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Garantie für Elektrogeräte bzw. Unterhaltungselektronik - Frage


Caileen
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Könnt ihr mir sagen, ob man, wenn man die Garantieleistung in Anspruch nehmen möchte, auch die Originalverpackung behalten sollte?

 

 

Sprich: mein DVD-Player, Fernseher, Computer, Drucker, irgendwas (vom Media Markt zB, also keinem Kleinhändler, der sich an meinen Einkauf erinnern kann) geht in der Garantiezeit ein (*aufsholzklopf*), ich bringe es irgendwohin zur Reparatur, brauche ich dafür außer dem Zahlungsbeleg für dieses Gerät auch die Originalverpackung?

Oder nicht?

 

Bitte danke. :cool:

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normalerweise brauchst die Originalverpackung nur dann, wenn du das Gerät einschicken musst für die Reparatur.

Gibst du sie bei einem Fachhändler ab, dann reicht der Beleg. Der muss allerdings das Original sein (wird vom Händler kopiert und du kriegst dein Original zurück)

 

LG

Hjalmur

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Gibst du sie bei einem Fachhändler ab, dann reicht der Beleg. Der muss allerdings das Original sein (wird vom Händler kopiert und du kriegst dein Original zurück)

 

Was ist mit lichtempfindlichen Belegen, die mit der Zeit ihren Druck verlieren und deswegen empfohlen wird, sie (vor dem Druckverlust :zwinker: ) zu kopieren? Gelten die Kopien dann auch noch als Original?

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nein, gelten sie blöderweise nicht.

Bei solchen Belegen hast du ein Anrecht auf Nachdruck desselben. Dazu gehst einfach zum verkaufenden Händler und sagst dort, dass du für eine Garantiefall einen Belegnachdruck brauchst. Mit dem Kaufdatum, der Gerätebezeichnung und dem Preis finden die deinen Beleg.

Das gilt auch, wenn du den Beleg verloren hättest.

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