Flex Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 welcher wortlaut? gibts irgendwas worauf ich achten muss? vorlagen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GO EXECUTE Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 VORLAGEN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigair Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 Beruf: Schüler einfach nimma kommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flex Geschrieben 18. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 18. August 2008 Beruf: Schüler lol das is ja nimma aktuell:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
milesdavis Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 Am Besten ein 16 Bogen Plakat direkt vor das Fenster des Chefs, soll grad modern sein... http://farm4.static.flickr.com/3127/2774515875_d1596b7cb5.jpg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
el presidente Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 welcher wortlaut? gibts irgendwas worauf ich achten muss? vorlagen? Frage: Was willst eigentlich kündigen? Wennst was offiziell willst, dann mach ich das über die Kanzlei. Wenn´s was einfaches ist, kurze PM an mich, dann schau ma schon weiter. Prost Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloImSchnee Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 ...Haha, genial... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 Am Besten ein 16 Bogen Plakat direkt vor das Fenster des Chefs, soll grad modern sein... http://farm4.static.flickr.com/3127/2774515875_d1596b7cb5.jpg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zacki Geschrieben 19. August 2008 Teilen Geschrieben 19. August 2008 "Mir tut der Job hier nicht mehr taugen, drum Tschüss, Baba, ihr Nudelaugen!":D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lacky Geschrieben 19. August 2008 Teilen Geschrieben 19. August 2008 Beruf: Schüler einfach nimma kommen? lol also das einzige was du bei einer kündigung beachten musst, ist das du niemanden beleidigst! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
riffer Geschrieben 19. August 2008 Teilen Geschrieben 19. August 2008 Naja, außer niemanden beleidigen, solltest du die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin entsprechend dem KV einhalten. Theoretisch reicht es, wenn du volljährig und nicht in einem Lehrverhältnis bist, sogar mündlich, aber das ist halt immer so eine Sache mit der Beweisbarkeit - also schriftlich, und der Sicherheit halber eingeschrieben schicken. Und da würde ich halt eine normale Briefform einhalten, dann kann nichts schiefgehen. Begründen brauchst jedenfalls nichts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kornthan Geschrieben 19. August 2008 Teilen Geschrieben 19. August 2008 Am Besten ein 16 Bogen Plakat direkt vor das Fenster des Chefs, soll grad modern sein... http://farm4.static.flickr.com/3127/2774515875_d1596b7cb5.jpg wer hat das gemacht? wo ist das her? ich hätts gerne in größerer auflösung zum ausdrucken Danke - Sehr Geil Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
upn72 Geschrieben 19. August 2008 Teilen Geschrieben 19. August 2008 gibts irgendwas worauf ich achten muss?... Frage: Strebst du eine Kündigung an oder eine "einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses"? Grundsätzlich handelt es sich um einen Vertrag zwischen dir und dem Arbeitgeber, der (möglichst genau) festlegen soll, wie das DV beendet werden soll und wie es nach dieser Beendigung weiter geht. In diesem Vertrag sollte unbedingt enthalten sein: 1) Das Dienstverhältnis endet (einvernehmlich) mit xx.xx.xxxx. 2) Wird vorher Urlaub konsumiert? Oder was passiert mit diesem Anspruch? --> unbedingt festhalten! 3) zur Verfügung gestellt Arbeitsmittel (Auto, Handy, Laptop,...) werden am xx.xx.xxxx übergeben --> bestägigen lassen! 4) Wenn nach Beendigung des DV noch Zeit für die Firma aufzuwenden sein sollte? Wie wird dies abgegolten! Wenn du nicht mehr zur Verfügung stehst, dann soll dies hier auch angemerkt werden. 5) Mit diesem Vertrag sind alle über die genannten Punkte hinausgehenden gegenseitigen Rechte und Ansprüche beider Parteien abgegolten. (der Passus schadet sicher nicht:rofl:) Gruß Uwe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flex Geschrieben 21. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2008 2) Wird vorher Urlaub konsumiert? Oder was passiert mit diesem Anspruch? --> unbedingt festhalten! also ich habe eine woche kündigungsfrist das heißt dienstverhältnis endet mit samstag den 6.09.08 ich habe noch 10 offene urlaubstage und arbeitszeit war 30h/woche auf 5 tage verteilt habe mich jetzt mit meinem chef darauf geeinigt, dass ich die woche kündigungsfrist urlaub kriege(weils für mich ja aufs gleiche hinausläuft wie wenn ich alle ausbezahlt kriege) ist das richtig dass ich dann in der woche 5 urlaubstage davon konsumiere? weiters stimmt meine annahme, dass es für mich quasi aufs selbe hinaus läuft wie wenn ich mir alle urlaubstage ausbezahlen lassen würde? weil ich kann ja darauf bestehen dass ich keinen urlaub nehme, sondern alles ausbezahlt bekomme. 2. Nach einmonatiger Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, Die Kündigung muss so ausgesprochen werden, dass das Ende der Kündigungsfrist mit dem Ende der Lohnwoche, bei monatlicher Entlohnung mit einem Samstag zusammenfällt. muss ich dann schon am fr kündigen oder am samstag? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
upn72 Geschrieben 23. August 2008 Teilen Geschrieben 23. August 2008 Um diese Fragen zu beantworten, wird mehr an Wissen in Bezug auf die Lohnverrechung benötigt, als ich es habe (bin Techniker!) --> deshalb hoffe ich, es können dir andere besser helfen. Die genauen Angaben zum Kündigungsschreiben weiß ich nur deshalb, da ich ein solches vor Jahren benützt habe - es wurde von der Lohnverrechnung erstellt! Uwe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Malimax Geschrieben 24. August 2008 Teilen Geschrieben 24. August 2008 also ich habe eine woche kündigungsfrist das heißt dienstverhältnis endet mit samstag den 6.09.08 ich habe noch 10 offene urlaubstage und arbeitszeit war 30h/woche auf 5 tage verteilt habe mich jetzt mit meinem chef darauf geeinigt, dass ich die woche kündigungsfrist urlaub kriege(weils für mich ja aufs gleiche hinausläuft wie wenn ich alle ausbezahlt kriege) ist das richtig dass ich dann in der woche 5 urlaubstage davon konsumiere? weiters stimmt meine annahme, dass es für mich quasi aufs selbe hinaus läuft wie wenn ich mir alle urlaubstage ausbezahlen lassen würde? weil ich kann ja darauf bestehen dass ich keinen urlaub nehme, sondern alles ausbezahlt bekomme. muss ich dann schon am fr kündigen oder am samstag? Du hast ja praktisch schon gekündigt. (zumindest mit dem Boss darüber geplaudert und ihm gesagt, dass du dich vertschüsst.) Es reicht rein theoretisch eine mündliche Kündigung. Bei einer Kündigung gibt es keine Formvorschriften. Du kannst mündlich kündigen und das war es. Eine schriftliche Bestätigung ist nur zur Absicherung notwendig. (würde ich in jedem Fall machen.) Unter http://www.arbeiterkammer.at findest du sämtliche Infos zum Thema Kündigung. Da ist auch dieses Schreiben dabei: Einvernehmliche Auflösung Zwischen Firma .................................................................................................... und Herrn/Frau ................................................................................, geboren am ...................., wohnhaft in ............................................................, wird die einvernehmliche Auflösung des seit .................... bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Wahrung aller Ansprüche, insbesondere des Abfertigungsanspruches, mit Datum .................... vereinbart. Vom .................... bis .................... konsumiert der Arbeitnehmer Gebührenurlaub. Restlicher Zeitausgleich wird vom Arbeitnehmer in der Zeit vom .................... bis .................... in Anspruch genommen. Die verbleibenden Urlaubstage im Ausmaß von .................... Werktagen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgegolten. Der Arbeitgeber verzichtet auf die Einhaltung der vereinbarten Konkurrenzklausel und auf die Rückzahlung allfälliger Ausbildungskosten Dieses Schreiben sollte halt auf deine Verhältnisse abgeändert werden. Wobei du auch alles andere Schreiben kannst. Ich habe bereits mehrere Firmenwechsel hinter mir und immer ein "selbstgeschnitztes" Schreiben verwendet. Frage 1: Ja 5 Tage Woche = 5 Urlaubstage. Vorausgesetzt, dein Arbeitgeber rechnet auch immer mit 25 Urlaubstagen pro Jahr. Es gibt auch Firmen, die trotz einer Fünftage Woche mit 30 Urlaubstagen pro Jahr rechnen. Dann wären es 6 Urlaubstage. Frage 2: Freitag oder Samstag kündigen. lt. Arbeiterkammer auf der Homepage nachzulesen: Der Kündigungstermin ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses und nicht der Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde. Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne, die zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Kündigungstermin liegt. Aber egal. Bei o.e. Schreiben nicht relevant. Kannst du jetzt schon übergeben, da die Beendigung des Dienstverhältnisses mit Tag x vereinbart wird. Wichtig nur zumindest 1 Woche vorher übergeben. Um auf Nummer sicher zu gehen am Freitag. Aber warum solange warten? Wenn es eh schon besprochen ist – ausdrucken und nächste Woche ab damit. Erledigt ist erledigt. Wenn dir das Schreiben nicht gefällt kannst es auch anders formulieren. z.B. Sehr geehrter Herr X! Wie bereits besprochen möchte ich nun auch schriftlich festhalten, dass ich per xxx (Datum vom Freitag) kündige und unter Einhaltung der im Dienstvertrag festgelegten Kündigungsfrist vom einer Woche dem Unternehmen bis zum 06.09.08 zur Verfügung stehe. Wir haben des weiteren vereinbart, dass ich in der letzten Arbeitswoche vom xx.xx. - xx.xx. noch 5 Tage meines Urlaubs konsumiere. Die noch verbleibenden 5 Tage Resturlaub werden mir mit meinem letzten Gehalt ausgeglichen. Und dann bedanke dich noch für das nette arbeiten und wünsche der Bude alles Gute...... Auch den Wisch kannst ihm bereits jetzt geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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