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StVO Radfahren im Straßenverkehr


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Radwege

StVO§ 68 (1) Das blaue Radwegschild zeigt an, dass dieser Weg nur von Fahrrädern benützt werden darf. Ist auf einer Straße ein Radweg oder ein Geh- und Radweg vorhanden, so muss dieser auch benützt werden. Ausnahme: Bei Trainingsfahrten mit Renn-rädern muss die Radfahranlage nicht benutzt werden;

 

Nebeneinander fahren

StVO § 68 (2) Das Nebeneinander fahren mit Fahrrädern ist nur auf Radwegen und in Wohn-straßen erlaubt. Ausnahme: Bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf am äußersten rechten Fahr-bahnrand nebeneinander gefahren werden;

 

Vorbeifahren

StVO §12 (5) Radfahrer dürfen zwischen bereits angehaltenen Fahrzeugen vorbeifahren, wenn ausreichend Platz ist, und Autos, die abbiegen wollen, dadurch nicht behindert werden;

 

Definition Rennräder

§4.(1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen: 1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg; 2. Rennlenker;3. äußerer Felgendurchmesser mind. 630 mm und 4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.

(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.

 

Überholen von Fahrrädern (mit dem Auto):

Grundabstand 1,5 m Seitabstand PLUS 2 cm pro kmh (des Autos).

Als Rechenbeispiel: Auto will Radfahrer überholen. Rad ist mit 30 kmh unterwegs, Auto überholt mit 50 --> Seitabstand mind. 2 m

Auto ist mit 100 unterwegs --> Seitabstand mind. 2,50 m (de facto auf der zB Höhenstraße nicht möglich)

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Grundabstand 1,5 m Seitabstand PLUS 2 cm pro kmh (des Autos).

Als Rechenbeispiel: Auto will Radfahrer überholen. Rad ist mit 30 kmh unterwegs, Auto überholt mit 50 --> Seitabstand mind. 2 m

Auto ist mit 100 unterwegs --> Seitabstand mind. 2,50 m

 

Versteh die Rechenbeispiele nicht?!

Beispiel 1: 1,5m + 50x2cm = 2,5m

Beispiel 2: 1,5m + 100x2cm = 3,5m

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Nicht aus der StVO.

 

 

Ist in der Novelle der StVO 1995 geregelt.

 

Allerdings gibt es auch OGH Urteile, welche einen Abstand von 1 m, bei Geschwindigkeiten von unter 70 kmh 70 cm für ausreichend halten.

Den Richter sollte man auf ein Radl setzen und mit 69 kmh (am besten mit einem LKW) mit 70 cm Seitabstand vorbeikoffern.

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Urteilszahl?

 

die Urteilszahl habe ich nicht gerade weil sie nicht dabei stehen aber in meiner STVO aus dem Jahr 95 mit Anmerkungen steht bei den Anmerkungen folgendes:

 

"Die Größe .. beim Überholen eines einspurigen Fahrzeugs ... wird mit 1 m als der Vorschrift entsprechend angesehen (nicht jedoch bei hoher Geschwindigkeit)" OGH 17.1.1969 und weitere

 

siehe auch:

http://nyx.at/bikeboard/Board/showthread.php?t=70838&page=2&pp=30

 

und auch ich weiss noch immer nichts davon, dass in der StVO der Abstand genau geregelt ist...

 

(ich glaube, dass mit dem seitlichen Abstand beim Überholen haben wir hier schon 100x gehabt :D ... vielleicht sollte das Board mal über eine StVO-Rubrik nachdenken...)

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hallo!

 

wieviel seitenabstand muss ein auto jetzt haben?

gibt es fürs rennradfahren einen gesetzestext?

 

bin vorigen dienstag von einem kleinLKW mit anhänger vom rad geholt worden. der seitenabstand beim LKW war ca. 30cm, der vom anhänger null. sturz über den anhänger nach hinten auf die strasse!

ergebniss: krankenhaus mit totalschaden am bike

gibt es gesetzesstellen wo das rennradfahren genau definiert is ????

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Gast NachwuchsLance

Ich hab eine frage:

 

Heute in der früh wär ich fast zusammengeführt worden, von einer radlerin, die gegen die einbahn gefahren ist. Auf meinen "Einbahn"-Hinweis hat sie gemeint: Das gilt für radfahrer nicht!

 

Anmerkung: Es war kein Hinweisschild ausgenommen radfahrer aufgestellt.

 

Was meints ihr dazu?

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Ich hab eine frage:

 

Heute in der früh wär ich fast zusammengeführt worden, von einer radlerin, die gegen die einbahn gefahren ist. Auf meinen "Einbahn"-Hinweis hat sie gemeint: Das gilt für radfahrer nicht!

 

Anmerkung: Es war kein Hinweisschild ausgenommen radfahrer aufgestellt.

 

Was meints ihr dazu?

 

 

 

*PATSCH* :s: sonst fallt mir dazu nyx ein, Einbahn is Einbahn, und wenn ka Zusatztaferl dabeihängt, gibt´s a Gnackwatschn :D

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Von wegen nebeneinanderfahren:

Gestern Weinviertel, Nähe Wiesen. Fahre mit meinem Kumpel nebeneinander am rechten Rand der sonst menschenleeren Straße, ca. 35km/h, ein Audi A4 überholt mit mind. 120 und hupt wie deppert. Leider hat er unsere Schimpftiraden nicht mitbekommen...

Typisch, auf der Straße aggressiv und zuhause muss er sich vorm Nudelholz seiner Alten ducken...

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Ich hab eine frage:

 

Heute in der früh wär ich fast zusammengeführt worden, von einer radlerin, die gegen die einbahn gefahren ist. Auf meinen "Einbahn"-Hinweis hat sie gemeint: Das gilt für radfahrer nicht!

 

Anmerkung: Es war kein Hinweisschild ausgenommen radfahrer aufgestellt.

 

Was meints ihr dazu?

Das war a dumme Nuss :s: und du hast recht gehabt. :toll:

 

Bei definitiv erlaubten und gegen die Einbahnstraße geführten Radwege hab ich mir von unwissenden Autofahrern auch schon einige "nette" Sachen anhörn dürfen (mal abgesehen vom zusammengeschnitten werden) .........dafür habens dann ihre Aussenspiegel wieder gradrichten müssen. :rofl:

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Gast NachwuchsLance
Wusst ichs doch! Kein wunder, dass manche autofahrer aggressiv gegen radler sind, wenn sich manche partour nicht an verkehrsregeln halten. Übrigens danke für die schnellen antworten. :wavey:
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Ich hab eine frage:

 

Heute in der früh wär ich fast zusammengeführt worden, von einer radlerin, die gegen die einbahn gefahren ist. Auf meinen "Einbahn"-Hinweis hat sie gemeint: Das gilt für radfahrer nicht!

 

Anmerkung: Es war kein Hinweisschild ausgenommen radfahrer aufgestellt.

 

Was meints ihr dazu?

 

ich mein die is genauso fehlinformiert wie der typ der mich montags gstreift hat

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  • 2 Wochen später...

Nebeneinander fahren

StVO § 68 (2) Das Nebeneinander fahren mit Fahrrädern ist nur auf Radwegen und in Wohn-straßen erlaubt. Ausnahme: Bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf am äußersten rechten Fahr-bahnrand nebeneinander gefahren werden;

 

Letztens beim Anstieg zur Sophienalpe, fahr ich mit Ewald nebeneinander bzw ein wenig Achter weil die Kanaldeckel so Oarsch sind.

 

Da Überholt uns ein Auto und die blonde Tussy meckert aus dem Fenster:" Wissts ihr ned, dass des Nebeneinanderfahren ned erlaubt ist!" Ich war so überrascht, dass i nedamoi antworten konnte.

 

Entweder unsere Räder haben ned wie Rennräder ausgesehen

oder wir waren so langsam, dass es ned wie eine Trainingsausfahrt ausgeschaut hat, jedenfalls hätt i der Polizeitussy gern den 68er erklärt.

 

Normalerweise sagt die Polizei nie was.

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Letztens beim Anstieg zur Sophienalpe, fahr ich mit Ewald nebeneinander bzw ein wenig Achter weil die Kanaldeckel so Oarsch sind.

 

Da Überholt uns ein Auto und die blonde Tussy meckert aus dem Fenster:" Wissts ihr ned, dass des Nebeneinanderfahren ned erlaubt ist!" Ich war so überrascht, dass i nedamoi antworten konnte.

 

Entweder unsere Räder haben ned wie Rennräder ausgesehen

oder wir waren so langsam, dass es ned wie eine Trainingsausfahrt ausgeschaut hat, jedenfalls hätt i der Polizeitussy gern den 68er erklärt.

 

Normalerweise sagt die Polizei nie was.

 

 

Tja, Bullen sind ja auch die Exekutive und weder allwissend noch die Legislative geschweige denn sollen, können oder dürfen sie Gesetze interpretieren oder auslegen.

 

Tatsache ist, dass der §68 STVO gilt. Punkt. Ich hab schon Kieberer erlebt, die behaupten, dass Licht mitgeführt werden muss - ebenfalls blödsinn.

Im Falle einer Ordnungsstrafe rate ich allen, nicht zu zahlen und anzeigen zu lassen - geht nie durch!

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  • 7 Monate später...
Ich hab eine frage:

 

Heute in der früh wär ich fast zusammengeführt worden, von einer radlerin, die gegen die einbahn gefahren ist. Auf meinen "Einbahn"-Hinweis hat sie gemeint: Das gilt für radfahrer nicht!

 

Anmerkung: Es war kein Hinweisschild ausgenommen radfahrer aufgestellt.

 

Was meints ihr dazu?

 

Das Radfahren gegen die Einbahn ist nur dort erlaubt wo das Zusatzschild "Ausgenommen Radfahrer" montiert ist.

 

Siehe auch: http://www.argus.or.at/transdanubien/radfahren-einbahn.htm

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