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Universum "Der Gehsteig - die große Unbekannte"


vertigo69
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Seiersberg.

Die Idylle trügt. Denn lautlos lauert die Gefahr im asphaltierten Grau des Siedlungsdaseins. Der Gehtsteig.

Ein Mythos. Mitnichten.

Viele Legenden ranken sich um ihn.

Also muss dahinter doch auch ein Stück Wahrheit stecken.

Wir begaben uns auf Spurensuche und wurden fündig.

 

Steil. Imposant. Ragt sie empor. Die Kante. Kaum bezwingbar. 100% Steigung. Senkrecht. Schon mancher hat sein Glück an Ihr zu sucher versucht. Vergebens.

Feldstudien belegen. Das 95% respektlos vor diesem Hindernis scheuen.

Sie machen einen weiten Bogen darum.

Oder ist es nur der erhöhte Körpermaßindex, der respekteinflößend, wider der Vernunft ruft.

Wie dem auch sei.

Widrige Witterungsbedigungen. Fallwinde, die immer währende Absturzgefahr, tragen nicht umsonst dazu bei, diese Abschnitte auf ausgedehnten, nordisch "walkenden" Passagen zu meiden.

Rücksichtslos werden andere Gefahren in Betracht gezogen.

Scheinbar im Stillstand stehende Fahrzeuge, zur Abschirmung, als Gefahrenhinweis, auf jener Seite abgestellt, die das mögliche Verderben bedeuted.

Umfragen zufolge.

Und nun kommt das dicke Ende.

Zitat "(gedacht) Ich und meine Freundin sind zufett um nebeneinanderlaufen zu können."

Zitat "Gehtseig? Steht das im Duden?"

Realität?

Böse Zungen behaupten. Das das widerrechtliche Benutzen ebensolcher bei Strafe nicht erlaubt sei.

Wobei das Nichtbenutzen, der ,dazu bei Gesetz, Erzwungenen, als Kavaliersdelikt den Eingang in die Analel findet.

Der Lebensraum wird dahingehend gefährted, als das mit dieser nicht zu rechnenden Gefahr, ein Potenzial ebendieser ausgeschlossen wird.

Immer wieder kommt es zu vermeidbaren Situationen.

Die Dunkelheit ausnützend, nähern sich gut getarnt, im Schatten...

 

Die Problematik ist jedem bewußt. Egal ob Fußgänger, Radfahrer, Lenker(in) eines KFZ usw.

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Der Gehweg ist der Teil der Verkehrsfläche, der für den Fußverkehr vorgesehen ist.

 

Ein Gehweg im rechtlichen Sinne ist:

 

* der Fußgängerweg, also ein Fußweg als nur für den Fußverkehr zugelassenes oder geeignetes Bauwerk

* der Bürgersteig, Gehsteig, Trottoir, der in der Regel mit einem Bordstein oder durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt ist und parallel zu ihr verläuft.

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