NoGhost Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Da ich ja plane, über kurz oder lang eine andere Wohnung zu suchen, frage ich mich nun, ob ich meine Wohnung neu ausgemalen zurückgeben muss. Vor zwei Jahren hab ich nämlich mein Schlafzimmer in den Farben Kashmir und Meeresblau mit weissen Verzierungen ausgemalt. Im Vertrag steht, dass ich die Wohnung nur dann neu ausmalen müsste, wenn ich innerhalb von fünf Jahren nach dem Einzug ausziehen würde; diese Frist ist bereits seit zwei Jahren verstrichen. Allerdings stehen da noch so viele Paragraphen in diesem Vertrag, dass ich mich nicht ganz auskenn. Gibt es da also allgemeingültige Gesetze für diesen Fall oder müsste man da den genauen Vertrag kennen, um antworten zu können? Mit Dank schon mal im Voraus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Wenn Du einen gewerblichen Vermieter hast, bist Du an sich nicht mehr verpflichtet, die Wohnung frisch ausgemalt zu übergeben. Bei "Kashmir und Meeresblau mit weissen Verzierungen" könnte die Sache aber anders aussehen - das ist schon seeeeeehr individuell Bei privaten Vermietern gilt das was im Mietvertrag steht. Ich hab die alte Wohnung sehr bunt zurückgegeben, und die Vermieter haben nichts gesagt. Allerdings war das nach einer Mietdauer von 20 Jahren (nachdem meine Eltern ausgezogen waren, hab ich mich dort noch übergangsweise für 2 Jahre niedergelassen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoGhost Geschrieben 4. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Wenn Du einen gewerblichen Vermieter hast, bist Du an sich nicht mehr verpflichtet, die Wohnung frisch ausgemalt zu übergeben. Bei "Kashmir und Meeresblau mit weissen Verzierungen" könnte die Sache aber anders aussehen - das ist schon seeeeeehr individuell Ja, am liebsten würde ich es mir ja mitnehmen . Ich habe die Wohnung über eine Hausverwaltung gemietet, also nicht bei einer privaten Einzelperson. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fuchsl Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 laut neuem mietgesetz muss mann die wohnng nicht mehr ausmalen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 da fragst am g´scheitesten den NoDoc hier ausm Board. Der müsste meiner Ansicht nach da ein Spezialist sein. ...und wenns ist, dann lässt dir halt den Mietvertrag von ihm durchschauen. viell. ist das billiger, als die ganze Bude neu aus zu malen bzw. ausmalen zu lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 da fragst am g´scheitesten den NoDoc hier ausm Board. Der müsste meiner Ansicht nach da ein Spezialist sein. ...und wenns ist, dann lässt dir halt den Mietvertrag von ihm durchschauen. viell. ist das billiger, als die ganze Bude neu aus zu malen bzw. ausmalen zu lassen. tät ich auch sagen, ohne den mv gesehen zu haben kamma nur raten, abgesehn davon kann die verwaltung ja durchaus als vertreter einer privatperson agieren, imho müsste aber aus dem mv ersichtlich sein wen die hv vertritt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
steve4u Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Besenrein - muss sie sein! Hast du eine Kaution hinterlegt, wieviele Monatsmieten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoGhost Geschrieben 4. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Besenrein - muss sie sein! Hast du eine Kaution hinterlegt, wieviele Monatsmieten? Die Kaution hab ich schon vor zwei Jahren zurückbekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
steve4u Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Die Kaution hab ich schon vor zwei Jahren zurückbekommen. Na dann, brauchst dir eh keine Sorgen machen! Ausmalen muss man jetzt nicht mehr lassen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoGhost Geschrieben 4. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Na dann, brauchst dir eh keine Sorgen machen! Ausmalen muss man jetzt nicht mehr lassen! Aha, ich hab nur gemeint, weil es keine normale Abnutzung ist, sondern ein bewusst herbei geführter Anstrich . Und wie schaut's mit baulichen Änderungen aus? Muss man die rückgängig machen? Ich hab da nämlich so ein Zwischengeschoß eingebaut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hermes Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Und wie schaut's mit baulichen Änderungen aus? Muss man die rückgängig machen? Ich hab da nämlich so ein Zwischengeschoß eingebaut. nur wenn ein lift auch dabei ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloImSchnee Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Die Kaution hab ich schon vor zwei Jahren zurückbekommen.Wie schafft man sowas? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Aha, ich hab nur gemeint, weil es keine normale Abnutzung ist, sondern ein bewusst herbei geführter Anstrich . Und wie schaut's mit baulichen Änderungen aus? Muss man die rückgängig machen? Ich hab da nämlich so ein Zwischengeschoß eingebaut. mit den mietern hamma beim wohnung rücknehmen die meiste freude, da empfangens dich mit "mir hom a bissl renoviert", und nachm 2. zimmer is dir klar, da is nix so wie früher... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoGhost Geschrieben 4. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Wie schafft man sowas? Es stand im Vertrag, dass die Kaution nach fünf Jahren Mietdauer zurückbezahlt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
steve4u Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 nur wenn ein lift auch dabei ist. Ahh - endlich ein Experte! Ich glaube, solche Änderungen muss man ja ohnehin genehmigen lassen, und dann können sie aber auch drinnbleiben, oder?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoGhost Geschrieben 4. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 nur wenn ein lift auch dabei ist. Eine Leiter ist kein Lift - juchee! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoGhost Geschrieben 4. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 mit den mietern hamma beim wohnung rücknehmen die meiste freude, da empfangens dich mit "mir hom a bissl renoviert", und nachm 2. zimmer is dir klar, da is nix so wie früher... Nein, meine Änderungen betreffen nur ein Zimmer . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoGhost Geschrieben 4. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Ahh - endlich ein Experte! Ich glaube, solche Änderungen muss man ja ohnehin genehmigen lassen, und dann können sie aber auch drinnbleiben, oder?? Naja, das ist ein relativ leicht reversible Änderung, da sind nur ein paar Holzpfosten an die Wand geknallt, oben querverbunden, Holzplatten drauf und fertich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoGhost Geschrieben 4. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Irgendwie muss ich an Biber denken. Du bist sehr naturverbunden . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Und wie schaut's mit baulichen Änderungen aus? Muss man die rückgängig machen? Ich hab da nämlich so ein Zwischengeschoß eingebaut. Ja, mußt Du rückbauen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 a einfache möglichkeit wärs ja, der hv mitzuteilen, dass ma a hochbett einbaut hat, a foto mitschickt, und anfragt obs stört wemmas drin lässt ;o) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
steve4u Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 a einfache möglichkeit wärs ja, der hv mitzuteilen, dass ma a hochbett einbaut hat, a foto mitschickt, und anfragt obs stört wemmas drin lässt ;o) Oder überhaupt von einer "Aufwertung" sprechen und einfach Geld von der HV zurückverlangen!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
harZen Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Ausmalen bei Auszug? Aus der Erhaltungspflicht des Vermieters resultiert auch, dass dieser für die gewöhnliche Abnützung des Mietobjektes aufzukommen und diese zu tragen hat. Der Mieter muss also bei Auszug aus der Wohnung, sofern er die Wände, den Boden, die Badewanne etc. nicht übermäßig verschmutzt bzw. beschädigt hat, für den Wertverlust nicht aufkommen. Das heißt, dass er auch nicht zum Ausmalen der Wohnung oder zum Schadenersatz für den kleinen Fleck auf dem Teppich verpflichtet ist. Allerdings ist die Grenze zwischen gewöhnlicher Abnützung und zu ersetzendem Schaden fließend. Es soll aber nicht verschwiegen werden, dass es auch hier gegenteilige Meinungen gibt (siehe den STANDARD-Artikel vom 19.6.2007 Quelle: Der Standard vom 4.7.2007 gibt da ja auch nicht ganz klare OGH Urteile Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
steve4u Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 Quelle: Der Standard vom 4.7.2007 gibt da ja auch nicht ganz klare OGH Urteile Ich denke, wenn jemand alle Zimmer schwarz ausgemalt hat, wird man reden müssen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paul1649345178 Geschrieben 4. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2007 - bei änderung der farbe musst wieder weiss (oder wie´s halt vorher war) ausmalen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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