SirDogder Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 Neue Ausrüstungsvorschriften für Bikes Ab Mai bedürfen Scheinwerfer einer Mindestbeleuchtung, und auch Bremsen müssen eine gewisse Leistung aufweisen Wien - Ab 1. Mai gelten neue Ausrüstungsvorschriften für alle Fahrräder. Darauf wies der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) am Montag in einer Aussendung hin. Auch für alte "Drahtesel" ist ab diesem Zeitpunkt bindend, dass die Scheinwerfer eine Mindestleuchtstärke und die Bremsen ebenfalls eine Mindestleistung aufweisen müssen, hieß es. Weiters sind nach vorne ein weißer Rückstrahler und nach hinten ein roter Rückstrahler mit einer Größe von jeweils mindestens zwanzig Quadratzentimeter vorgeschrieben. Übergangsfrist für ältere Bikes Die Fahrradverkehrordnung ist laut VCÖ eigentlich schon seit 1. Mai 2001 in Betrieb. Für ältere Bikes galt allerdings eine zweijährige Übergangsfrist, die nun endet. Außerdem müssen an jedem Rad mindestens zwei gelbe Speichenreflektoren angebracht sein. Für die Reifen selbst ist vorgeschrieben, dass sie ringförmig gelb oder weiß zurückstrahlende Seitenwände aufweisen. Der VCÖ empfahl ein Frühjahrsservice, mit dem die Räder nach der Winterpause in einen verkehrstüchtigen Zustand gebracht werden. Speziell auf Bremsanlagen, Licht, Speichen Rahmen und Lenker sei dabei zu achten. (APA) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soulman Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 Original geschrieben von SirDogder Neue Ausrüstungsvorschriften für Bikes Ab Mai bedürfen Scheinwerfer einer Mindestbeleuchtung, und.... ah jo! und mit was bitte müssma dann unsere scheinwerfer beleuchten? des is so wie der, der nach dem lichtabdrehen nochamal mitn streichhölzl in schalter anleuchtet, weil er sich vergewissert ob's licht eh gut abgedreht is! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HAL9000 Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 Original geschrieben von SirDogder Neue Ausrüstungsvorschriften für Bikes... is ma wuascht... aber darüber wurde eh schon eingehend gestritten. eindeutig blödsinnig und weltfremd das zeugs... ach ja, eine methode zur feststellung der bremsleistung hätte ich: ein exekutivbeamter stellt sich auf, ein anderer markiert den punkt des bremsbeginns. der proband beschleunigt auf 20 km/h, wenn er den kibara niedermäht, ist die bremse zu schwach... Original geschrieben von SirDogder ...Für die Reifen selbst ist vorgeschrieben, dass sie ringförmig gelb oder weiß zurückstrahlende Seitenwände aufweisen... das gilt aber nur, wenn du keine speichenreflektoren angebracht hast... ein kopfschüttelnder HAL9000 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernd67 Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 es sei (nochmals) verwiesen auf einen interessanten Text eines anderen Verkehrsclubs, für den ich jetzt keine Werbung machen möchte, er ist doch recht ausführlich und zeigt Interpretationsspielraum auf: Link bei ÖAMTC Ausnahme bilden Rennfahrräder, was immer das auch ist, es muß folgenden Kriterien genügen: Rennräder: > Eigengewicht: höchstens 12 kg > Rennlenker: Es gibt aber keine Definition eines "Rennlenkers" > Äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm > äußere Felgenbreite höchstens 23 mm. (sonst was zu lesen wie es aussieht: NEIN) MTBs sind "hinsichtlich ihrer Bremsleistung" gesondert geregelt, nicht weiter beziffert, daher kann man irgendwie erahnen, daß die Sache eh nicht so heiß gegessen wird. nebenbei: es gibt auch ein Alk-Limit, aber das hatten wir schon mal. Nachtrag - das folgende G'satzl ist überhaupt das beste -> also was gilt jetzt? Gleichwertigkeitsklausel § 8. Von den in den §§ 1- 7 beschriebenen Anforderungen für Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände darf dann abgegangen werden, wenn diese in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht werden dürfen und die Anforderungen dasselbe Niveau für den Schutz der Gesundheit und für die Verkehrssicherheit gewährleisten, wie in dieser Verordnung verlangt. (wos Bremsen brauch ma?? I bin immer irgendwie ausg'rollt, zur Not hob i mit die Schuach...... - is' si immer ausgangen ) na...........schluß jetzt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HAL9000 Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 Original geschrieben von Bernd67 ... Gleichwertigkeitsklausel ... stimmt, das ist der allerbeste paragraph... soll nämlich heißen, wenn man irgendwo in der eu damit fahren darf, dann auch in österreich (sehr frei ausgelegt, ich weiß)... ... und wer legt dann fest, was "dasselbe niveau für den schutz der gesundheit und für die verkehrssicherheit" ist... also, ab jetzt gilt: wenn du angehalten wirst, mit dem brustton der überzeugung rezitieren: "aber in portugal darf man bei tageslicht ohne speichenreflektoren fahren, das steht dort in der stvo §27/16, novelle vom 23.3.2001". ein jetzt schon für die strafen sparender HAL9000 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brin Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 und in monaco darf i alles fahren solang i mit der CC ins Casino foa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brin Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 monaco gehört ja gar nicht zur EU gut dann Vatikan Da darf ich aber alles betend fahren Herr Gendarm... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernd67 Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 Original geschrieben von Br@in monaco gehört ja gar nicht zur EU gut dann Vatikan Da darf ich aber alles betend fahren Herr Gendarm... .....und da ich meine Hände dann zum Beten brauche, darf ich freihändig fahren das Problem ist aber, daß der Vatikan nicht wirklich bei der EU ist (sitzt wer im Rat drin??? denke nicht) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brin Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 nachdem es Vatikanische Euros gibt ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernd67 Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 .......das heißt nur, daß er, wie Monaco, die Euro-Währung als Zahlungsmittel führt (allerdings auch die eigene Ausgabe prägen darf). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brin Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 Original geschrieben von Br@in nachdem es Vatikanische Euros gibt ... http://www2.oenb.at/euro/muenzen/16/8.jpg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brin Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 na wurscht, als Argument fürn Schnittlauch (außen grün innen hohl) wirds reichen... :D:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernd67 Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 Zur Sicherheit Ein Überblick über die Mitgliedsstaaten der EU (z.Z. 15, demnächst werden es mehr) (des paßt scho', es gibt ja auch monegassische Euro) http://www.euro.gv.at/euro/muenzen/15/7.jpg (Startpakete gibt's mittlerweile um etwa den 1000fachen Wert zu ersteigern........) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soulman Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 mi kennans crosswise! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 falls der Betreffende einen Führerschein hat ist er ihn los, das hast ganz vergessen. Und wenn er dann noch Taxler war, hat er Job auch keinen mehr (ich kenn da einen...). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fivel Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 Und nicht vergessen... Radfahren in der Fußgängerzone kostet 300ATS also ca.22€ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aflicht Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 i hoit mi do liaba ons 11. gebot. wenns amol misslingt, hüft imma no ausseredn. "schuldeinsicht zeigen" verleitet de bürokratenseele meistns zur nachsichtigkeit + es bleibt bei ana ermahnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoWin Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 Original geschrieben von aflicht i hoit mi do liaba ons 11. gebot. " Du sollst Dich nicht täuschen ! " Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aflicht Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 irrtum: du sollst di net dawischn lossn! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aflicht Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 mit 3 promille schoff i mitn bike kane 50m Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Potschnflicker Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 Original geschrieben von Loco Nicht zwangsläufig. "Auch wer als Fußgänger oder Radfahrer wiederholt in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand strafbare Handlungen begeht, kann als verkehrsunzuverlässig im Sinne des Führerscheingesetzes gelten. Dies kann die Entziehung der Lenkerberechtigung zur Folge haben." Das heisst, vollkommen fett mit dem Rad durch die Gegend fahren zieht nur eine Geldstrafe mit sich aber auch bei 3 Promille keinen FS-Entzug, solange nicht a) die Wiederholung und b) die strafbare Handlung gegeben ist. Wobei mit drei Promille ein Fahrzeug lenken unter lit. b) fällt! So sprechen die Juristen, hab ich mir sagen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wolferl Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 Gibt's wen, dern sein MTB voll den neuen "Vorschriften" entsprechend ausgestattet hat? Kann mir sowieso nur schwer vorstellen, das alles auf meinem Bike unterzubringen ohne das es wie ein Christbaumerl ausschaut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Komote Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 @ m3turbo also bis 30. april entspricht meines den vorschriften, nachher nimmer. weiss wer wie der begriff trainingsfahrt definiert ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HAL9000 Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 Original geschrieben von Komote ... weiss wer wie der begriff trainingsfahrt definiert ist? gilt eh nur für rennräder... - und bei der definition, was ein rennrad ist, werden die meisten bikes an den felgenmaßen scheitern... - glücklich, wer ein gary fisher 29" hat... CU, HAL9000 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Komote Geschrieben 24. März 2003 Teilen Geschrieben 24. März 2003 dann sollens mich halt bestrafen, weil ich die falschen felgen hab. is sicher billiger als die ganze latte an sachen die ich nicht mithab. zählen die stimmbänder als "Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen" ?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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