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Unterschriftenaktion - macht das Sinn?


max87
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Hallo!

 

Anbei eine Karte mit MTB- Strecken im Waldviertel. Und was fällt einem dabei auf? Das Gebiet Dürnstein(Vogelbergsteig, Fesselhütte- Ruine ...., also meine Lieblingsstrecken) ist nicht eingezeichnet. Das liegt am Besitzer/Förster, die Mountainbiker nicht dulden. Ich fahre ohnehin dort, nur wäre es mir lieber wenn keiner was dagegen hätte. Macht es Sinn eine Unterschriftenaktion zu starten? Wer wäre dabei?

 

Mfg

Max

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Wenn du die Suchfunktion bemühst, wirst du sehen, dass schon groß angelegte Unterschriftenaktionen österreichweit zu keinem Ergebnis geführt haben.

 

Kleinräumig - für dich also - würde ich nicht davon ausgehen, dass du was erreichst, da du auf den guten Willen des Besitzers/Zuständigen angewiesen bist.

 

Wenn der das ned will, dann kannst dir den Schädel blutig rennen wird das zu nichts führen.

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na stell dir doch einmal vor du hättst a trumm wiesen und an wald und a haufen radler machen a u-aktion dass über dei wiesen und durch dein wald fahren dürfen und überreichen die....wem eigentlich?

dem landeshauptmann?

dem umweltminister?

dem bundeskanzler?

 

und was tätst du dann sagen?

 

und genau des was du dir dann denkst, wär die korrekte antwort.

(ich setze voraus du hast gültige eigentumsbegriffe)

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na stell dir doch einmal vor du hättst a trumm wiesen und an wald und a haufen radler machen a u-aktion dass über dei wiesen und durch dein wald fahren dürfen und überreichen die....wem eigentlich?

dem landeshauptmann?

dem umweltminister?

dem bundeskanzler?

 

und was tätst du dann sagen?

 

und genau des was du dir dann denkst, wär die korrekte antwort.

(ich setze voraus du hast gültige eigentumsbegriffe)

 

 

 

yep, alles gesagt, Aktion kann es nicht besser machen

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Dürnstein ... oberhalb der Ruine ist ein Wasserschutzgebiet, da sind seehr viele Verbotstafeln, was willst da erreichen?

 

Ich hab nicht vor Sondermüll zu entsorgen, sondern will nur mit dem Bike dort oben fahren und vor einigen Jahren war es erlaubt dort oben zu biken, jedoch hatte ein Biker einen Unfall und den Besitzer verklagt, seitdem darf dort keiner mehr fahren.... Ich habe auch dort noch nie irgendetwas "zerstört", weil dort Steinstiegen sind und ich nicht so schnell fahre.

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na stell dir doch einmal vor du hättst a trumm wiesen und an wald und a haufen radler machen a u-aktion dass über dei wiesen und durch dein wald fahren dürfen und überreichen die....wem eigentlich?

dem landeshauptmann?

dem umweltminister?

dem bundeskanzler?

 

und was tätst du dann sagen?

 

und genau des was du dir dann denkst, wär die korrekte antwort.

(ich setze voraus du hast gültige eigentumsbegriffe)

 

wenn ich a wiesn hab, oder an wald, und dort das radln - aus welchen gründen auch immer - verboten haben will, dann nehm ich mir recht und freiheit, ohne schlechtem gewissen jeden vom radl zu holn und von meinem grund und boden zu prügeln bzw. es zumindest anzudrohen und/oder zu versuchen.

 

wenn mein besitz von wegen/straßen queert wird, die durch öffentliche hand mitfinanziert worden sind oder erhalten werden und der erhalter dort 's radln genehmigt wärs mir wurscht, ginge mich auch nix an...

 

aber privates eigentum muss privates eigentum bleiben, und muss dem eigentümer die nutzung oder freigabe zur nutzung überlassen werden, aus basta

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na stell dir doch einmal vor du hättst a trumm wiesen und an wald und a haufen radler machen a u-aktion dass über dei wiesen und durch dein wald fahren dürfen und überreichen die....wem eigentlich?

dem landeshauptmann?

dem umweltminister?

dem bundeskanzler?

 

Da is g´scheiter, du schickst die Dinger gleich an die britische Queen; die geht genausoviel an damit :devil:. Aber vielleicht freut sich die sogar darüber.

 

Ansonsten handelst dir nur Verdruss ein mit so einer Aktion.

 

Besitz ist Besitz, Willined ist willined.

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Ich hab nicht vor Sondermüll zu entsorgen, sondern will nur mit dem Bike dort oben fahren und vor einigen Jahren war es erlaubt dort oben zu biken, jedoch hatte ein Biker einen Unfall und den Besitzer verklagt, seitdem darf dort keiner mehr fahren....

 

somit hast schon alles zu dem thema selber geschrieben.

 

und im weiteren schließ ich mich an den Rudi.H an .....

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wenn ich a wiesn hab, oder an wald, und dort das radln - aus welchen gründen auch immer - verboten haben will, dann nehm ich mir recht und freiheit, ohne schlechtem gewissen jeden vom radl zu holn und von meinem grund und boden zu prügeln bzw. es zumindest anzudrohen und/oder zu versuchen.

 

Sag mal gehts noch?

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Sag mal gehts noch?

 

was spricht dagegen frei zu entscheiden wer eines menschen grund und boden betreten darf oder ned? nur weil der boden so einfach da auf der erde liegt, heisst das ja ned dass jeder drauf rumtrampeln darf...

 

das gilt aber generell, ned nur für radfahrer...

eventuell hab ich aber auch a gestörte einstellung zum thema eigentum...

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was spricht dagegen frei zu entscheiden wer eines menschen grund und boden betreten darf oder ned? nur weil der boden so einfach da auf der erde liegt, heisst das ja ned dass jeder drauf rumtrampeln darf...

 

Ja da spricht was dagegen! Schon mal was von Betretungsrecht gehört? Wir sind nicht im 17. Jahrhundert.

 

Und ich bin auch dafür alle Zuschnellfahrer und Hundebesitzer samt Hund ohne Leine zu erschießen! Vorsicht Ironie!

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Ja da spricht was dagegen! Schon mal was von Betretungsrecht gehört? Wir sind nicht im 17. Jahrhundert.

 

Und ich bin auch dafür alle Zuschnellfahrer und Hundebesitzer samt Hund ohne Leine zu erschießen! Vorsicht Ironie!

 

das da meinst?

 

* Allgemeines Betretungs- und Aufenthaltsrecht zu Erholungszwecken - Beschränkungen im Wald

 

Gemäß § 33 Abs. 1 Forstgesetz 1975 (BGBl. Nr. 440/1975 idF BGBL. I. Nr. 65/2002) besteht grundsätzlich das allgemeine Betretungs- und Aufenthaltsrecht zu Erholungszwecken im Wald, welches aber bestimmten Beschränkungen unterliegt. Über dieses Recht hinausgehende Benützungen, wie z.B. das Befahren (auch mit Fahrrädern), Reiten, Lagern und Zelten usw. sind nur nach Zustimmung des Waldeigentümers zulässig. "Joggen" im Wald fällt unter das Betretungsrecht und ist daher bereits ohne Genehmigung des Waldeigentümers gestattet.

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Macht es Sinn eine Unterschriftenaktion zu starten?

Sicher macht das einen Sinn.

Lass Dir nichts einreden von Leuten wie dem soulman oder dem shroeder, die sollten es zwar besser wissen, weil die müssten das ja damals 1974 noch selber erlebt haben, wie wir uns das freie Wegerecht im Wald erkämpft haben, aber vielleicht liegts eben gerade daran, dass sie diesen antiquierten Eigen(tums)sinn haben.

 

Warum gilt das freie Wegerecht nur für Wanderer und nicht für Mountainbiker?

So eine Ungerechtigkeit.

 

Na, ich hoffe, es gibt bald eine Alleinregierung.

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"Joggen" im Wald fällt unter das Betretungsrecht und ist daher bereits ohne Genehmigung des Waldeigentümers gestattet.

 

 

Bitte, im Rohrer Wald (beim Michelberg/Weinviertel) habens beim Goldenen Brünnl sogar das Nordic Walken verboten (MTBen sowieso)!!:rofl:

 

 

Muss mal das Schildl fotographieren....sonst glaubt das keiner!;)

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echt ? - auf welcher grundlage denn? :D oder am 1. april aufgestellt worden? ;)

 

in unserem ort hatten sie auch mal eine unterschriftenaktion wie eine straße zur umfahrung geführt werden soll - dabei ist es nur darum gegangen ob wie 50 m mehr nach westen verlegt werden soll oder nicht - die unterschriftenlisten wurden dem gemeinderat übergeben und der staunte nicht schlecht als er feststellte, dass auf den listen ca 50 % auf beiden unterschrieben haben - entschieden hat er dann letztlich ganz anders :devil:

 

unterschriftenlisten bringen aufmerksamkeit auf ein thema - sie sind aber sehr selten hilfe oder grundlage einer entscheidung - aber: besser ist es etwas zu versuchen als nichts zu tun

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Also ich fahr dort oben ganz sicher, egal ob mit oder ohne Erlaubnis. Wie man am Namen sehn kann bin ich erst 21 und ihr könnt euch sicherlich auch vorstelln dass ich noch keinen Wald habe, aber dafür mein Vater (und irgendwann wird er mal mir gehören) und mein Schwiegervater in spe und beide stört es nicht wenn einer mit dem MTB durchfährt und wenn man sich die Karte anschaut, haben auch die meisten Waldbesitzer nichts dagegen. Ich würde es verstehen wenn die Biker Schaden anrichten würden, aber sie (die meisten halt) verlassen den Wald genau so wie er war und wie die Wanderer auch ....
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und warum stelln sie dann nicht einfach "betreten und befahren auf eigene Gefahr" statt "radfahren verboten"- Schilder auf?

 

weils angeblich zu wenig ist - weil so ein schild juristisch nichts aussagt ... aber das kann sicher ein rechtsgelehrter hier im board genauer ausführen ...

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die anderen genausowenig ..... :p

 

jo eh..

ich sag jetzt mal erwarten könnt ma sich des viell v de grünen also eine freigabe...

nur zur österr.regierung braucht ma eh nix sagen..

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