicht - der hat permanent über 0.8 Promille :devil: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast élmarrow Geschrieben 29. Mai 2007 Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 man darf am bike 0,8 haben???? dachte ist wie beim auto fahren .... org eigentlich naja und weiß jemand etwas zur Zoll Größe der Felgen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Wicht Geschrieben 29. Mai 2007 Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 Leider nein. Hab von einem Polizisten gehört, dass man nicht mal den Führerschein verliert, wenn man besoffen Rad fährt. :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast élmarrow Geschrieben 29. Mai 2007 Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 ok aber danke trotzdem Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trialELCH Geschrieben 29. Mai 2007 Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 wieso willst dir leicht ein BMX kaufen und dann bei den Kappelständern argumentieren das es ein Kinderrad ist ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jogul Geschrieben 29. Mai 2007 Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 wieso willst dir leicht ein BMX kaufen und dann bei den Kappelständern argumentieren das es ein Kinderrad ist ? nicht nur das, er will auch noch bumm fett damit am gehsteig rumfahren und nachdem er eh ned auf ster strasse fahrt braucht er auch nichtmal relektoren Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der.bub Geschrieben 29. Mai 2007 Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 geht scho! 0,8% hab ich auch! also wennst mit 0,8% fahrst wünsch i dir viel spaß!!! :k: :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Boese Geschrieben 30. Mai 2007 Teilen Geschrieben 30. Mai 2007 Kinderfahrräder bis 12" (300mm) äußerer Felgendurchmesser gelten als Spielzeug und gehören aufs Trot.. - Troto. -- auf den Gehsteig :-) §2 StVO lG Boese Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
albert88 Geschrieben 31. Mai 2007 Teilen Geschrieben 31. Mai 2007 also wennst mit 0,8% fahrst wünsch i dir viel spaß!!! :k: :f: alter wortglauber Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zacki Geschrieben 31. Mai 2007 Teilen Geschrieben 31. Mai 2007 also wennst mit 0,8% fahrst wünsch i dir viel spaß!!! :k: :f: da gab´s schlimmeres.... :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zec Geschrieben 31. Mai 2007 Teilen Geschrieben 31. Mai 2007 da gab´s schlimmeres.... :f: Ka Schmäh? Ich nehme an dann mit unschönem Ausgang :f: . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zacki Geschrieben 31. Mai 2007 Teilen Geschrieben 31. Mai 2007 wenn Promille und ned Prozent gemeint waren, da gab´s wirklich schlimmeres, wenn ich so zurückdenke..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
zec Geschrieben 31. Mai 2007 Teilen Geschrieben 31. Mai 2007 wenn Promille und ned Prozent gemeint waren, da gab´s wirklich schlimmeres, wenn ich so zurückdenke..... Jo eh klar - 0,8 Promille sind ein "Lärcherlschas" . Aber 0,8% (sind eh umgerechnet 8 Promille?) wären sicher ein sehr teuer ersoffener Tod. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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