Jaegermeister Geschrieben 6. Juni 2008 Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 Rad auf dem Gehsteig schieben soll verboten sein? Rad muss auf der Strasse geschoben werden! So solls in StVO stehen. Wurde bei einem Wienbesuch angehalten und belehrt. Also bei uns in OTirol stört das niemand. Kennt jemand die StVO genauer? Bzw. diesen Sachverhalt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
steve4u Geschrieben 6. Juni 2008 Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 Rad auf dem Gehsteig schieben soll verboten sein? Rad muss auf der Strasse geschoben werden! So solls in StVO stehen. Wurde bei einem Wienbesuch angehalten und belehrt. Also bei uns in OTirol stört das niemand. Kennt jemand die StVO genauer? Bzw. diesen Sachverhalt? Von wem? Von der Exekutive oder einem "Hausmasta"?? Das ist natürlich Unsinn! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 6. Juni 2008 Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 mir ist nicht bekannt, dass zur Zeit eine Bearbeitung der StVO vorgenommen wird. Und auch bei der gestrigen FSV Tagung, wo sich ein Beitrag mit dem Fussgängerverkehr beschäftigt hat, wurde nichts von einer baldigen Änderung gesagt, und das hätte gut reingepasst thematisch, wie ich finde. Wer hat das gesagt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Buglbiker Geschrieben 6. Juni 2008 Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 Kann ich mir auch nicht vorstellen, wie soll das denn gehen? Stell ich mir lässig vor zb. auf der Brünnerstraße, am Handelskai Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 6. Juni 2008 Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 ganz schnell mal gefunden, ich hoffe, das ist noch aktuell (habs aus einer gespeicherten Datei, daher bitte, wenn es wichtig ist, selber nachprüfen) " VI. ABSCHNITT. Besondere Vorschriften für den Verkehr mit Fahrrädern und Motorfahrrädern. § 65. Benützung von Fahrrädern. (1) Der Lenker eines Fahrrades (Radfahrer) muß mindestens zwölf Jahre alt sein; wer ein Fahrrad schiebt, gilt nicht als Radfahrer. Kinder unter zwölf Jahren dürfen ein Fahrrad nur unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, oder mit behördlicher Bewilligung lenken." und "§ 52. Die Vorschriftszeichen Die Vorschriftszeichen sind a) Verbots- oder Beschränkungszeichen, b) Gebotszeichen oder c) Vorrangzeichen. a) Verbots oder Beschränkungszeichen 1. "FAHRVERBOT (IN BEIDEN RICHTUNGEN)" (Anm.: Die Zeichnung ist nicht darstellbar.) Dieses Zeichen zeigt an, daß das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist; das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt." und "§ 76a. Fußgängerzone. (1) Die Behörde kann, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes erfordert, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig dem Fußgängerverkehr vorbehalten (Fußgängerzone). Vor Erlassung einer solchen Verordnung ist die Eisenbahnbehörde anzuhören, wenn auf der betroffenen Straßenstelle oder in dem betroffenen Gebiet Schienenfahrzeuge verkehren. In einer solchen Fußgängerzone ist jeglicher Fahrzeugverkehr verboten, sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt; das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt. Die Bestimmungen des § 45 über Ausnahmen in Einzelfällen bleiben unberührt." "§ 52. Die Vorschriftszeichen 8a. "FAHRVERBOT FÜR FAHRRÄDER UND MOTORFAHRRÄDER" (Anm.: Die Zeichnung ist nicht darstellbar.) Dieses Zeichen zeigt an, daß das Fahren mit Fahrrädern und mit Motorfahrrädern verboten ist. Das Schieben dieser Fahrzeuge ist jedoch gestattet. Für die Lenker von Motorfahrrädern gilt überdies die Z. 8b." 8c. "FAHRVERBOT FÜR FAHRRÄDER" (Anm.: Die Zeichnung ist nicht darstellbar.) Dieses Zeichen zeigt an, daß das Fahren mit Fahrrädern verboten ist; das Schieben dieser Fahrzeuge ist jedoch gestattet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Croco-Hü Geschrieben 6. Juni 2008 Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 was tatsächlich nicht erlaubt ist: MITNAHME des rades in eine der em- Fanzonen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hermes Geschrieben 6. Juni 2008 Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 Rad auf dem Gehsteig schieben soll verboten sein? Rad muss auf der Strasse geschoben werden! So solls in StVO stehen. Wurde bei einem Wienbesuch angehalten und belehrt. Also bei uns in OTirol stört das niemand. Kennt jemand die StVO genauer? Bzw. diesen Sachverhalt? wann war der wienbesuch? am 1.4.? war jemand mit kamera in der nähe? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
short Geschrieben 6. Juni 2008 Teilen Geschrieben 6. Juni 2008 wann war der wienbesuch? am 1.4.? war jemand mit kamera in der nähe? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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