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Ausrüstungsvorschriften


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Neue Ausrüstungsvorschriften für Bikes

Ab Mai bedürfen Scheinwerfer einer Mindestbeleuchtung, und auch Bremsen müssen eine gewisse Leistung aufweisen

Wien - Ab 1. Mai gelten neue Ausrüstungsvorschriften für alle Fahrräder. Darauf wies der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) am Montag in einer Aussendung hin. Auch für alte "Drahtesel" ist ab diesem Zeitpunkt bindend, dass die Scheinwerfer eine Mindestleuchtstärke und die Bremsen ebenfalls eine Mindestleistung aufweisen müssen, hieß es. Weiters sind nach vorne ein weißer Rückstrahler und nach hinten ein roter Rückstrahler mit einer Größe von jeweils mindestens zwanzig Quadratzentimeter vorgeschrieben.

Übergangsfrist für ältere Bikes

Die Fahrradverkehrordnung ist laut VCÖ eigentlich schon seit 1. Mai 2001 in Betrieb. Für ältere Bikes galt allerdings eine zweijährige Übergangsfrist, die nun endet. Außerdem müssen an jedem Rad mindestens zwei gelbe Speichenreflektoren angebracht sein. Für die Reifen selbst ist vorgeschrieben, dass sie ringförmig gelb oder weiß zurückstrahlende Seitenwände aufweisen.

Der VCÖ empfahl ein Frühjahrsservice, mit dem die Räder nach der Winterpause in einen verkehrstüchtigen Zustand gebracht werden. Speziell auf Bremsanlagen, Licht, Speichen Rahmen und Lenker sei dabei zu achten. (APA)

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Original geschrieben von SirDogder

Neue Ausrüstungsvorschriften für Bikes

Ab Mai bedürfen Scheinwerfer einer Mindestbeleuchtung, und....

 

ah jo! und mit was bitte müssma dann unsere scheinwerfer beleuchten?

 

des is so wie der, der nach dem lichtabdrehen nochamal mitn streichhölzl in schalter anleuchtet, weil er sich vergewissert ob's licht eh gut abgedreht is!

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Original geschrieben von SirDogder

Neue Ausrüstungsvorschriften für Bikes...

is ma wuascht... :mad:

 

aber darüber wurde eh schon eingehend gestritten. eindeutig

blödsinnig und weltfremd das zeugs...

 

ach ja, eine methode zur feststellung der bremsleistung hätte ich:

ein exekutivbeamter stellt sich auf, ein anderer markiert den

punkt des bremsbeginns. der proband beschleunigt auf 20 km/h,

wenn er den kibara niedermäht, ist die bremse zu schwach... :p

 

Original geschrieben von SirDogder

...Für die Reifen selbst ist vorgeschrieben, dass sie ringförmig gelb oder weiß zurückstrahlende Seitenwände aufweisen...

das gilt aber nur, wenn du keine speichenreflektoren angebracht hast...

 

ein kopfschüttelnder

HAL9000

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es sei (nochmals) verwiesen auf einen interessanten Text eines anderen Verkehrsclubs, für den ich jetzt keine Werbung machen möchte, er ist doch recht ausführlich und zeigt Interpretationsspielraum auf:

 

Link bei ÖAMTC

 

Ausnahme bilden Rennfahrräder, was immer das auch ist, es muß folgenden Kriterien genügen:

 

Rennräder:

 

> Eigengewicht: höchstens 12 kg

> Rennlenker:

Es gibt aber keine Definition eines "Rennlenkers"

> Äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm

> äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.

 

 

(sonst was zu lesen wie es aussieht: NEIN)

 

MTBs sind "hinsichtlich ihrer Bremsleistung" gesondert geregelt, nicht weiter beziffert, daher kann man irgendwie erahnen, daß die Sache eh nicht so heiß gegessen wird.

 

nebenbei: es gibt auch ein Alk-Limit, aber das hatten wir schon mal.

 

Nachtrag - das folgende G'satzl ist überhaupt das beste -> also was gilt jetzt?

 

Gleichwertigkeitsklausel

 

§ 8. Von den in den §§ 1- 7 beschriebenen Anforderungen für Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände darf dann abgegangen werden, wenn diese in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht werden dürfen und die Anforderungen dasselbe Niveau für den Schutz der Gesundheit und für die Verkehrssicherheit gewährleisten, wie in dieser Verordnung verlangt.

 

 

(wos Bremsen brauch ma?? I bin immer irgendwie ausg'rollt, zur Not hob i mit die Schuach...... - is' si immer ausgangen :D )

 

na...........schluß jetzt :D

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Original geschrieben von Bernd67

... Gleichwertigkeitsklausel ...

stimmt, das ist der allerbeste paragraph... :D

 

soll nämlich heißen, wenn man irgendwo in der eu damit fahren

darf, dann auch in österreich (sehr frei ausgelegt, ich weiß)...

 

... und wer legt dann fest, was "dasselbe niveau für den schutz

der gesundheit und für die verkehrssicherheit" ist... :confused:

 

also, ab jetzt gilt: wenn du angehalten wirst, mit dem brustton

der überzeugung rezitieren: "aber in portugal darf man bei

tageslicht ohne speichenreflektoren fahren, das steht dort in der

stvo §27/16, novelle vom 23.3.2001".

 

ein jetzt schon für die strafen sparender

HAL9000

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Original geschrieben von Br@in

:rolleyes: monaco gehört ja gar nicht zur EU :rolleyes:

 

 

gut dann Vatikan

 

Da darf ich aber alles betend fahren Herr Gendarm...

 

.....und da ich meine Hände dann zum Beten brauche, darf ich freihändig fahren :D

 

das Problem ist aber, daß der Vatikan nicht wirklich bei der EU ist (sitzt wer im Rat drin??? denke nicht)

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Original geschrieben von Loco

Nicht zwangsläufig.

 

"Auch wer als Fußgänger oder Radfahrer wiederholt in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand strafbare Handlungen begeht, kann als verkehrsunzuverlässig im Sinne des Führerscheingesetzes gelten. Dies kann die Entziehung der Lenkerberechtigung zur Folge haben."

 

Das heisst, vollkommen fett :D mit dem Rad durch die Gegend fahren zieht nur eine Geldstrafe mit sich aber auch bei 3 Promille :D keinen FS-Entzug, solange nicht a) die Wiederholung und b) die strafbare Handlung gegeben ist.

 

Wobei mit drei Promille ein Fahrzeug lenken unter lit. b) fällt!

 

So sprechen die Juristen, hab ich mir sagen lassen.

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Original geschrieben von Komote

... weiss wer wie der begriff trainingsfahrt definiert ist? :confused:

gilt eh nur für rennräder... - und bei der definition, was ein rennrad

ist, werden die meisten bikes an den felgenmaßen scheitern...

- glücklich, wer ein gary fisher 29" hat... ;)

 

CU,

HAL9000

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