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Meldepflicht innerhalb der EU ....


Gast élmarrow
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Gast élmarrow

also mal angenommen ein Ungebetener Gast macht sich in der Wohnung eines Freundes breit und dieser Gast ist schon seit über 1nem Monat hier und kommt aus sagen wir mal Deutschland und hat angeblich auch keinen Reisepaß weil er ihm in Deutschland abgenommen wurde und vielleicht aber das weiß man nicht sicher liegt in Deutschland noch etwas gegen ihn vor (Polizei und/oder Gericht).

 

was könnte man da tun? gibt es soetwas wie eine Meldepflicht , also ich mein damit das er sich hier melden müsste oder doetwas ind er Richtung? könnte man ihn beid er Polizei anzeigen oder gibts irgendeine Möglichkeit ihn quasi nachhaltig zum gehen zu bewegen?

 

 

mfg

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yeah! mach ma eine outbulling-party bei deinem "freund" :D

 

nein - jetzt im ernst - sag ihm, dass es schön war, dass er da war, aber jetzt wird das kompliziert (auf die Frau schieben) und ihn dann bitten bis ende der Woche eine andere Bleibe zu suchen - wenn er nicht gehen will, raushauen (Hausfriedensbruch) - die 4 wände sind heilig! ;)

 

und wenn wir bei den amis wären, gäbe es da ganz andere möglichkeiten.

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Gast élmarrow

und wenn wir bei den amis wären, gäbe es da ganz andere möglichkeiten.

 

ich wünsch mir nicht oft amisitten aber jetzt wär's ganz nett.

 

 

ja leider ist mit reden nix und das ganze ist halt komlizierter

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Es gibt eine Meldepflicht und nach 3 Monaten muss man bei der Fremdenpolizei an der BH vorstellig werden um die Aufenthaltsbewilligung zu bekommen - da muss man nachweisen das man 1. eine Unterkunft und 2. ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt besitzt/verdient.

 

-> Ich würd (als Geschädigter) zur Fremdenpolizei gehen und den Typen anschwärzen.

 

Evtl. interessiert es auch deutsche Behörden (->Einwohnermeldeamt) das die Person nicht gemeldet hat, das der Lebensmittelpunkt=Hauptwohnsitz sich ins Ausland verschoben hat (ist versicherungstechnisch auch wichtig)

 

Bin selbst deutscher Auswanderer in die Alpenrepublik und meinen Erfahrungen nach freuen die sich sicher einen Deutschen rauszuwerfen ;)

 

Edit: Natürlich, davon ging ich beim posten aus, ist das vernünftige Gespräch das erste Mittel, also um Himmels Willen nicht gleich zur Staatsgewalt rennen.

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.. und von wegen drei Monate:

3 TAGE!!!!!!!!

 

Allgemeine Informationen

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

 

Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

 

erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich

Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)

Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Hinweis: Wenn ein neuer Hauptwohnsitz . angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Abmeldung . bzw. Ummeldung . des alten Wohnsitzes durchführen.

 

Die Wohnsitzanmeldung . eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt . erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel-Formular . ausgefüllt wird. In diesem Fall ist keine Anmeldung bei der Meldebehörde nötig.

 

Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Familienstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Personenstandsbehörden oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.

 

Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, insbesondere weil eine An- oder Abmeldung überhaupt unterlassen oder vorgenommen wird, obwohl keine Unterkunftsnahme erfolgt ist bzw. die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe . bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.

 

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

Fristen

innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft

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schloß hat er schon gewechselt^^ und rauskhaut hat er mich auch^^

ist die whng meiner freundin

das hab ich jetzt erst gelesen. und sie hatte nix dagegen, dass jemand einfach so ihr schloss tauscht? in welchem verhältnis steht sie zu ihm? wer soll dir das alles glauben? :stichl:

 

sieht so aus als ob du der nervende/stalkende ex wärst :rofl:

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.. und von wegen drei Monate:

3 TAGE!!!!!!!!

 

Moment, hier muss man unterscheiden.

Es gibt zum einen die Meldepflicht, wo man nur sagt "Ich wohne jetzt an Adresse XY" und zum anderen die Aufenthaltsbewilligung, wo man nachweisen muss, dass man längere Zeit selbstständig hier wohnen kann - das ist schon detaillierter.

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also mal angenommen ein Ungebetener Gast macht sich in der Wohnung eines Freundes breit und dieser Gast ist schon seit über 1nem Monat hier und kommt aus sagen wir mal Deutschland und hat angeblich auch keinen Reisepaß weil er ihm in Deutschland abgenommen wurde und vielleicht aber das weiß man nicht sicher liegt in Deutschland noch etwas gegen ihn vor (Polizei und/oder Gericht).

 

Wenn ich den aus meiner Wohnung haben will, tät ich der Polizei einen Besuch abstatten und aus.

Wenn er ein guter Freund ist, versteht er das er raus muß, wenn er keiner ist, wärs mir wieder wurscht was die Polizei mit ihm macht. :)

 

Kann aber verstehen, das das alles bisserl kompliziert sein mag. :)

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Sehr komische Geschichte.

 

Also wenn der unbefugt in meiner Wohnung ist oder in der meiner Freundin und die Schlösser ausgetauscht hat, dann würd ich vor der Wohnungstür auf ihn warten an deiner Stelle. Irgendwann muss er mal rauskommen und dann würds Rambazamba spielen.

 

Wennst die ned traust dann geh zur Polizei.

 

Ganz glauben kann ichs trotzdem nicht.

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