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Rücktrittsrecht bei Anzahlung/Reservierung?


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Frage an die "Rechtsexperten":

 

Ich habe vor ein paar Tagen in einem Geschäft eine Anzahlung geleistet mit der mündlichen Zusage, dass dies nur eine Reservierung sei. Wollte heute von der Reservierung zurücktreten und sie weigern sich die Anzahlung zurückzuzahlen weil die Reservierung schriftlich nicht festgehalten wurde.

Bin ich verpflichtet die Restzahlung zu leisten? Kann ich auf die Ware verzichten und verliere somit "nur" die Anzahlung (2/3 des Preises)?

 

lg

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... wird die Ware für dich angefertigt, ist der Vertrag/Kaufzusage im Geschäft oder nicht zustande gekommen?

ganz normale ware (kleidung) von der stange... - im geschäft...

(die verkäuferin hat halt leider "vergessen", die reservierung schriftlich festzuhalten)

 

@ weight weenie

wenn du zum thema nichts konstruktives beizutragen hast, verzichte bitte

auf deine redundanten wortspenden... - danke!

 

CU,

HAL9000

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@ weight weenie

wenn du zum thema nichts konstruktives beizutragen hast, verzichte bitte

auf deine redundanten wortspenden... - danke!

plustert sich ja mächtig auf der Gockel :bump: :wink:

 

hat mit dem Thema zu tun: im Falle eines Falles nimmt dir kein Richter ab, dass du für eine Reservierung 2/3 des Kaufpreises anzahlst!

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plustert sich ja mächtig auf der Gockel :bump: :wink:

 

hat mit dem Thema zu tun: im Falle eines Falles nimmt dir kein Richter ab, dass du für eine Reservierung 2/3 des Kaufpreises anzahlst!

 

i glaub, da kennt wer den Rainer net, wo er dazu gehört:D

... er hat aber recht, der Rainer, mein ich ;)

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... im Falle eines Falles nimmt dir kein Richter ab, dass du für eine Reservierung 2/3 des Kaufpreises anzahlst!

der gockel (und mann von pusztaschnecke) kräht: ich sehe keine antwort auf die frage.

keiner hat etwas von klagsdrohung erwähnt.

 

es geht nur darum, ob man verpflichtet ist, die ware auszuzahlen und zu nehmen,

oder ob man auf die ware verzichten kann und somit die anzahlung verliert.

 

falls du auf diese frage eine antwort hast, ist sie gerne willkommen.

ww habe ich deswegen angeschossen, weil der immer krampfhaft zu allem seinen

senf dazugeben muss... - und das halte ich für sehr verzichtbar.

 

@ ruffl

das würde eine etwas zu lange geschichte werden. jedenfalls beeinflusst dies

die fragestellung nicht. (-> pn folgt)

 

CU,

HAL9000

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ww habe ich deswegen angeschossen, weil der immer krampfhaft zu allem seinen

senf dazugeben muss...

ok, wusste ich nicht - sorry und nyx für ungut

 

es geht nur darum, ob man verpflichtet ist, die ware auszuzahlen und zu nehmen, oder ob man auf die ware verzichten kann und somit die anzahlung verliert.

falls du auf diese frage eine antwort hast, ist sie gerne willkommen.

der Verkäufer hat (im Falle eines zustandegekommenen Kaufvertrages, sei es mündlich oder schriftlich) bei Rücktritt ein Anrecht auf seine entgangene Handelsspanne - nicht mehr und nicht weniger. Wenn man Boutiquenkalkulationen mit Aufschlag 200% hernimmt, dann ist mit 2/3 des Kaufpreises diese Spanne abgedeckt.

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Vielleicht war ich in eueren Augen etwas naiv....bei dem "Geschäft". Ich hätte nie diese Anzahlung geleistet wenn es keine Reservierung gewesen wäre...

Mit der (hohen) Anzahlung wollte ich lediglich auf Nummer sicher gehen, dass zumindest bis Montag Abend niemand mehr das Kleid kauft bzw. anprobiert da das Stück relativ empfindlich etc. ist.

(Es ist mir in einem anderen Geschäft passiert, dass das reservierte Kleid weiterhin zur Anprobe zur Verfügung stand und zum Schluss leicht beschädigt wurde)

 

Entweder hat sich die Verkäuferin nicht ausgekannt welche Folgen meine Anzahlung mit sich ziehen wird oder es war eine bewusste Täuschung.

Sie war leider heute nicht im Geschäft und ihre Kolleginen haben sich geweigert in der Angelegenheit zu (ver)handeln.

 

Es war mit Sicherheit eine Lehre......ab jetzt gibt es alles nur schwarz auf weiss mit Paraphe/Unterschrift/Fingerabdruck.

 

@Fragestellung

Muss ich die Ware nehmen oder nicht? Oder steht in ein paar Tagen der Exekutor vor der Tür? ;)

 

lg

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@ weight weenie

wenn du zum thema nichts konstruktives beizutragen hast, verzichte bitte

auf deine redundanten wortspenden... - danke!

 

:spinnst?::spineyes:

 

Ich hab es in 13 Jahren Einzelhandel niemals erlebt, gehört oder selber praktiziert dass jemand bei einer reservierung eine Anzahlung gemacht hat! Warum auch - es ist ja eine Reservierung.

 

Reservieren heißt für mich dass die Kunde nochmal drüber schläft oder woanders schaut und gegebenenfalls bei mir kauft - oder auch nicht. Mit der Annahme einer Anzahlung mach ich mir nur selber arbeit und dem Kunden unnötigen Stress. Verstehe ich überhaupt nicht.

 

Daher mein Einwand. War dir wohl etwas zu hoch - es sei dir verziehen!:U:

 

@Fragestellung

Muss ich die Ware nehmen oder nicht? Oder steht in ein paar Tagen der Exekutor vor der Tür? ;)

 

lg

Ich denke dass der Händler keine Chance hat gegen dich und er wird auch keinen Bock haben sich mit Konsumentenschutz und Co. anzulegen. Mit reden kommen die Leute zusammen würd ich sagen.

ww habe ich deswegen angeschossen, weil der immer krampfhaft zu allem seinen

senf dazugeben muss... - und das halte ich für sehr verzichtbar.

Zum ersten denke ich dass ich eben nach 13 Jahren Einzelhandel schon was dazu sagen kann!

Zum zweiten: Benutze die Ignorfunktion - hilft dir sicher bei deinem Problem! Danke!! Wobei du eh auch in der 10.000 Postings Liga bist - ob da immer was dabei war was jeden interessiert - ich wage es zu bezweifeln. Aber wie gesagt - Ignorfunktion und wir haben beide unsere Ruhe.

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... War dir wohl etwas zu hoch - es sei dir verziehen!...

geht's dir noch gut, deine herablassende "absolution" kannst dir wohin schieben?

was ist so schwer verständlich an der ausgangsfrage?

 

darauf habe ich eine antwort erwartet. auf nichts sonst. dein versuch,

eine antwort zu geben ist übrigens falsch. der händler sitzt rein rechtlich am

längeren ast, was du inzwischen erkennen müsstest, wenn du die konstruktiven beiträge

zu diesem thema gelesen hättest.

 

@ ignorieren

jeder postet mal blödsinn, klar. aber nicht in einem thread, der eine klar formulierte,

juristische frage stellt. das hilft gar nix und zerfleddert das eigentliche thema

innerhalb weniger postings total... - was soeben passiert.

 

darum schluss damit...

 

CU,

HAL9000

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Vielleicht war ich in eueren Augen etwas naiv....bei dem "Geschäft". Ich hätte nie diese Anzahlung geleistet wenn es keine Reservierung gewesen wäre...

Mit der (hohen) Anzahlung wollte ich lediglich auf Nummer sicher gehen, dass zumindest bis Montag Abend niemand mehr das Kleid kauft bzw. anprobiert da das Stück relativ empfindlich etc. ist.

(Es ist mir in einem anderen Geschäft passiert, dass das reservierte Kleid weiterhin zur Anprobe zur Verfügung stand und zum Schluss leicht beschädigt wurde)

 

Entweder hat sich die Verkäuferin nicht ausgekannt welche Folgen meine Anzahlung mit sich ziehen wird oder es war eine bewusste Täuschung.

Sie war leider heute nicht im Geschäft und ihre Kolleginen haben sich geweigert in der Angelegenheit zu (ver)handeln.

 

Es war mit Sicherheit eine Lehre......ab jetzt gibt es alles nur schwarz auf weiss mit Paraphe/Unterschrift/Fingerabdruck.

 

@Fragestellung

Muss ich die Ware nehmen oder nicht? Oder steht in ein paar Tagen der Exekutor vor der Tür? ;)

 

lg

 

klingt irgendwie so als hättest du NICHTS in der hand was beweist das du der verkäuferin dort geld in die hand gedrückt hast?

 

wenn dem so ist und die verkäuferin das bewusst gemacht hat dann is das geld wohl weg... in der tasche der verkäuferin und nicht in der kassa...

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@topic

ich habe ein kassabon über diese anzahlung...das ist nicht das problem.

 

mittlerweile glaube ich, dass ich als konsument in diesem fall keine (gute) chance habe.

dass das generelle rücktrittsrecht nur für bestimmte verträge gilt war mir (ehrlich gesagt) nicht bewusst. oft habe ich bis jetzt eine ware noch nicht zurückgebracht....(wobei in dem fall die ware gar nicht in meinen händen war)

aber eine kulante lösung wäre zumindest wünschenswert, von mir aus in form eines gutscheins etc.

 

mal schauen was morgen passiert....

 

EDIT:

mein rücktritt hat einen trifftigen grund und würde sowas nicht aus jux und tollerei machen.

und alleine aus diesem trifftigen grund würde ich seitens des geschäftes ein wenig kulanz erwarten.

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Alle reden von Rücktritt, aber für einen "Rücktritt" müsste erstmal ein Vertrag zustandegekommen sein und genau das ist hier fraglich.

 

Denn entweder Reservierung und kein Vertrag oder Anzahlung aus Vertrag. Denn eine Anzahlung passt nicht mit dem System einer Reservierung zusammen, denn - wie WW völlig richtig gesagt hat - wer leistet eine Anzahlung für eine Reservierung.

 

Somit müsste man eruieren was ihr da eigentlich für eine "Geschäft" abgeschlossen habt. Die Anzahlung spricht gegen eine Reservierung und wenns keine weiteren Zeugen gibt, gibts ein dezentes Beweisproblem hinsichtlich der Reservierungsgeschichte.

 

Du sprichst ja selbst von "Anzahlung" .. das spricht auch gegen eine Reservierung. Denn "anzahlen" tut man nur, wenn man später "ganz" zahlen will, also einen Vertrag erfüllen will. Sonst würde man ja eine rechtsgrundlose Leistung erbringen bzw. für eine Reservierung zahlen.

 

So wie ich das sehe ist hier also eher ein Vertrag zustandegekommen, was du möglicherweise nicht wirklich wolltest, aber vielleicht nicht deutlich genug gesagt hast. Verstärkt wird das ganze durch die "Anzahlung".

 

Den Vertrag könnte man allerdings durchaus anfechten. Einfacher wäre es sicher eine gütliche Lösung zu suchen, was angesichts dessen was ich hier lese noch nicht wirklich versucht wurde. Vielleicht erinnert sich die andere Verkäuferin ja sofort und alles ist in Ordnung ...

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Sorry falls es wieder den Thread zerfleddert, aber was ich jetzt so rausgelesen habe im Netz ensteht mit einer Reservierung schon ein Vertrag den man kostenlos Rückgängig machen kann - allerdings kann der Händler eine Stornogebühr verlangen.

 

Schockierend eigentlich dass man 13 Jahre in der Branche arbeitet und doch nicht weiß über sowas. Für mich hat eine Reservierung immer geheißen: Ich legs ein - zwei Tage zur Seite und die Kunde überlegt.

 

 

Das war für mich immer Kundenservice und beiweiten kein Vertag.

 

Darum verstehe ich auch den Händler überhaupt nicht warum er da nicht kullanter reagiert. Sein Ruf wird dadurch ja nicht besser und er verliert mit Sicherheit eine Kunde.

 

Falls jemand noch Links zu dem Thema findet - das würde mich echt interessieren!

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Denn entweder Reservierung und kein Vertrag oder Anzahlung aus Vertrag. Denn eine Anzahlung passt nicht mit dem System einer Reservierung zusammen, denn - wie WW völlig richtig gesagt hat - wer leistet eine Anzahlung für eine Reservierung.

 

Somit müsste man eruieren was ihr da eigentlich für eine "Geschäft" abgeschlossen habt. Die Anzahlung spricht gegen eine Reservierung und wenns keine weiteren Zeugen gibt, gibts ein dezentes Beweisproblem hinsichtlich der Reservierungsgeschichte.

 

Du sprichst ja selbst von "Anzahlung" .. das spricht auch gegen eine Reservierung. Denn "anzahlen" tut man nur, wenn man später "ganz" zahlen will, also einen Vertrag erfüllen will. Sonst würde man ja eine rechtsgrundlose Leistung erbringen bzw. für eine Reservierung zahlen.

 

So wie ich das sehe ist hier also eher ein Vertrag zustandegekommen, was du möglicherweise nicht wirklich wolltest, aber vielleicht nicht deutlich genug gesagt hast. Verstärkt wird das ganze durch die "Anzahlung".

o-ton der verkäuferin:

"Ich kann ihnen das Kleid für ein paar Stunden heute weglegen, nur gegen eine Anzahlung kann ich es länger reservieren lassen"

und so ähnlich hat sie´s nochmal wiederholt...

 

im nachhinein betraachtet lesen sich deine zeilen natürlich logisch und bin auch sehr verärgert, dass mir sowas passiert ist. sonst bin ich äusserst (!!) vorsichtig (und auch skeptisch).

aber wenn einmal die gehirnzellen aussetzen und auf eine gute absicht der verkäuferin hineinfällt....

 

vielleicht löst sich alles friedlich auf und in der zukunft bin ich noch vorsichtiger (als ich eh schon bin).

 

da ich sowieso auf der mariahilferstrasse bin und der vki in relativer nähe ist, werde ich kurz dorthin schauen und fragen (kostet ja nix :p)

 

lg

 

@ww

//Schockierend eigentlich dass man 13 Jahre in der Branche arbeitet und doch nicht weiß über sowas //

 

so ähnlich geht es mir als käufer...

wobei auch ich des öfteren im verkauf stehe und nie gedanken daran verschwendet habe, dass kein generelles rückgaberacht/rücktrisstrecht gibt

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ich habe ein kassabon über diese anzahlung...

dann bekommst du entweder das geld zurück oder einen gutschein.

 

@reservieren: ich habe schon oft eine anzahlung geleistet, aber nur wenn ich auch ganz sicher kaufen wollte. aber das war auch lange her: heute kann man ja eigentlich überall mit bankomat/kreditkarte zahlen, wenn man zuwenig bares dabei hat. das anzahlen hat verhindert, dass mir das teil weggeschnappt wurde (denn beim reinen zurücklegenist das schon vorgekommen). komisch, dass Weight Weenie das nicht kennt

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das anzahlen hat verhindert, dass mir das teil weggeschnappt wurde (denn beim reinen zurücklegen ist das schon vorgekommen). komisch, dass Weight Weenie das nicht kennt

Vielleicht weil ich aus der Sportbranche komme und wir es recht selten mit so Einzelteilen zu tun haben die nicht mehr aufzutreiben wären. Da reservierst schnell mal was für ne Woche weils eh egal ist und du im Lager noch 20 davon hast.

 

Zum Punk dass beim normalen reservieren dann schonmal was weg war - das ist ja wohl ein absolutes No go für einen Verkäufer. :mad: Ich kann nicht jemandem was 2 Tage reservieren und dann ist es auf einmal weg wenn der wieder kommt. Also da häts bei uns ordentlich was auf die Mütze gegeben.

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was sagt der konsumentenschutz zu dem fall?

 

aus meiner beruflichen praxis (hat aber bekanntlich nix mit handel zu tun): ein mündlicher vertrag ist auch ein vertrag und ebenso bindend, vor gericht anfechtbar, ..... wie ein schriftlicher. problem ist nur, wenn die beiden vertragspartner beim abschluss keine zeugen hatten und unterschiedlicher meinung sind, ob jetzt ein vertrag zustandegekommen ist, oder eben nicht.

nachdem du einen kassabon hast, ist zumindest dieser punkt geklärt. rücktrittsrecht gilt imho auf alle fälle.

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das hat zwar mit der rechtslage nix zu tun, aber zumindest bei mir in der arbeit ist es so, das kunden die sich aufregen, ordentlich stunk machen und mit klagen, dem konsumentenschutz oder der kronen zeitung drohen fast immer bekommen was sie wollen, vertrag hin oder her, also vielleicht versuchts ihr mal dort einen kleinen aufstand zu machen (die wenigen geschäftsleute sehen es gern wenn im laden eine große diskussion über ihre geschäftspraxis stattfindet) vielleicht habst ja glück
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hier kurz gesucht:

http://www.arbeiterkammer.com/www-387-IP-10221.html

mit diesem Absatz:

"Als Grundsatz gilt: Jede Vereinbarung - ob mündlich oder schriftlich abgeschlossen - muss eingehalten werden. Ausnahmen davon bestehen nur in wenigen Fällen ...."

"Liegt kein Rücktrittsrecht vor, kann der Konsument den Vertrag nicht einseitig rückgängig machen. Der Unternehmer ist berechtigt, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen. In der Praxis wird die Vertragsauflösung vom Unternehmer zwar meist akzeptiert. Die Unternehmer verrechnen dafür aber (zum Teil zu hohe) Stornokosten. Als grobe Orientierung gilt, dass Stornokosten bis ca. 10 - 15 % des Kaufpreises verrechnet werden dürfen."

 

dann gibt es noch das, habe ich mir aber jetzt nicht runtergeladen...

http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk?AngID=1&DocID=659459&DstId=6570&StID=315639&SSTId=0

und das

http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-24254.html

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Vielleicht weil ich aus der Sportbranche komme und wir es recht selten mit so Einzelteilen zu tun haben die nicht mehr aufzutreiben wären. Da reservierst schnell mal was für ne Woche weils eh egal ist und du im Lager noch 20 davon hast.

 

Zum Punk dass beim normalen reservieren dann schonmal was weg war - das ist ja wohl ein absolutes No go für einen Verkäufer. :mad: Ich kann nicht jemandem was 2 Tage reservieren und dann ist es auf einmal weg wenn der wieder kommt. Also da häts bei uns ordentlich was auf die Mütze gegeben.

genau - bei einzelteilen oder echt "heissen" stücken muss man schnell sein oder eben auf nummer sicher gehen. naja und wenns nur einfach so reserviert war, konnte es schon mal vorkommen, dass es dann trotzdem verkauft wurde. ist nicht die feine englische art - aber was solls

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update

 

war heute beim vki...

leider habe/hatte ich schlechte karten da ich tatsächlich (unbewusst) einen vertrag eingegangen bin und somit ohne kulanz kein rücktritt möglich ist.

 

kurz darauf bin ich dann ins geschäft um endlich abzuschließen. die verkäuferin hat sich zwar an den fall erinnern können (no na net), sagte aber, sie sei davon ausgegangern, dass ich das kleid auf jeden fall kaufen werde und die reservierung sei ein missverständnis meinerseits gewesen. (also aussage gegen aussage)

 

geld retour war somit nicht drinnen, dafür bot sie an andere kleider anzuschauen/zu probieren und nach etlichen anproben habe ich schlussendlich ein kleid gefunden, das größenmäßig hoffentlich (auch noch in 3 wochen) passen wird.

 

was habe ich aus diesem fall gelernt?

- noch genauer schauen bei jedem noch so unbedeutend erscheinenden kassabon und alles schriftlich geben lassen

- diese anzahlung geleistet zu haben war das erste und das letzte mal (schlimmstenfalls hab ich pech und die ware ist weg...)

- geschäfte nach sympathie/guter betreuung etc. auswählen

- nicht an einem einkaufsstarken tag einkaufen gehen

- manche kleider sind im internet generell um 60-70% günstiger (bei identer marke)

 

 

danke an alle für die bemühungen & lg

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Also nochmal: Verträge gelten.

Rücktritte von Verträgen wird es in der Regel nicht spielen. Es gibt da ein paar Ausnahmen (Internetkauf, Vertreter,....), die diesen Fall aber nicht betreffen.

noc hat die richtige Frage zuerst gestellt: "Ist ein Vertrag zustande gekommen?." Nachdem eine Anzahlung idR zur Verdeutlichung der Kaufabsicht dient und auch so verstanden wird (Prüffrage: Wozu zahlt man sonst an?), ist dadurch vielleicht nicht ausdrücklich aber jedenfalls konkludent ein Kauffvertrag zustande gekommen.

Anfechtung: auf zweierlei Art möglich. Erstens aufgrund eines Geschäftsirrtumes (es war nicht klar, dass es um einen Kauf ging). Da stehen die Karten schlecht. Eine Anfechtung wegen eines Motivirrtumes (Kaufe nur, wenn....) ist bei entgeltlichen Geschäften nur möglich, wenn das Motiv Vertragsbestandteil wurde. Das steht und fällt also damit, ob die Verkäuferin sich "erinnert". Allenfalls könnte man auch das Einräumen einer Rückgabefrist/-möglichkeit durch die Verkäufering als Nebenpflicht des Vertrages vorbringen, aber auch das scheitert wahrscheinlich am Gedächtnis der Verkäuferin. Vertragsanfechtung wäre übrigens beim Bezirksgericht, und bei solch schlechten Karten würde ich mir das nicht antun.

 

Das kleine Einmaleins der Juristerei ist ja schonmal grundsätzlich richtig. Die PS hat aber mal geschrieben, dass sie einen Grund hatte, von dieser Vereinbarung (eigentlich ja richtigerweise von diesem Vertrag) zurückzutreten. Leider hat sie diesen Grund nicht genauer spezifiziert, sonst wär´s ein leichtes, ihr weiterhelfen zu können. Die Sache könnte ja mangelbehaftet sein, oder es wurde ein aliud hinterlegt. Wäre eben wichtig zu wissen, warum PS das hinterlegte Stück nicht mehr will. Ansonsten ist eine Irrtumsanfechtung noch immer relativ einfach.

Oder zur Kronen Zeitung, zum 90jährigen Bundeskanzler gehen. Der Dichand holt dann die vom Geschäft zu einem privaten Gespräch und die veröffentlichen dann a paar Tag später einen von ihm formulierten Brief in der Zeitung. :U:

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