martind Geschrieben 20. September 2007 Teilen Geschrieben 20. September 2007 hi miteinander, ich hab da mal eine frage... angenommen der angestellte X verdient im monat die summer (hausnummer) 3000 euro brutto. wie kommt man da auf die bruttosumme pro stunde die ein dienstgeber aufs jahr gesehen pro stunde zu entrichten hat? ich habe hier einen brutto-netto rechner gefunden und mal eine milchmädchenrechnung gemacht brutto-netto rechner 3000 brutto arbeitnehmergehalt + 941 euro vom dienstgeber zu entrichten MAL 12 monate = 47292 euro brutto plus urlaubsgeld 3000 brutto arbeitnehmergehalt + 926 vom dienstgeber zu entrichten = 3926 euro brutto plus weihnachtsgeld 3000 brutto arbeitnehmergehalt + 926 vom dienstgeber zu entrichten = 3926 euro brutto so, und da man ja fünf wochen urlaub hat muss man die ja auch abziehen. also 3000 brutto arbeitnehmergehalt + 941 euro vom dienstgeber zu entrichten durch vier mal fünf = 4926 euro brutto 47292 + 3926 + 3926 + 4926 = 61070 Brutto für den dienstgeber / 48 wochen /40 std/woche = ca 31,8 euro brutto für den dienstgeber kann mir wer sagen, ob das richtig ist oder wie man das berechnet? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adorfer Geschrieben 20. September 2007 Teilen Geschrieben 20. September 2007 Darfst ja für´s erste nicht vergessen das es einen Steuerfreibetrag gibt. Dann kommt die Summe wovon ca. 20% weglaufen, dann die nächste Stufe, .... bis Du den Betrag überschreitest von dem alles was darüber ist mit 51% Lohnsteuer berechnet wird. Aus dem ganzen Dreck must Du dann das Jahressechstel ermitteln. Das 6´el ändert sich wärend dem Jahr weshalb man mehr Ulaubsgeld rausbekommt als Weihnachtsgeld. Ausser Du überschreitest nicht da Minimum, bzw. Verdinst im Jänner schon so viel das du gleich deine 51% abführen darfst. Also am besten Mail an die AK und die sollen Dir das ausrechnen. Oder hab ich dein Anliegen irgendwie falsch verstanden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
martind Geschrieben 20. September 2007 Autor Teilen Geschrieben 20. September 2007 Oder hab ich dein Anliegen irgendwie falsch verstanden? nein, ich glaub nicht nicht ich möcht nur wissen, was einem arbeitgeber ein dienstnehmer mit 3000 brutto/monat ( hausnummer) übers jahr gerechnet pro tatsächlicher arbeitsstunde ( bei 173st/monat) brutto kostet Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
martind Geschrieben 20. September 2007 Autor Teilen Geschrieben 20. September 2007 Lohnsteuer errechnet man aus dem Jahresgehalt. Dann über die Grenzsteuersätze. gibts da im internet irgendein einfaches tool mit dem ich das berechnen kann? mit meinen milchmädchenrechnungen komm ich nicht weiter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mankra Geschrieben 20. September 2007 Teilen Geschrieben 20. September 2007 Der CPU Rechner berechnet natürlich die Steuerprogression. Bei 3000,- Brutto Monatslohn bekommt der Arbeitnehmer ein Jahresgehalt von 26946,60 und kostet dem Arbeitgeber 55145,40 Euro. (wenn man Bedenkt, daß der Arbeitnehmer beim Kauf von Waren wiederum 20% MwSt. bezahlt, sieht man, daß bei einem solchen Einkommen ~ 60% des erarbeiteten Geldes an Steuern und SV wieder abgegeben werden). Neben 5 Wochen Urlaub, sind zumindest 2 Wochen Feiertage (12-14 Werktage im Schnitt) pro Jahr abzuziehen. Grob kann man Wochenstundenanzahl x 45 rechnen, d.h. ~ 30,60 Euro/Stunde Effektivkosten, da sind noch keine Krankenstände, Behördengänge, schlechte Tage eingerechnet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reini68 Geschrieben 21. September 2007 Teilen Geschrieben 21. September 2007 Die Lohnsteuer ist ja vollkommen bedeutungslos, wenn man Bruttogehalt und Kosten für den Arbeitgeber vergleicht, weil die fällt beim Arbeitnehmer an und ist im Bruttogehalt ja integriert. Darum ist Jahressechstel hier auch kein Thema. Den Urlaub würde ich auch nicht rausrechnen, zumindest nicht so wie du das machst. Viel vernünftiger ist da die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr zu ermitteln. Allgemein geht man von einem Teiler von 18 Arbeitstagen pro Monat aus (da sind dann Urlaub, Krankenstand und Feiertage bereits abgezogen). Wenn du jetzt die Kosten für den Dienstgeber wissen willst, dann kommt es darauf an warum du das wissen willst. Willst du ausrechnen wie viel der Dienstgeber bezahlen muss, wenn er statt einer Anstellung einen freien Dienstvertrag abschließt, dann kann man Daumen mal Pi davon ausgehen, dass du das Monatsgehalt durch 100 dividierst und damit auf den vergleichbaren Stundenlohn kommst. Willst du aber wissen wie ein Dienstgeber kalkulieren muss, dann musst du natürlich auch noch die Kosten für den Arbeitsplatz mitrechnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leiti Geschrieben 21. September 2007 Teilen Geschrieben 21. September 2007 ... was du aber auch nicht vergessen darfst sind kosten für den computer, arbeitsplatz, heizung, büroraum, ... Edit: Ausbildungen, ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
klausm Geschrieben 21. September 2007 Teilen Geschrieben 21. September 2007 Die Lohnsteuer ist ja vollkommen bedeutungslos, wenn man Bruttogehalt und Kosten für den Arbeitgeber vergleicht, weil die fällt beim Arbeitnehmer an und ist im Bruttogehalt ja integriert. Darum ist Jahressechstel hier auch kein Thema. Den Urlaub würde ich auch nicht rausrechnen, zumindest nicht so wie du das machst. Viel vernünftiger ist da die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr zu ermitteln. Allgemein geht man von einem Teiler von 18 Arbeitstagen pro Monat aus (da sind dann Urlaub, Krankenstand und Feiertage bereits abgezogen). genau so würde ich es auch machen! die kosten für den arbeitsplatz etc. werden in der kostenechnung normal wo anderes berücksichtigt. bezüglich einer tele-worker kalkulation müßte man sich ansehen, welche kosten dem betrieb dann nicht entstehen würden .... da ist aber viel shr schwer kalkulierbar .... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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