Zum Inhalt springen

Bike hin nach Autounfall, was tun?


 Teilen

Empfohlene Beiträge

Hi Leute!

 

Also am Anfang muss ich gleich amal sagen, dass der 6.4. a absoluter Unglückstag für mi war.

Als ersten bin i in Leibnitz glei in der ersten Runden so bled gflogen, dass ich mir das Schulterblatt angnackst hab.

Dann sind mein und ich auf der A2 heimgfahren und kommen in die eine Massenkarambolage hinein.

Wird sind noch zum Stehen gekommen, aber uns ist hinten a tschechischer voll reingfahren. Folge: Auto is a totaler und vor allem mei Radl hat einiges abbekommen. Des hintere Laufradl is komplett hin, de Rahmen is beim Unterrohr von eindepscht, de Kettenblätter san verbogen, und de Gabel is a voll abgschunden und vielleicht auch verbogen oder hats Risse.

So jetzt ham ma bei der Polizei amal angeben dass des Radl 4000€ wert is. A bissl übertrieben a is ja wurscht.

Des blöde is nur das is de meiste an dem Radl ohne Rechnung und immer so über 3 Ecken kauft hab, immer ziemlich günstig.

 

Jetzt wollt ich fragen ob wer von euch mit sowas Erfahrungen hatt, und ob die Versicherung Rechnungen sehen, ob man da überhaupt was bekommt oder ob da einer des Greibl schätzen lasst oder so?

 

Danke schon im Voraus!!!

Und ja passiert is uns beiden nix, aber an Tuscher hatts gmacht des war a Wahnsinn!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also ohne rechnungen schaut's eher schlecht aus!!

 

such dir am besten ein paar rechnungen zusammen (von freunden die gleiche teile draufhaben) und kopier da diese !

Is zwar a bissl illegal, aber muss ja keiner wissen

 

p.s.: ich hab auch noch ein paar rechnungen zuhause, überlegs dir :D :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dem muss ich widersprechen.

 

Ich habe gerade auf der ARGUS-seite nachgeschaut. Das Radl kann jederzeit geschätzt werden. Einzelne Teile oder Fahrrad ist egal, Wertminderung ist 10 % pro Jahr bis zu 50%, dabei bleibt's dann. Das gilt für gestohlene Radln, sollte aber genauso für die Bewertung bei Unfällen gelten.

Jeder Händler ist angeblich berechtigt, diese Schätzung durchzuführen, dabei muss er auf das Baujahr des Teils Bezug nehmen, und dann eben das Alter mal 10% abziehen. Wichtig ist nur, dass vor Ort die Teile dokumentiert wurden, am Besten per Foto, dann sollte es später keine Probleme geben.

 

P.S.: Eine Rechtschutzversicherung ist natürlich auch von Vorteil.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also mit an leiwanden Händler hätt i da glaub i net so Probleme, i fahr nämlich wie da Peter vom Cycle Circle. Und von dort hab i a das meiste her, meistens so mit Rabatte halt. Aber ihr glaubts sowas kann a Gschäft machen?

 

 

Sorry. Hab einen Teil rausgenommen. schick mir ne Pm wennst wissen willst was und warum, ok? Tommy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich fürchte Dir steht jetzt eine ziemliche Durststrecke ins Haus. Versicherungen zahlen prinzipiell nicht gerne, tschechische schon gar nicht.

 

Wichtig ist vor allem eine lückenlose Dokumentation. Man glaubt gar nicht, was Versicherungen alles in Zweifel ziehen. Das beginnt damit, daß sie den Wert nicht anerkennen oder in Abrede stellen, daß das Rad überhaupt im Auto war, daß es gar nicht Dir gehört, Du nicht dabei warst usw. Ein korrekter Polizeibericht ist da schon eine gewaltige Hilfe.

 

Da kein Personenschaden entstanden ist (oder doch?) liegt kein Offizialdelikt vor, was den Nachteil hat, daß Du auf den Zivilrechtsweg angewiesen bist :(.

 

Bevor die Schuldfrage nicht gerichtlich geklärt ist wird auch keine Versicherung überhaupt über die Schadenersatzforderungen verhandeln. Hier gilt leider zu oft die Regel, zahle freiwillig maximal bis zu jenem Wert, den ein Zivilprozeß kosten würde.

 

Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß so ein Verfahren unglaublich lange dauern kann und ein Anwalt (und möglichst eine Rechtschutzversicherung) einem erst überhaupt den Weg zum seinem Recht weist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da kein Personenschaden entstanden ist (oder doch?) liegt kein Offizialdelikt vor, was den Nachteil hat, daß Du auf den Zivilrechtsweg angewiesen bist

 

Auch wenn es Personenschäden gegeben hätte, wären die Ansprüche wegen der Beschädigung des Fahrzeuges und der mitgeführten Gegenstände zivilrechtliche Ansprüche... (sogenannte Privatbeteiligung wäre theoret. möglich, wird aber in 99% der Fälle nicht vom Strafgericht entschieden)

 

Vorgehen:

1. Herausfinden, welche Ö Versicherung für die tschechische Versicherung des Unfallgegners zuständig ist

 

:Info-Hotline 0711 420 45 45 österreichweit zum Ortstarif des Versicherungsverbandes der Ö Versicherungen, oder aus der homepage des Verbandes suchen http://www.vvo.at

(Korrespondenzversicherung finden).

 

Dann Anspruchschreiben an die Ö Versicherung Fahrzeugschaden, Nebenansprüche, Fahrradschaden.

 

Enstsprechende Beweise anbieten: Expertise, Rechnungen, Vergleichsangebote /beschädigte Gegenstände aufheben!!.

 

Wenn kein Anerkenntnis innerhalb von drei Wochen erfolgt, Klage einbringen lassen.

 

Wenn Du noch Hilfe brauchst, bitte PM an mich

 

Matsch Gatsch

 

 

Michael

 

P.S.:Unfall mit Ausländern

 

Info aus dem Netz:

So wenig wünschenswert ein Autounfall an sich schon ist, bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Österreich oder im Ausland kommen weitere Probleme dazu.

 

Lesen Sie dazu ein Paar Tipps, was Sie beachten sollten, damit sie schneller und sicherer ihre Schadenanprüche durchsetzen können. Der beste Anwalt kann so manchen Fehler bei der Unfallaufnahme nicht mehr ausgleichen.

 

 

 

Unfall mit Ausländern in Österreich

 

Österreich ist ein Fremdenverkehrs- und Transitland. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, in einen Unfall mit Ausländischen Beteiligten verwickelt zu werden. Wenn dies nun tatsächlich passiert, was ist zu tun, um gravierende Verzögerungen zu vermeiden ?

 

Europäischer Unfallbericht

 

Der Unfallbericht muss genau ausgefüllt und von beiden Beteiligten unterschrieben werden. Auf jeden Fall ist der Name des Unfallgegners, das Kennzeichen und die Versicherung festzuhalten.

 

Bitte schreiben Sie deutlich und leserlich. Ein Unfallbericht der nicht leserlich ist führt zu keiner Schadenerledigung. Wenn nicht eindeutig eine Sachverhaltsdarstellung vorhanden ist - damit der Schadenreferent den Fall erledigen kann - und dieser von beiden Seiten unterschrieben ist, kann es sein das Sie einen Schaden erleiden für den keiner aufkommt.

 

 

 

Verkehrsunfallanzeige bei Polizei oder Gendarmerie

 

Nach einem ministeriellen Erlass muss die Polizei oder Gendarmerie bei einem Unfall mit einem ausländischen Beteiligten auf Verlangen das Unfallprotokoll verfertigen. Das gilt auch bei Sachschäden.

 

In der Praxis kommt es allerdings manchmal vor, dass die Aufnahme mit der Begründung "es ist nur ein Sachschaden" nicht durchgeführt wird. Bestehen Sie also auf Ihr Recht!

 

Das Unfallprotokoll wird von Ihrer Versicherungsanstalt direkt an den Versicherungsverband übersendet der es einer österreichischen Versicherung zur Bearbeitung weitergibt. (Es gibt einen genau festgelegten Plan wer für den betreffenden Schadentag für die Unfallerledigung eingeteilt und zuständig ist.

 

Der Schaden des Österreichers wird übrigens auf jeden Fall von einer österreichischen Versicherung (in Vertretung der ausländischen Versicherung des ausländischen Beteiligten) reguliert. Dafür sorgt das Grüne Karten - Abkommen.

 

Lenker die aus Staaten kommen, die dieses Abkommen nicht mitunterzeichnet haben (z.B. UdSSR-Nachfolgestaaten), müssen eine Grenzversicherung bei der einreise nach Österreich abschließen. Diese garantiert jedenfalls die österreichische Mindestdeckungssumme von dzt. 12 Mio. S. Es gilt das Recht des Unfallortes und damit das österreichische Schadenersatzrecht.

 

Welche ist die zuständige Versicherung?

 

Der Versicherungsverband teilt die Bearbeitung des Schadens einer österreichischen Versicherung zu. die zuständige Versicherung erfährt der Geschädigte beim Versicherungsverband:

 

Telefon 0222/711 56-0

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

rechtlich genau kenn ich mich zu wenig aus, aber ich kann dir drei tipps aus meiner erfahrung geben:

 

1. halt dich unbedingt an das was NoDoc geschrieben hat. der is quasi der privat-rechtsanwalt vom bikeboard. drum hat er ja geschrieben "...wenn du noch hilfe brauchst pm an mich!"

 

2. halt dich weiterhin an den cycle circle, wenn du vieles dort gekauft hast. zumindest am radl werden sie sich an dich erinnern können. und dann werdens dir sicher auch helfen, weils ja letztendlich auch ihr geschäft sein könnte wennst wieder dort kaufst.

 

3. bleib bei der wahrheit. a bissl was geht zwar immer aber weder die versicherer, die sachverständigen noch die polizei schlafen in der pendeluhr. auch wenn man's manchmal meinen möchte.

 

zu pkt. drei: mir sind vor einenhalb jahren zwei räder gestohlen worden. gesamtschaden: 7.600,-€. die vers. hat mir einen sachverständigen geschickt und wenn ich den angelogen und preistreiberei betrieben hätte, wärs schlecht um mich gestanden. im nachherigen gespräch stellte sich heraus, dass sein 17-jähriger sohn ebenfalls mtb-rennen und marathons fährt und daher der papa alle trümmer und preise genauestens kennt. der kannte sogar die preisunterschiede bei lx, xt u. xtr zwischen bike-attack und mountainbiker!!! :eek:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von soulman

[...] dass sein 17-jähriger sohn ebenfalls mtb-rennen und marathons fährt und daher der papa alle trümmer und preise genauestens kennt [...]

also meine Eltern wissen überhaupt ned wieviel das ganze Zeug am Radl kostet !
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

erstens sind deine eltern - ich weiss es nicht aber ich spekuliere - mit ziemlicher wahrscheinlichkeit keine zweirad-sachverständigen. (sonst hättens wahrscheinlich nicht erlaubt, dass du dir zweimal hintereinander so a biegsames scott-radl kaufst... :D :D :D )

und zweitens , solange der bua no in die schule geht und nix verdient muss halt der papa brennen.

na und wer dann nicht weiss was was kostet..... :confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...