Zum Inhalt springen

Radwegbenutzungspflicht - die histor. Wurzel?


Gast Laiseka
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Soeben gefunden:

 

"... Die Nazis brachten es auf den Punkt, wie folgender Text, anläßlich zur Olympiade anno 1936 zu Berlin geschrieben, sehr schön dokumentiert:

 

»Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.«"

 

(Quelle: http://www.erika-ciesla.privat.t-online.de/radweg-sicher.html)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soweit ich bisher auf de.rec.fahrrad mitbekommen habe,

war das damals sogar der Wunsch der Radfahrer.

 

Naja, ich als Oberösterreicher bin mit meinem Kremstalradweg

zufrieden :) Nur Richtung Wartberg muss man halt bisserl

auf Fussgänger/Hunde/etc. aufpassen. In der Stadt versteh

ich allerdings anhand Fotos schon, warum die Leute was

gegen den Radweg und -pflicht haben.

 

Wobei, wie ist eigentlich die genaue Rechtssituation in

Österreich. Anders als in Deutschland gelten ja Rennräder

während sportlicher Benützung als Ausnahmeerscheinung

im Gesetz.

 

Firvin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte definiere Rennrad.

 

Hat in Österreich der Gesetzgeber eigentlich definiert. Eckdaten

ohne das ich jetzt den Passus raussuche, Maximalgewicht,

Verwendungszweck und zweckdienliche Bekleidung, damit man

ohne STVO-Vorschriften wie Rückstrahler/Licht/etc. fahren darf.

 

Ich such aber auf Wunsch gerne den Passus raus.

 

[Edit] c&p aus Wiki

Die österreichische Fahrradverordnung [1] definiert das Rennrad folgendermaßen:

 

§ 4 (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:

 

1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;

2. Rennlenker (dieser ist jedoch nicht genau definiert);

3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und

4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.

 

Rennräder die der oben genannten Definition entsprechen dürfen auch ohne weitere Modifikationen am Straßenverkehr teilnehmen. Sofern sie sich auf einer Trainingsfahrt befinden ist die Benutzungspflicht für Radwege aufgehoben. Vgl. § 68 (1) StVO [2] Diesbezüglich ist jedoch zu beachten, dass eine Verwendung gemäß Fahrradverordnung nur bei Tageslicht und guter Sicht zulässig ist.

 

Für mich als juristischen Laien (ok, mit Finanzrecht kenn ich mich

durch die Firma aus *g*):

 

Rennrad wird mit Jean/Sakko zum Arbeitsfahrten benutzt - nicht erlaubt.

Rennrad wird mit kurzer Hose/T-Shirt/Trainingsanzug/ähnlichem

benutzt - erlaubt.

 

Firvin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für´s MTB musst ne Lizenz vom ÖRV haben, das Du die Lichter, Reflektoren, .... ersparen kannst. Dann darf Dich dafür der Schnittlauch nicht strafen. Unter Tags versteht sich!

 

Allerdings ob das auch für die Radwegbenützungspflicht gilt weisz ich jetzt gar nicht.

 

Nemme mir die STVo das nächste mal mit auf´s Klo. :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für´s MTB musst ne Lizenz vom ÖRV haben, das Du die Lichter, Reflektoren, .... ersparen kannst. Dann darf Dich dafür der Schnittlauch nicht strafen. Unter Tags versteht sich!

 

stimmt ned!

 

alle rr fahrer sind davon befreit und am radweg muss man mit dem rr auch net fahren

 

 

Nemme mir die STVo das nächste mal mit auf´s Klo. :D

 

wär vlt. gnz gut...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier steht im § 1 drinnen was man braucht und im Abs. 4 des § 1 worauf unter gewissen Voraussetzungen verzichtet werden kann. Was als Rennrad gilt ist im § 4 geregelt ->Fahrradverordnung

 

Und im § 68 STVO Abstaz 1 steht drinnen, dass man mit einem Rennrad nicht den Radweg benützen muss sondern darf und dass man nebeneinander fahren darf (Absatz 2). :o

Siehe hier: § 68 STVO Als Kurztitel STVO eingeben und bei Paragraph 68 reinschreiben!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...