morty Geschrieben 20. November 2007 Teilen Geschrieben 20. November 2007 was ist darunter zu verstehen? ich weiß es gibt eine betragsmäßige obergrenze. muss das gestohlene teil in einem versperrten raum aufbewahrt worden sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kunschi Geschrieben 20. November 2007 Teilen Geschrieben 20. November 2007 versperrter raum/gebäude ist sicherlich notwendig... aber in der polize hast du idR eine genaue definition der verwendeten begriffe... haben sie bei dir eingebrochen ?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Caileen Geschrieben 20. November 2007 Teilen Geschrieben 20. November 2007 Morty, ein http://www.cosgan.de/images/smilie/liebe/a055.gif für Euch, das ist schon echt zu viel.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
firesurfer Geschrieben 20. November 2007 Teilen Geschrieben 20. November 2007 . ein einfacher diebstahl ist gewöhnlich ein "hab dir weggenommen" ohne einbrechen, gewerbsmäßigkeit oder sonstiges....eben einfach nur gestohlen.....bsp.: normaler ladendiebstahl eines gegenstandes aus einem geschäft... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
morty Geschrieben 20. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 20. November 2007 Morty, ein http://www.cosgan.de/images/smilie/liebe/a055.gif für Euch, das ist schon echt zu viel.. danke! ja, ich find auch dass es reicht. immer meine gschrappen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maosmurf Geschrieben 20. November 2007 Teilen Geschrieben 20. November 2007 gewerbsmäßigkeit seit wann gib es gewerbsmäßigen diebstahl? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
il Consigliere Geschrieben 20. November 2007 Teilen Geschrieben 20. November 2007 Im Gegensatz zum Einbruchsdiebstahl oder Raub zeichnet sich der (einfache) Diebstahl aus, dass weder Gewalt (wie eben beim Raub) oder die Überwindung eines Hindernises (wie das Knacken eines Schlosses, Einschlagen eines Fensters) erforderlich sind. Also wie gesagt, Ladendiebstahl (ich nehms nur aus dem Regal) oder auch die berühmte Kronenzeitung am Sonntag Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maosmurf Geschrieben 20. November 2007 Teilen Geschrieben 20. November 2007 Schon etwas länger. Siehe StGB §130.hui, man lernt nie aus... danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thoms Geschrieben 20. November 2007 Teilen Geschrieben 20. November 2007 hui, man lernt nie aus... danke Und das von einem angehenden (Wirtschafts-)Juristen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maosmurf Geschrieben 20. November 2007 Teilen Geschrieben 20. November 2007 Und das von einem angehenden (Wirtschafts-)Juristen... eben! bei uns gehts net um so lappalien wie einfachen diebstahl viel interessanter wirds in §133 StGB § 133. (1) Wer ein Gut, das ihm anvertraut worden ist, sich oder einem Dritten mit dem Vorsatz zueignet, sich oder den Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Wer ein Gut veruntreut, dessen Wert 3 000 Euro übersteigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer ein Gut im Wert von mehr als 50 000 Euro veruntreut, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. na, worum gehts? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thoms Geschrieben 20. November 2007 Teilen Geschrieben 20. November 2007 bei uns gehts net um so lappalien wie einfachen diebstahl Kartelle, Beihilfeverbot, Berfungsverfahren, UVS, UVA, MGW, ABC, BLABLA... Lerne grade EÖR, ich hoffe du auch! :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maosmurf Geschrieben 20. November 2007 Teilen Geschrieben 20. November 2007 Kartelle, Beihilfeverbot, Berfungsverfahren, UVS, UVA, MGW, ABC, BLABLA... Lerne grade EÖR, ich hoffe du auch! :cool: huh, kennen wir uns? ...ich pfeif auf lernen, geh ich 1/2h . 15€all-you-can-drink. danach gibts immer die besten prüfungen :devil: ach ja und im §133 StGB gehts um veruntreuung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thoms Geschrieben 20. November 2007 Teilen Geschrieben 20. November 2007 huh, kennen wir uns? Hab dich ein paar mal in der LV gsehn war mir aber nicht sicher, ob dus wirklich bist...aber offensichtlich... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oliver463 Geschrieben 21. November 2007 Teilen Geschrieben 21. November 2007 Lerne grade EÖR, ich hoffe du auch! :cool: ich wollt eigentlich gestern und heut wprI und eörI machen - hab aber beim arbeiten den anmeldeschluss verpasst - schmarrn... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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