Zum Inhalt springen

Neue Gehsteig StVO für Radler


Jaegermeister
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Rad auf dem Gehsteig schieben soll verboten sein? Rad muss auf der Strasse geschoben werden!

So solls in StVO stehen. Wurde bei einem Wienbesuch angehalten und belehrt. Also bei uns in OTirol stört das niemand.

Kennt jemand die StVO genauer? Bzw. diesen Sachverhalt?

 

 

Von wem? Von der Exekutive oder einem "Hausmasta"??

 

Das ist natürlich Unsinn!;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ganz schnell mal gefunden, ich hoffe, das ist noch aktuell (habs aus einer gespeicherten Datei, daher bitte, wenn es wichtig ist, selber nachprüfen)

 

" VI. ABSCHNITT.

Besondere Vorschriften für den Verkehr

mit Fahrrädern und Motorfahrrädern.

§ 65. Benützung von Fahrrädern.

 

(1) Der Lenker eines Fahrrades (Radfahrer) muß mindestens zwölf

Jahre alt sein; wer ein Fahrrad schiebt, gilt nicht als Radfahrer.

Kinder unter zwölf Jahren dürfen ein Fahrrad nur unter Aufsicht

einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, oder mit

behördlicher Bewilligung lenken."

 

und

 

"§ 52. Die Vorschriftszeichen

 

Die Vorschriftszeichen sind

a) Verbots- oder Beschränkungszeichen,

b) Gebotszeichen oder

c) Vorrangzeichen.

 

a) Verbots oder Beschränkungszeichen

1. "FAHRVERBOT (IN BEIDEN RICHTUNGEN)"

(Anm.: Die Zeichnung ist nicht darstellbar.)

Dieses Zeichen zeigt an, daß das Fahren in beiden Fahrtrichtungen

verboten ist; das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt."

 

und

 

"§ 76a. Fußgängerzone.

 

(1) Die Behörde kann, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder

Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die

Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit

eines Gebäudes oder Gebietes erfordert, durch Verordnung

Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig dem

Fußgängerverkehr vorbehalten (Fußgängerzone). Vor Erlassung einer

solchen Verordnung ist die Eisenbahnbehörde anzuhören, wenn auf der

betroffenen Straßenstelle oder in dem betroffenen Gebiet

Schienenfahrzeuge verkehren. In einer solchen Fußgängerzone ist

jeglicher Fahrzeugverkehr verboten, sofern sich aus den folgenden

Bestimmungen nichts anderes ergibt; das Schieben eines Fahrrades ist

erlaubt. Die Bestimmungen des § 45 über Ausnahmen in Einzelfällen

bleiben unberührt."

 

"§ 52. Die Vorschriftszeichen

8a. "FAHRVERBOT FÜR FAHRRÄDER UND MOTORFAHRRÄDER"

(Anm.: Die Zeichnung ist nicht darstellbar.)

Dieses Zeichen zeigt an, daß das Fahren mit Fahrrädern und mit

Motorfahrrädern verboten ist. Das Schieben dieser Fahrzeuge ist

jedoch gestattet. Für die Lenker von Motorfahrrädern gilt überdies

die Z. 8b."

 

8c. "FAHRVERBOT FÜR FAHRRÄDER"

(Anm.: Die Zeichnung ist nicht darstellbar.)

Dieses Zeichen zeigt an, daß das Fahren mit Fahrrädern verboten

ist; das Schieben dieser Fahrzeuge ist jedoch gestattet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Rad auf dem Gehsteig schieben soll verboten sein? Rad muss auf der Strasse geschoben werden!

So solls in StVO stehen. Wurde bei einem Wienbesuch angehalten und belehrt. Also bei uns in OTirol stört das niemand.

Kennt jemand die StVO genauer? Bzw. diesen Sachverhalt?

wann war der wienbesuch? am 1.4.?

war jemand mit kamera in der nähe?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...