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Wirtschaft und Recht


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Mahlzeit,

 

wieder mal ein schultechnisches problem, was mir so keiner so recht erklären kann. :rolleyes:

 

(Alles auf Ö bezogen)

 

wir haben Bund und Länder (no na)

 

die Gesetzesgebung sowie die Vollziehung kann durch Bund bzw. Länder gemacht werden (Steht in den Kompetenzartikeln, wer was machen darf/muss). Dazu gibt es dann noch die Selbstverwaltung: gewisse bereiche (in der verfassung genau definiert) gehen zu den gemeinden über. (da gibts dann auch zwei wirkungsbereiche.. - aber das is eh klar) [unmittelbar und mittelbar - auch nicht wichtig]

 

soweit noch alles klar.

 

wir haben öffentliches und privates recht:

ich fahr an den zaun von nachbarn an...er zeigt mich an -> privatrecht

ich schlag ihm dann einen zahn aus -> ich werde angezeigt (und zwar nicht von ihm, sondern vom staat - weil rechtswiedrig) -> öffentliches recht

 

das is auch noch klar.

 

wir haben verwaltung und gerichtsbarkeit.

im privaten recht gibt es nur gerichtsbarkeit, verwaltung tritt nur im öffentlichen recht auf:

ich bekomm einen straffzettel -> verwaltung

ausgeschlagener zahn -> gerichtsbarkeit

 

soweit auch noch klar :D

 

doch...wie verläuft der instanzenzug?

 

privatrecht + gerichtsbarkeit -> je nach vergehen komm ich zum ersten gericht. (bezirks, landes, oberlandes). rein angenommen, ich komme zum bezirks. lege ein ordentliches rechtsmittel ein...komme dann zum landesgericht (2. instanz). kann ich mich bis zum oberlandesgericht vorhanteln, oder fällt die zweite instanz die endgültige entscheidung? rein genommen, ich komme gleich zum landesgericht...gibt es da eine höhere instanz? (höchste stelle...oberster gerichtshof?)

 

öffentliches recht + verwaltung

ordentliches rechtsmittel -> unabhängiger verwaltungssenat -> entweder Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichts hof. -> zweite instanz? wenn ja...wo?

 

öffentliches recht + gerichtsbarkeit

same as privates recht?

 

wie passen bezirksverwaltung bzw landesregierung und bundesregierung in das ganze system? die ministerien sind ja die höchsten Instanzen in ihrem jeweiligen Ressort. Ministerien -> Verwaltung (+ öffentlich). wann komm ich dort hin? wie sieht da der instanzenzug aus?

 

fragen über fragen... - vl hat ja wer den durchblick - thx!

 

lg

d.

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