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point zero vs skinfit


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Knalleffekt beim Kirchbichl Triathlon. Die überlegene Siegerin beim Grenzland-Triathlon in Kirchbichl, die Niederländerin YVV, hatte auf Grund der niedrigen Wassertemperatur einen zweiten Skinfit Tri-anzug an (lange Beine). Sie zog diesen nach dem Schwimmen aus, gewann überlegen und wurde letztlich disqualifiziert. Der lange Skinfit Anzug ist nicht kompakter als der kurze Anzug und schon gar nicht ein point zero oder Ähnliches.

 

Meinungen dazu auf http://www.trinews.at und http://www.99ers-moedling.at auch von ihrem Lebensgefährten Thomas Vonach

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Gast Praesident

Unglaublich! Mir ist als KOTRV Präsident ja schon so einiges untergekommen, aber das halte ich für sehr übertrieben und mEa vom ÖTRV Wettkampfreglement nicht mehr gedeckt.

 

Dieses spricht in Punkt F 3. von Kälteschutzanzügen(Neoprens), die eben je nach Wassertemperatur erlaubt oder verboten sind.

 

In F.3.3.f werden als unerlaubte Ausrüstung bei Neoprenverbot jene Schwimmanzüge als verboten genannt, die nicht von der FINA oder der ITU akzeptiert werden. Ohne jetzt auf die PointZero Anzüge eingehen zu wollen, so ist nach meinem Kenntnisstand unzweifelhaft, daß der Skinfit Anzug ITU zugelassen ist. Daß ein Athlet die Kleidung wechselt, mehrere Schichten übereinander anzieht und diese Schichten nach Bedarf wieder auszieht ist nach meinem Verständnis der Wettkampfordnung 2008 nicht verboten.

 

Selbst die Anordnung, einen PointZero Anzug nach dem Schwimmen anzubehalten müssen, ist der WO 2008 nicht u entnehmen. Einzig und alleine diese Frage ist nach einem ausgesprochenen Neopren Verbot zu klären: Ist dieser Anzug von der FINA oder der ITU zugelassen oder nicht. Mehr Spielraum bietet die WO 2008 mEa nicht.

 

Ob nun auch die Firma Skinfit, deren Anzug ja sozusagen als "illegal" eingestuft wurde untätig bleibt, bleibt abzuwarten.

 

Ich bin sehr neugierig, was der ÖTRV im zu behandelnden Einspruch für Interpretation vornimmt und erlaube mir an dieser Stelle alle Athleten zu den Veranstaltungen nach Kärnten einzuladen.

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Stefan Lindner

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Ich bin auch der Meinung, dass eine rasche Klärung für weitere Bewerbe stattfinden sollte.

 

1. Darf ich jetzt in Neufeld über Shirt und Hose bei Neo-Verbot einen point zero, einen ZOOT, sailfish etc. zum Schwimmen tragen, diesen dann ausziehen und aufs Rad steigen?

 

2. Darf ich über Shirt und Hose einen Skinfit (evtl.mit langen Beinen) oder Orca WK Anzug tragen und diesen nach T1 ausziehen?

 

Dies ist auf Hawaii gestattet. Und in Neufeld?

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Ich kann nur hoffen, dass der ÖTRV alle Hilfsmittel verbietet! Ist ja im Grunde alles nur eine Geschäftemacherei - und ich möchte das auf keinen Fall unterstützen.

Ich finde die Disqualifikation in Kirchbichl natürlich OK, ob es innerhalb der Wettkampfordnung geschehen ist, kann ich nicht beurteilen.

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Das ist aber ohendies klar, dass nur Geschäftemachen dahinter steckt. Für mehr als 90% von uns würde eine Badehose, ein Puch-3-Gang und ein paar alte Turnschuhe völlig ausreichen.

 

Dennoch habe ich mir vor 2 Tagen einen neuen Rahmen gekauft, zusätzlich war ich dieses Jahr schon 2 Wochen auf Trainingslager, 2 Paar neue Asics und habe schon für diverse Wettkämpfe mehrere Hundert € gezahlt.

 

Jetzt melde ich mich noch für den KIMA 2009 an und mache den IM Florida am 1.November.

 

Andere Leute kaufen sich jährlich bzw.zweijährlich ein neues Auto. Brauchen das halt, ich fahre einen 12 Jahre alten Saab.

 

Dennoch sollte das Regelment zu den Schwimmanzügen überprüft bzw.rasch geändert werden

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Gast Praesident

@lumplgraben:

 

natürlich kann man über alles eine moraltheologische Diskussion führen, bloss wo fangen wir da beim Triathlon an und wo hören wir auf? Ist es OK, dass der wohlbestallte Lulu nebenan in der Wechselzone ein sündteures Carbongerät samt Hitech Laufrädern einparkt und ich armes Schwein mit meinem Alugeppel antreten muss?

 

Ich als Jurist finde nur, dass man innerhalb des Regulatives bleiben muss und daß bei Disqualifikationen dieses keinen Spielraum für eben solche Eigeninitiativen birgt.

 

Daher, nachdem dieses Problem aufgrund der globalen Erwärmung und der am Markt befindlichen Anzüge heuer wohl bei noch einigen Veranstaltungen auftreten wird, ist eine rasche Klärung der derzeit erlaubten Situation angebracht.

 

mit sportlichen Grüßen

 

Stefan Lindner

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Weil´s mich selbst interessiert hat ein paar Auszüge aus dem ITU Reglement an das sich der ÖTRV meines Wissens hält (zu halten versucht :-)

 

D.2 Wetsuit use

 

f; Second Suit: For non-wetsuit swims, competitors must wear their ITU approved uniform on the outside. If they wear a second suit, it must be worn underneath the official uniform and cannot be removed after the swim.

 

D.5.2 Illegal Equipment

 

e; A second swim suit that they remove after the swim in non-wetsuit events.

 

Für mich schaut´s demnach ziemlich klar so aus als wär die DSQ in Ordnung gegangen.

 

Das Reglement gilt wohlgemerkt für die Kurzdistanz, und Kirchbichl ist nun mal eine solche...

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Gast Praesident

Auszug aus der ÖTRV Wettkampfordnung 2008:

 

A.2 Beschluss und Geltungsbereich

Mit ÖTRV-Vorstandsbeschluss vom 19. 1. 2008 und vom 31. 3. 2008 wurden die durch den

Technischen Direktor des ÖTRV beantragten Änderungen in das ÖTRV-Wettkampfreglement

(WR) Ausgabe 2008 aufgenommen. Das vorliegende Wettkampfreglement gilt somit für alle

TeilnehmerInnen an nationalen und internationalen Bewerben in Österreich (ausgenommen

bei ETU- und ITU-Bewerbe, hier gilt das ITU-Reglement sowie bei WTC-Bewerben, bei denen

die WTC-Regeln gelten), welche dem ÖTRV ordnungsgemäß gemeldet wurden und somit auch

im ÖTRV-Wettkampfkalender aufscheinen. Alle vormaligen ÖTRV-Wettkampfreglemente

werden durch die Ausgabe 2008 ersetzt und verlieren mit o. a. Beschlussfassung ihre

Gültigkeit. In Fällen, wo das vorliegende Reglement schweigt, können die Regeln der ITU,

FINA, UCI, IAAF und FIS herangezogen werden.[/color]

und:

 

F.3 Ausrüstung

F.3.1 Mindestbekleidung

Die Mindestbekleidung bei männlichen Wettkampfteilnehmern ist eine undurchsichtige

Badehose, bei weiblichen Wettkampfteilnehmerinnen ein undurchsichtiger einteiliger oder

zweiteiliger Badeanzug.

 

F.3.2 Erlaubte Ausrüstung

WettkampfteilnehmerInnen müssen die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Badekappe

benützen. Wird diese unabsichtlich während des Schwimmens verloren, erfolgt keine

Bestrafung. Goggles (Schwimmbrillen) und Nasenspangen sind erlaubt. Ob die Verwendung

von Kälteschutzanzügen (Neoprens) erlaubt ist, hängt von den unter Punkt F.3.4.1

angeführten Kriterien ab und wird spätestens 1 Stunde vor dem Start durch den/die

Chefkampfrichter/in bekannt gegeben.

 

F.3.3 Unerlaubte Ausrüstung

a) Hilfsmittel wie Flossen und sonstige Fußbekleidungen jeglicher Art, Handschuhe, Paddles, Schnorchel oder Vorrichtungen um im Wasser zu treiben

b) Kälteschutzanzüge (Neoprens), falls diese gemäß Punkt F.3.4.1 nicht erlaubt sind

c) bei erlaubten Neoprengebrauch: Neoprens deren Dicke 5mm übersteigt oder mit Auftriebskörper (Styroporplatten udgl.) unterfüttert werden

d) die Verwendung von nur Neopren-Unterteilen (Hosen)

e) 2 oder mehrere Neoprenanzüge übereinander

f) Schwimmanzüge, die nicht von der FINA oder ITU akzeptiert werden (wenn ohne Neopren geschwommen wird)

g) die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Körperstartnummer

 

Nachdem Kirchbichl meines Wissens nach KEINE ITU Veranstaltung war, gilt die ÖTRV WO 2008.

 

Aber der ÖTRV wird wohl hoffentlich eine Regelung herausgeben.

 

mfG

 

Stefan Lindner

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Auszug aus der ÖTRV Wettkampfordnung 2008:

 

....

 

F.3.3 Unerlaubte Ausrüstung

a) Hilfsmittel wie Flossen und sonstige Fußbekleidungen jeglicher Art, Handschuhe, Paddles, Schnorchel oder Vorrichtungen um im Wasser zu treiben

b) Kälteschutzanzüge (Neoprens), falls diese gemäß Punkt F.3.4.1 nicht erlaubt sind

....

 

damit sind also diese haesslichen CEP socken beim schwimmen verboten wenn man sie untern NEO tragt ?

bitte bitte kann dieses reglement hart exekutiert werden ?

vielleicht verzichten dann ein paar auf diese socken und tun dem Style im Triathlon wieder was gutes.

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damit sind also diese haesslichen CEP socken beim schwimmen verboten wenn man sie untern NEO tragt ?

bitte bitte kann dieses reglement hart exekutiert werden ?

vielleicht verzichten dann ein paar auf diese socken und tun dem Style im Triathlon wieder was gutes.

 

vor allem TV der ja auch bei einem IRONMAN Bewerb im Ausland die Socken unter dem Neopren schon anhatte ...

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Gast Praesident

Noch eine Ansicht zu dem Thema:

 

Das Wettkampfreglement von Swiss Triathlon wird wie folgt ergänzt:

 

3.1.2 Zusatz zum Art. 3.1.1

 

Klassische Distanz und kürzere Distanzen: Das Tragen jeglicher Schwimmanzüge, genannt „speed suit“ die zu einer Schwimmzeitverbesserung dienen, ist verboten.

Mittel- und Langdistanzen: Bei diesen Distanzen ist das Tragen dieser Anzüge erlaubt, sie müssen aber nach dem Schwimmen in der Wechselzone ausgezogen werden.

 

Begründung

Swiss Triathlon ist für das Wohl und die Gesundheit von Mitgliedern und Athleten an Wettkämpfen mit verantwortlich. Sogenannte „Speed Suits“ sind teilweise aus nicht atmungsaktivem Material und Neopren hergestellt, die, wenn sie nach dem Schwimmen nicht abgezogen werden, eine gesundheitliche Gefahr für Athleten ergeben können. Im Gegensatz zu „Speed Suits“ ist das Tragen von „Second Suits“ unter dem Wettkampfdress erlaubt, diese dürfen aber nach dem Schwimmen nicht abgezogen werden (Artikel 3.1.1).

 

Der Begründung von Swiss Triathlon nach wäre die Anordnung in Kirchbichl, die Schwimmanzüge nach dem Schwimmen ANLASSEN zu müssen eher kontraproduktiv für die Gesundheit der Sportler. Auch in Deutschland gilt eher die Regelung, diese Anzüge zuzulassen, sie aber NACH dem Schwimmen ausziehen zu MÜSSEN. Ein eventueller Vorteil wird durch den Zeitverlust beim Ausziehen wieder zunichte gemacht. Wenn man nun vom Gedanken der Chancengleichheit ausgeht, müsste man richtigerweise auch das Radmaterial und die Schuhgewichte auch noch näher regeln.

 

Die schon gepostete ITU Regel gilt übrigens NUR aus dem Grund, da bei solchen Bewerben OHNE Startnummer gestartet wird und daher der einheitliche WK Dress vom Anfang bis zum Ende aus Gründen der Übersichtlichkeit getragen werden muss.

 

Aber wie man sieht, ein interessantes Thema, das der Klärung unbedingt bedarf.

 

Aber meiner Ansicht nach,ist das ÖTRV Reglement für die in Österreich stattfindenden Bewerbe im ambitionierten Breitensportbereich völlig ausreichend, es gehört nur eine authentische Interpretation durch den ÖTRV vorgenommen, daß ALLE ITU und FINA zugelassenen Anzüge bei Neo-Verbot getragen werden dürfen, ob diese ausgezogen oder anbehalten werden müssen ist aus dem Reglement nicht entnehmbar. Wenn, dann müsste diese Entscheidung entweder dem Athleten selbst in die Verantwortung übertragen werden oder aber, aus Gesundheitsgründen, weil eben das Neo-Verbot ebenso aus Vorsicht vor Überhitzung ausgesprochen wird, das AUSZIEHEN angeordnet werden (auch im Hinblick auf die Chancengleichheit). Die Anordnung Kirchbichls, den Anzug JEDENFALLS anbehalten zu MÜSSEN erscheint mir aus den genannten Gründen jedenfalls verfehlt.

 

mfG Stefan Lindner

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